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Erwachsenenmodus: ChatGPT kann bald auch Erotik


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Erst kam der Jugendschutz und die Verschärfung der Leitplanken für Gespräche mit ChatGPT. Nun rudert OpenAI in gewisser Hinsicht zurück und erlaubt sogar erotische Inhalte. Dafür muss man allerdings erwachsen sein. Insgesamt reagiert der Chatbot offenbar künftig ausdifferenzierter auf die jeweiligen Gegenüber.

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Sam Altman, CEO von OpenAI, schreibt über die Änderungen bei X: „Im Dezember werden wir im Rahmen der umfassenderen Einführung von Altersbeschränkungen und gemäß unserem Grundsatz ‚Erwachsene Nutzer wie Erwachsene behandeln‘ noch mehr Inhalte zulassen, beispielsweise Erotika für verifizierte Erwachsene.“ Wie weit „Erotik“ geht, ob nur ein bisschen Flirt oder sogar Sexting möglich sein wird, ist unklar.

Ebenfalls offen ist, wie man sich verifizieren kann. Die Einhaltung und Kontrolle von Altersgrenzen haben im Internet bisher noch immer für Diskussionen gesorgt. In der Regel basiert die Einstufung auf Selbstauskunft der Nutzenden. Social-Media-Plattformen wie Instagram kontrollieren zudem konsumierte Inhalte und das online-Verhalten und stufen bei Verdacht Konten als Teen-Konten ein.

OpenAI hat offenbar aber auch die Klagen vieler Menschen gehört, die Beziehungen mit dem Chatbot führen möchten. Nach der Einführung von GPT-5 gab es Beschwerden, der Chatbot reagiere wesentlich weniger menschlich und sei weniger nahbar. Daraufhin brachte OpenAI bereits das vorherige Modell GPT-4o zurück in den Chat. Nun hat Altman eine neue Version angekündigt, die erneut eher einer Persönlichkeit entspricht sowie „dem Verhalten, das den Menschen bei 4o gefiel“. ChatGPT solle auf Wunsch wie ein Freund reagieren und beispielsweise sehr menschlich antworten oder zig Emojis benutzen. In Abgrenzung zu Social Media betont Altman jedoch, dass man damit nicht das Ziel verfolge, Menschen auf der Plattform zu halten. Noch verdient OpenAI ja auch kein Geld mit Werbung, die den Nutzern angezeigt wird.

Hintergrund für die strengeren Leitplanken und die Einführung eines Jugendschutzes waren Berichte über Menschen, die ungesund enge Beziehungen zu einem Chatbot führen. Besonders dramatisch ist der Fall eines 16-Jährigen, der Suizid begannen haben soll. Die Eltern klagen gegen OpenAI wegen einer Art von Mithilfe durch den Chatbot. Doch laut Altman haben die strikteren Leitlinien dazu geführt, dass „einige Menschen ohne mentale Gesundheitsprobleme“ ChatGPT als weniger hilfreich und spaßig empfanden. Wie auch immer sei OpenAI nun in der Lage, schwerwiegende psychische Probleme zu erkennen und dank neuer Instrumente die Beschränkungen in den meisten Fällen zu lockern. Auch hier wird Altman bisher nicht konkreter, wie genau die Reaktionen des Chatbots gesteuert werden.

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OpenAI ist nicht alleine mit dem Feldversuch, Erwachsenen erotische Chatbots an die Hand zu geben. Auch Elon Musks Grok hat explizit flirty Persönlichkeiten in petto. Character.ai ist ein Anbieter, bei dem man sich KI-Freunde erstellen kann.

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Da solche Beziehungen Gefahren bergen, gibt es in Kalifornien bereits ein KI-Gesetz, das Transparenz und Sicherheitsvorkehrungen vorschreibt. Zudem müssen Zusammenhänge mit Straftaten gemeldet werden. Ein weiterer Gesetzesentwurf beschäftigt sich mit KI-Chatbots, die explizit einen Freundschaftsmodus haben. Auch andere US-Bundesstaaten arbeiten an ähnlichen Gesetzen.


(emw)



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Machine-Learning-Dienste der Hyperscaler – ein Überblick


Wer nach Machine-Learning-Diensten sucht, landet schnell bei den Angeboten der US-amerikanischen Hyperscaler. Mit AWS SageMaker, Googles Vertex AI und Azure Machine Learning bieten alle drei Plattformen eine Vielzahl an Diensten und wollen so End-to-End-ML-Workflows abbilden, Dienste automatisieren oder auf der Plattform managen und alle gängigen Frameworks in ihr Cloud-Ökosystem einbinden. Dabei haben die Produktpaletten im Laufe der Jahre ein unübersichtliches Ausmaß angenommen.

