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Künstliche Intelligenz

Drei Fragen und Antworten: Wann kann ich mein Softwareprodukt verkaufen?


Das eigene Softwareprodukt entwickeln und verkaufen: Wenn ein Projekt langsam an Fahrt aufnimmt, Nutzerzahlen gewinnt oder Popularität in Fachkreisen erlangt, liegt der Gedanke nahe. Doch an welchem Punkt ist es überhaupt sinnvoll, darüber nachzudenken? Klaus Wagner, Gründer von ox8 Corporate Finance, gewährt einen Blick hinter die Kulissen.

Herr Wagner, an welchem Punkt im Entwicklungsprozess kann man darüber nachdenken, ein Softwareprodukt zu verkaufen? Welche Voraussetzungen sollte es bereits mitbringen?

Heutzutage verkaufen die meisten Softwareunternehmen keine einmaligen Lizenzen für fertige Produkte mehr. Stattdessen dominieren Abo-, Miet- oder SaaS-Modelle, bei denen Lizenzen zeitlich begrenzt vergeben werden – oft mit dem Versprechen einer kontinuierlichen Weiterentwicklung und regelmäßiger Updates. Das wirkt sich unmittelbar auf die Go-to-Market-Strategie aus: Softwareprodukte werden heute deutlich schneller auf den Markt gebracht als früher. Ein vollständig ausgereiftes Produkt ist nicht mehr Voraussetzung für den Verkaufsstart. Wichtig ist vielmehr, dass die Software einen klaren Mehrwert für die Zielgruppe bietet, ein konkretes Kundenbedürfnis adressiert und für den Endnutzer bereits funktional und benutzbar ist – also mindestens ein Minimum Viable Product (MVP) darstellt. Natürlich sollte bereits zum Verkaufsstart ein valider Business Case erkennbar sein, das Produkt muss zum Markt passen – selbst wenn es noch nicht final ausgereift ist. Weitere Funktionalitäten und Optimierungen – insbesondere im Frontend – folgen dann schrittweise, basierend auf Nutzerfeedback und Marktanforderungen.



Klaus Wagner ist Gründer und Managing Partner von ox8 Corporate Finance. Er ist seit 2001 im Tech M&A Beratungsgeschäft tätig und hat seitdem an mehr als 60 erfolgreich abgeschlossenen Transaktionen mit einem Volumen von 5 bis 500 Millionen Euro mitgewirkt. Das umfasst sowohl Finanzierungs-, Akquisitions- als auch Verkaufstransaktionen – häufig grenzüberschreitend. Klaus Wagner studierte Betriebswirtschaft an der European Business School in Oestrich-Winkel und hält neben dem Diplomkaufmann einen Bachelor in Computer Science von der James Madison University, Virginia, USA.

(Bild: ox8)

Und welche Softwareprodukte sind im Augenblick besonders gefragt? Wie wichtig sind Hypes?

Auf Basis unserer Marktbeobachtungen und laufender M&A-Mandate sehen wir, dass Softwareprodukte mit wiederkehrenden Umsätzen weiterhin besonders gefragt sind – sowohl bei Kunden als auch bei Investoren. Geschäftsmodelle auf Abonnementbasis bieten eine hohe Planbarkeit der Einnahmen, was speziell für Investoren bei der Unternehmensbewertung ein zentrales Kriterium darstellt. Wenn solche Modelle zusätzlich durch starke operative Kennzahlen überzeugen, steigt ihre Attraktivität erheblich. Das können etwa signifikantes Umsatzwachstum, hohe Kundenbindung – Stickiness –, geringe Abhängigkeit von einzelnen Großkunden sowie langfristige Vertragslaufzeiten sein. In solchen Fällen sind Investoren oftmals bereit, eine höhere Bewertungs-abhängige Prämie zu zahlen, da sie das Modell als stabil, skalierbar und nachhaltig einschätzen Gleichzeitig spielen technische Hypes im M&A-Markt durchaus eine Rolle – aktuell etwa rund um KI-gestützte oder KI-native Softwareunternehmen. Sie gelten als besonders zukunftsfähig, öffnen neue Anwendungsfelder und bieten die Chance auf nachhaltige Wettbewerbsvorteile. Investoren suchen also verstärkt nach zukünftigen Schlüsselunternehmen mit echtem Mehrwert und klarer Differenzierung im Wettbewerb. Hypes sind dabei nicht nur kurzfristige Phänomene, sondern wichtige Impulsgeber: Sie lenken das Kapital in bestimmte Innovationsfelder, beschleunigen technologische Entwicklung und wirken oft als Treiber für gesamte Branchen.

Wie preist man sein Produkt dann ein? Muss ich mich voll auf das Angebot eines Käufers verlassen oder gibt es Anhaltspunkte, nach denen ich mich richten kann?

