Künstliche Intelligenz
EU-Gremien einig: DSGVO soll grenzüberschreitend einfacher durchsetzbar sein
Auf eine kleine Novelle der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben sich Vertreter des EU-Rats, des Parlaments und der Kommission geeinigt. Dem sind rund zwei Jahre Debatte und mehrere Monate Verhandlungen vorausgegangen. Die vorläufige Einigung über einen Entwurf zielt darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen nationalen Datenschutzbehörden bei der Durchsetzung der DSGVO in grenzüberschreitenden Fällen zu verbessern. Das hat die polnische Ratspräsidentschaft am Montagabend mitgeteilt. Demnach vereinfachen die neuen Vorschriften die Verfahren, etwa in Zusammenhang mit Rechten von Beschwerdeführern und der Zulässigkeit von Fällen.
Die EU-Kommission wollte mit ihrem ursprünglichen Vorschlag 2023, das „Irland-Problem“ beheben: Die irische Datenschutzbehörde gilt Kritikern als Flaschenhals bei der DSGVO-Durchsetzung. Die Data Protection Commission (DPC) in Dublin ist federführende Aufsichtsinstanz für Big-Tech-Konzerne wie Google, Meta Platforms, Apple und X, die ihre europäischen Hauptsitze auf der Insel haben. Andere Datenschutzbehörden in der EU können bei solchen Datenkonzernen nicht direkt eingreifen.
Im Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) als gemeinsamen Gremium der Aufsichtsbehörden kommt es über Entscheidungsvorlagen der irischen DPC oft zum Streit, was komplizierte und lange Verständigungsverfahren auslöst. Die irische Behörde wird dann oft überstimmt. Vor allem an diesem Punkt setzen die EU-Gesetzgeber nun an, um Prozesse zu beschleunigen.
Standardverfahren: 15 Monate bis zum Finale
Unabhängig davon, wo in der EU ein Bürger eine Beschwerde im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Datenverarbeitung einreicht, werde die Zulässigkeit künftig auf Basis derselben Informationen beurteilt, führt der Ratsvorsitz aus. Die Reform harmonisiere die Anforderungen und Verfahren für Anhörung von Beschwerdeführern im Falle einer Ablehnung und sehe gemeinsame Regeln für die Beteiligung am Verfahren vor. Das Anhörungsrecht der anderen Partei werde „in wichtigen Phasen des Verfahrens gewährleistet“. Beiden Seiten stehe offen, die vorläufigen Ergebnisse vor der endgültigen Entscheidung einzusehen, um Stellung nehmen zu können.
Eine Übereinkunft zu der Novelle schien schon im Mai greifbar, doch über die festzusetzenden Fristen waren sich die Verhandlungsführer noch uneins. Jetzt haben sie sich auf eine Untersuchungsfrist von insgesamt 15 Monaten, die in besonders komplexen Fällen um 12 Monate verlängert werden kann, geeinigt. Einfache Verfahren mit Zusammenarbeit zwischen nationalen Datenschutzbehörden sollen binnen einen Jahres abgeschlossen sein.
Kritik aus Zivilgesellschaft und Tech-Branche
Die Unterhändler haben sich auch auf einen Mechanismus zur schnelleren Bearbeitung von Beschwerden verständigt. Er soll es der federführenden Datenschutzbehörde ermöglichen, einen Fall zu beenden, bevor der EDSA einbezogen werden muss. Diese Option würde etwa greifen, wenn eine Organisation Rechtsverletzung einräumt und potenzielle Sanktionen akzeptiert. Um langwierige Diskussionen zwischen verschiedenen Datenschutzbehörden zu vermeiden, soll Konsensbildung erleichtert werden. So muss die federführende Behörde ihren Kollegen in der EU zeitnah eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte eines Verfahrens übermitteln. Vorgesehen ist ferner ein Kooperationsansatz, womit in einfacheren Fällen nicht alle zusätzlichen Kooperationspflichten zu befolgen wären.