AWS könnte den perfekten Werkzeugkasten bieten, der sich genau an die spezifischen Bedürfnisse seiner Nutzer anpasst. Leider kommt die Amazon-Tochter den Nutzern in der Konfiguration in keiner Weise entgegen und lässt sie relativ allein mit dem enormen Angebot. Die diversen Tutorials, die Einsteiger unterstützen sollen, sind über verschiedene Plattformen verteilt, sodass zusätzlich zum zeitintensiven Einrichten der Workflows eine längere Recherche der korrekten Hilfen für das jeweilige Problem eingeplant werden muss. Weitere Hürden sind das für Anfänger eher verwirrende UI und die überwältigende Serverkonfiguration, die erfahrene User voraussetzt.

  • Die großen Cloud-Anbieter AWS, Google und Microsoft bieten umfangreiche, aber teils unübersichtliche ML- und KI-Dienste für unterschiedliche Zielgruppen an, von Einsteigern bis Enterprise.
  • AWS punktet mit der größten und flexibelsten Servicepalette, erfordert jedoch tiefere Einarbeitung und ein komplexes Kostenmanagement.
  • Googles Plattform Vertex AI ist mit didaktisch aufbereiteten und interaktiven Tutorials die einsteigerfreundlichste Wahl. Kleine, datengetriebene Gelegenheitsprojekte lassen sich hier am besten designen.
  • Azure legt den Fokus auf schnelle, geschäftsorientierte Nutzung und Integration in bestehende Microsoft-Stacks, wobei fortgeschrittene Features oft spezielles Fachwissen verlangen.

Geübte Nutzer finden ein konsistentes Interface vor, das sich in allen Bereichen personalisieren lässt und auch tiefere Einstellungen transparent aufbereitet.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Machine-Learning-Dienste der Hyperscaler – ein Überblick“.
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Europäische Temu-Büros durchsucht | heise online


Temus Europaniederlassung ist vergangene Woche von Ermittlern im Auftrag der Europäischen Kommission durchsucht worden. Das berichtet Reuters unter Berufung auf einen Eingeweihten. Die EU-Kommission bestätigt das indirekt, ohne jedoch den Namen der chinesischen Einzelhandelsplattform zu nennen.

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„Wir können bestätigen, dass die Kommission eine nicht angekündigte Inspektion in den Räumlichkeiten einer im Online-Handel in der EU tätigen Firma durchgeführt hat”, sagte ein Sprecher zu der Nachrichtenagentur, „unter der Verordnung über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen.” Daraus lässt sich schließen, dass die EU-Kommission den Verdacht hegt, Temu werde von der Volksrepublik China in unzulässiger Weise subventioniert.

Parallel wirft die EU-Kommission Temu vor, Pflichten aus dem Digital Services Act (DSA) unzureichend nachzukommen. Eine Untersuchung hat hohes Risiko illegaler Produkte aufgezeigt. Auch das deutsche Bundeskartellamt ermittelt gegen Temu. Dabei geht es um die auf dem Onlinemarktplatz für Deutschland verwendeten Konditionen für Händler, sowie tatsächliches Verhalten Temus gegenüber den Händlern. Diese könnten, so die Befürchtung, das allgemeine Preisniveau zu Lasten der Verbraucher anheben.

Solche Subventionen können einem Unternehmen Vorteile im Wettbewerb verschaffen. Beispielsweise könnten künstlich niedrige Preise andere Anbieter, die nicht subventioniert werden, aus dem Markt drängen. Staatliche Subventionen können auch direkt zur Beseitigung von Konkurrenten genutzt werden, indem sie die Übernahme anderer Unternehmen finanzieren.

Solche Verzerrungen kosten nicht nur Arbeitsplätze und reduzieren Steueraufkommen, sondern können langfristig auch Verbrauchern schaden. Denn hat das subventionierte Unternehmen einmal erhebliche Marktmacht erreicht, kann es die Preise anheben, ohne fürchten zu müssen, viel Geschäft an starke Konkurrenten zu verlieren, denn diese gibt es ja dann nicht mehr. Als Gegenmaßnahme ist Mitte 2023 die EU-Verordnung über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen in Kraft getreten (Foreign Subsidies Regulation, FSR).

heise online hat Temu gefragt, welche Subventionen es erhält, seit wann es von der Untersuchung Kenntnis hat, und wie es auf die Untersuchung sowie die Hausdurchsuchung reagiert. Das Unternehmen tritt selbst nicht als Verkäufer auf, sondern betreibt seine Webseite als Plattform für Dritte. Temu gehört zur chinesischen Pinduoduo-Gruppe (PDD Holdings).

