Künstliche Intelligenz

E-Patientenakte: Update verspricht Verbesserungen, Desktop-Version kommt wieder


Neben der allmählichen Integration des TI-Messengers in die App für die elektronische Patientenakte verspricht ein Update, ab Version 3.0.5 und aufwärts, nun unter anderem mehr Datenschutz. Demnach soll es möglich sein, selbst zu entscheiden, welche Institution auf die Medikationsliste zugreifen kann. Zuvor konnten entweder alle Leistungserbringer auf die Informationen zur Medikation zugreifen oder niemand.



Die AOK-App „Mein Leben“ gibt es jetzt wieder in der Desktop-Version. Bei Login-Versuchen wird „Mein Leben“ auch manchmal unerwartet beendet.

(Bild: AOK)

Darüber hinaus gibt es für erste Krankenkassen wie die AOK wieder die Möglichkeit, die Desktop-Version zu nutzen. Bei vielen Krankenkassen kommt die Desktop-Version allerdings erst im August. Das scheint allerdings nur mit der Ident-App zu funktionieren, also nicht ohne Smartphone. Für die Nutzung müssen Versicherte im Microsoft- oder Apple-Store die entsprechende App herunterladen und ein Konto erstellen – sofern nicht bereits vorhanden, denn bis Anfang des Jahres gab es eine Desktop-App. Anschließend ist das Scannen eines QR-Codes zur Identifikation erforderlich. Zum Freischalten des Geräts ist die Eingabe eines an die E-Mail gesendeten sechsstelligen Codes erforderlich. Der Vorgang kann zwischendurch mehrfach abbrechen, wie ein erster Test der Redaktion gezeigt hat.

Außerdem verspricht das Update eine verbesserte Vertreterregelung. Bislang war das Einrichten von Vertretern „nicht in jeder Kombination von Krankenkassen der beteiligten Versicherten möglich“, heißt es seitens der Gematik. Diese Einschränkung gibt es jetzt wohl nicht mehr.

Die Verbraucherzentrale begrüßt die Änderungen, erwartet aber mehr. Neben dem Stand der IT-Sicherheit der ePA wurde regelmäßig kritisiert, dass Patienten nicht im Detail steuern können, welcher Arzt welches Dokument oder welche Informationen sehen kann. Bei den meisten Informationen gilt nach wie vor „Alles oder nichts“ – entweder die behandelnde Person kann alles sehen oder nichts. „Die neuen Funktionalitäten machen die ePA verbraucherfreundlicher. Besonders hervorzuheben ist, dass Verbraucherinnen und Verbraucher nun selbst festlegen können, welche Praxis ihre Medikationsliste einsehen kann. Das ist eine entscheidende Verbesserung, aber nur ein Anfang“, heißt es dazu von Lucas Auer, Gesundheitsexperte im Verbraucherzentrale Bundesverband.

„Auch bei weiteren Informationen in der ePA, wie Befunden oder Abrechnungsdaten, müssen Patientinnen und Patienten selbstbestimmt entscheiden können, welche Leistungserbringer worauf Zugriff erhalten sollen. Denn es ist nicht zwingend notwendig, dass die Zahnarztpraxis von der Psychotherapie erfährt“, so Auer. Zudem müssen „relevante Informationen wie Impfpass, Bonushefte oder Röntgenaufnahmen“ in Zukunft abrufbar sein. Dafür seien „verbindliche Fristen“ notwendig.

Um zu erheben, welche Erfahrungen Verbraucher mit der elektronischen Patientenakte machen, hat die Verbraucherzentrale eine Umfrage zum Mitmachen veröffentlicht. „Um besser für Ihre Verbraucherrechte eintreten zu können, sind wir auf Ihre Erfahrungen rund um die ePA angewiesen – egal ob positiv oder negativ“, heißt es zur Umfrage.


(mack)



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