Künstliche Intelligenz
Elegant und schick: GhostBSD 25.02 mit macOS-ähnlichem „Gershwin“-Desktop
Das zum Teil in Kanada ansässige Entwicklerteam um Eric Turgeon und Nahuel Sanchez hat das Live-System GhostBSD 25.02 fertiggestellt. Die aktuelle Version (genaue Bezeichnung GhostBSD 25.02-R14.3-p2) basiert auf FreeBSD 14.3-Release und liefert damit auch sämtliche Neuerungen und Verbesserungen von FreeBSD 14.3 – vor allem im Bereich WLAN. GhostBSD ist ein vorkonfiguriertes FreeBSD, das sich aus dem Live-System heraus leicht auf einem Datenträger installieren lässt und sofort ein laufendes und aktuelles FreeBSD-System bereitstellt. Es ist wahlweise mit den Desktops MATE, Xfce oder dem neuen Gershwin vorkonfiguriert.
Gershwin Desktop Environment: unfertig, aber vielversprechend
Normalerweise installiert GhostBSD einen MATE- oder einen Xfce-Desktop. Bei GhostBSD 25.02 ist mit dem Gershwin Desktop Environment (läuft auf dem Xfce4 Window-Manager) jedoch eine neue Variante hinzugekommen. Gehosted vom GhostBSD-Team soll so die Entwicklung von Gershwin zusammen mit der Anwendungsentwicklung in Objective-C im Cocoa-Stil unterstützt werden. Das Gershwin Desktop Environment ist ein modularer, leichtgewichtiger Desktop für Unix-artige Systeme, der sich konzeptionell an der klassischen NeXTSTEP-Oberfläche orientiert. Es setzt auf eine Objective-C-Architektur mit GNUstep-Unterbau. Vielleicht soll das ein wenig an die Entwicklungsphilosophie von NeXT und frühen macOS-Versionen (Mac OS, Mac OS X, OS X) erinnern. Die typischen Gershwin-Komponenten – darunter Dock, Fenster-Manager, Panel und Konfigurationseditor – sind eigenständige Entwicklungen, folgen aber einem gemeinsamen API-Modell im Stile von Cocoa/AppKit.
Gershwin lässt sich unter FreeBSD, Linux und Illumos betreiben und eignet sich für Systeme mit reduzierter grafischer Komplexität – oder für Puristen, die Cocoa nicht vergessen haben. Aber: Gershwin steckt noch in den Kinderschuhen, Tools wie „Software Station“ funktionieren nicht. Gershwin ist als „daily driver“ noch nicht praxistauglich, stattdessen sollte GhostBSD je nach Geschmack besser mit dem MATE- oder dem Xfce-Desktop benutzt werden.
Bessere GPU- und WLAN-Unterstützung
GhostBSD bindet die verwendete Intel-, AMD- oder Nvidia-GPU während der Installation ein und installiert entsprechende Treiber – das muss man beim nativen FreeBSD von Hand machen. Bei GhostBSD 25.02 wurde die Liste der verfügbaren Geräte aktualisiert und umfasst nun beispielsweise auch AMD Radeon HD 8790M, Radeon HD 8240 Kabini und die Nvidia RTX-4000/5000-Serie.
Gerade wer GhostBSD 25.02 auf einem modernen Notebook installiert, wird sich über die deutlich verbesserte Unterstützung für die verschiedenen WLAN-Chips durch zusätzliche Firmware-Pakete freuen.
ZFS jetzt ohne Einschränkung und /tmp grundsätzlich beim Start gelöscht
Auch GhostBSD 25.02 folgt nun dem vielleicht moderneren Ansatz, das /tmp-Verzeichnis beim Start standardmäßig zu löschen. FreeBSD macht das per default nicht, dort muss man es bei der Installation in den Sicherheitseinstellungen oder später über clear_tmp_enable=“YES“ aktivieren.
