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Drogenbeauftragter: Streeck will gestaffelte Altersfreigaben für Social Media


Der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, Hendrik Streeck (CDU), will eine umfassende Debatte über den Jugendschutz in der digitalen Welt anstoßen. Dabei spricht er sich für die Einführung gestaffelter Altersfreigaben für soziale Netzwerke aus. Die Idee orientiert sich am Vorbild der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK), die in Deutschland für Filme Alterskennzeichnungen ab 0, 6, 12, 16 oder 18 Jahren festlegt. „Ich halte es für sinnvoll, über gestaffelte Altersgrenzen nachzudenken – ähnlich wie bei der FSK“, erklärte Streeck gegenüber den Zeitungen der Funke-Gruppe. Er könne sich vorstellen, dass bestimmte Funktionen oder Inhalte in Apps erst mit zunehmendem Alter freigeschaltet würden.

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Die Notwendigkeit eines verstärkten Schutzes begründet der Politiker etwa mit den besonders auf lange Nutzungszeiten ausgerichteten Mechanismen von Plattformen wie Instagram, TikTok oder Facebook. Speziell die Algorithmen, die Nutzer in eine kontinuierliche Konsumspirale ziehen, müssten altersgerecht begrenzt werden. Streeck warnt: „Kinder brauchen Schutzräume, keine Endlosschleifen.“

Der Ruf nach Regulierung wird durch alarmierende Zahlen der Krankenkasse DAK-Gesundheit untermauert: Kinder und Jugendliche verbringen an einem normalen Wochentag im Durchschnitt 150 Minuten in sozialen Netzwerken. Die Zeit steigt übers Wochenende auf 224 Minuten an.

Für Streeck ist dabei weniger die absolute Dauer das entscheidende Kriterium als die Folge für die Lebensgestaltung junger Menschen. Wenn Freizeitaktivitäten, Freundschaften, Bewegung, Hobbys oder schulische Leistungen litten, könne der übermäßige Medienkonsum schnell zur Sucht werden. Erst vor kurzem warnte der Professor hier auch im Gespräch mit heise online vor Konzentrationsproblemen, Schlafstörungen und einer stärkeren Anfälligkeit für depressive Symptome.

In diesem Kontext sieht Streeck nicht nur die Plattformen in der Pflicht, sondern auch die Eltern. Er rät ihnen, frühzeitig hinzusehen und klare familiäre Regeln zu etablieren. Der Suchtbeauftragte plädiert für frühzeitige, offene und vorwurfsfreie Gespräche, ausreichend Schlaf sowie „feste handyfreie Zeiten“.

Gleichzeitig positioniert sich Streeck weiter kritisch gegenüber einem generellen Social-Media-Verbot für Unter-16-Jährige: „Digitale Medien sind Teil der Lebenswelt junger Menschen – man kann sie nicht einfach ausblenden.“ Stattdessen sei es notwendig, digitale Teilhabe, Medienbildung und informationelle Selbstbestimmung zu stärken, damit Jugendliche lernten, Inhalte kritisch zu bewerten und ihre eigene Meinung zu entwickeln.

Generell unterstreicht der Sohn einer Kinder- und Jugendpsychiaterin die Verantwortung sowohl des Staates als auch der Plattformbetreiber: „Wenn es um den Schutz von so jungen Menschen geht, dürfen wir als Gesellschaft keine Mittel ausschließen.“ Neben Altersratings fordert er konsequent durchgesetzte Regeln und stärkere Auflagen für Diensteanbieter, um Risiken süchtig machender Designs zu minimieren.

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Die europäische Politik hat diese Herausforderung ebenfalls erkannt. Bereits im Oktober sprachen sich die Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten für die Einführung von Altersgrenzen in sozialen Netzwerken aus, um Minderjährige im digitalen Raum zu schützen. Dabei betonten sie aber ihre nationalen Zuständigkeiten.

Parallel äußerten Abgeordnete des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des EU-Parlaments ihre Sorge über unzureichenden Jugendschutz und warnten vor Suchtrisiken, psychischen Gesundheitsproblemen und der Exposition gegenüber illegalen und schädlichen Inhalten. Sie appellierten an die EU-Kommission, die Befugnisse des Digital Services Act (DSA) voll auszuschöpfen, um Bußgelder zu verhängen oder nicht konforme Webseiten und Apps im Extremfall zu verbieten. Ferner verlangen sie, suchterzeugende Algorithmen für Minderjährige zu untersagen und „Dark Patterns“ standardmäßig zu deaktivieren.

Erste EU-Staaten handeln: Am Freitag einigte sich die Regierung Dänemarks mit weiteren Parlamentsfraktionen auf die Einführung eines Mindestalters für bestimmte soziale Netzwerke ab 15 Jahren. Eltern sollen die Option bekommen, ihrem Nachwuchs die Nutzung bereits ab 13 Jahren zu erlauben. In Deutschland ist die Debatte kontrovers. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) und Grünen-Chefin Franziska Brantner befürworten ein Mindestalter. CSU-Chef Markus Söder hält dagegen, ein Verbot mache die Plattformen für den Nachwuchs „eher noch interessanter“.