Die EU-Staaten und das Europäische Parlament müssen die Reform noch formalisieren und bestätigen. Max Schrems von der Datenschutzorganisation Noyb hält an seiner Kritik fest, dass die Novelle DSGVO-Verfahren faktisch „undurchführbar“ mache. Die Durchsetzung der Normen drohe durch verhältnismäßig lange Fristen und komplexe Verfahren untergraben zu werden. Der IT-Verband CCIA Europe, dem viele Big-Tech-Firmen angehören, ist aus einem anderen Grund unzufrieden: Anstatt den bürokratischen Aufwand zu reduzieren, dürfte ihm zufolge die Einhaltung der DSGVO für Unternehmen aller Größenordnungen noch schwieriger werden. Mit einem zweiten Vorhaben will die Kommission Firmen mit bis zu 749 Mitarbeitern von der DSGVO-Dokumentationspflicht befreien. NGOs warnen, damit öffne die Kommission die Büchse der Pandora.
(ds)
Künstliche Intelligenz
TechSmith Camtasia Online: Screenrecorder im Web
Um den Web-Screenrecorder Camtasia Online nutzen zu können, muss man sich mit einem TechSmith-Konto anmelden oder eines erstellen. Anschließend wird man von einem neuen Videoprojekt begrüßt. Als Aufnahmequellen lassen sich dort Bildschirm, Webcam und Mikrofon definieren. Wie von der Desktopanwendung gewohnt, nimmt auch die Onlinevariante wahlweise den gesamten Bildschirm, den Inhalt eines Programmfensters oder eines Browser-Tabs auf. Nur einen Aufnahmerahmen aufziehen darf man hier nicht. Wie beim Teilen in einer Konferenz-App bestätigt man der Browser-App vorher die Zugriffsrechte.
Die App zeichnet Videos mit einer Länge von bis zu fünf Minuten in 1080p-Auflösung auf (1920 × 1080 Pixel). Die Desktopversion unterstützt dagegen auch 4K-Videos (3840 × 2160 Pixel). Über eine Reihe von Vorlagen kann man das ausgewählte Aufnahmefenster und das optional mit aufgezeichnete Webcam-Bild auf einen farbigen oder animierten Hintergrundbild platzieren. Je nach Inhalt kann man dabei das eine oder das andere in den Vordergrund stellen. Mit Gestaltungselementen wie Rahmen, abgerundeten Ecken, Schlagschatten, einer runden Maske und Spiegelung lassen sich die Videofenster weiterbearbeiten.
In einer Storyboardansicht kann man Szenen hinzufügen und wieder löschen. Wie in der Desktopversion landen die Inhalte auf separaten Ebenen. Aufnahmen lassen sich im Browser beschneiden und zu einem längeren Film kombinieren. Sogar mehrere Leute können an einem Projekt zusammenarbeiten. Dazu klickt man auf „Invite“ und lädt Kollegen über deren TechSmith-Konten ein. Sie können dann beispielsweise zusätzliche Szenen beisteuern. Allerdings darf immer nur eine Person ein Projekt bearbeiten. Für andere ist der Zugang währenddessen blockiert.
Fertige Videos lassen sich als Camtasia-Projekt herunterladen, einen Zip-Container mit der Endung .tscprojzip, der außer den Projektdaten auch alle Aufnahmen als MP4-Dateien enthält. Außerdem veröffentlicht die Web-App den fertigen Film auf Wunsch auf Screencast.com. Über diesen TechSmith-Dienst kann man bis zu 25 Videos kostenlos teilen, per Weblink weitergeben, kommentieren und als MP4-Video herunterladen. Ein unbegrenztes Screencast-Kontingent kostet 10,72 Euro pro Monat.
Mit Camtasia Online hat TechSmith ein komfortabel und einfach zu bedienendes Tool geschaffen, um Demo- oder Tutorial-Videos in mittlerer Länge aufzuzeichnen und online zu teilen. Der Funktionsumfang ist eingeschränkt, aber für einfache Videos mehr als ausreichend. Die Beschränkung aufs Wesentliche hat sogar Vorteile, denn Camtasia Online verwirrt Einsteiger nicht mit unnötig vielen Einstellungen und Werkzeugen, die die meisten ohnehin nicht brauchen, sondern führt schnell zum Ergebnis. Wer mehr will, kann auf den umfangreichen und kostenpflichtigen Desktop-Screenrecorder Camtasia umsteigen.
Camtasia Online | |
Online-Screenrecorder | |
Hersteller | TechSmith |
Systemanf. | gängige Web-Browser |
Preis | kostenlos |
(akr)
Künstliche Intelligenz
Wie c’t Grafikkarten testet: Spiele-Benchmarks, Lautstärke, Leistungsaufnahme
Nicht nur Gamer kaufen Grafikkarten. Denn eine Graphics Processing Unit (GPU) leistet viel mehr als nur 3D-Beschleunigung. Aktuelle GPUs verarbeiten Software zum Entrauschen von Raw-Bildern, für Überblendeffekte im Videoschnittprogramm sowie speicherfressende KI-Anwendungen.