Mit der Vorgängerversion 25.01 fügte GhostBSD eine Optimierung für Systeme mit wenig RAM ein, indem der Adaptive Replacement Cache (ARC, der ZFS-Cache im RAM) beschränkt wurde. Die Einstellung von vfs.zfs.arc.max wurde offenbar auch in die spätere Installation von GhostBSD 25.01 übernommen und schränkte die Geschwindigkeit von ZFS ein. In GhostBSD 15.02 wurde diese Modifikation daher wieder entfernt. Weitere kleine Verbesserungen betreffen etwa das Sound-System, das nun korrekt zwischen Audiosystemen mit mehr als zwei Kanälen umschalten kann. Bei den ZFS-Boot-Environments wurde ein Fehler behoben, bei dem alte unbenötigte Umgebungen nicht wie gewünscht gelöscht wurden.
Grafisches Frontend für pkg(8): GhostBSD Software Station
Weiterhin verbessern die Entwickler die Paketverwaltung „Software Station“, die gerade für mausorientierte Einsteiger deutlich bequemer zu bedienen ist als das originale pkg(8) von FreeBSD, letztlich aber nur ein grafisches Frontend dafür darstellt. Vor allem bei den Übersetzungen ins vereinfachte Chinesische, Russische und Brasilianisch-Portugiesische hat sich einiges getan.
GhostBSD 25.02 steht als Live-ISO mit MATE-, Xfce- oder Gershwin-Desktop kostenlos auf der Projektseite zum Download bereit und kann so gefahrlos auf bestehenden Systemen ausprobiert werden. Die Entwickler empfehlen einen modernen Rechner mit 8 GByte RAM und mindestens 15 GByte Plattenplatz für eine feste Installation. Das umfangreiche Changelog zeigt alle Neuerungen im Detail.
(axk)
Künstliche Intelligenz
Oracle bietet Cloud-Dienste mit KI-Chips von AMD an
Der US-Softwarehersteller Oracle wird ab der zweiten Jahreshälfte 2026 öffentlich zugängliche Cloud-Dienste anbieten, die zunächst mit 50.000 Prozessoren von AMD der neuen MI450 Series betrieben und später erweitert werden sollen. Beide Unternehmen gaben am Dienstag die Ausweitung ihrer langjährigen Zusammenarbeit bekannt. Durch den Vertrag mit Oracle gewinnt AMD einen Großkunden für seine kommenden Chips, während Oracle sein Prozessorangebot erweitern kann.
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„Die Nachfrage nach großangelegten KI-Kapazitäten steigt rapide an, da KI-Modelle der nächsten Generation die Grenzen aktueller KI-Cluster überschreiten“, heißt es in der Mitteilung der Unternehmen. „Unsere Kunden entwickeln einige der weltweit ambitioniertesten KI-Anwendungen, und dafür benötigen sie eine robuste, skalierbare und leistungsstarke Infrastruktur“, so Mahesh Thiagarajan, Executive Vice President von Oracle Cloud Infrastructure (OCI).
Die geplanten neuen KI-Supercluster von OCI werden demnach mit dem AMD „Helios“-Rack-Design betrieben, das AMD Instinct MI450 Series GPUs, AMD EPYC CPUs der nächsten Generation mit dem Codenamen „Venice“ und AMD Pensando Advanced Networking der nächsten Generation mit dem Codenamen „Vulcano“ umfasst. Diese Rack-Scale-Architektur biete „maximale Leistung, Skalierbarkeit und Energieeffizienz für großangelegtes KI-Training und Inferenz“, heißt es in der Mitteilung.
