Künstliche Intelligenz
Digitalpakt 2.0 – erneut 5 Milliarden, die nun hälftig geteilt werden
Dieses Mal wird hälftig geteilt – das ist nun abschließend geklärt. Bund und Länder haben sich während der Bildungsministerkonferenz in Berlin auf die endgültige Ausgestaltung des neuen Digitalpakts geeinigt. Wie schon der „Digitalpakt Schule“ wird auch der „Digitalpakt 2.0“ initial mit fünf Milliarden Euro für die Digitalisierung der Schulen ausgestattet. Dieses Mal sollen die Länder aber die Hälfte der Kosten tragen und zu einer Verstetigung von Mitteln für die digitale Infrastruktur im Schulsystem trägt der Pakt erneut nicht bei. Er soll aber weniger bürokratische Hürden stellen.
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Länder müssen mehr zahlen
Der erste Digitalpakt (2019–2024) war finanziell vorteilhafter für die Länder, die nur 10 Prozent der Kosten übernehmen mussten. Durch die Corona-Pandemie wurde dieser auch noch um 1,5 Milliarden Euro aufgestockt. Am Digitalpakt 2.0 sollen sich Bund und Länder jetzt mit je 2,5 Milliarden Euro hälftig von 2026 bis 2030 beteiligen. Der Bundesanteil soll dabei größtenteils aus dem Sondervermögen für „Infrastruktur und Klimaneutralität“ kommen, das 500 Milliarden Euro umfasst.
Karin Prien (CDU), Bundesministerin für Bildung und Forschung, sieht im Digitalpakt 2.0 einen entscheidenden Schritt für die Zukunft der Schulen und auch einen wichtigen Beitrag zur Gleichwertigkeit der Bildungschancen in Deutschland. Sie hob hervor, dass für den Digitalpakt 2.0 vereinfachte Verwaltungsprozesse und auch die Förderung länderübergreifender Projekte (Länderübergreifende Vorhaben, LüV) sicherstellen, „dass alle Schülerinnen und Schüler von digitaler Bildung profitieren“. Mit dem Digitalpakt 2.0 werde „die Grundlage für eine moderne Bildungslandschaft“ geschaffen, „damit alle Schulen die notwendige Ausstattung erhalten, um in der digitalen Welt zu bestehen“.
Wenig beschönigend erklärte sie des Weiteren, dass die deutsche Schulbildung mit dem Pakt 2.0 „digital anschlussfähig“ wird. Dass vornehmlich die Länder die Verantwortung für Bildung tragen, machte sie auch deutlich: „Der Bund unterstützt auch hier Länder und Kommunen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben“. Damit der Bund überhaupt Gelder für die Digitalisierung der Schulen in den Ländern über einen Digitalpakt bereitstellen konnte, musste 2019 das Grundgesetz geändert werden.
Pauschalierte Zuweisungen
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Ein zentrales Element des Digitalpakts 2.0 sei die Vereinfachung der administrativen Prozesse. Kommunale Schulträger könnten künftig pauschalierte Zuweisungen erhalten. Dies reduziere den Bürokratieaufwand und könne für eine schnellere und unkomplizierte Umsetzung sorgen. Der sonst als großes Hindernis gesehene Föderalismus wird durch die LüV etwas aufgebrochen. Demnach können sich nun zwölf Länder zu einem gemeinsamen Vorhaben zusammenschließen und aus einem zentralen Pool auf Mittel zugreifen. Dies verstärke die Zusammenarbeit zwischen den Ländern und gewährleiste „eine effizientere Nutzung der Mittel“.
Die Mittel des Digitalpakt 2.0 sollen zudem jetzt auch explizit für Wartungs- und Supportstrukturen sowie zeitgemäße digitale Lernumgebungen genutzt werden dürfen. Dies geschieht durch die Pakt-Strategie aber erneut nur bis zum Auslaufen des Programms und ist keine Dauerlösung, wie sie etwa der rheinland-pfälzische Bildungsminister Sven Teuber (SPD) zuletzt gefordert hat. Auch neue Förderlücken wie beim Digitalpakt Schule scheinen damit vorprogrammiert.
