Datenschutz & Sicherheit

Es geht nicht um Messer


Waffen- und Messerverbotszonen, die Idee klingt erst einmal vernünftig. Wir alle haben keinen Bock auf Messer in der Hand von Leuten, die sie gegen Menschen einsetzen wollen. Kein Bock auf Stresser mit Springmessern oder auch Deppen mit Schreckschusspistolen. Die Argumentation der Verbotszonenbefürworter ist: Angriffe solcher Menschen werden wir damit verhindern. Das macht uns sicher. Doch der Sicherheitsgewinn ist im Vergleich zur Grundrechtseinschränkung minimal.

Seit heute sind alle öffentlichen Nahverkehrsmittel samt Bahnhöfen in Berlin Waffen- und Messerverbotszonen. Die Ampel-Regierung hatte im Fahrwasser von Messer-Angriffen den Bundesländern eine weitreichende Einführung solcher Zonen erlaubt. Das Bundesland Berlin macht von diesem Recht nun Gebrauch. Das bedeutet: Die Polizei kann ohne konkreten Verdacht Menschen durchsuchen.

Auf der Informationsseite der Polizei Berlin heißt es:

Die Polizei ist gemäß § 42c Waffengesetz befugt, zur Kontrolle der Waffen- und Messerverbotszone Personen kurzzeitig anzuhalten, zu befragen, mitgeführte Sachen in Augenschein zu nehmen und Personen zu durchsuchen. Die Kontrolle setzt keinen konkreten Verdacht oder Anlass voraus. Die Auswahl der kontrollierten Person anhand eines Merkmals im Sinne des Artikels 3 Absatz 3 des Grundgesetzes ohne sachlichen, durch den Zweck der Maßnahme gerechtfertigten Grund, ist unzulässig.

Es ist ein wichtiges demokratisches Recht und ein Kennzeichen einer freien Gesellschaft, dass der Staat uns unbescholtene Menschen nicht einfach so ohne Verdacht durchsuchen kann. Bislang ist eine solche Schleierfahndung nur in der Nähe von Außengrenzen und an bestimmten gefährlichen Orten möglich.

Dadurch, dass alle Nutzer:innen des öffentliche Nahverkehrs einer großen Stadt nun unter Generalverdacht stehen, wird es sehr schwer, sich in der Stadt zu bewegen ohne sich den anlasslosen Kontrollbefugnissen auszusetzen. Ab jetzt müssen wir immer davon ausgehen, jederzeit und überall im Nahverkehr anlasslos angehalten, befragt und durchsucht zu werden.


2025-07-14
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– für digitale Freiheitsrechte!



Euro für digitale Freiheitsrechte!

 

Peinliche Situationen und Beifang

Klar ist auch, dass eine solche Kontrollbefugnis nicht nur „Waffen“ zu Tage fördern wird. Unbescholtene Bürger werden ihre Taschen und Rucksäcke öffnen müssen. Es geht gar nicht darum, dass dort vielleicht illegale Dinge sind. Es ist unangenehm genug, irgendwelchen dahergelaufenen Polizist:innen Einkäufe, Tampons, Sextoys, Unterwäsche oder sonst irgendwelche privaten Inhalte zeigen zu müssen, die dann womöglich noch von Beamt:innen doof kommentiert werden.

Jeder junge Mensch mit einer Sprühdose in der Tasche wird zum möglichen Sprayer und muss sich unangenehme Fragen gefallen lassen. Dazu kommen Bagatelldelikte: Der harmlose Ecstasy-Tourist auf dem Weg nach Hause aus dem Techno-Club muss sich in Zukunft Sorgen machen, als Waffen-Beifang in den Fokus der Polizei zu geraten. Und wer auf dem Weg zu einer Demonstration ist, kann in Zukunft davon ausgehen, dass die Taschen auf dem Weg dorthin durchsucht werden.

Kontrollen fördern rassistische Praxis

Dazu kommt die diskriminierende Dimension von anlasslosen Kontrollen, auch wenn die Berliner Verordnung dies verhindern will. Wer kontrolliert wird, das entscheidet einzig und allein die Polizei. Diese Institution hat erwiesenermaßen rassistische Muster bei solchen Kontrollen (Racial Profiling) oder meint auf Basis äußerlicher Vorurteile „ihre Pappenheimer“ zu kennen.

Das heißt: Bestimmte Gruppierungen der Gesellschaft werden jetzt noch häufiger als andere in Kontrollen geraten. Während Otto Normalbürger und Oma Elfriede vom vermeintlichen Sicherheitsgewinn schwärmen, wird der Weg durch die Stadt für Jugendliche und junge Erwachsene sowie vor allem für ausländisch oder abweichend gelesene Personen jetzt noch mehr zum Spießrutenlauf.

Der Sicherheitsgewinn durch diese Ausweitung von Kontrollen steht nicht im Verhältnis zur Tiefe des Grundrechtseingriff und dem Verlust der Freiheit.



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