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EU verfehlt Wasserstoffziele: Grüner Energieträger ist noch viermal zu teuer
Der saubere Wasserstoff, der Europa bei der Energiewende entscheidend voranbringen soll, bleibt eine teure und ferne Vision. Die EU-Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (Acer) zieht in ihrem neuen Prüfbericht eine ernüchternde Bilanz: Die EU ist demnach weit davon entfernt, ihre hochgesteckten Ziele für die Wasserstoffproduktion zu erreichen. Der als „grün“ klassifizierte Energieträger, der mittels Elektrolyse und Strom aus erneuerbaren Quellen wie Wind- und Solarkraft gewonnen wird, ist trotz milliardenschwerer Subventionen preislich nicht wettbewerbsfähig.
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Die Diskrepanz zwischen politischer Ambition und Marktrealität ist laut der Acer-Analyse groß. Die EU hat sich bis zum Ende des Jahrzehnts ein massives Ausbauziel von 40 Gigawatt (GW) Elektrolysekapazität gesetzt. Zählt man die nationalen Zielvorgaben der Mitgliedstaaten hinzu, könnte die Zahl sogar bei 48 bis 54 GW liegen. Experten werten diese Vorgaben schon seit Längerem als Ausdruck der mehrjährigen Wasserstoff-Euphorie in Brüssel. Hinzu kommt die Absicht, jährlich 10 Millionen Tonnen erneuerbaren Wasserstoffs zu produzieren.
Doch zur Halbzeit auf dem Weg zum 2030-Ziel und nach rund 20 Milliarden Euro an Subventionen aus Brüssel, die für die Wasserstoff-Finanzierung bereits freigegeben wurden, ist die tatsächliche installierte Kapazität verschwindend gering.
Die gebauten Elektrolyseure erreichten 2024 lediglich einen Umfang von 308 Megawatt (MW). Das stellt zwar eine Steigerung der Kapazität um 51 Prozent im Vergleich zum Vorjahr dar. Doch entspricht es nur etwa 0,5 Prozent des Zwischenziels von 6 GW bis 2024.
Acer zufolge reicht das aktuelle Marktwachstum bei Weitem nicht aus, um eine realistische Bahnkurve hin zu den 2030-Zielen einzuschlagen. Die Agentur warnt: Um die notwendige Skalierung zu erreichen und Kosten zu senken, sei eine substanziell schnellere Expansion unerlässlich.
Die Preishürde für grünen Wasserstoff
Einer der Hauptgründe für die fehlende Dynamik ist der Preis. Die hochtrabenden Prognosen, wonach grüner Wasserstoff bald mit dem aus Erdgas gewonnenen preislich konkurrieren könne, haben sich nicht erfüllt. Die klimafreundliche EU-Variante des Wasserstoffs kostet rund 8 Euro pro Kilogramm. Konventionell aus Erdgas gewonnener Wasserstoff, dessen Produktion enorme Treibhausgasemissionen verursacht, liegt dagegen bei nur knapp über 2 Euro pro Kilogramm. Acer geht davon aus, dass sich an diesem Preisgefälle zumindest kurz- bis mittelfristig nichts ändern wird.
Die Kostenexplosion liegt dem Report zufolge an einer Kombination von Faktoren wie hohen Kapital- und Stromkosten der Elektrolyseure im Vergleich zu den aktuellen Gas- und CO₂-Preisen. Die langsame Bereitstellung solcher Anlagen zur Wasserstofferzeugung verzögere ferner die notwendigen Skaleneffekte und so auch die erwarteten Kostensenkungen.
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Die Stromversorgungskosten könnten zudem bis zu 50 Prozent der gesamten Wasserstoff-Erzeugungskosten ausmachen. Regionen mit reichlich erneuerbaren Energien, wie etwa Spanien, böten zwar bereits vorteilhafte Bedingungen. Doch die beschleunigte Dekarbonisierung des gesamten Stromsektors sei der Schlüssel zur Senkung der Wasserstoffkosten in der ganzen EU.
