Künstliche Intelligenz
DMA-Vorgaben: Apple blockiert Interoperabilität für Drittanbieter-Apps
Die Free Software Foundation Europe (FSFE) beklagt in einem Bericht, dass Apple Entwicklern in der Europäischen Union entgegen gesetzlicher Vorgaben in etlichen Fällen keinen freien Zugang zu Hardwarefunktionen gewährt hat, die von den Betriebssystemen iOS und iPadOS kontrolliert werden. Sie nennt als Beispiele Anträge, in denen es um Zugang zu Bluetooth Low Energy oder Apple Wallet ging. Die Begründungen Apples würden der eigenen Entwicklerdokumentation des Unternehmens widersprechen.
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Interoperabilität bedeutet, dass Software von Drittanbietern auf dieselben Systemfunktionen zugreifen kann wie die Apps des Plattformbetreibers selbst. Der Digital Markets Act (DMA) verpflichtet Apple als sogenannten Gatekeeper dazu, solchen Zugang kostenlos und diskriminierungsfrei zu gewähren. Statt seine Plattform jedoch von vornherein mit offenen APIs und Dokumentation zugänglich zu machen, hat Apple ein antragsbasiertes System eingeführt: Entwickler müssen für jede gewünschte Funktion einzeln um Erlaubnis bitten, ein kostenpflichtiges Entwicklerkonto vorweisen, das 99 US-Dollar pro Jahr kostet, und detaillierte Begründungen einreichen.
Welche Anträge Apple abgelehnt hat
Die EU-Kommission leitete daraufhin ein Spezifikationsverfahren gegen Apple ein, um den Konzern zu transparenteren Abläufen samt öffentlichem Anfragen-Tracker zu verpflichten – doch auch unter diesem Rahmen hat laut FSFE bislang kein einziger der 56 Anträge zu einer Interoperabilitätslösung geführt. Dabei hatte Apple bereits im Dezember 2025 erste Interoperabilitätsvorgaben der EU fristgerecht umgesetzt – allerdings nur jene, zu denen es rechtlich verpflichtet war. Selbst in dem Fall, dass Apple einen Antrag akzeptiert, hat das Unternehmen bis zu 24 Monate Zeit für die Umsetzung. Auseinandersetzungen mit Widerspruch und Schlichtung gestalten sich laut FSFE langwierig. Die Interessenvertreter kritisieren, dass Apple selbst entscheidet, welche Funktionen „in den Geltungsbereich“ des Gesetzes fallen. Anträge würden mit der Begründung abgelehnt, dass sie gar keine iOS-Funktion seien, obwohl Apple sie trotzdem für eigene Dienste nutzt.
Ein Entwickler beantragte Zugang zur Just-in-Time-Kompilierung (JIT) – einer Technik, die Apples eigener Safari-Browser seit Jahren nutzt. Apple lehnte ab: Für Nicht-Browser-Apps sei das keine iOS-Funktion. Ein anderer Entwickler wollte auf das NFC-Protokoll zugreifen, das Apple Wallet verwendet – Apple bestritt, dass es sich dabei um eine OS-kontrollierte Funktion handele, obwohl die eigene Entwicklerdokumentation für genau diesen Zugang eine Sondergenehmigung vorschreibt. Dabei hatte die EU-Kommission Apple bereits verpflichtet, den NFC-Controller für Drittanbieter zu öffnen, damit Apps Zahlungsdaten etwa an Smartwatches übertragen können. Ein dritter Antrag betraf Bluetooth LE Audio für Forschungshardware – abgelehnt mit der Begründung, Apple nutze das selbst nicht, obwohl Bluetooth Low Energy Teil von iOS ist. Zwei weitere Anträge zielten auf Alternativen zu Apples Push-Notification-Dienst – auch sie wurden abgewiesen, da dieser angeblich bereits offen sei.
FSFE plädiert für offene Schnittstellen
Die FSFE setzt sich dafür ein, dass die EU Interoperabilität „by design“ einfordert, also offene Schnittstellen im System, die ohne Antragsverfahren nutzbar sind. Apple hat zuletzt zwar angekündigt, Wearables von Drittanbietern in der EU mit weiteren Funktionen wie Live-Aktivitäten zu unterstützen – doch das geschieht weiterhin im Rahmen des antragsbasierten Systems, das die FSFE kritisiert. Auch dürfe es keine Verschwiegenheitserklärungen für Entwickler geben, die Interoperabilität beantragen. Dies sei in 27 der abgelehnten Antragsverfahren der Fall gewesen. Und die EU-Kommission wird ersucht, das Gesetz stärker durchzusetzen.
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Apple wurde von heise online um eine Stellungnahme gebeten, hat sich unmittelbar aber noch nicht geäußert. Apple hatte in der Vergangenheit wiederholt betont, der DMA schaffe einen unpassenden, kostspieligen Prozess und hemme Innovation – und dem Gesetz sogar Alternativvorschläge entgegengestellt.
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(mki)