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EU-Parlament: China setzt Ausfuhrschranken für seltene Erden als Waffe ein
Das Europäische Parlament hat die EU-Kommission aufgefordert, möglichst rasch auf die von China verhängten Ausfuhrbeschränkungen für seltene Erden zu reagieren. Sie folgten im April als Reaktion auf erhöhte US-Zölle auf chinesische Produkte. In einer Resolution verurteilen die EU-Abgeordneten diese Entscheidung Pekings am Donnerstag „aufs Schärfste“. Sie wurde der großen Mehrheit von 523 zu 75 Stimmen angenommen. Durch die Exporthürden für sieben kritische Rohstoffe und Magnete würden Lieferketten erheblich gestört, „die für die Automobilindustrie, Hersteller von Rüstungsgütern, Halbleiterunternehmen, grüne Technologien, Anwendungen im Gesundheitswesen und viele weitere Wirtschaftszweige in der EU sowie weltweit unerlässlich sind“.
In der Entschließung moniert das Parlament, dass das Vorgehen Chinas ungerechtfertigt sei und das Reich der Mitte seine Versorgungsketten für seltene Erden „als Waffe“ einsetze. Die Volksvertreter zeigen sich „zutiefst besorgt“ über die von den chinesischen Staatsorganen auferlegten Anforderungen, nach denen Antragsteller sensible Daten offenlegen müssen, wenn sie Ausfuhrgenehmigungen beantragen. Damit verbunden sei ein erhebliches Risiko des Abflusses sicherheitsrelevanter Geschäfts- und Staatsgeheimnisse im Technologiesektor.
Rohstoffabbau in der EU vorantreiben
An die Kommission und die Mitgliedsstaaten appelliert das Parlament, die Umsetzung der EU-Verordnung zu kritischen Rohstoffen zu beschleunigen. Mit ihr soll sichergestellt werden, dass die EU einen sicheren, diversifizierten und nachhaltigen Zugang zu Rohstoffen hat. Die EU müsse Bereiche ermitteln, in denen sie entscheidende Vorteile gegenüber China bei wesentlichen Gütern und Technologien hat, sowie diese nutzen und ausbauen. Berichten zufolge stehen einige europäische Hersteller wegen eines Mangels an seltenen Erden vor einem Produktionsstopp. Zudem haben sich die entsprechenden Metalle stark verteuert.
Die Abgeordneten unterstreichen, dass die EU im eigenen Hoheitsgebiet Abbau kritischer Rohstoffe betreiben und einschlägige Verarbeitungskapazitäten wiederherstellen müsse. Ebenso verlangen sie den Abschluss bilateraler strategischer Partnerschaften für seltene Erden, die auf echten, für beide Seiten vorteilhaften Partnerschaften beruhen und hohen Nachhaltigkeits- und Menschenrechtsstandards gerecht werden. Die Kommission und die EU-Länder müssten zudem das Mindestniveau für Bestände an strategischen Rohstoffen und die entsprechenden Endanwendungen bewerten. Der gesamte Komplex soll dem Parlament zufolge auf dem bevorstehenden Gipfeltreffen zwischen der EU und China, das für den 24. und 25. Juli geplant ist, zur Sprache kommen.
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(nen)
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Afrinic: Abwicklung der IP-Adressverwaltung für Afrika in Mauritius beantragt
Das Unternehmen Cloud Innovation hat beim Obersten Gericht in Mauritius die zwangsweise Abwicklung der Afrinic beantragt – der IP-Adressverwalterin für Afrika. Bis zum 23. Juli hat die unter Zwangsverwaltung stehende Afrinic Zeit zur Stellungnahme. Der jüngste Schlag durch den Hongkonger IP-Adresshändler Lu Heng, dem Cloud Innovation gehört, folgt der Annullierung der Wahl für einen neuen Vorstand wegen erheblicher Manipulationsvorwürfe.