Ein weiteres Element sei die Bund-Länder-Initiative „Digitales Lehren und Lernen“, erklärte das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ), welche die Fortbildung von Lehrkräften in den Mittelpunkt stelle. Der Bund werde bis zu 250 Millionen Euro in praxisorientierte Forschung investieren. Dies geschehe mit fünf Forschungsclustern und einer wissenschaftlich geleiteten Transferstelle. Ziel sei es, gemeinsam mit der Praxis innovative Ansätze für den digitalen Unterricht zu entwickeln und Lehrkräfte gezielt auf neue Anforderungen vorzubereiten.
(kbe)
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Hubble erfasst Kollision von zwei Himmelskörpern in relativ nahem Sternsystem
Das Weltraumteleskop Hubble hat mutmaßlich den Zusammenprall zweier Himmelskörper im System des Sterns Fomalhaut detektiert – und das schon zum zweiten Mal in zwei Jahrzehnten. Wissenschaftler glaubten bisher, dass solche Ereignisse deutlich seltener stattfinden.
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Fomalhaut ist ein Stern im Sternbild Piscis Austrinus oder Südlicher Fisch und einer der hellsten Sterne am Himmel. Der nur etwa 25 Lichtjahre entfernte Stern ist mit 440 Millionen Jahren noch vergleichsweise jung – die Sonne ist etwa 4,57 Milliarden Jahr alt. Fomalhaut gehört mit zwei Zwergsternen einem Dreifachsystem an, das von Staubringen umgeben ist, in denen Planeten entstehen.
2004 und 2006 entdeckten Astronomen ein Objekt in einem dieser Gürtel, das sie für einen Exoplaneten hielten und das sie als Fomalhaut B bezeichneten. 2023 wollten sie den Planeten erneut mit dem Hubble-Teleskop betrachten, stellten aber fest, dass er nicht dort war, wo sie ihn erwarteten.
Sie fanden aber einen Lichtpunkt an einer anderen Stelle, nahe der ersten. Beim Vergleich der Bilder habe sich jedoch gezeigt, dass die beiden Lichtpunkte nicht aus derselben Quellen stammen konnten, sagte Jason Wang von der Northwestern University. Sie haben Fomalhaut b umbenannt in Fomalhaut Circumstellar Source 1 (CS1), der zweite Lichtpunkt hat die Bezeichnung Fomalhaut CS2 bekommen.
Kollision von Planetesimalen
Die Forscher erklären das Auftreten und das Verschwinden der Lichtpunkte als Trümmerwolken, die durch die Kollision von Planetesimale, also Bausteinen von Planeten, entstanden. Aus der Helligkeit der Lichtpunkte CS1 und CS2 schlossen sie, dass die kollidierten Objekte selbst um die 60 Kilometer groß gewesen sein müssen – und damit zu klein, um selbst auf den Bildern des Weltraumteleskops sichtbar zu sein. Die sich ausbreitenden Trümmerwolken hingegen werden vom Zentralgestirn angeleuchtet.
„Eine neue Lichtquelle im Staubgürtel, um einen Stern zu entdecken, hat uns überrascht. Das hatten wir nicht erwartet“, sagte Wang. „Unsere Hypothese ist, dass wir innerhalb von zwei Jahrzehnten zwei Kollisionen von Planetesimalen – kleinen Gesteinsobjekten, ähnlich wie Asteroiden – beobachtet haben. Kollisionen von Planetesimalen sind sehr seltene Ereignisse, und das ist das erste Mal, dass wir eine außerhalb unseres Sonnensystems gesehen haben.“
Die Forscher waren zudem erstaunt, dass sie in etwa 20 Jahren gleich zwei solcher Kollisionen beobachtet haben: „Laut der Theorie sollte eine solche Kollision einmal in 100.000 Jahren oder noch seltener auftreten“, sagte Paul Kalas, Astronom an der University of California in Berkeley und Erstautor der Studie in der Fachzeitschrift Science. Die zwei Sichtungen in 20 Jahren könnten seiner Ansicht nach Zufall gewesen sein, oder die theoretischen Modelle müssten angepasst werden.
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Die Forscher wollen das Fomalhaut-System künftig mit dem James-Webb-Weltraumteleskop betrachten und erhoffen sich davon neue Erkenntnisse über CS 2 sowie über die Beschaffenheit der kollidierten Planetesimalen – und möglicherweise auch, neue Kollisionen zu beobachten.
