Künstliche Intelligenz
Erster Republikaner-Staat führt Recht auf Reparatur ein
Immer mehr US-Bundesstaaten verbriefen Verbrauchern das Recht, digitale Geräte selbst reparieren zu können und zu dürfen, oder unabhängige Werkstätten damit zu beauftragen. Entsprechende Gesetzesanträge auf ein Recht auf Reparatur sind bereits in den Parlamenten aller 50 US-Staaten eingebracht worden. Sechs Staaten haben es umgesetzt: Colorado, Kalifornien, Minnesota, New York, Oregon und Washington. Nächstes Jahr kommt der siebte Staat hinzu: Texas. Es ist damit die erste von Republikanern dominierte Jurisdiktion, die ihren Verbrauchern das Recht auf Reparatur verbrieft.
„Texas Sprung in den Kampf kennzeichnet eine Zeitenwende und öffnet die Tür für andere (republikanische) Staaten, zu folgen“, freut sich Elizabeth Chamberlain, die beim Reparaturführer Ifixit für Nachhaltigkeit zuständig ist. „Zu lange haben Hersteller Verbrauchern erschwert (und manchmal unmöglich gemacht), ihre eigenen Geräte zu reparieren. Jetzt, mit Unterstützung von beiden politischen Lagern, wehren sich die Staaten. Und Texas hat gerade viel Schwung gebracht.“
Die Abstimmung über den Gesetzesantrag HB 2963 war nicht einmal knapp; sie ist in beiden Kammern des texanischen Parlaments einstimmig gefallen. Am Wochenende hat auch Gouverneur Greg Abbott seine Zustimmung erteilt. Damit wird das Gesetz ab 1. September 2026 greifen.
Die verbrieften Rechte
Das Gesetz gilt für elektronische Geräte sowie deren Bestandteile, die in Texas ab 1. September 2026 an Verbraucher verkauft werden und im Großhandel mindestens 50 US-Dollar netto kosten. Hersteller werden verpflichtet, Verbrauchern sowie unabhängigen Werkstätten direkt oder indirekt Dokumentation, Ersatzteile und Werkzeuge (Hardware und Software) zur fairen und vernünftigen Bedingungen zur Verfügung zu stellen, soweit sie für Diagnose, Wartung oder Reparatur erforderlich sind. Der Anspruch erlischt, wenn die Dokumentation, Ersatzteile oder Werkzeuge auch Vertragswerkstätten nicht mehr zur Verfügung stehen und auch vom Hersteller selbst nicht mehr eingesetzt werden.
Nicht erforderlich ist Unterstützung für Modifikationen, illegale Maßnahmen oder die Überwindung von Sicherheits- oder Diebstahlvorbeugungsmaßnahmen die vom Eigentümer des Gerät gesetzt wurden. Auch die Preisgabe von Informationen, die über das, was der Hersteller Vertragswerkstätten verrät, hinausgehen, ist nicht vorgeschrieben. Betriebsgeheimnisse darf der Hersteller ebenfalls für sich behalten, soweit sie nicht zur Diagnose, Wartung oder Reparatur notwendig sind.
Physische Werkzeuge dürfen nicht mehr kosten als Herstellung und Versand; zusätzliche Gebühren für die tatsächlich Verwendung von Werkzeugen (Hardware und/oder Software) sind nur zulässig, soweit Vertragswerkstätten die selben Gebühren auferlegt werden. Ersatzteile dürfen ebenfalls nicht mehr kosten als die für Vertragswerkstätten gültigen Preise. Für Anleitungen auf physischen Datenträgern wie Papier oder DVD dürfen die Stück- und Versandkosten veranschlagt werden.
Viele Ausnahmen
Das texanische Gesetz kennt allerdings eine lange Reihe von Ausnahmen. Wenig überraschend ist die Ausklammerung beispielsweise von Geräten für kritische Infrastruktur, Außenbordmotoren, medizinischen Geräten, Luftfahrzeugen oder bestimmten Arten schweren Geräts. Verständlich sind vielleicht auch Ausnahmen für Feuermelder, Alarmanlagen, industrielle elektrische Ausrüstung, Notfallskommunikationsgeräte für Blaulichtorganisationen.