Zahlreiche neue Deals
In der vergangenen Woche gab AMD bereits einen mehrjährigen Vertrag über die Lieferung von KI-Chips mit einer Kapazität von insgesamt sechs Gigawatt an ChatGPT-Hersteller OpenAI im Wert von mehreren Milliarden US-Dollar bekannt. Die Vereinbarung enthält zudem die Option einer Firmenbeteiligung von OpenAI an AMD, sollten mehrere Zielmarken erreicht werden. Laut der Nachrichtenagentur Reuters arbeitete AMD bereits mit OpenAI zusammen, um das Design seiner MI450-Chips für KI-Anwendungen zu verbessern. OpenAI wiederum baut demnach im kommenden Jahr eine Ein-Gigawatt-Anlage auf Basis des Prozessors.
Mit Oracle und anderen Partnern hat OpenAI wiederum das milliardenschwere Joint Venture „Stargate Project“ initiiert. In diesem Rahmen wollen die Unternehmen in den kommenden Jahren 500 Milliarden US-Dollar in neue Rechenzentren für künstliche Intelligenz investieren.
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(akn)
Künstliche Intelligenz
Streeck zu Mediensucht bei Jugendlichen: „Die Dosis macht das Gift“
Während in Dänemark ein Social-Media-Verbot für Kinder unter 15 Jahren geplant wird und Australien einen ähnlichen Weg einschlug, wird auch in Deutschland die Debatte darum, wie und ob Kinder Medien und auch Social Media nutzen, immer lauter. Die Fronten sind dabei verhärtet: Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) fordert eine stärkere Regulierung durch Alterskontrollen, wie die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) sprechen sich hingegen gegen pauschale Verbote aus und pochen auf das Recht auf digitale Teilhabe.
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Prof. Hendrik Streeck ist Sucht- und Drogenbeauftragter der Bundesregierung.
(Bild: David Peters)
Um in dieser Debatte zu vermitteln, hat die Politik nun die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ ins Leben gerufen. Sie soll Handlungsmöglichkeiten prüfen, „notwendige Schritte für einen effektiven Kinder- und Jugendmedienschutz“ erarbeiten und die gesundheitlichen Auswirkungen von übermäßigem Medienkonsum untersuchen. Über die Ziele der Kommission und warum pauschale Verbote nicht helfen, haben wir mit dem Drogen- und Suchtbeauftragten der Bundesregierung, Prof. Hendrik Streeck, gesprochen. Er wird die Arbeit der Kommission beobachten.
Wenn wir über exzessive Mediennutzung bei Jugendlichen sprechen – welche Folgen beobachten Sie derzeit? Und was hat sich im Vergleich zu vor 20 Jahren verändert?
Zunächst einmal: Digitale Medien sind nicht per se schlecht, im Gegenteil. Sie können sehr hilfreich sein und erleichtern uns in vielen Bereichen das Leben, das kann auch für Jugendliche gelten. Aber gerade seit der Corona-Pandemie sehen wir einen massiven Anstieg des Medienkonsums bei Kindern und Jugendlichen. Während des Lockdowns war es oft die einzige Möglichkeit, sozialen Kontakt zu halten. Doch das vielfach erhöhte Nutzungsniveau hat sich nach der Pandemie nicht wieder eingependelt. Heute gilt bereits jedes vierte Kind – also rund 1,3 Millionen Kinder in Deutschland – durch „riskante Mediennutzung“ als gefährdet.
Das bedeutet konkret: Viele verbringen täglich mehrere Stunden in sozialen Netzwerken, beim Gaming oder Streaming. Am Wochenende sind es schnell vier Stunden und mehr – ohne dass schulische oder familiäre Zeit, Sport oder kreative Hobbys dagegenhalten. Die Folgen sind vielfältig: Konzentrationsprobleme, Schlafstörungen, aber auch eine stärkere Anfälligkeit für depressive Symptome. Hinzu kommt der Einfluss der Inhalte: Jugendliche werden mit ungesunden Körperbildern, extremistischen Botschaften oder Gewaltverherrlichung konfrontiert. Parallel steigt das Risiko, weitere Süchte zu entwickeln – etwa Kaufsucht, Glücksspielsucht oder problematischer Pornokonsum. Sprechen Sie mal mit Eltern, wie stark die Geräte den Alltag und den Umgang damit in der Erziehung dominieren – da kann es uns nicht egal sein, was hier passiert.