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Schluss mit Datensammelwut: Google macht reCAPTCHA DSGVO-konformer


Lange Zeit war der Einsatz von Googles reCAPTCHA für europäische Webseitenbetreiber ein datenschutzrechtlicher Drahtseilakt. Der Dienst soll gegen Bots und Spam schützen. Doch die Art der Datenverarbeitung sorgte regelmäßig für Kopfschmerzen in Rechtsabteilungen. Bisher agierte Google bei der Analyse von Nutzerverhalten weitgehend als eigenständiger „Datenverantwortlicher“. Das bedeutete, dass der US-Konzern selbst entschied, wie und zu welchen Zwecken die im Hintergrund gesammelten Informationen verarbeitet wurden – oft unter Verweis auf die allgemeinen Google-Datenschutzbestimmungen. Diese Ära der Unverbindlichkeit geht nun zu Ende.

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Wie Google angekündigt hat, steht ein Richtungswechsel bevor. Zum 2. April 2026 stellt der Tech-Riese das Betriebsmodell von reCAPTCHA weltweit um. Der Dienst wandelt sich von einem Angebot mit eigener Datenhoheit hin zu einer klassischen Auftragsverarbeitung.

Damit gliedert sich der Bot-Schutz in die Riege der professionellen Google Cloud Services ein und folgt künftig denselben Compliance-Vorgaben, die Kunden bereits von der Cloud-Plattform des Hyperscalers kennen. Der Schritt geht über eine formale Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinaus: er verschiebt das Machtgefüge in der Datenverarbeitung zugunsten der Betreiber.

In der Praxis bedeutet die Transformation, dass vom Frühjahr an die Webseitenbetreiber selbst in die Rolle des „Data Controllers“ schlüpfen. Sie bestimmen damit Zweck und Mittel der Datenverarbeitung, während Google lediglich als „Data Processor“ agiert. Google verarbeitet die auf den Kunden-Webseiten erhobenen Daten also nur noch nach strengen Anweisungen der jeweiligen Betreiber.

Damit reagiert das Unternehmen auf anhaltende Kritik von Datenschützern. Sie monierten, dass Nutzerdaten aus Sicherheitsabfragen unbemerkt in die riesigen Profiling-Töpfe des Werbekonzerns fließen könnten. Mit der neuen Struktur wird eine klare Trennwand eingezogen: Die erhobenen Informationen dürfen fortan nur noch für die Bereitstellung, Wartung und Sicherheit des reCAPTCHA-Dienstes selbst verwendet werden.

Besonders deutlich dürfte die Änderung für die Anwender sein. Wer eine Webseite aufruft, die durch reCAPTCHA geschützt ist, sieht im kleinen Logo-Badge oft noch den Hinweis auf die Google-Datenschutzerklärung und die Nutzungsbedingungen des Konzerns. Diese Verweise werden ab dem Stichtag verschwinden. Da die Nutzer nicht mehr den allgemeinen Google-Bedingungen unterworfen sind, entfällt die direkte rechtliche Verknüpfung im Widget. Google fordert seine Kunden proaktiv dazu auf, bestehende manuelle Hinweise auf die Google-Privacy-Policy im Zusammenhang mit reCAPTCHA von ihren Präsenzen zu entfernen, um der neuen Rechtslage gerecht zu werden.

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Technisch gesehen soll der Übergang für Admins weitgehend geräuschlos erfolgen. Google versichert, dass es keine Unterbrechungen im Service geben werde. Bestehende Site-Keys behielten ihre Gültigkeit. Auch die Funktionsweise von Sicherheitsfunktionen wie Account Defense oder SMS-Schutz bleibe unangetastet. Interessant ist indes die strategische Einbettung: Da alle Classic-Keys bereits in die Cloud-Plattform migriert wurden, erfolgt die Verarbeitung nun einheitlich im Rahmen des sogenannten Cloud Data Processing Addendum. Dieser Zusatz soll Firmen die benötigte Rechtssicherheit geben, da die Datenverarbeitung nun zweckgebunden auf die Bedrohungserkennung und Betrugsprävention limitiert ist.

Der Wandel kommt zu einem kritischen Zeitpunkt. In einer Ära, in der KI nicht nur zur Abwehr, sondern auch zur Erstellung immer raffinierterer Bots genutzt wird, steigt der Bedarf an verlässlichen Verifizierungswerkzeugen. Webseitenbetreiber können prinzipiell künftig mit deutlich weniger Bedenken argumentieren, dass der Einsatz des Tools zur Wahrung berechtigter Interessen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfolgt. Denn die Gefahr, Nutzerrechte durch unkontrolliertes Tracking zu verletzen, ist erst einmal vom Tisch.

