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Erster Republikaner-Staat führt Recht auf Reparatur ein
Immer mehr US-Bundesstaaten verbriefen Verbrauchern das Recht, digitale Geräte selbst reparieren zu können und zu dürfen, oder unabhängige Werkstätten damit zu beauftragen. Entsprechende Gesetzesanträge auf ein Recht auf Reparatur sind bereits in den Parlamenten aller 50 US-Staaten eingebracht worden. Sechs Staaten haben es umgesetzt: Colorado, Kalifornien, Minnesota, New York, Oregon und Washington. Nächstes Jahr kommt der siebte Staat hinzu: Texas. Es ist damit die erste von Republikanern dominierte Jurisdiktion, die ihren Verbrauchern das Recht auf Reparatur verbrieft.
„Texas Sprung in den Kampf kennzeichnet eine Zeitenwende und öffnet die Tür für andere (republikanische) Staaten, zu folgen“, freut sich Elizabeth Chamberlain, die beim Reparaturführer Ifixit für Nachhaltigkeit zuständig ist. „Zu lange haben Hersteller Verbrauchern erschwert (und manchmal unmöglich gemacht), ihre eigenen Geräte zu reparieren. Jetzt, mit Unterstützung von beiden politischen Lagern, wehren sich die Staaten. Und Texas hat gerade viel Schwung gebracht.“
Die Abstimmung über den Gesetzesantrag HB 2963 war nicht einmal knapp; sie ist in beiden Kammern des texanischen Parlaments einstimmig gefallen. Am Wochenende hat auch Gouverneur Greg Abbott seine Zustimmung erteilt. Damit wird das Gesetz ab 1. September 2026 greifen.
Die verbrieften Rechte
Das Gesetz gilt für elektronische Geräte sowie deren Bestandteile, die in Texas ab 1. September 2026 an Verbraucher verkauft werden und im Großhandel mindestens 50 US-Dollar netto kosten. Hersteller werden verpflichtet, Verbrauchern sowie unabhängigen Werkstätten direkt oder indirekt Dokumentation, Ersatzteile und Werkzeuge (Hardware und Software) zur fairen und vernünftigen Bedingungen zur Verfügung zu stellen, soweit sie für Diagnose, Wartung oder Reparatur erforderlich sind. Der Anspruch erlischt, wenn die Dokumentation, Ersatzteile oder Werkzeuge auch Vertragswerkstätten nicht mehr zur Verfügung stehen und auch vom Hersteller selbst nicht mehr eingesetzt werden.
Nicht erforderlich ist Unterstützung für Modifikationen, illegale Maßnahmen oder die Überwindung von Sicherheits- oder Diebstahlvorbeugungsmaßnahmen die vom Eigentümer des Gerät gesetzt wurden. Auch die Preisgabe von Informationen, die über das, was der Hersteller Vertragswerkstätten verrät, hinausgehen, ist nicht vorgeschrieben. Betriebsgeheimnisse darf der Hersteller ebenfalls für sich behalten, soweit sie nicht zur Diagnose, Wartung oder Reparatur notwendig sind.
Physische Werkzeuge dürfen nicht mehr kosten als Herstellung und Versand; zusätzliche Gebühren für die tatsächlich Verwendung von Werkzeugen (Hardware und/oder Software) sind nur zulässig, soweit Vertragswerkstätten die selben Gebühren auferlegt werden. Ersatzteile dürfen ebenfalls nicht mehr kosten als die für Vertragswerkstätten gültigen Preise. Für Anleitungen auf physischen Datenträgern wie Papier oder DVD dürfen die Stück- und Versandkosten veranschlagt werden.
Viele Ausnahmen
Das texanische Gesetz kennt allerdings eine lange Reihe von Ausnahmen. Wenig überraschend ist die Ausklammerung beispielsweise von Geräten für kritische Infrastruktur, Außenbordmotoren, medizinischen Geräten, Luftfahrzeugen oder bestimmten Arten schweren Geräts. Verständlich sind vielleicht auch Ausnahmen für Feuermelder, Alarmanlagen, industrielle elektrische Ausrüstung, Notfallskommunikationsgeräte für Blaulichtorganisationen.
Für die Ausnahme von Videospielkonsolen und größeren Haushaltsgeräten wie Eiskästen, Herden, Mikrowellen, Air Conditionern und Heizungen können allerdings Lobbyisten der Hersteller einen Erfolg für sich verbuchen. Gleiches gilt für eine lange Liste elektrischer Anlagen wie unterbrechungsfreie Stromversorgungen, Telekommunikationsnetzinfrastruktur, kommerzielle Stromausrüstung, Werbedisplays, Umspanner und Motorkontroller für niedrige und mittlere Spannungen, Stromverteiler, Transferschalter, und alle für solche Dinge vorgesehenen Werkzeuge, Zubehör, Teile und Ersatzteile. Ob Waschmaschinen erfasst sind, bleibt unklar.
