Künstliche Intelligenz
Ende der Telefon-AU: „Irrsinn, der für Millionen zusätzliche Arztbesuche sorgt“
Die vorgestellten Pläne der Bundesregierung für strengere Regeln bei Krankschreibungen stoßen auf breite Kritik. Künftig soll als gesetzliche Regel eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bereits ab dem ersten Krankheitstag vorgelegt werden – vorgeschrieben ist eine ärztliche Bescheinigung bisher erst ab dem vierten Tag. Zudem soll es die Telefon-AU künftig nicht mehr geben. Begründet wird die Verschärfung mit dem Ziel, hohe Fehlzeiten in Unternehmen zu senken.
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„Irrsinn, der für Millionen zusätzliche Arztbesuche sorgt“
Besonders scharf reagiert die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH). Deren Vorstandsvorsitzende Dr. Bettina Schultz nennt die Abschaffung der Telefon-AU und die AU-Pflicht ab dem ersten Krankheitstag „Irrsinn“. Millionen zusätzliche Praxisbesuche seien zu erwarten, vielfach ohne medizinische Notwendigkeit. Dadurch würden Personal und Wartezimmer weiter belastet; längere Wartezeiten für andere Patienten seien die Folge. „Unsere Hausarztpraxen arbeiten vielerorts bereits an ihrer Kapazitätsgrenze. Wer jetzt Millionen zusätzlicher Praxisbesuche auslöst, verschärft die Probleme, statt sie zu lösen“, sagte Schultz.
„Mehr Verwirrung statt Klarheit“
Auch die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe kritisiert die Pläne. Sie spricht von „mehr Verwirrung statt Klarheit“ und wirft der Politik vor, die tägliche Versorgungsrealität völlig auszublenden. Eine „absurde AU-Pflicht ab Tag eins“ sorge für Millionen zusätzlicher Praxiskontakte, obwohl die Praxen bereits maximal ausgelastet seien. MEDI Baden-Württemberg warnt zudem vor weiterer Überregulierung. „Die Politik verspricht, uns durch Bürokratieabbau zu entlasten, und legt am Ende mit diesen Planungen wieder eine Schippe drauf“, so Dr. Michael Eckstein, stellvertretender Vorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und Hausarzt im Rhein-Neckar-Kreis.
Entscheidung über Krankschreibung ist Arztsache
„Wir fordern die Politik auf, die Entscheidung über die Ausstellung einer Krankschreibung grundsätzlich den Ärztinnen und Ärzten zu überlassen. Wir kennen unsere Patientinnen und Patienten am besten und sind medizinisch dafür ausgebildet. Wir wissen genau, wem wir telefonisch eine AU ausstellen können und wen wir in der Praxis sehen müssen“, so die Hausärztin Dr. Cathérine Hetzer-Baumann von MEDI. Zudem solle die Politik Ursachen der Krankschreibungen prüfen und die Bevölkerung, gerade in Krisenzeiten, durch Präventionsangebote unterstützen sowie die Gesundheitskompetenz verbessern.
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Die Vorsitzenden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands, Prof. Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Blumenthal-Beier, halten die Beschlüsse für eine „absolute Katastrophe“. „Das wird eine Welle von Menschen in unsere Praxen spülen – in vielen Fällen ohne medizinische Notwendigkeit, sondern aus rein administrativen Gründen. Während sich also die Infektfälle, die nur ein, zwei Tage im Bett gebraucht hätten, in unseren Wartezimmern stapeln, werden die dringlichen Fälle warten müssen, weil wir nicht hinterherkommen! Diese Regelung ist der bürokratische Super-GAU für die Hausarztpraxen“, so Buhlinger-Göpfarth.
Ebenfalls gegen die Pläne stellt sich die Bundesärztekammer: „Die telefonische Krankschreibung hat sich in der Praxis bewährt“, betonte der Vorstand der Bundesärztekammer. Sie erspare Patienten mit leichten Infekten den Weg in die Arztpraxis und verhindere damit, dass sie dort andere ansteckten. Besonders kritisch sei, dass dies nun mit einer Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag zusammenfalle. In der Kombination müssten künftig Patienten mit einer leichten Erkrankung für ein Attest persönlich in die Arztpraxis kommen. Gerade in der Erkältungs- und Grippesaison werde das die Wartezimmer weiter füllen und die ohnehin an der Kapazitätsgrenze arbeitenden Praxisteams zusätzlich belasten.
Datenlage spricht dagegen
Datenbasierte Einordnungen sprechen ebenfalls gegen die Pläne. Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) verwies Anfang des Jahres darauf, dass der Anstieg der AU-Zahlen primär auf Meldeeffekte durch die 2022 eingeführte elektronische Krankmeldung sowie ein erhöhtes Infektionsgeschehen zurückgeht – und nicht auf die Telefon-AU. Diese macht laut Zi jährlich nur zwischen 0,8 und 1,2 Prozent aller AU-Fälle aus und kann den starken Anstieg der Meldungen damit nicht erklären. Zudem sei die Zahl der AU-Meldungen 2025 laut Gematik-Daten sogar wieder um neun Prozent zurückgegangen – ein Aspekt, der in der Debatte kaum beachtet werde.
Auch aus Sicht der Krankenkassen bringt die Maßnahme daher nichts. Die Abschaffung der Telefon-AU sei keine Maßnahme, die den Krankenstand senke, sondern „reine Symbolpolitik“, erklärte die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann. Zudem sei nicht nachvollziehbar, was die verpflichtende Vorlage der AU-Bescheinigung ab dem ersten Tag mit dem erklärten Ziel der Entbürokratisierung zu tun haben solle.
Der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nannte die Vorhaben eine „Zumutung“. Es grenze an Irrsinn, Abertausende Menschen zusätzlich zum reinen Ausfüllen von Zetteln in die Praxen zu jagen, kritisierte die KBV. „Wer hustet, eine Magen-Darm-Infektion hat, gehört ins Bett – und nicht in die übervolle Praxis“, sagte KBV-Chef Andreas Gassen. Im Januar hatte Gassen die Debatte um die Abschaffung der Telefon-AU noch befeuert, allerdings im Zuge einer dreitägigen Karenzzeit, in der gar keine Krankschreibung nötig gewesen wäre. Sein Ziel war, die Praxen von Bagatell-AUs zu entlasten. Die nun geplante AU-Pflicht ab dem ersten Tag läuft dieser Idee genau entgegen.
(mack)