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(ds)



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Gutachten: US-Behörden haben weitreichenden Zugriff auf europäische Cloud-Daten


Die Debatte um die digitale Souveränität Europas und den strategischen Einsatz US-amerikanischer Cloud-Infrastrukturen in sensiblen Bereichen erhält neuen Zündstoff. Ein bisher unveröffentlichtes Gutachten, das Rechtswissenschaftler der Uni Köln im Auftrag des Bundesinnenministeriums erstellten, ist nun im Zuge einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) öffentlich zugänglich geworden. Es kommt zu dem Schluss, dass US-Behörden weitreichenden Zugriff auch auf Daten haben, die in europäischen Rechenzentren gespeichert sind.

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Die Gutachter sollten klären, ob und in welchem Umfang US-Geheimdienste und andere staatliche Stellen ein rechtliches Zugriffsrecht auf Daten in der Cloud besitzen, selbst wenn die Infrastrukturen außerhalb der Vereinigten Staaten betrieben werden. Laut dem Gutachten erlauben insbesondere der Stored Communications Act (SCA), der durch den Cloud Act erweitert wurde, sowie Abschnitt 702 des Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) US-Behörden, Cloud-Anbieter zur Herausgabe von Daten zu verpflichten.

Ein brisanter Punkt ist die Feststellung zur Reichweite der US-Jurisdiktion. Unternehmen sind demnach angehalten, Daten auch dann herauszugeben, wenn diese außerhalb der USA gespeichert sind. Entscheidend ist demnach nicht der physikalische Speicherort der Informationen, sondern die Kontrolle darüber durch die betroffene Firma. Das impliziert, dass selbst Daten, die in Rechenzentren auf europäischem Boden liegen und über deutsche Tochtergesellschaften verwaltet werden, dem Zugriff unterliegen. Voraussetzung ist, dass die US-Muttergesellschaft die letztliche Kontrolle ausübt.

Die Reichweite der US-Gesetze endet hier jedoch nicht. Die Jurisdiktion der Vereinigten Staaten kann laut dem Gutachten nicht nur europäische Tochtergesellschaften US-amerikanischer Unternehmen erfassen. Sie hat auch das Potenzial, rein europäische Unternehmen zu treffen, sofern diese relevante geschäftliche Verbindungen in die USA unterhalten. Damit wird die Gefahr eines indirekten oder direkten Datenzugriffs auf einen weiten Kreis von Unternehmen ausgedehnt, die im europäischen Binnenmarkt operieren.

Obwohl ein Cloud-Anbieter technisch etwa durch Verschlüsselung verhindern könnte, selbst auf die Daten zuzugreifen, vermeidet dies die Herausgabepflicht nicht zwingend. Das US-Prozessrecht verlangt von Parteien, verfahrensrelevante Informationen schon vor Beginn eines Rechtsstreits zu speichern. Ein Cloud-Dienstleister, der regelmäßig mit Herausgabeverlangen konfrontiert ist, könnte daher zur Aufbewahrung von Daten verpflichtet sein. Schließt er sich durch technische Maßnahmen vom Zugang aus, riskiert er erhebliche Bußgelder oder strafrechtliche Konsequenzen.

In Europa dürfen Aufsichtsbehörden auf Basis der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Offenlegungen von Informationen an Behörden in Drittstaaten untersagen. Datenübermittlungen in die USA können derzeit auf den wackeligen Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission – das EU-US Data Privacy Framework – gestützt werden. Das Gutachten verdeutlicht aber die rechtlichen Spannungsfelder, die durch die globale Reichweite der US-Gesetze entstehen. Es verweist auf die Notwendigkeit, europäische Alternativen zur Stärkung der digitalen Souveränität zu entwickeln.

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Die Rechtsanwälte Stefan Hessel, Christina Ziegler-Kiefer und Moritz Schneider kommen in einer aktuellen Analyse trotzdem zum Schluss, dass ein datenschutzkonformer Einsatz der cloudbasierten Lösung Microsoft 365 grundsätzlich weiterhin möglich sei. Das abstrakte Risiko, das sich aus den extraterritorialen US-Befugnissen speise, begründe allein keine automatische Unzuverlässigkeit des Auftragsverarbeiters, solange keine systematischen Verstöße gegen europäisches Recht belegt seien. Verantwortliche müssten sich auf ihre Compliance-Pflichten konzentrieren und bei hohem Risiko eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen. Andere Experten sehen das nicht so.


(vbr)



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