(wpl)
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Windows: Weshalb bootende USB-Datenträger maximal 2 TByte groß sein dürfen
USB-Datenträger größer 2 TByte sind längst Realität, und solange es nur darum geht, Dateien von A nach B zu transportieren, stellen sie unter Windows kein Problem dar. Meist sind solche Laufwerke schon ab Werk einsatzbereit und das Betriebssystem erkennt sie wie alle USB-Datenträger automatisch.
- Damit ein USB-Datenträger sowohl per UEFI als auch klassisch bootet, muss er mit dem antiken Partitionsschema MBR eingerichtet sein.
- Mit MBR können Sie nur maximal 2 TByte Platz partitionieren.
- GPT als Ersatz taugt nicht, weil dann nicht mehr alle PCs vom USB-Datenträger booten. Als Ergänzung funktioniert es auch nicht, weil es pro Datenträger nur ein Partitionsschema geben kann.
Anders sieht es aus, wenn Sie von so einem großen USB-Datenträger booten wollen, beispielsweise um Windows neu zu installieren, es mit dem c’t-Notfall-Windows zu reparieren oder um eine mit c’t-WIMage erzeugte Sicherung wiederherzustellen. Wobei von „wollen“ ja eigentlich keine Rede sein kann, denn wer will so etwas schon? Eigentlich soll der PC ja ganz andere Aufgaben erledigen. In so einer Situation würde es ganz besonders nerven, wenn das Booten vom USB-Datenträger scheitert. Weil es dann meist nicht mal Fehlermeldungen gibt, beginnt das Rätselraten: Liegt es am USB-Datenträger? Am USB-Anschluss? An der BIOS-Konfiguration? Am Bootloader? An noch etwas anderem? Noch verzwickter wird es, wenn das Booten an einem PC gelingt und am anderen nicht, und das ohne ersichtlichen Grund. Wieso das denn?
Ganz verhindern lassen sich solche Probleme zwar nicht, doch die Wahrscheinlichkeit, dass sie auftreten, lässt sich deutlich reduzieren, wenn der USB-Datenträger richtig eingerichtet ist. Dazu müssen Sie den nutzbaren Platz allerdings auf 2 TByte einschränken.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Windows: Weshalb bootende USB-Datenträger maximal 2 TByte groß sein dürfen“.
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iX-Workshop: Microsoft 365 gegen Angriffe absichern
Mit Microsoft 365 hat Microsoft die Verwaltung von Benutzern, Lizenzen und Berechtigungen in die Cloud verlagert. Unternehmen profitieren von der zentralen Verwaltung ihrer Dienste wie Office-Anwendungen, E-Mail, Teams und SharePoint Online. Allerdings müssen diese Ressourcen auch effektiv geschützt werden.
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Im zweitägigen Workshop M365 absichern: Bedrohungen kennen und Angriffe verhindern beschäftigen sich IT-Sicherheitsverantwortliche und Administratoren mit der sicheren Konfiguration und dem sicheren Betrieb von Microsoft 365. Der Schwerpunkt liegt auf der technischen Absicherung der Tenants und der darin verwalteten Identitäten, behandelt typische Angriffe und Schutzmaßnahmen, Sicherheitschecks und Audit-Tools für AD- und M365-Umgebungen sowie Logging/Monitoring mit Microsoft Sentinel. Ihr Trainer Christian Biehler zeigt typische sicherheitsrelevante Herausforderungen bei der Einführung und dem Betrieb von M365 und macht die Teilnehmenden mit den Tools vertraut, die M365 selbst zu diesem Zweck mitbringt.
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Januar 22.01. – 23.01.2026 |
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November 30.11. – 01.12.2026 |
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr 10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 02. Nov. 2026 |
Christian Biehler ist Sicherheitsspezialist im Bereich Windows-Ökosysteme, sowohl on-prem mit Clients, Servern und Active Directory als auch in der Microsoft Cloud mit Entra ID und M365.
Microsoft 365 und Compliance
Geht es Ihnen vorrangig um den Datenschutz- und Compliance-konformen Betrieb von Microsoft 365? Dann empfehlen wir Ihnen unseren Tagesworkshop M365: Baselines für Tenant Settings, Informationssicherheit und Datenschutz.

(ilk)
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