Seit 2021 hat Lu Afrinic mit einer Welle von Klagen überzogen. Die Organisation stand vor der Auseinandersetzung mit Lu wegen der Veruntreuung von Adressen in der Kritik. Lus Streit mit der Organisation drehte sich um IPv4-Adressen aus Afrinics Pool, die er außerhalb der Region vermietete. 2023 sorgt der streitlustige Unternehmer dafür, dass ein Zwangsverwalter statt eines regulären Vorstands aus gewählten Mitgliedern eingesetzt wird.
Strategiewechsel bei Cloud Innovation
Mit dem am Freitag vom Supreme Court in Mauritius veröffentlichten Antrag vollzieht Cloud Innovation jetzt einen Strategiewechsel. Statt der bislang geforderten Anerkennung der Wahl strebt Cloud Innovation nun offenbar die vollständige Auflösung von Afrinic an. Einige Wahlberechtigte hatten bei den Vorstandswahlen im Juni quasi beim Gang zur Urne erfahren, dass ihre Stimme schon abgegeben worden war. Sie hegen den Verdacht, dass das durch unbefugte Dritte passiert sei. Gleichzeitig hatten Vertreter der Number Resource Limited, ein weiteres Unternehmen Lus, für Aufsehen gesorgt: Sie gaben teilweise mit dutzenden Vollmachten Stimmen für Wahlberechtigte ab.
Bei Cloud Innovation glaubt man mittlerweile, dass nur eine ordnungsgemäße Abwicklung der Afrinic Afrikas Internet-Community schützen könne. Man tue dies „mit schwerem Herzen“ wegen „der durch interne Kämpfe und Rechtsstreitigkeiten herrschenden Lähmung“, zu der jetzt noch ein Vertrauensverlust der globalen Community hinzutrete, heißt es in einer Mitteilung des Unternehmens.
Cloud Innovation stimme der Sicht der ICANN auf die Probleme zu, heißt es weiter. Neue Wahlen, die Zwangsverwalter Gowtamsingh Dabee bis zum 30. September organisieren will, hält das Unternehmen für vergebliche Mühe. Allerdings wolle man einer möglichen formellen Prüfung und eventuellen „überstürzten De-Akkreditierung“ der afrikanischen Registry durch die ICANN doch lieber durch ein Urteil in Mauritius zuvorkommen.
Bereits zuvor hatte die ICANN Lus Zorn auf sich gezogen – wegen ihrer Beschwerden vor und während der Wahl bezüglich potenzieller Unfairness. Zum Ausdruck kam dieser Zorn primär auf dem Portal Blue Tech Wave Media (BTW Media), das laut dessen Chefredakteur von Lu selbst finanziert wird.
BTW Media attackierte in einer Mitteilung jüngst die ICANN, weil sie die Darstellung des von Lu gesponserten Blattes zur Annullierung der Vorstandswahlen hinterfragte. BTW Media hatte behauptet – so legt es der ICANN-Präsident in einem Brief an Dabee dar – Afrinics Wahl sei nur wegen einer einzigen falschen oder „betrügerischen“ Vollmacht annulliert worden. Die ICANN verlangt vom Zwangsverwalter nun Aufklärung darüber, woher BTW Media, übrigens als einziges Medienorgan, diese Information erhalten habe. Eine Analyse der versuchten Wahlmanipulation am 23. Juni sei bislang aber weder den Afrinic Mitgliedern noch der Öffentlichkeit bekannt gemacht worden. Tatsächlich hatten sowohl der Zwangsverwalter Dabee als auch der Vorsitzende des Nominierungskommittees bislang Anfragen, auch von heise online, unbeantwortet gelassen.
Dies entbehrt nicht einer gewissen Ironie, da Cloud Innovation und Lu Heng Abmahnschreiben und einzelne Gerichtsverfahren gegen Veröffentlichungen verschiedener Publikationen angestrengt hatten, die sein Vorgehen kritisch bewerten.