Lässt sich das mit klassischen Abhängigkeiten vergleichen, etwa mit Alkohol- oder Nikotinsucht?
Es gibt Parallelen, aber auch Unterschiede. Bei Substanzsüchten wirkt eine Droge im Körper, die biologische Abhängigkeit erzeugt. Bei der Mediensucht handelt es sich um eine sogenannte Verhaltenssucht. Es ist also das Verhalten selbst – etwa das ständige Scrollen, Spielen oder „Daddeln“ –, das süchtig macht. Wir orientieren uns hier am Diagnoseschlüssel ICD-11. Typisch ist dabei, dass Betroffene andere Lebensbereiche zunehmend vernachlässigen: Hausaufgaben werden nicht mehr erledigt, Hobbys aufgegeben und Familienmahlzeiten ignoriert. Manche Kinder schauen selbst beim Abendessen kaum noch vom Handy auf, was auch als „Phubbing“ bezeichnet wird. Diese Muster können langfristig zu psychischen Erkrankungen führen. Dass die Technologien dieses Potenzial haben, können wir alle an uns selbst erkennen – für Kinder und Jugendliche gilt hier umso mehr Obacht.
Was kann man tun, um diese Entwicklung zu stoppen?
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Prävention ist der entscheidende Punkt. Wichtig ist: Die Dosis macht das Gift. Digitale Medien sind kein Teufelszeug, aber sie müssen in eine gesunde Lebensbalance eingebettet sein. Das heißt, Eltern sollten klare Regeln aufstellen, gemeinsam mit den Kindern Nutzungszeiten vereinbaren und diese auch durchhalten. Technische Lösungen – etwa Jugendschutzfilter oder Apps, die bestimmte Programme begrenzen – können hilfreich sein.
Allerdings sind Kinder technisch oft sehr findig und finden Schlupflöcher …
Das sind sie und das ist auch gut so, weil Kinder durch Neugier und Probieren die Welt entdecken und lernen. Umso wichtiger ist es, sie auch in der digitalen Welt von Schritt eins an zu schützen. Zumal sich die Technologien und ihre Wirkmacht einfach schneller entwickelt haben, als etwa Gesellschaft, Recht oder Pädagogik reagieren können. Daher geht es zuallererst um die Stärkung von Medienkompetenz und nachgelagert im letzten Schritt um Verbote. Kinder und Jugendliche sollen verstehen, wie digitale Welten funktionieren, welche Risiken bestehen und wie Algorithmen sie bewusst länger fesseln wollen. Eltern, Lehrer und Medienpädagogen müssen hier Hand in Hand arbeiten. In meinen Augen haben Eltern außerdem die Fürsorgepflicht, ihre Kinder vor Inhalten zu schützen, die für ihr Alter schlicht nicht geeignet sind.
Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Medienpädagogik in Schulen muss gestärkt werden. Und die Politik ist gefordert, indem sie Jugendschutz konsequent ins Netz überträgt. Wir müssen klären, welche Verantwortlichkeiten bei der Politik liegen – auch auf europäischer Ebene. Bislang gibt es klare Altersbeschränkungen im Kino oder bei der Werbung – online gelten diese Regeln nicht konsequent. Kinder wissen oft genau, wie sie Einschränkungen umgehen können, und stoßen so auf Inhalte, die sie massiv überfordern können.
Welche Rolle spielen Anbieter und Plattformen selbst?
Die kurze Antwort lautet: Beide tragen Verantwortung. Es ist eine der zentralen Fragen, mit denen wir uns beschäftigen.