Kraftfahrzeuge und landwirtschaftliche Geräte sind ebenfalls ausgenommen, wenn der Hersteller an einer in der jeweiligen Branche anerkannten Vereinbarung hinsichtlich Diagnose, Wartung und Reparatur teilnimmt. Besondere Anforderungen an diese Branchenlösungen stellt das texanische Gesetz nicht. Da sind andere US-Staaten Texas voraus: In Massachusetts und Maine hat sich das Volk über Volksabstimmungen das Recht auf Autoreparaturen gegeben.
(ds)
Künstliche Intelligenz
Solar-Förderung: Ministerin Reiche sorgt für Aufruhr
Noch sind die Ankündigungen unscharf, mit denen Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche (CDU) die Debatte vorantreibt. Doch nachdem sie am Wochenende in einem Interview mit der Augsburger Allgemeinen nicht nur weniger Subventionen und mehr Netzdienlichkeit von Solaranlagen-Betreibern gefordert hatte, stoßen die Äußerungen der Ministerin nun auf scharfe Kritik von unterschiedlichen Akteuren der Energiewende.
„Könnte Energiewende abwürgen“
Will Reiche die Förderung von Solaranlagen ganz abschaffen oder nur etwas reformieren? Eine komplette Streichung der Erneuerbaren-Förderung sei nicht geplant, so eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums am Mittag in Berlin. Es gehe um die Kosten des Gesamtsystems.
Klar ist: Die Ministerin hat mitten im Sommerloch ein Anliegen platziert, das auch viele private Hausbesitzer betrifft. Denn angesichts steigender Energiekosten und sinkender Preise für Photovoltaik-Anlagen ist derzeit die Verlockung groß, selbst auf das Dach zu klettern oder einen Monteur zu beauftragen. Doch wenn die politischen Rahmenbedingungen sich ändern würden, warnt der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW), könne das den Markt und die Energiewende abwürgen.
Reiche bringt zudem ins Spiel, Betreiber kleiner Solaranlagen zu Speicherung und Steuerung zu verpflichten: „Bei kleinen PV-Anlagen ist es so, dass die Vielzahl von nicht steuerbaren, kleinen Solaranlagen unkontrolliert einspeist und das Netz unter Stress setzt“, sagte Reiche der Augsburger Allgemeinen. „Deshalb sollten PV-Anlagen mit Stromspeichern verbunden und steuerbar sein, am Markt teilnehmen und ihren Strom vermarkten.“
Der BSW hält dem entgegen, dass bei neuen Solaranlagen immer häufiger eine „Kombination von Solaranlagen mit Batteriespeichern, Elektroautos, Klimaanlagen oder Wärmepumpen“ genutzt werde. Gerade das gewährleiste eine effiziente Nutzung der Netzinfrastruktur, so der Interessenverband.
Problemzone Dachanlagen
Wo genau sie die Problemlage verortet, verriet die Ministerin und ehemalige Energiewirtschaftsmanagerin nicht. Relevant sind kleine Solaranlagen in Balkonkraftwerksdimension für Netzstabilität und Steuerbarkeit kaum: Die 1,17 Millionen im Marktstammdatenregister angemeldeten Solaranlagen unter 2kW Spitzenleistung schaffen zusammen maximal ein gutes Gigawatt Bruttoleistung. Deutlich relevanter sind da schon die gut 3,1 Millionen Anlagen zwischen 3 und 15 Kilowatt Spitzenleistung – ein Großteil davon Aufdachanlagen, die in der seltenen Spitze über 28 Gigawatt eigentlich billigen Strom produzieren können.
Allerdings ist nur ein kleiner Teil davon altersbedingt aus der Förderung herausgefallen – und 19 Gigawatt sind erst nach 2015 ans Netz gegangen, werden in den meisten Fällen also für mindestens zehn weitere Jahre Einspeisevergütungen erhalten. Diese schmelzen zwar stückweise ab, doch enthalten auch die aktuellen Regelungen noch garantierte Vergütungen für die jeweils kommenden 20 Jahre ab Inbetriebnahme.
Wer also im August 2025 seine Solaranlage in Betrieb nimmt, kann bis 2045 unabhängig von den Auswirkungen auf das Stromnetz einspeisen und bekommt dafür die stets gleiche Förderung – teils werden sogar noch höhere Zuschläge dafür bezahlt, Strom nicht einzuspeisen. Am Bestandsschutz für die Einspeisevergütung selbst will auch Reiche offenbar nicht rütteln.