Regulatorische Bremsen und die blaue Alternative
Erschwerend kommt für Acer die regulatorische Unsicherheit hinzu, die die Investitionszurückhaltung verschärft und Projektstornierungen nach sich zieht. Das Fehlen einer klaren Rechtsgrundlage führe zu Verzögerungen und erhöhe die Nervosität bei Investoren. So haben Stand Oktober 2025 lediglich Dänemark und Irland die geänderte Erneuerbare-Energien-Richtlinie und die darin enthaltenen verbindlichen Ziele für erneuerbare Kraftstoffe nicht-biologischen Ursprungs vollständig in nationales Recht umgesetzt.
Als mögliche Brückentechnologie betrachtet die Agentur blauen, CO₂-armen Wasserstoff. Dieser wird aus Erdgas in Verbindung mit Kohlenstoffabscheidung und -speicherung (CCS) hergestellt. Mit geschätzten Produktionskosten von knapp unter 3 Euro pro Kilogramm wäre dieser Weg derzeit deutlich wettbewerbsfähiger als die grüne Variante.
Acer mahnt jedoch zur Vorsicht: Die Technologie stecke noch in den Kinderschuhen, die Kosten für den CO₂-Transport und die Speicherung seien ungewiss. Vor allem bergen langfristige Gasabnahmeverträge das Risiko, eine Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu zementieren und die Akteure der Preisvolatilität des globalen Erdgasmarktes auszusetzen.
Champagner der Energiewende tröpfelt
Um den Sektor wieder auf Kurs zu bringen, formuliert die Agentur eine Reihe dringender Empfehlungen: Die Umsetzung der Erneuerbaren-Richtlinie und des Wasserstoff- und Gas-Dekarbonisierungspakets müsse beschleunigt werden. Fördermittel sollten auf Sektoren mit schwer vermeidbaren Emissionen konzentriert werden. Diese seien am ehesten bereit, auf erneuerbaren Wasserstoff umzusteigen, um die Nachfrage anzukurbeln.
Auch Genehmigungsverfahren für Elektrolyseure und Projekte zur Erzeugung erneuerbaren Stroms müssten beschleunigt werden, verlangt die Regulierungsgruppe. Vor einem großflächigen Einsatz von CO₂-armen Wasserstoff seien auch die damit verbundenen Risiken – einschließlich der Kosten und des Lock-in-Effekts – gründlich zu bewerten. Der Markt benötige einen Nachfrageschub, um Skalierungseffekte zu ermöglichen und die Kosten für den klimafreundlichen Energieträger endlich zu senken.
Im Herbst kamen Forscher im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums zu dem Schluss, dass der Wasserstoff-Hochlauf auch hierzulande nur schleppend in Gang komme. Die Bereitstellungskosten für diesen „Champagner der Energiewende“ seien deutlich höher als die aktuelle Zahlungsbereitschaft, was die Marktnachfrage bremse. Das 10-GW-Ziel für heimische Wasserstofferzeugung bis 2030 scheine kaum erreichbar.
(wpl)
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Abzug aus USA: Bund gibt 30 Millionen Euro für unabhängige Forschungsdaten
Die Zeiten, in denen sich die deutsche Wissenschaft blind auf die kostenlose Bereitstellung medizinischer Forschungsdaten aus den USA verlassen konnte, scheinen endgültig vorbei zu sein. Die Bundesregierung blickt mit wachsender Sorge auf die volatile Lage jenseits des Atlantiks und zieht nun erste finanzielle Konsequenzen: Der Bund stellt ein Sofortbudget von rund 30 Millionen Euro bereit, um gefährdete Forschungsdatenbestände zu sichern. Das geht aus einer Antwort der Exekutive auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Grünen hervor.
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Die Finanzmittel werden laut der Auskunft über die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) in einem wissenschaftsgeleiteten Verfahren vergeben. Die ersten Anträge durchlaufen bereits die Begutachtungsphase.
Hintergrund ist die veränderte Schwerpunktsetzung in der US-Haushaltspolitik, die den Betrieb zentraler Infrastrukturen wie der Literaturdatenbank PubMed oder des Studienregisters ClinicalTrials.gov ins Wanken bringen könnte. Besonders die Befürchtung, dass die US-Regierung unter Donald Trump die Mittel für die National Institutes of Health (NIH) drastisch kürzt, sorgt für Unruhe. Zudem gibt es Bedenken, dass politische Einflussnahmen die wissenschaftliche Integrität und den freien Zugang zu diesen globalen Standardressourcen beeinträchtigen könnten. PubMed, betrieben von der National Library of Medicine (NLM) als Abteilung der NIH, ist mit über 30 Millionen Zitaten die weltweit wichtigste Ressource für biomedizinische Literatur.