Für die Ausnahme von Videospielkonsolen und größeren Haushaltsgeräten wie Eiskästen, Herden, Mikrowellen, Air Conditionern und Heizungen können allerdings Lobbyisten der Hersteller einen Erfolg für sich verbuchen. Gleiches gilt für eine lange Liste elektrischer Anlagen wie unterbrechungsfreie Stromversorgungen, Telekommunikationsnetzinfrastruktur, kommerzielle Stromausrüstung, Werbedisplays, Umspanner und Motorkontroller für niedrige und mittlere Spannungen, Stromverteiler, Transferschalter, und alle für solche Dinge vorgesehenen Werkzeuge, Zubehör, Teile und Ersatzteile. Ob Waschmaschinen erfasst sind, bleibt unklar.
Kraftfahrzeuge und landwirtschaftliche Geräte sind ebenfalls ausgenommen, wenn der Hersteller an einer in der jeweiligen Branche anerkannten Vereinbarung hinsichtlich Diagnose, Wartung und Reparatur teilnimmt. Besondere Anforderungen an diese Branchenlösungen stellt das texanische Gesetz nicht. Da sind andere US-Staaten Texas voraus: In Massachusetts und Maine hat sich das Volk über Volksabstimmungen das Recht auf Autoreparaturen gegeben.
(ds)
Künstliche Intelligenz
Bayern und Wien bewerben sich als Standorte für EU-geförderte KI-Gigafabriken
Das deutsche Bundesland Bayern und die österreichische Hauptstadt Wien haben sich bei der EU-Kommission um die Errichtung europäischer Gigafabriken für Künstliche Intelligenz (KI) beworben. Die EU will diese KI-Gigafactories mit bis zu 20 Milliarden Euro fördern, wobei die Privatwirtschaft diese Rechenzentren zu fast zwei Dritteln mitfinanzieren soll. Entsprechend haben sowohl Bayern als auch Wien in kurzer Zeit entsprechende Konsortien mit dort ansässigen Unternehmen gebildet.
Die EU plant, durch die Subventionen für neue KI-Gigafactories in Europa gegenüber anderen KI-Standorten auf der Welt aufzuholen, etwa den Vereinigten Staaten oder China. Dazu steht ein neuer europäischer Fonds mit einem Volumen von 20 Milliarden Euro zur Verfügung, der den Aufbau von vier oder fünf KI-Gigafabriken finanzieren soll, die ab 2026 entstehen sollen. Diese Rechenzentren werden mit jeweils etwa 100.000 KI-Chips der neuesten Generation ausgestattet, etwa viermal mehr als in aktuellen KI-Fabriken wie dem Supercomputer „Jupiter“ in Jülich.
Nachdem das Milliardenprojekt einer gemeinsamen KI-Gigafabrik fünf deutscher Tech-Firmen gescheitert ist, gibt es nun verschiedene Initiativen, an denen Bayern und Wien beteiligt sind. Zunächst erwartet die EU nur Interessenbekundungen, aber auch diese werden bewertet und sortiert. Für das vierte Quartal 2025 ist ein vertiefter Auswahl- und Bewerbungsprozess vorgesehen, die KI-Gigafabriken sollen laut EU-Planungen 2028 den Betrieb aufnehmen.
Bayern betont Infrastruktur für „Blue Swan“
Bayern hat bereits einen Namen für die eigene KI-Gigafactory: „Blue Swan“. Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder verweist in der Mitteilung auf die Erfahrungen des Freistaats in der KI-Forschung und mit „Blue Lion“, Bayerns Supercomputer mit der nächsten Nvidia-Generation. „Auch die europäische Gigafactory für Künstliche Intelligenz ‚Blue Swan‘ soll deshalb ein Zuhause in Bayern bekommen“, so Söder.
Bayerns Wissenschaftsminister Markus Blume fügte hinzu, dass sie „bereits jetzt zum Zeitpunkt der Einreichung eine Vielzahl an Letters of Intent späterer Nutzer“ haben. Bayern verweist auch auf die bestehende Infrastruktur und andere dort ansässige KI-Einrichtungen. Zudem gehört mit der Investa Gruppe eine Immobilienfirma zum Konsortium, die „seit über 25 Jahren Rechenzentren in Europa entwickelt, baut und sichert“. Sie hat die Expertise für die Errichtung einer solchen Gigafabrik sowie deren komplexe Energieversorgung. Allerdings gilt Bayern in der Branche als nicht ideal für solch große Rechenzentren aufgrund des hohen Industriestrompreises und struktureller Engpässe im Stromnetz.