„Debatte zur falschen Zeit“
Dass dieses Verhalten nicht sinnvoll ist und die Kosten für alle Beteiligten dadurch in die Höhe schnellen, ist branchenweit und technologieübergreifend Konsens. Deutlich unterschiedlich sind hingegen die Ableitungen aus der Problemanalyse. So hält etwa Philipp Schröder, CEO des kapitalmarktgetriebenen PV-und-Speicher-Anlagen-Installateurs 1Komma5Grad eine Debatte über die Abschaffung der Einspeisevergütung für verfrüht. Es brauche „zuerst eine Systemmodernisierung für mehr Digitalisierung und bessere Prozesse: der flächendeckende Smart-Meter-Rollout“, fordert Schröder.
Auch die Vorsitzende des Bundesverbandes Erneuerbare Energien Simone Peter (Grüne) sprach von einer „falschen Debatten zur falschen Zeit“. Wichtiger sei es, die Flexibilität zu erhöhen. Gerade private Photovoltaikanlagen hätten die Akzeptanz stark erhöht.
Dass die Erneuerbaren-Förderung insgesamt kippt, gilt als unwahrscheinlich. Dass aber Steuerbarkeit, Speicherbarkeit und Netzdienlichkeit eine stärkere Rolle spielen müssen, gilt selbst bei den wirtschaftlichen Profiteuren der Energiewende als unstrittig. Einen Hinweis, was sich schnell ändern könnte, gab Reiche in ihrem Interview mit der Augsburger Allgemeinen: Betreiber hätten Anlagen errichten können, „wo sie wollten, ohne auf das Stromnetz Rücksicht zu nehmen“. Tatsächlich könnte das den Hauptunterschied der künftigen Erneuerbaren-Politik ausmachen. Denn damit würde anstelle des Ausbau der Netze um Erneuerbare anzuschließen nur noch der Ausbau Erneuerbarer bei vorhandener Netzkapazität stehen.
Kernkraft bleibt absehbar chancenlos
Einem anderen Dauerbrenner hatte die jetzt seit fast exakt 100 Tagen im Amt befindliche CDU-Politikerin Reiche derweil eine Absage erteilt: Für eine Reaktivierung abgeschalteter Kernkraftwerke würde kein Unternehmen das Risiko tragen wollen. Dennoch sei es wichtig, bei Fusionskraftwerken und den sogenannten Small Modular Reactors (SMR) bei Forschung und Standardsetzung mitreden zu können und zugleich nderen EU-Staaten keine Hürden in den Weg zu legen.
(vbr)
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Mehr Präzision bei DNA-Manipulation: KI half bei der Entwicklung
Forscher vom Institut für Genetik und Entwicklungsbiologie der Chinesischen Akademie der Wissenschaften melden einen Durchbruch bei der präzisen Manipulation von großen DNA-Abschnitten. Ihre Methode eigne sich für Tausende bis Millionen Basenpaare und erlaube das Editieren von Erbgut bei Pflanzen und Tieren gleichermaßen. Sein Forschungsergebnis veröffentlichte das Team um Gao Ciaxia online im Fachjournal Cell.
Grundlage der Forschung ist das Rekombinations-System Cre-Lox, das die gezielte Manipulation von DNA erlaubt. Dabei markieren zwei Abschnitte von Basenpaaren, die sogenannten LoxP-Stellen, den zu verändernden DNA-Abschnitt. Die als Cre bezeichnete Rekombinase ist ein Enzym, das an den LoxP-Stellen andockt und den gewünschten Abschnitt beispielsweise heraustrennt oder umkehrt.
DNA erfolgreicher manipulieren
Diese laut den Forschern vielversprechende Methode habe mehrere Probleme, die die neuen Verfahren lösen sollen. Ein großes Problem der Methode seien etwa die sogenannten reversiblen Rekombinationsreaktionen als unerwünschte Effekte. Die sorgen dafür, dass die vorgenommenen Manipulationen am Genom wieder rückgängig und damit zunichtegemacht werden. Mit ihrem Verfahren hätten sie die Ausprägung dieses Phänomens um den Faktor zehn senken können. Zudem hätten sie eine Methode entwickelt, um nahtlose Genomveränderungen zu gewährleisten. Die herkömmliche Manipulation mit dem zugrundeliegenden Verfahren sei dagegen mit einer Art Narbenbildung in der DNA verbunden.