Grafikkarten wurden leider in den vergangenen Jahren immer teurer und eine Rückkehr zum Preisgefüge von 2015 ist nicht in Sicht. Umso wichtiger ist es, sich vor einem Kauf gut zu informieren und die eigenen Schwerpunkte zu kennen. Dabei helfen die umfassenden Messungen aus dem c’t-Testlabor, fordern aber zugleich auch ein wenig Eigeninitiative. Denn nach wie vor gilt: „Den einen“ Testsieger gibt es bei uns nicht, stattdessen wägen wir das Für und Wider für jeden einzelnen Probanden sorgfältig ab. Wie genau das vonstattengeht und welche Messwerte wir dafür erheben, beschreiben wir auf den folgenden Seiten.
Kommt eine neue Grafikkarte ins Testlabor, stehen zunächst einmal einige Verwaltungsaufgaben an. Nicht zuletzt die für den Rückversand zum Hersteller nötige Erfassung im Testgerätepool; der Rückversand entfällt natürlich, wenn wir die Karte selbst gekauft haben, wie es zuletzt häufiger vorgekommen ist.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Wie c’t Grafikkarten testet: Spiele-Benchmarks, Lautstärke, Leistungsaufnahme“.
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Künstliche Intelligenz
EnergyKit: iPhone-Apps sollen lernen, grünen Strom zu verwenden
Das Stromnetz liefert zu unterschiedlichen Zeiten einen unterschiedlichen Strommix. Je nach Wetter oder Auslastung kann es mal grüne Energie aus Wind-, Sonnen- oder Wasserkraft sein, manchmal aber eher schmutziger Strom aus Kohle und Erdgas. In den USA hat Apple daher schon mit iOS 16 innerhalb von Apple Home eine Funktion integriert, die Vorhersagen für das lokale Stromnetz an die Nutzer ausgeben: die sogenannte Grid Forecast. So sollen User mit möglichst klimafreundlicher Energie ihr Gerät laden. Mit dem neuen Framework EnergyKit kommt diese Art der Stromnetzüberwachung nun auch direkt in Apps von Entwicklern.
Netzvorhersagedaten von Apple direkt in Apps
Wie Apple auf der Entwicklerkonferenz WWDC 2025 ankündigte, soll es Developern erstmals möglich sein, ihren Nutzern dabei zu helfen, „die Stromnutzung zu optimieren“. Dies könne Menschen dabei helfen, ihre „Haushaltsgeräte zu betreiben oder Elektrofahrzeuge aufzuladen, wenn der Strom sauberer und günstiger“ ist, schreibt Apple. EnergyKit kann auch dazu verwendet werden, individuelle Ladekalender zu generieren.
Damit geht Apple erstmals über die bisherige Stromnetzvorhersagen hinaus, die es bislang nur in der Home-Anwendung, die Teil von iOS ist, gab. In einem ersten Schritt soll EnergyKit in Apps zur Steuerung von E-Auto-Ladeinfrastrukturen und smarten Thermostaten (beim Heizen und Kühlen mit Strom) integrierbar sein. Dazu gibt der Nutzer seinen jeweiligen Ort an, damit Apple seine Grid-Forecast-Daten an die App schickt. Diese gibt dann aus, wie grün die aktuelle Energieversorgung ist und kann gegebenenfalls automatisch Anpassungen vornehmen.
Europa zunächst nicht dabei
Bislang ist unklar, ob und wann Apple die Stromnetzvorhersage auch nach Europa bringt. Die Daten sind zudem zunächst nur eine Prognose, müssen also nicht unbedingt zu den aktuellen Echtbedingungen passen. Apple ist dennoch überzeugt, dass die Kundschaft so klimafreundlicher agieren kann.
Neben der Einführung von EnergyKit für Apps wird auch die Energieverwaltung in der Home-App selbst verbessert, damit Nutzer gegebenenfalls schneller reagieren können. Mit iOS 26 kann man künftig den durchschnittlichen Stromverbrauch und die aktuelle Strompreisphase anzeigen lassen, sofern es dafür Datenquellen gibt.
(bsc)
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