Die Preisgestaltung von Software ist ein komplexes Thema – geprägt von Markttrends, Wettbewerbsanalysen und dem wachsendem Einfluss spezialisierter Pricing-Experten. Viele vertreten den Anspruch, den idealen Ansatz für eine optimale Preisstrategie gefunden zu haben. Idealerweise verfolgt man einen wertbasierten Ansatz, bei dem sich der Preis am konkreten Nutzen orientiert, den das Produkt für den Kunden stiftet – also am geschaffenen Mehrwert oder an messbaren Effizienzgewinnen. Auf dieser Basis lässt sich eine nachvollziehbare Preisstruktur entwickeln. Natürlich darf man hierbei den Wettbewerb als Referenzrahmen nicht aus den Augen verlieren: Etwa bei der Frage, ob das eigene Produkt eine Premium-Positionierung rechtfertigt oder preislich im Mittelfeld angesiedelt sein sollte. Es ist dabei entscheidend, wie hoch die Akzeptanz unterschiedlicher Preismodelle in der jeweiligen Zielgruppe und im Zielmarkt ist. Unsere Erfahrung zeigt übrigens: Fast alle Softwareunternehmen, die wir betreut haben, haben ihre Preisstruktur im Laufe der Zeit mindestens einmal deutlich angepasst.

Herr Wagner, vielen Dank für die Antworten.

In der Serie „Drei Fragen und Antworten“ will die iX die heutigen Herausforderungen der IT auf den Punkt bringen – egal ob es sich um den Blick des Anwenders vorm PC, die Sicht des Managers oder den Alltag eines Administrators handelt. Haben Sie Anregungen aus Ihrer tagtäglichen Praxis oder der Ihrer Nutzer? Wessen Tipps zu welchem Thema würden Sie gerne kurz und knackig lesen? Dann schreiben Sie uns gerne oder hinterlassen Sie einen Kommentar im Forum.


(kki)



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The Frame Pro im Test: Bilderrahmenfernseher von Samsung


Ein großer Fernseher soll beeindruckende Bilder zeigen, sich aber auch möglichst nahtlos ins Interieur einfügen. Samsung hat mit The Frame eine clevere Lösung im Programm: Der smarte Fernseher ist zugleich ein digitaler Wechselrahmen für Kunst.

Dank seiner ausgelagerten Elektronik hängt der mattierte Bildschirm flach an der Wand und zeigt Kunstwerke oder eigene Fotos an, solange er nicht als TV-Gerät dient oder ausgeschaltet ist. Der Eindruck lässt sich durch austauschbare Rahmenleisten und eingeblendete Passepartouts noch verstärken, Sensoren halten den Energiebedarf im Zaum.

Mit The Frame Pro bringt Samsung nun das lange erwartete Upgrade des Neo QLED Art TV. Wir prüfen, was es verbessert und ob sich die Mehrausgabe gegenüber der Standardversion lohnt.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „The Frame Pro im Test: Bilderrahmenfernseher von Samsung“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.



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Stromausfall: Waymos in San Francisco bleiben massenhaft auf der Straße stehen


Ein Stromausfall in San Francisco hat am Samstag indirekt auch die selbstfahrenden Waymo-Taxis lahmgelegt: Weil auch die Ampeln keinen Strom mehr hatten, fehlte den autonomen Fahrzeugen offenbar die Orientierung, sie stoppten allesamt mitten auf der Straße.

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Zahlreiche Videos in sozialen Medien zeigen die schräge Situation: Haltende Waymos mit eingeschalteten Warnblinkern versperren an Kreuzungen und Einmündungen mit Ampeln den Weg.

Übereinstimmenden lokalen Medienberichten zufolge stellte Waymo kurz danach vor Ort den Beförderungsbetrieb ein – zum Schutze der Fahrgäste und damit Rettungskräfte nicht blockiert würden. Unfälle im Zusammenhang mit den plötzlichen Waymo-Stopps sind derzeit noch nicht bekannt.

Über die genaue Ursache der plötzlichen Waymo-Probleme machte das Unternehmen am Samstag noch keine Angaben. Sehr wahrscheinlich ist aber, dass dem autonomen Fahrsystem der Waymos ohne funktionierende Ampeln eine entscheidende Orientierungsgrundlage fehlt.

Der Stromausfall betraf nach Angaben des Energieversorgers Pacific Gas & Electric (PG&E) am Samstag zwischenzeitlich rund 130.000 Stromkunden. Knapp ein Drittel der Gesamtzahl in der nordkalifornischen Metropole.

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Vor allem der Nordwesten von San Francisco mit den Vierteln Richmond und Presidio ist derzeit immer noch ohne Strom.

(Bild: PG&E)

Um 23.30 Uhr (Ortszeit) – etwa zehn Stunden nach Beginn des Problems – waren demnach noch rund 35.000 Anschlüsse ohne Strom, aktuell sind es noch rund 21.000 (Stand: 21. Dezember, 11:43 Uhr). Zur Ursache gab es zunächst keine Angaben.


(nen)



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Künstliche Intelligenz

Gutachter: EU-Kommission will eine „uferlose Sonderrechtszone“ für KI


Die EU-Kommission verspricht mit dem geplanten Paket für einen „digitalen Omnibus“ einen Befreiungsschlag gegen Bürokratie. Doch der Widerstand gegen das Vorhaben wächst ständig. Rechtsexperten der Kanzlei Spirit Legal warnen in einem Gutachten im Auftrag des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) nun eindringlich davor, dass der Entwurf einen systematischen Bruch mit den Prinzipien der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) darstelle und die Privatsphäre von hunderten Millionen Verbrauchern gefährde.

