Künstliche Intelligenz
Etappensieg mit Beigeschmack: EU-Parlament trotzt vorerst der Chatkontrolle
Das Ringen um die EU-Chatkontrolle in Brüssel geht weiter. Nach sechs Monaten intensiver Verhandlungen unter der zyprischen Ratspräsidentschaft melden die Unterhändler des Parlaments zwar substanzielle Kompromisse in fast allen Bereichen der geplanten Verordnung zum Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch im Netz. Doch hinter den Kulissen tobt weiter ein Machtkampf um das digitale Briefgeheimnis, bei dem die Gesetzgebungsgremien zunehmend zu unkonventionellen Mitteln greifen.
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Wie das Verhandlungsteam des Parlaments nach dem sogenannten Trilog am Montag mitteilte, konnten sich die Verhandlungsführer bei Kernfragen der Chatkontrolle 2.0 – der verpflichtenden und verdachtsunabhängigen Durchleuchtung privater Kommunikation auch bei verschlüsselten Messengern – erneut nicht einigen. Die Abgeordneten hielten demnach dem massiven Druck der Mitgliedstaaten stand und verteidigten ihre rote Linie gegen eine flächendeckende Massenüberwachung.
Dem Vernehmen nach erzielten die Beteiligten Fortschritte bei Streitpunkten wie künftigen Alterskontrollen. Optionen zum Scannen verschlüsselter Chats nach Missbrauchsmaterial bleiben dagegen weiter umkämpft. Eine Übereinkunft zu dem Paket ist damit vertagt. Der Verein Digitale Gesellschaft wertet das als wichtigen Etappensieg: Der anhaltende zivilgesellschaftliche Protest zeige Wirkung.
Juristische Brechstange im Ministerrat
Zeitgleich formiert sich im Ministerrat und innerhalb der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP) eine Gegenoffensive. Mit einem politisch und juristisch höchst ungewöhnlichen Manöver versuchen die Befürworter der Überwachung, das Parlament auszuhebeln. Im Visier steht dabei die Reaktivierung der bereits abgelaufenen Chatkontrolle 1.0.
Diese E-Privacy-Ausnahmeregelung erlaubte es Tech-Konzernen auf freiwilliger Basis, Chats nach Missbrauchsmaterial zu durchsuchen. Da das Parlament eine formelle Verlängerung dieser Norm bereits abgelehnt hat und die Regelung so offiziell erloschen ist, greifen die EU-Regierungen nun zur juristischen Brechstange.
Weil eine abgelaufene Regelung rein formal nicht mehr verlängert werden kann, plant der Rat, den ursprünglichen Gesetzesvorschlag umzuschreiben. Anstatt einer einfachen Fristverlängerung soll im Eilverfahren ein inhaltlich identisches, aber formal neues Gesetz geschaffen werden. Dieses Vorgehen würde laut Kritikern nicht nur das Initiativrecht der EU-Kommission faktisch aushebeln, sondern auch unbequeme demokratische Kontrollinstanzen umgehen. Durch diesen Trick würde auch die Notwendigkeit für eine neue Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten sowie für eine Folgenabschätzung der Grundrechtseingriffe entfallen.
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Überrumpelungsversuch vor der Sommerpause
Um diesen neuen Entwurf durchzudrücken, schalten die Regierungen im Rat in den Turbomodus. Da das Parlament nächste Woche seine letzte Sitzung vor der Sommerpause hat und dann erst wieder im September zusammentritt, drängt die Zeit. Um den regulären Weg über eine Ministerratstagung abzukürzen, hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter der EU-Staaten das Thema im schriftlichen Umlaufverfahren auf die Agenda gesetzt. Der Entwurf soll so im beschleunigten Verfahren auf die parlamentarische Tagesordnung der kommenden Woche gedrückt werden, um die Abgeordneten zu überrumpeln.
Nach Informationen aus Verhandlungskreisen gehört die Bundesregierung zu den treibenden Kräften hinter diesem Versuch. Die Ansage von führenden Politikern von SPD und CDU, eine anlasslose Chatkontrolle sei tabu, droht so endgültig Makulatur zu werden.
(mki)