Seit Monaten wird in BTW Media für die Grundidee Lus geworben: Es wäre besser, wenn mit der Vergabe von IP-Adressen diese zum Eigentum der jeweiligen Nutzer würden. Für Cloud Innovation wäre das lukrativ: Da Unternehmen könnte dann über 6 Millionen IPv4 Adressen aus dem Afrinic Pool sein Eigen nennen und diese weltweit vermieten.
ICANN-CTO John Crain teilte auf Anfrage von heise zu den nächsten Schritten vorsichtig mit: „Afrinic verwaltet öffentliche Ressourcen als Treuhänder für die von ihr betreute Region und muss sich an die ICP-2 Regeln halten. Wir werden alles Notwendige tun, Afrikas Adressinhaber dabei zu unterstützen, die Sicherheit und Stabilität dieser eindeutigen Kennungen für das globale Netz, die der afrikanischen Region dienen sollen, zu gewährleisten.“
Der Supreme Court in Mauritius hatte ICANN eine Klagebefugnis vor Ort abgesprochen. Sollte das Gericht Cloud Innovations jüngstem Antrag stattgeben, könnte die ICANN versuchen, bisher nicht vergebene Adressen aus Afrinics Pool an sich zu ziehen und das Management der vergebenen anderen RIRs zu übertragen.
(nen)
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Neue Primes und Stress mit Konzertfotos von Oasis –Fotonews der Woche 28/2025
Die Rabattaktionen der großen Kamerahersteller für den Sommerurlaub laufen, zahlreiches neues Gerät gab es in den letzten Monaten auch – da ist es Zeit für Nachzügler von den eher kleineren Marken. Bei den Objektiven von Drittherstellern, die keine umfassenden Kooperationsabkommen mit den Herstellern der Bodies haben muss man dabei immer genau hinsehen, ob die teils nur manuell zu bedienenden Funktionen die eigenen Ansprüche erfüllen.
Günstige Porträt-Optik mit Autofokus
Wenig Kompromisse verspricht die Vollformatoptik 85mm F1.8 Pro von Meike. Der Hersteller ist vor allem im Filmbereich mit manuellen Festbrennweiten erfolgreich. Beim neuen 85-Millimeter handelt es sich aber um ein Autofokus-Objektiv mit Schrittmotor (STM). Die Optik wurde bereits länger angekündigt, wird nun aber von etlichen großen Versendern als noch im Juli 2025 lieferbar gelistet. Es soll um 340 Euro kosten. Das Objektiv ist für Vollformat-Sensoren an Kameras mit Sonys E-Mount, Nikons Z-Mount und den Leica L-Mount geeignet. Vor allem an aktuellen Nikons, dazu gleich mehr, sollte man aber mit Firmware-Updates der Kamera derzeit vorsichtig sein.
Manuelles Ultra-Weitwinkel
Beim 10mm f/3.5 von 7Artisans muss man sich solche Sorgen nicht machen, denn es handelt sich um ein rein manuell zu bedienendes APS-C-Objektiv, auch was die Blende betrifft. Die muss zwischen f/3.5 und f/22 mit einem per Rasten abgestuften Ring eingestellt werden. Ohne Motor ist das Objektiv auch entsprechend kompakt und günstig: 109 Euro fordern sowohl Versender, wie auch 7Artisans selbst. Wer das starke Weitwinkel, aber ohne Fisheye-Verzerrung, ausprobieren will, geht also kein großes Risiko ein. Je nach Kamera ergeben sich kleinbildäquivalent rund 15 bis 20 Millimeter Brennweite. Das Objektiv gibt es für Fujis X-Mount, Sonys E-Mount, Nikons Z-Mount und das MFT-Bajonett.
Keine Nachrichten gab es in dieser Woche von Nikon, was die Problematik mit Fremdobjektiven an neueren spiegellosen Kameras betrifft: Die aktuelle Firmware für Zf, Z50 II, Z5 II, Z6 III und Z8 kann an diesen Kameras immer noch ein Objektiv von einem anderen Hersteller als Nikon funktionslos machen. Auf unsere Anfrage erklärte das Unternehmen jedoch, man gehe der Sache nun auch in Japan nach.