Wien mit nachhaltigem Energiekonzept
In Wien betont die Bewerbung um eine KI-Gigafactory ein „umwelt- und klimagerechtes Nachhaltigkeitskonzept“, eine „sozial gerechte Form der Technologienutzung“ sowie die „Drehscheibenfunktion Wiens innerhalb Europas“. Zudem „genießt Wien weltweit einen hervorragenden Ruf für seine leistungsfähige Infrastruktur, hohe Lebensqualität und Innovationskraft“, erklärt Wiens Bürgermeister Michael Ludwig. Die Investitionen für das KI-Rechenzentrum schätzt Wien auf bis zu 5 Milliarden Euro, wobei die Stadt den Vorgaben der EU folgt und mindestens 65 Prozent von der Privatwirtschaft getragen werden. Öffentliche Mittel sollen bis zu 35 Prozent eingesetzt werden.
Die österreichischen Beteiligten verweisen auch auf das für die KI-Gigafactory gemeinsam mit dem lokalen Stromversorgungsunternehmen „Wien Energie“ erarbeitete Energiekonzept. Die Abwärme der Server des Rechenzentrums soll „direkt in das bestehende Fernwärmenetz eingespeist und zur Beheizung von Wiener Haushalten genutzt“ werden. Das zeigt laut Vizebürgermeisterin Bettina Emmerling „wie Digitalisierung und Dekarbonisierung Hand in Hand gehen“.
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(fds)
Künstliche Intelligenz
Experten: Zentrale Online-Kfz-Zulassung würde 300 Millionen Euro jährlich sparen
Ein zentraler, bundesweiter Onlinedienst für die Kfz-Zulassung würde jährlich rund 300 Millionen Euro an Verwaltungskosten einsparen. Das prognostizieren die Stadtverwaltungen von Leipzig und Dresden, der sächsische Städte- und Gemeindetag sowie der Digitalpolitiker Markus Reichel (CDU) in einem gemeinsamen Konzept für eine Zentralisierung der digitalen Kfz-Zulassung. „Die Zentralisierung der Kfz-Zulassung auf Basis von i-Kfz ist technisch möglich, wirtschaftlich sinnvoll und politisch umsetzbar“, heißt es in dem Konzept. Unterstützt wird der Vorstoß von Ex-Innenminister Thomas de Maizière.
Bislang ist die Online-Zulassung in Deutschland dezentral organisiert: Zuständig sind über 400 Landkreise und kreisfreie Städte, obwohl die Regeln für die Zulassung bundesweit gleich sind. Noch nicht alle Kreise und Städte bieten einen Onlinedienst an. Laut dem iKfz-Dashboard des Bundesverkehrsministeriums ist aktuell bei 378 Zulassungsstellen die Zulassung online möglich, bei 33 nicht. Der Anteil digitaler Zulassungsvorgänge liegt laut Dashboard bei gerade mal rund acht Prozent.
Kraftfahrt-Bundesamt soll zuständig werden
Die Initiative aus Sachsen fordert nun eine Zentralisierung der Aufgabe beim Bund: „Mit der neuen Kompetenzbündelung in einem Digitalministerium auf Bundesebene wurde jetzt die Voraussetzung geschaffen, bessere Lösungen für ein Digitales Deutschland zu koordinieren und die Aufgabenneuordnung zwischen Bund, Ländern und Kommunen beherzt anzugehen“, sagte der Bundestagsabgeordnete Reichel am Mittwoch bei einer Pressekonferenz in Berlin.
Konkret schlägt die Initiative vor, dass das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) alle Standardvorgänge wie Neuzulassung, Halterwechsel und Abmeldung mit einer zentralen Fachsoftware und einem bundesweiten Onlineportal abwickelt. Die kommunalen Kfz-Behörden sollen „beratend“ tätig bleiben, insbesondere bei Sonderfällen. Als Ziel ruft die Initiative aus, dass bis zum Jahr 2030 80 Prozent der Vorgänge digital abgewickelt werden.