In der Regel maximieren Plattformen Verweildauer und Aufmerksamkeit – denn das steigert ihren Umsatz. Sie nutzen „Dark Patterns“ – also manipulative Designs, die ständig neue Reize liefern, individuell zugeschnitten durch künstliche Intelligenz. Das kann spielerisch wirken, hat aber teils Sucht fördernden Charakter. Viele Apps kombinieren Mechanismen aus Glücksspiel und Belohnungssystemen – das macht es so schwer, sie loszulassen. Deshalb halte ich es für wichtig, dass auch Anbieter stärker in die Pflicht genommen werden. Idealerweise nicht nur durch freiwillige Selbstkontrolle, sondern durch klare europäische Standards.
Also sind Sie nicht für ein „Social-Media-Verbot“?
Wer ein pauschales Verbot fordert, macht es sich zu einfach. Meine Position ist differenzierter. Es geht nicht darum, Social Media zu verbieten, sondern einen verantwortungsvollen Rahmen zu schaffen. Wir müssen die Risiken ernst nehmen und gleichzeitig ein gesundes Maß an digitaler Teilhabe ermöglichen. Verbote sind für mich, wenn es um die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen geht, immer nur die letzten aller Möglichkeiten.
Gibt es Länder, die bereits Vorbilder in der Regulierung sind?
Das Thema brennt den Menschen in vielen Ländern unter den Nägeln, und das finde ich richtig. Einen goldenen Weg, der wissenschaftlich evidenzbasiert ist, gibt es bisher nicht. Auch Australien und andere Staaten, in denen etwa ein TikTok-Verbot diskutiert wurde, sind wieder zurückgerudert. Solche pauschalen Lösungen greifen zu kurz. Schon die Definition, was „Social Media“ ist, ist kompliziert – zählt etwa eine Kommentarspalte unter einem Online-Artikel bereits dazu? Wir müssen tragfähige und praktikable europäische Lösungen entwickeln. Eine wichtige Grundlage dafür ist der Digital Services Act (DSA), der klare Pflichten für Plattformen und den Schutz der Nutzer vorsieht. Ergänzend sorgt der Data Act für bessere Transparenz und Kontrolle über die Datennutzung, was dazu beitragen kann, Algorithmen nachvollziehbar und überprüfbar zu machen.
Was erhoffen Sie sich letztlich von der neuen Expertenkommission?
Ich hoffe, dass wir am Ende ein System haben werden, das auf zwei Säulen basiert. Auf der einen Seite brauchen wir einen Schutz von Kindern und Jugendlichen – ein Schutz vor Sucht fördernder künstlicher Intelligenz, die gezielt in eine Abhängigkeit hineintreiben, ebenso wie vor problematischen Inhalten. Auf der anderen Seite dürfen digitale Teilhabe und informationelle Selbstbestimmung nicht beschnitten werden. Kinder und Jugendliche sollen ja lernen, wie das funktioniert, und einen gesunden Umgang entwickeln.
Glauben Sie, dass es gelingen kann, einen gesunden Ausgleich zu schaffen?
Ja, das glaube ich. Aber nur, wenn wir das nicht länger laufen lassen. Wir müssen hinschauen, wo Gefahren lauern, und Eltern, wie sie Kinder befähigen, um kritisch mit Medien umzugehen. Es ist nicht leicht, weil digitale Angebote immer dominanter werden. Aber wenn wir jetzt klare Regeln, pädagogische Begleitung und verbindliche Standards schaffen, können wir Jugendlichen helfen, Medien sinnvoll zu nutzen – ohne in eine Abhängigkeit hineinzurutschen.
Kinder haben gemäß Artikel 17 der UN-Kinderrechtskonvention ein Recht auf Teilhabe an Medien – diese sind nun mal digital. Und diese Teilhabe muss auch in der Debatte gelten. Wir müssen die jungen Menschen in die politische Konsultation einbinden und voneinander lernen. Ich habe ansonsten Bedenken, dass Boomer der Gen Alpha Aspekte des Internets erklären, mit denen Sie selbst nicht viel zu tun haben.