Für ihre Forschung entwickelte das Team neue Rekombinasen mithilfe Künstlicher Intelligenz. Die so erschaffenen Enzyme hätten eine 3,5-fach höher Rekombinationseffizienz, als der ursprüngliche Wildtyp des Enzyms gezeigt. Die KI-gestützte Methode zur Konstruktion von Proteinen (Enzyme sind meist Proteine) haben Forscher desselben Instituts um Gao Ciaxia erst einen Monat zuvor im Fachjournal Cell veröffentlicht. Dabei würden KI-Modelle auf Grundlage von dreidimensionalen Proteinstrukturen gezielt kompatible Aminosäuresequenzen generieren, wobei sie bestimmte strukturelle Grenzen als Einschränkung beachten. Aminosäuren sind die Bausteine von Proteinen. So helfe KI beim effizienten Protein-Engineering.
Um ihr Forschungsergebnis in einer konkreten Anwendung zu untermauern, setzten die Forscher es ein, um herbizidresistenten Reis zu erzeugen. Dazu drehten sie mit ihrem Verfahren einen 315 Kilobasen großen Abschnitt in dessen DNA um.
(dgi)
Künstliche Intelligenz
VeloFlow: Berlin testet Fahrrad-Ampel mit Erreichbarkeitsprognose
Dieses System soll Frust an Ampeln bei Radfahrern in Berlin sowie potenzielle Rotlichtverstöße reduzieren: Die Senatsverkehrsverwaltung der Hauptstadt hat angekündigt, eine VeloFlow getaufte Lösung an zunächst 23 Signallichtanlagen von September an testen zu wollen. Es handelt sich um digitale Anzeigen etwa unter Parkverbotsschildern, die Radfahrer rund 200 Meter vor einer Kreuzung darüber informieren, ob sie die nächste Ampel bei einer Geschwindigkeit von etwa 20 Kilometer in der Stunde bei Grün oder Rot erreichen werden.
LED-Displays an Straßenschildern
Die Funktionsweise von VeloFlow ist laut dem Senat relativ einfach: Ein Fahrrad-Symbol auf dem Display signalisiert, ob die Ampelphase bei gleichbleibendem Tempo Grün oder Rot sein wird. Befindet sich das stilisierte Rad im grünen Bereich, können vorbeikommende Radler davon ausgehen, dass sie die Ampel bei freier Fahrt passieren können. Zeigt das Symbol den roten Bereich, deutet dies auf eine bevorstehende Rotphase hin. Das soll es Velofahrern ermöglichen, ihr Tempo vorausschauend anzupassen – entweder durch eine leichte Beschleunigung oder durch langsames Ausrollen. Abruptes Bremsen oder ein Passieren der Ampel bei Rot soll so leichter vermeidbar werden.
VeloFlow basiert den offiziellen Angaben zufolge auf dem Assistenzsystem Green Light Optimal Speed Advisory (Glosa). Dieses benötigt in Echtzeit Informationen über die Ampelphasen. Sogenannte Roadside Units (RSUs) direkt an den Lichtsignalanlagen erfassen dafür die aktuellen einschlägigen Daten und erstellen Prognosen für die nächsten Schaltvorgänge. Diese Informationen können über verschiedene Wege drahtlos etwa an Displays, Fahrzeuge oder Endgeräte der Nutzer gesendet werden. In Berlin soll auf dieser Basis der Glosa-Verzögerungsassistent zum Einsatz kommen. Ähnliche Anzeigen tun bereits in Münster ihre Dienste.
„Grüne Welle“-Assistent prinzipiell auch machbar
Möglich wäre mithilfe der Technik auch die Implementierung eines „Grüne Welle“-Assistenten, wie er etwa in Marburg für App-Nutzer schon seit Jahren verfügbar ist. Davon ist in der Hauptstadt aber aktuell keine Rede. Der Senat bezeichnet die RSUs aber als „strategisch wichtige Schnittstellen“ für die künftige digitale Verkehrsinfrastruktur. Sie könnten mit intelligenten Fahrzeugen kommunizieren, um Ampelphasen, Verkehrsbedingungen und Gefahren zu übermitteln. Das bilde den Grundstein für kooperative und autonom fahrende Systeme. Verkehrsfluss, Sicherheit und Effizienz würden weiter optimiert.
In der Invalidenstraße in Mitte werden dem Plan nach zehn VeloFlow-Anzeigen installiert, im Bereich Stargarder Straße, Schönhauser und Prenzlauer Allee neun. Je zwei sind in der Handjery- und Prinzregentenstraße sowie der Langenscheidt- und Kreuzbergstraße vorgesehen. Ein Display schlage mit knapp 3000 Euro zu Buche, erklärte die Verkehrsverwaltung dem rbb. Dazu kämen Kosten für die Stromversorgung, die Digitalisierung der Ampelanlagen sowie weitere Planungen. 85 Prozent der Ausgaben übernehme das Bundesverkehrsministerium.
(vbr)
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