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Tipps für Microsofts Sysinternals-Werkzeuge | heise online


Eine Sammlung kostenloser Werkzeuge, mit denen Sie Windows so richtig tief unter die Haube schauen und dort herumschrauben können, das ist die Sysinternals-Suite. Zu den Klassikern aus der Suite gehören „Autoruns“ (zeigt alle Programme, die Windows beim Hochfahren automatisch mitstartet), der „Process Explorer“ (ein alternativer Taskmanager) und der „Process Monitor“, der alle (!) Zugriffe auf Laufwerke und Registry protokolliert. Es stecken aber noch über 70 weitere Werkzeuge in der Suite.

  • Sämtliche Systemwerkzeuge der Sysinternals-Suite lassen sich auf verschiedenen Wegen auf den Rechner holen, etwa per Browser, Store und sogar mit dem Explorer.
  • Den Umgang mit den Kommandozeilenprogrammen aus der Suite erleichtern Sie sich mit dem Anpassen einer Systemvariable.
  • Für manche Programme haben wir spezielle Tipps, die Ihnen viel Zeit sparen.

Geschrieben wurden die Werkzeuge von Mark Russinovich und seinen Kollegen von der Firma Winternals, und zwar meist noch vor der Übernahme durch Microsoft vor mittlerweile zwei Jahrzehnten. Heute arbeitet er dort als Chief Technology Officer für Azure. Die längst auf die Microsoft-Website umgezogenen Sysinternals-Programme werden dennoch stets aktuell gehalten.

Hier soll es allerdings nicht darum gehen, was Sie mit den einzelnen Werkzeugen alles anfangen können (Details dazu finden Sie hier: nützliche Profi-Tools aus der Sysinternals Suite). Stattdessen finden Sie hier Tipps, wie Sie die Programme mit möglichst wenig Aufwand erhalten und starten können.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Tipps für Microsofts Sysinternals-Werkzeuge“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.



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enterJS Integrate AI: So bringt KI echten Mehrwert in Webanwendungen


Am 28. April 2026 laden die Veranstalter der Enterprise-JavaScript-Konferenz enterJS zum Online-Thementag: Die eintägige Veranstaltung enterJS Integrate AI zeigt, wie man KI sinnvoll in seine Webanwendungen integriert, sodass diese wirklich besser werden – statt komplizierter, unsicherer oder frustrierender.

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Konzipiert von dpunkt.verlag und iX in Kooperation mit dem enterJS-Beirat Sebastian Springer, richtet sich die Online-Konferenz an Fullstack- und Frontend-Developer sowie technikaffine Produktverantwortliche. Zum Programmstart sind vergünstigte Frühbuchertickets verfügbar.

In sechs jeweils 45-minütigen Vorträgen am 28. April geben die Sprecherinnen und Sprecher Einblicke in ausgewählte Themengebiete rund um die KI-Integration im Web: Wann ist Voice AI in Webanwendungen sinnvoll – und wann nicht? Das klärt Marius Obert in seinem Vortrag, während Christian Liebel den Weg zu smarteren Webanwendungen mit WebNN API und Prompt API demonstriert. Vicky Pirker nimmt die Teilnehmenden mit auf eine Reise von „KI vs. Mensch“ zu „KI und Mensch“ und spickt ihren Vortrag mit Praxisbeispielen für einen geeigneten KI-Einsatz. Zum Abschluss reflektieren die Speaker die Vorträge des Tages in einer Diskussionsrunde.


enterJS Integrate AI: Das Konferenzprogramm

enterJS Integrate AI: Das Konferenzprogramm

(Bild: enterJS Integrate AI: Das Konferenzprogramm)


Sebastian Springer

Sebastian Springer

Sebastian Springer weckt als Dozent für JavaScript, Sprecher auf Konferenzen und Autor die Begeisterung für professionelle Entwicklung mit JavaScript.

Am 7. Mai haben Interessierte darüber hinaus die Gelegenheit, ihr Wissen in einem ganztägigen Online-Workshop zu vertiefen. Sie lernen von Sebastian Springer, wie sie KI-Workflows verstehen und souverän einsetzen können, und tauchen dazu tief in die Tools LangChain und LangGraph ein.

Die Teilnehmenden sollten solide JavaScript-Kenntnisse, Grundwissen in Node.js und erste Erfahrungen mit LLMs besitzen. Am Ende des Tages nehmen sie ein klares Architekturverständnis mit, das ihnen ermöglicht, eigene KI-Anwendungen souverän zu planen, umzusetzen und langfristig wartbar zu gestalten.

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Mit Veröffentlichung des Programms stehen vergünstigte Frühbuchertickets zur Buchung bereit: Ein Ticket kostet 249 Euro (alle Preise zzgl. 19 % MwSt.). Wer mit seinen Kolleginnen und Kollegen teilnimmt, profitiert ab drei Personen von einem Gruppenrabatt. Der Ganztages-Workshop lässt sich für 549 Euro pro Person buchen.

Weitere Informationen rund um den enterJS-Thementag bietet die Website, auf der sich zudem ein Newsletter abonnieren lässt.


(mai)



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