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Allein die Zentralisierung des Onlinedienstes würde die 411 Kfz-Stellen spürbar entlasten, wirbt die Initiative. Mit der zunehmenden Onlineabwicklung sinke der Stellenbedarf dann „mit weitaus höherem Entlastungspotenzial“. Die Mitarbeiter der Kfz-Stellen könnten „in den allermeisten Fällen“ vor Ort in anderen Bereichen der Verwaltung beschäftigt bleiben, da der Fachkräftebedarf der Kommunen hoch sei.
Insgesamt Milliardeneinsparungen möglich
Bundesweit würden die Personalkosten der Kommunen um 250 bis 300 Millionen Euro und die IT-Kosten um 20 bis 40 Millionen Euro sinken, schätzt die Initiative. Die Umstellungskosten durch die Zentralisierung von geschätzt 500 bis 800 Millionen Euro könnten sich binnen zwei bis drei Jahren amortisieren.
Die Kfz-Zulassung ist aus Sicht der Initiative aber nur eine von zahlreichen Verwaltungsleistungen, die zentralisiert werden könnten. Weitere Potenziale sieht sie etwa beim Wohngeld, Elterngeld, Führerscheinwesen und Meldewesen. Eine vollständige Umsetzung der sogenannten „Dresdner Forderungen“ zur Zentralisierung geeigneter Angebote auf Bundes- oder Länderebene könne mindestens 10 Milliarden Euro jährlich sparen, schätzen die sächsischen Digitalisierungsexperten.
(cwo)
Künstliche Intelligenz
Einstiegs-GeForce: RTX 5050 mit 8 GByte Speicher für 249 US-Dollar ab Mitte Juli
Nvidia kündigt die GeForce RTX 5050 als bisher schwächste Grafikkarte auf Basis der aktuellen Blackwell-Architekur an. Die Karte soll mit 8 GByte Grafikspeicher ab der zweiten Julihälfte 2025 von den Boardpartnern erhältlich sein und 249 US-Dollar kosten.
Zu dieser Summe kommt außer dem Umrechnungskurs in Euro noch die Mehrwertsteuer, für Deutschland also 19 Prozent. Mit etwas Glück und ohne weitere Zuschläge könnten die Karten theoretisch ab 255 Euro erhältlich sein.
Geht es nach altbekannten Schemata, komplettiert die RTX 5050 die Baureihe RTX 5000. Diese startete am 30. Januar 2025 mit der sündhaft teuren RTX 5090 ab 2329 Euro und der RTX 5080 ab 1169 Euro, in der Praxis waren die Preise oft weit höher. In der Folge stockte Nvidia die Reihen mit RTX 5070 Ti (20.2.25, 879 Euro), 5070 (4.3.25, 619 Euro), 5060 Ti (16.4.25, 399-449 Euro) und zuletzt am 19.5.2025 mit der 5060 für 319 Euro auf.
Seit einiger Zeit fallen allerdings die Preise für RTX-5000-Grafikkarten deutlich – wohl auch wegen der starken Konkurrenz durch AMDs Radeon RX 9070 XT, 9070 und RX 9060 XT.
Gaming-PC mit Nvidia-RTX-Grafikkarte (künstlerische Konzeptdarstellung)
(Bild: Nvidia)
Geht man von den Eckdaten der Spezifikationen aus, dürfte die Rohleistung der RTX 5050 in 3D-Anwendungen etwa auf dem Niveau einer Intel Arc B570 liegen, die es mit 10 statt 8 GByte ab 220 Euro gibt; allerdings liegt ihre Leistungsaufnahme auch etwas höher.
Wie auch Nvidia selbst haben die meisten Nvidia-Partner ihre Produktseiten für die RTX 5050 bereits online, so zum Beispiel Asus, Gigabyte, Inno3D oder Zotac. Andere wie Gainward, Manli, MSI, Palit, PNY oder KFA2 fehlen noch. Unter den angebotenen Modellen sind auch besonders kurze Karten oder solche mit halber Bauhöhe für besonders flache Gehäuse. Einen achtpoligen PCI-Express-Stromanschluss benötigen indes alle, eine Karte mit sechs Pins am PCIe auskommt, konnten wir bislang nicht ausmachen.
Knapp bemessen
Die technischen Eckdaten der RTX 5050 überraschen angesichts der 5060 nicht sonderlich. Aus zwei Dritteln der Shader-Rechenwerke, von Nvidia gern CUDA-Cores genannt, kommt entsprechend der Nominaltaktraten auch ein Drittel weniger Leistung heraus. Die Thermal Design Power, also die nominelle Leistungsaufnahme sinkt gegenüber der RTX 5060 allerdings nur von 145 auf 130 Watt. Nutzen die 5050er dieses Limit voll aus, dürften sie keine Effizienzmonster werden.