Oasis: Bildrechte nur auf Zeit
Ärger hatten in den letzten Tagen auch Fotografen, die für die gerade begonnene Welttournee der Band Oasis akkreditiert waren. Denen wurde kurzfristig mitgeteilt, dass sie die Konzertfotos nur ein Jahr lang nutzen könnten, danach würden die Rechte an die Band fallen. Man stelle sich vor, was das beispielsweise für gedruckte Zeitschriften bedeutet: Unter Umständen können die dann als Nachbestellung nicht mehr ausgeliefert werden, nur weil Oasis-Fotos darin abgedruckt sind. Der britische Guardian berichtete zuerst darüber, und auch darüber, dass Foto-Agenturen später die Konzerte boykottierten. Die beiden Geschichten sind auch unsere vorgezogenen Empfehlungen für einen Long Read zum Sonntagabend.
An dieser Stelle muss der Kolumnist ein wenig aus dem Nähkästchen plaudern, denn ich hatte vor einigen Jahren ein erhellendes Gespräch mit der Pressebetreuerin einer namhaften Metal-Band. Deren Schützlinge hatten sich zuvor dadurch hervorgetan, dass man nach dem Verlassen des Fotograbens sogar die Speicherkarten abgeben musste, unerwünschte Bilder wurden gelöscht. Natürlich ließ sich darauf, wie nun bei Oasis, kaum ein professioneller Fotograf ein. Ich hatte das auch nicht vor, als ich eines Abends selbst bei einem Konzert besagter Band als Fotograf im Einsatz war. Aber es es wurde dann auch gar nicht gefordert. Da hatte sich also etwas verändert.
Wie seltsame Foto-Regeln manchmal zustande kommen
Es ist durchaus üblich, wenn auch nicht bei allen Acts, dass Fotografen, die vorab schon über den Veranstalter abgeklopft und akkreditiert wurden, vonseiten der Künstler nochmals vor Ort besondere Fotoverträge präsentiert werden. Dabei geht es aber in der Regel um Kleinigkeiten wie die Tatsache, dass die Bilder nur für Berichterstattung für diese eine Veranstaltung verwendet werden dürfen. Ob diese unter Druck geschlossenen Verträge – „unterschreib oder geh nach Hause“ – dann auch im Sinne der Pressefreiheit oder überhaupt rechtlich haltbar sind, steht auf einem anderen Blatt.
Was die eben erwähnte Pressbetreuerin mir dann aber erzählte, machte klar, wie so etwas zustande kommt. Da hatte angeblich ein Fotograf mit Konzertfotos der Band Kalender gedruckt, und die jahrelang samt Bandlogo verkauft. Das ist natürlich nicht im Sinne der Künstler und anderer Rechteinhaber. Um solche Vertrauensbrüche zu unterbinden, hatte die Band und ihrer Medienabteilung dann eben mit dem Abgeben der Speicherkarten über das Ziel hinausgeschossen. Und weil man das eingesehen hatte, konnte ich mit allen Bildern des Abends nach Hause gehen, es gab keinerlei weitere Auflagen, außer eben: Über das Konzert berichten. Im Falle von Oasis ist noch offen, ob man sich hier auf professionelle und vertrauensvolle Zusammenarbeit besinnt.
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Krypto-Scam: Nigerianischer Prinz statt US-Präsident
Ein skurriler Fall von Kryptobetrug per E-Mail beschäftigt momentan die US-Justiz: Im Glauben, für die Zeremonie zu Donald Trumps Amtsernennung zum 47. US-Präsidenten zu spenden, transferierten zwei Personen einen hohen Betrag der Kryptowährung Tether. Zwar landete die Spende nicht bei dem viel beschworenen nigerianischen Prinzen, der im Zusammenhang mit E-Mail-Betrug häufig vorkommt. Dafür aber bei einem vermeintlichen Vertreter der Trump-Regierung. Und wie auch im Falle besagter Fake-Prinzen steckten in Wirklichkeit ein oder mehrere Betrüger dahinter.