(mack)
Künstliche Intelligenz
Strauchelnder Elektrofahrzeugmarkt: GM muss Milliardenbetrag abschreiben
Der US-Autohersteller General Motors (GM) muss im dritten Quartal – die Zahlen werden in der kommenden Woche veröffentlicht – aufgrund der nicht wie erwartet verlaufenen Pläne für vollelektrische Fahrzeuge Kosten in Höhe von 1,6 Milliarden US-Dollar abschreiben. Das gab der Detroiter Autokonzern am Dienstag in einer öffentlichen Mitteilung an die US-Börsenaufsicht SEC (Securities and Exchange Commission) bekannt. Die Kosten umfassen demnach eine nicht zahlungswirksame Wertminderung in Höhe von 1,2 Milliarden US-Dollar im Zusammenhang mit Kapazitätsanpassungen bei Elektrofahrzeugen (EV) sowie 400 Millionen US-Dollar für Vertragsstornierungsgebühren. Die Abschreibung ist in erster Linie eine Reaktion auf das Auslaufen der Steueranreize in den USA für Elektroautos und die Lockerung der Emissionsvorschriften.
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Streichung staatlicher Förderung
Der Markt für Elektrofahrzeuge in den Vereinigten Staaten ist unter Druck geraten, nachdem die US-Regierung von Präsident Donald Trump Steuergutschriften für EVs in Höhe von 7.500 US-Dollar auf Bundesebene hat auslaufen lassen. „Angesichts der jüngsten politischen Kursänderungen der US-Regierung, darunter die Streichung bestimmter Steuervergünstigungen für den Kauf von Elektrofahrzeugen und die Lockerung der Emissionsvorschriften, rechnen wir mit einem Rückgang der Akzeptanz von Elektrofahrzeugen“, erklärte GM in der Meldung.
Nach der Streichung der staatlichen Förderung wird GM seine Strategie für Elektrofahrzeuge neu ausrichten. GM hat Milliarden von US-Dollar in den Markt für Elektroautos investiert. Laut dem US-Nachrichtensender CNBC plante das Unternehmen, bis zu diesem Jahr 30 Milliarden US-Dollar in Elektrofahrzeuge zu investieren, darunter Dutzende neue Modelle und Kapazitäten für die Batterieproduktion. Dies steht nun auf dem Prüfstand. Die Neubewertung seiner EV-Kapazitäten und seiner Produktionsstandorte dauert noch an, erklärte der Autohersteller. Das deute darauf hin, so CNBC, dass für zukünftige Quartale weitere Kosten bekannt gegeben werden könnten.
Ford mit Milliardenabschreibung in 2024
Die Abschreibungen von GM für Elektrofahrzeuge kommen etwas mehr als ein Jahr, nachdem der Konkurrent Ford seine Pläne für ein Elektro-SUV mit drei Sitzreihen eingemottet und ebenfalls einen Milliardenbetrag abgeschrieben hat. Ford schrieb 400 Millionen US-Dollar auf produktspezifische Anlagen und Materialien direkt ab und kalkulierte darüber hinaus mit weiteren Abschreibungen und Kosten in Höhe von bis zu 1,5 Milliarden US-Dollar in den folgenden Quartalen.
General Motors, das in den USA die meisten EV-Modelle anbietet, hat zuletzt erhebliche Zuwächse bei den EV-Verkäufen erzielt, aber bereits im vergangenen Jahr wuchs der EV-Markt in den USA langsamer als der Nicht-Elektro-Markt. Dieser Trend dürfte sich nach Trumps Politik-Schwenk noch verstärken. Kurzfristig erwarten Branchenbeobachter einen starken Rückgang der Verkäufe von Elektroautos, bevor es schließlich zu einer Erholung kommen wird.
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(akn)
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