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E-Scooter-Unfälle: Vermieter haften künftig verstärkt
Bei Unfällen mit E-Scootern gelten künftig strengere Regeln für deren Vermieter. Der Bundestag hat am späten Donnerstagabend, den 9. Juli 2026, eine Gesetzesänderung verabschiedet, durch die die Geschädigten leichter an Schadenersatz kommen sollen. „Wer mit der Vermietung von E-Scootern Geld verdient, muss auch Verantwortung für die Schäden übernehmen, die mit seinen Fahrzeugen verursacht werden“, erläuterte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) im Vorfeld das Vorhaben.
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Deshalb führt der Bundestag eine verschuldensunabhängige Halterhaftung ein. Damit muss der Betreiber einer E-Roller-Flotte für die Unfallkosten aufkommen, wenn es nicht gelingt, den eigentlichen Verursacher zu belangen. Bei Unfällen mit parkenden Elektroscootern müssen Geschädigte außerdem nicht mehr nachweisen, dass ein Fahrer das Fahrzeug fehlerhaft abgestellt hat. Das Gesetz tritt allerdings erst zum Beginn des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft; das wäre dann zum Oktober der Fall. Der Bundesrat hatte bereits im Mai keine Einwendungen erhoben.
Drastischer Anstieg von Unfällen
Seit in Deutschland immer mehr E-Scooter unterwegs sind, ist die Zahl der Unfälle mit sogenannten Elektrokleinstfahrzeugen deutlich gestiegen – laut Statistischem Bundesamt von etwa 5900 im Jahr 2020 auf rund 12.000 im Jahr 2024. Bislang blieben Geschädigte oft auf ihren Kosten sitzen, weil die Elektroroller von den strengen Haftungsregeln für Kraftfahrzeuge ausgenommen waren.
Die Gesetzesänderung betrifft aber nur „selbstbalancierende“ Fahrzeuge wie Elektroroller und sogenannte Segways. Sitzrasenmäher sind damit ebenso von den verschärften Haftungsregeln ausgenommen wie Elektromobile für Gehbehinderte.
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(afl)