Das US-Justizministerium vermutet einen Mann aus Nigeria als Strippenzieher. Es hat bei einem US-Bezirksgericht nun die Einziehung des betroffenen, noch auffindbaren Krypto-Guthabens beantragt. Einem Medienbericht zufolge gehörte eines der Krypto-Wallets, von dem aus das Guthaben an den Betrüger wanderte, früher offenbar einem der beiden Chefs des Krypto-Zahlungsdienstleisters MoonPay.
Aus den Gerichtsdokumenten (Aktenzeichen: 1:25-cv-02116) geht hervor, dass sich der Betrug während der Weihnachtstage 2024 ereignete. Dabei nutzten der oder die Täter keine komplexen Sicherheitslücken der betroffenen Krypto-Wallets oder Ähnliches, sondern bedienten sich eines eher simplen Tricks: Der Kommunikation über eine täuschend echt aussehende Mailadresse.
Mail von falschem Trump-Komittee genügte
So erhielt ein Opfer am 24. Dezember 2024 eine E-Mail von „einer oder mehreren Personen“, die sich als Steve Witkoff ausgaben, laut US-Justizministerium der Co-Vorsitzende des Trump-Vance-Amtseinführungskomitees. Die Endung der Betrüger-Mailadresse lautete „@t47lnaugural.com“, mit großem „I“ anstatt mit einem kleinen bei der Endung der echten Adresse, die „@t47inaugural.com“ lautet, wie das Ministerium klarstellt.
Doch das allein reichte schon, um Ivan und Mouna – wie der Akteur die Opfer in seinen Mails adressiert – zu einer Transaktion zu bewegen. Am 26. Dezember 2024 überwies eines der Opfer Guthaben der Kryptowährung Tether im Wert von 250.300 US-Dollar an die Wallet-Adresse 58c52 im Glauben, dass es sich um eine Spende an das Trump-Vance-Amtseinführungskomitee handelte.
Spur führt nach Nigeria
In den 24 Stunden nach Erhalt begann der Empfänger die Werte an andere Wallets zu verschieben. Am 30. Dezember 2024 forderte das Federal Bureau of Investigation (FBI) die Betreiber von Tether auf, das verbleibende Guthaben im Wallet 58c52 einzufrieren. In der Zeit um den 31. Dezember 2024 kam Tether dieser Aufforderung demnach freiwillig nach.
Das US-Justizministerium glaubt, dass ein Mann aus Nigeria hinter dem Betrug steckt, spricht aber ausdrücklich davon, dass es auch mehrere involvierte Täter geben könnte. Der Mann soll ab Oktober 2024 ein Netz aus Mailadressen, der falschen Komittee-Domain und den genutzten Krypto-Wallets für den Angriff geschaffen haben. Das Ministerium fordert nun vom US-Bezirksgericht des Bundesstaates Columbia, die eingefrorenen Kryptowerte einzuziehen, auch um die Opfer zu entschädigen.
Währenddessen gibt es Spekulationen darüber, dass die beiden Opfer des Betrugs die Chefin und der Chef des Krypto-Zahlungsdienstleisters MoonPay sein könnten. Denn das Konto, von dem die Transaktion ausging, gehörte früher offenbar einem der beiden: Ivan Soto-Wright. Das will das US-Nachrichtenportal „News For The United States“ aus verfügbaren Informationen über das Konto rückgeschlossen haben. Seine Kollegin in der Geschäftsführung heißt Mouna Ammari Siala – was die Spekulationen weiter anheizt, weil eines der Opfer ebenfalls Mouna mit Vornamen heißt. Doch mehr Hinweise als das Wallet, das mutmaßlich zu Soto-Wright gehörte, gibt es hierzu bislang nicht. Von MoonPay gibt es zu dem Fall bisher keine Stellungnahme.
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