Künstliche Intelligenz
Drohnenführerschein nicht nötig? Verwirrung um Startgewicht der DJI Mini 5 Pro
Der chinesische Hersteller DJI hat am gestrigen Donnerstag den Verkauf seines neuen Quadrokopters Mini 5 Pro begonnen. Die Drohnen der Reihe zeichnen sich gewöhnlich dadurch aus, dass sie ein maximales Startgewicht unter 250 Gramm aufweisen und damit als Drohnen der Kategorie C0 nach der EU-Drohnenverordnung ohne Führerschein geflogen werden dürfen.
Vor der offiziellen Vorstellung hatte DJI allerdings an die Presse eine Mitteilung verschickt, in der das Abfluggewicht des neuen Modells mit 254 Gramm angegeben wurde. Damit würde die Drohne die Grenze von 250 Gramm deutlich überschreiten und folglich einen EU-Kompetenznachweis A1/A3 (oft als „kleiner Drohnenführerschein“ bezeichnet) erfordern. Dennoch gab DJI an, dass sich die Mini 5 Pro in der C0-Kategorie ohne Kompetenznachweis fliegen ließe. Auf diesen Widerspruch angesprochen, erklärte der Hersteller gegenüber c’t, dass es sich bei der Gewichtsangabe um ein Versehen gehandelt habe. Auch auf der Website ist nachzulesen, dass die Mini 5 Pro ein Startgewicht von 249 g hat.
Nach dem Verkaufsstart kamen jedoch mehrere Kunden auf die Idee, die Drohne zu wiegen – und gelangten dabei zu dem Ergebnis, dass die besagten 250 Gramm überschritten werden. c’t hat dies zum Anlass genommen, erneut bei DJI hinsichtlich der Gewichtsangabe nachzufragen.
Drohnengewicht kann variieren
DJI gab darauffolgende Stellungnahme ab (Übersetzung von c’t): „Der DJI Mini 5 Pro hat ein Konstruktionsgewicht von 249,9 Gramm und wurde von der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) mit der Zertifizierung C0 ausgezeichnet. Aufgrund von Fertigungstoleranzen kann das tatsächliche Gewicht des Produkts geringfügig um ±4 Gramm variieren. Geringfügige Gewichtsschwankungen sind normal. Für den Betrieb außerhalb Europas wird den Benutzern empfohlen, alle geltenden lokalen Vorschriften zu konsultieren und zu befolgen.“
Diese Aussage soll man wohl so verstehen, dass Nutzer der Mini 5 Pro laut DJI im Geltungsbereich der EU-Drohnenverordnung auf der sicheren Seite sind, wenn sie ohne Kompetenznachweis fliegen. Außerhalb Europas könnte sich ein höheres Gewicht durch die Fertigungstoleranzen hingegen so auswirken, dass die Drohne eventuell nur mit einem Führerschein oder mit anderen Einschränkungen geflogen werden darf.
Dass DJI die Verantwortung hier komplett auf die Käufer überträgt, ist schon sehr problematisch. Hinzu kommt, dass das offizielle Startgewicht der Drohne mit 249,9 g so nah an der C0-Obergrenze liegt, dass schon das Anbringen einer Plakette am Gerät rechtlich problematisch sein kann. DJI selbst bietet für die Mini 5 Pro ND-Filter an, deren Verwendung das Gewicht der Drohne über die zulässige Grenze wuchten.
(mho)