Auch die Speichertransferrate sinkt gegenüber der RTX 5060 um knapp 30 Prozent auf 320 GByte pro Sekunde. Damit sollte die Versorgung der GPU mit Daten aus dem Speicher keinen Flaschenhals darstellen. Mit 41,2 Flops/Byte hat die RTX 5050 ein so günstiges Verhältnis wie keine andere Desktop-Blackwell.
Nvidia GeForce RTX 5050 im Generationenvergleich | |||
RTX 5050 | RTX 4060² | RTX 3050 | |
Architektur | Blackwell GB207 | Ada Lovelace AD107 | Ampere GA106 |
Shader-Rechenkerne / Shader-Multiprozessoren | 2560 / 20 | 3072 / 24 | 2560 / 20 |
Basis- / Boost-Taktrate | 2,31 / 2,57 GHz | 1,83 / 2,46 GHz | 1,55 / 1,78 GHz |
Durchsatz Shaderkerne (FP32) | 13,2 TFLOPS | 15,11 TFLOPS | 9,1 TFLOPS |
Speicheranbindung / -datenrate | 128 Bit / 14 Gbps | 128 Bit / 17 Gbps | 128 Bit / 14 Gbps |
Speichermenge / -typ | 8 GByte GDDR6 | 8 GByte GDDR6 | 8 GByte GDDR6 |
Speichertransferrate | 320 GByte/s | 272 GByte/s | 224 GByte/s |
Video | 1 x NVENC9, 1 x NVDEC6 | 1 x NVENC8, 1 x NVDEC5 | 1 x NVENC7, 1 x NVDEC5 |
PCIe-Version / -Lanes | 5.0 / x8 | 4.0 / x8 | 4.0 / x8 |
TDP | 130 Watt | 115 Watt | 130 Watt |
Marktstart | 01.07.25 | 29.06.23 | 27.01.22 |
Preis (US-Dollar, zzgl. Steuern) | 249 $ | 299 $ | 249 $ |
² Eine Desktop-RTX-4050 gab es nicht |
Ob die Performance insgesamt allerdings zufriedenstellt, steht auf einem anderen Blatt. Bereits die nominell 50 Prozent schnellere RTX 5060 schaffte in Full-HD-Auflösung mit höchster Detailstufe in vielen Titeln keine 60 Bilder pro Sekunde, die die meisten Leute als flüssig empfinden. Mit der RTX 5050 werden Gamer sich wohl mit der zweit- oder dritthöchsten Detailstufe zufriedengeben müssen oder auf Upscaler mit Zwischenbildberechnung wie DLSS4 vertrauen, die allerdings auch kein Allheilmittel sind.
Immerhin stehen Gamern bei der RTX 5050 sämtliche Nvidia-Blackwell-Techniken ihrer größeren Desktop-Geschwister zur Wahl – inklusive vier moderner Displayanschlüsse und aktuellen Videode- und -encodern, die die CPU auch bei AV1 entlasten.
