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Drohnenflüge über Bundeswehr-Areal: Polizei ermittelt Piloten
Nach Drohnenflügen über Sicherheitsbereiche der Bundeswehr hat die Polizei in Wilhelmshaven in fünf Fällen die Piloten aufspüren können. Die Befürchtung, dass hinter den Überflügen Spionagetätigkeiten anderer Staaten wie Russland stecken könnten, hat sich dabei laut verschiedenen Medienberichten nicht bewahrheitet. Für die Drohnenpiloten wird der kurze Ausflug allerdings ein Nachspiel haben. Gegen sie wird wegen des Verstoßes gegen die Luftverkehrsordnung sowie des Verdachts der Ausspähung sicherheitsrelevanter Bereiche ermittelt.
Bereits im März war es zu verschiedenen Sichtungen von Drohnenüberflügen in Norddeutschland gekommen. Betroffen waren kritische Infrastrukturen und militärische Anlagen in ganz Deutschland, darunter auch der Marinestützpunkt in Wilhelmshaven und der Fliegerhorst in Nordholz. Die jetzt aufgeklärten Fälle betreffen das Marinearsenal in Wilhelmshaven, wo Schiffe repariert und aufgerüstet werden. Es liegt anders als der Stützpunkt, der im Außenbereich der Stadt liegt, in Innenstadtnähe und ist teilweise von Wohnbebauung umgeben.
Hobbypiloten am Steuer
Die jetzt identifizierten zivilen Drohnenpiloten seien überwiegend „ohne erkennbaren professionellen Hintergrund“ unterwegs gewesen. Hinweise auf „eine direkte nachrichtendienstliche oder militärische Verbindung“ liegen laut der Polizei nicht vor.
Bereits Mitte Mai hatte die Polizei in der Stadt einen 20-Jährigen als Drohnenpiloten festgestellt, der mit seiner DJI-Drohne über einen militärischen Sicherheitsbereich flog. Der junge Mann gab an, Probeflüge vorzunehmen, um später im Bereich Filmproduktion tätig zu werden. Mit seinem Flug verstieß er laut Polizei gegen § 109g StGB (Verbotene Bildaufnahmen) sowie § 62 LuftVG (Verbotene Nutzung des Luftraums).
Polizei: Vorab informieren
Die Polizei weist darauf hin, dass Drohnenpiloten in der Pflicht sind, sich über die gültigen Vorschriften vorab zu informieren. Der Flug über sensible Bereiche wie Bundeswehrliegenschaften, Industrieanlagen oder Menschenansammlungen könne sogar eine Straftat darstellen. In diesem Zusammenhang weisen die Behörden auf eine interaktive Karte des Bundesministeriums für Verkehr hin, auf der aktuelle und dauerhaft gültige Flugbeschränkungen gelten.
(mki)