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Im Zentrum der Kritik steht der vorgesehene Artikel 88c, der spezielle Erleichterungen für die Datenverarbeitung im Kontext von Künstlicher Intelligenz (KI) vorsieht. Die Gutachter Peter Hense und David Wagner warnen hier vor einer „uferlosen Sonderrechtszone“. Da der Begriff des KI-Systems extrem weit gefasst sei, könnten Unternehmen künftig fast jede automatisierte Datenverarbeitung als KI-relevant deklarieren, um strengen Datenschutzregeln zu entgehen. Damit würde die technikneutrale Logik der DSGVO durch ein technologiespezifisches Privileg ersetzt, das vor allem Diensteanbietern nütze.

Für alarmierend halten die Juristen die geplante Aufweichung beim Umgang mit sensiblen Daten wie Gesundheitsinformationen oder politischen Ansichten. Der Entwurf suggeriere, dass deren Verarbeitung umso eher gerechtfertigt sei, je größer die Datenmengen sind. Das verkehre den Grundsatz der Datensparsamkeit ins Gegenteil: Massenhaftes Absaugen von Informationen werde belohnt, solange es dem Training von KI-Modellen diene. Die Gutachter sehen darin gefährliche Vorrechte für Big-Tech-Konzerne.

Die Autoren bemängeln zudem, dass wesentliche Schutzmechanismen lediglich in die rechtlich unverbindlichen Erwägungsgründe verschoben würden. Ein Beispiel sind technische Opt-out-Verfahren, mit denen Nutzer der Verwendung ihrer Daten widersprechen können. Ohne Verankerung im verbindlichen Normtext fehle den Aufsichtsbehörden die Handhabe, Verstöße effektiv zu sanktionieren. Gerade beim Web-Scraping würden so Daten von Personen erfasst, die oft gar keine Möglichkeit hätten, von ihrem Widerspruchsrecht überhaupt Kenntnis zu erhalten.

Um diesen Fehlentwicklungen entgegenzuwirken, bringen die Gutachter eine spezifische Rechtsgrundlage fürs KI-Training ins Spiel. Unternehmen sollten erst dann auf personenbezogene Informationen zugreifen dürfen, wenn sie nachweisen können, dass ihr Ziel nicht auch mit anonymisierten oder synthetischen Daten erreicht werden könne. Zudem müsse gewährleistet werden, dass KI-Modelle keine persönlichen Informationen in ihren Antworten reproduzieren („Data Leakage“). Dafür seien strenge technische Standards bereits im Trainingsprozess nötig.

Ein Kapitel widmet sich dem Schutz vulnerabler Gruppen. Da Minderjährige die Tragweite der Datenverarbeitung für KI oft nicht überblicken könnten, plädieren die Verfasser für eine ausdrückliche Einwilligungspflicht der Eltern. Zudem sollten Betroffene mit Erreichen der Volljährigkeit ein voraussetzungsloses Recht erhalten, die weitere Nutzung ihrer Daten in bestehenden Modellen zu untersagen. Ohne solche Leitplanken drohe die digitale Souveränität der nächsten Generation dauerhaft verloren zu gehen.

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Die politische Dimension dieser Erkenntnisse ist laut vzbv-Vorständin Ramona Pop enorm. Sie warnt davor, dass die Kommission unter dem Deckmantel der Innovation vor allem US-amerikanischen Plattformen einen Freibrief ausstellen wolle. Big Tech könnte juristische Grauzonen leicht ausnutzen, während europäische Firmen und Verbraucher das Nachsehen hätten. Echte Rechtssicherheit entstehe nur durch klare Regeln. Brüssel schlage dagegen vage Ausnahmetatbestände vor, die erst über Jahre gerichtlich geklärt werden müssten.

Dass Datenschutz kein Hemmschuh, sondern ein Wirtschaftsfaktor ist, belegen aktuelle Ergebnisse einer repräsentativen Online-Befragung für den vzbv. Für 87 Prozent der Verbraucher ist demnach Vertrauen die Grundvoraussetzung für die Nutzung digitaler Dienste. Die DSGVO fungiert dabei als wichtiger Anker: Über 60 Prozent der Befragten vertrauen Unternehmen eher, wenn diese nachweislich europäische Vorschriften einhalten. Eine Verwässerung dieser Standards riskiert so auch die gesellschaftliche Akzeptanz neuer Technologien.

Der Digital-Omnibus wird nun im EU-Rat und im Parlament beraten. Die Einwände aus der Zivilgesellschaft sind kaum überhörbar. Das Paket steht im Verdacht, primär auf massiven Druck der US-Regierung zurückzugehen, anstatt europäische Bürger- und Wirtschaftsinteressen zu vertreten. Betroffenenrechte würden unter dem Deckmantel von „Vereinfachungen“ abgeschwächt, heißt es. KI-Firmen wolle die Kommission einen Blankoscheck ausstellen, um europäische Daten abzusaugen.


(nen)



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