Nvidia GeForce RTX 5000 im Vergleich | |||||||
RTX 5050 | RTX 5060 | RTX 5060 Ti | RTX 5070 | RTX 5070 TI | RTX 5080 | RTX 5090 | |
Architektur | Blackwell GB207 | Blackwell GB206 | Blackwell GB206 | Blackwell GB205 | Blackwell GB203 | Blackwell GB203 | Blackwell GB202 |
Shader-Rechenkerne / Shader-Multiprozessoren | 2560 / 20 | 3840 / 30 | 4608 / 36 | 6144 / 48 | 8960 / 70 | 10752 / 84 | 21760 / 170 |
Basis- / Boost-Taktrate | 2,31 / 2,57 GHz | 2,28 / 2,5 GHz | 2,41 / 2,57 GHz | 2,16 / 2,51 GHz | 2,30 / 2,45 GHz | 2,30 / 2,62 GHz | 2,01 / 2,41 GHz |
Durchsatz Shaderkerne (FP32) | 13,2 TFLOPS | 19,2 TFLOPS | 23,7 TFLOPS | 30,8 TFLOPS | 43,90 TOPS | 56,3 TFLOPS | 104,9 TFLOPS |
Durchsatz Tensor-^1 / RT-Cores | 421 TOPS / 40 TFLOPS | 614 TOPS / 58 TFLOPS | 759 TOPS / 72 TFLOPS | 988 TOPS / 94 TFLOPS | 1406 TOPS / 133 TFLOPS | 1801 TOPS / 171 TFLOPS | 3352 TOPS / 318 TFLOPS |
Speicheranbindung / -datenrate | 128 Bit / 20 Gbps | 128 Bit / 28 Gbps | 128 Bit / 28 Gbps | 192 Bit / 28 Gbps | 256 Bit / 28 Gbps | 256 Bit / 30 Gbps | 512 Bit / 28 Gbps |
Speichermenge / -typ | 8 GByte GDDR6 | 8 GByte GDDR7 | 8-16 GByte GDDR7 | 12 GByte GDDR7 | 16 GByte GDDR7 | 16 GByte GDDR7 | 32 GByte GDDR7 |
Speichertransferrate | 320 GByte/s | 448 GByte/s | 448 GByte/s | 672 GByte/s | 896 GByte/s | 960 GByte/s | 1792 GByte/s |
Display | 3 😡 DP 2.1b (UHBR20), 1 😡 HDMI 2.1b | 3 😡 DP 2.1b (UHBR20), 1 😡 HDMI 2.1b | 3 😡 DP 2.1b (UHBR20), 1 😡 HDMI 2.1b | 3 😡 DP 2.1b (UHBR20), 1 😡 HDMI 2.1b | 3 😡 DP 2.1b (UHBR20), 1 😡 HDMI 2.1b | 3 😡 DP 2.1b (UHBR20), 1 😡 HDMI 2.1b | 3 😡 DP 2.1b (UHBR20), 1 😡 HDMI 2.1b |
Auflösung / Refreshraten | 4k480 (DSC), 8k165 (DSC) | 4k480 (DSC), 8k165 (DSC) | 4k480 (DSC), 8k165 (DSC) | 4k480 (DSC), 8k165 (DSC) | 4k480 (DSC), 8k165 (DSC) | 4k480 (DSC), 8k165 (DSC) | 4k480 (DSC), 8k165 (DSC) |
Video | 1 😡 NVENC9, 1 😡 NVDEC 6 | 1 😡 NVENC9, 1 😡 NVDEC 6 | 1 😡 NVENC9, 1 😡 NVDEC 6 | 1 😡 NVENC9, 1 😡 NVDEC 6 | 2 😡 NVENC9, 1 😡 NVDEC 6 | 2 😡 NVENC9, 2 😡 NVDEC 6 | 3 😡 NVENC9, 2 😡 NVDEC 6 |
PCIe-Version / -Lanes | 5.0 / x8 | 5.0 / x8 | 5.0 / x8 | 5.0 / x16 | 5.0 / x16 | 5.0 / x16 | 5.0 / x16 |
TDP | 130 Watt | 145 Watt | 180 Watt | 250 Watt | 300 Watt | 360 Watt | 575 Watt |
Marktstart | 01.07.25 | 20.05.25 | 16.04.25 | 04.03.25 | 20.02.25 | 30.01.25 | 30.01.25 |
Preis | k.A. € (249 US-Dollar zzgl. Steuern) | 319 € | 399-449 € | 619 € | 879 € | 1.169 € | 2.329 € |
Die RTX 5050 geht mit 8 Gigabyte Grafikspeicher an den Start. Nvidia vertraut hier auf den älteren GDDR6-Speicher. Auch bei der RTX 5050 schlägt das 8-GByte-Dilemma in vollem Umfang zu: Mit höchster Detailstufe brechen die Bildraten bei vielen Titeln ins Bodenlose weg und KI-Anwendungen geht bei wünschenswert-umfangreichen Large-Language-Modellen schon von vornherein der Speicher aus.
Der niedrige Preis und der Zwang, aufgrund des allgemeinen Performanceniveaus auch ohne Speicherengpass eine niedrigere Detailstufe zu wählen oder auf Raytracing zu verzichten, lässt das Nadelöhr in der Klasse der RTX 5050 jedoch etwas weniger bedrohlich erscheinen.
(csp)
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