Dass diese Sorgen nicht unbegründet sind, zeigte sich bereits Anfang März 2025, als PubMed kurzzeitig komplett ausfiel. Die Plattform war zwar einen Tag später wieder erreichbar. Das federführende Forschungsministerium betont auch, dass bisher keine dauerhaften signifikanten Einschränkungen vorlägen. Trotzdem wird die uneingeschränkte Verfügbarkeit dieser Ressourcen in Berlin nicht mehr als selbstverständlich erachtet.
Europäische Wissenschaftscloud im Fokus
Die Deutsche Zentralbibliothek für Medizin (ZB MED) hat bereits angekündigt, mit dem Projekt Open Life Science Publication Database (OLSPub) eine offene, zuverlässige und nachhaltige europäische Alternative zu PubMed schaffen zu wollen. Ziel ist es, die technologische Unabhängigkeit mit Offenheit und Transparenz zu verbinden, um die Innovationskraft der Forschung zu schützen. Das Projekt wird aktuell im Rahmen der DFG-Fördermaßnahmen begutachtet.
Die Bundesregierung setzt parallel dazu auf eine langfristige europäische Datensouveränität. Um diesen Prozess zu koordinieren, hat sie eine nationale Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die den Austausch mit der Wissenschaftscommunity und den europäischen Partnern bündeln soll. Als zentraler Ankerpunkt dient dabei insbesondere die European Open Science Cloud (EOSC). Im Rahmen dieser Initiative werden laut der Exekutive Fragen zur Sicherung bedrohter Datenbestände bereits „mit sehr großem Anwendungs- und Umsetzungsbezug diskutiert und perspektivisch koordiniert“.
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Trotz dieser Ambitionen bleibt die diplomatische Informationslage dünn. Ein offizieller Austausch mit US-Behörden über künftige Finanzierungsentscheidungen finde auf Regierungsebene nicht statt, heißt es. Auch ein systematisches Monitoring für US-Haushaltsentscheidungen existiert bisher nicht. Stattdessen vertraut die Exekutive auf die bestehende Vernetzung innerhalb der Forschung und die finanzielle Beteiligung an europäischen Großprojekten wie dem EMBL-EBI, das eine wichtige Spiegelung der PubMed-Inhalte betreibt. Die mobilisierten 30 Millionen Euro sind so ein erster Schutzwall, um die hiesige Wissenschaft vor dem Verlust von Datenzugängen abzuschirmen.
(mack)
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Die vergessenen App Stores: Ein Nachruf auf große Erwartungen
Erinnert sich noch jemand an die alternativen App Stores? Richtig, da war doch was! Sie waren nach der Darstellung des iPhone-Herstellers der drohende Untergang des Apple-Landes und ein Quell unentwegter öffentlicher Streitereien zwischen dem iPhone-Hersteller und der EU-Kommission. Der Stein des Anstoßes: Die EU hat Apple per Digital Markets Act (DMA) dazu verpflichtet, in seiner virtuellen Marktstraße neben dem eigenen App-Kaufhaus auch anderen Geschäftsleuten die Eröffnung eines Ladenlokals zu ermöglichen.
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Malte Kirchner ist seit 2022 Redakteur bei heise online. Neben der Technik selbst beschäftigt ihn die Frage, wie diese die Gesellschaft verändert. Sein besonderes Augenmerk gilt Neuigkeiten aus dem Hause Apple. Daneben befasst er sich mit Entwicklung und Podcasten.
Die Meldung, dass Setapp seinen App-Marktplatz bereits schließt, dürfte das Thema bei vielen überhaupt erst wieder ins Bewusstsein gerückt haben. Und auch wenn dies nur ein Anbieter von insgesamt vier bis fünf bekannten Stores ist, so ist es doch recht bezeichnend, dass der erste Laden schon wieder schließt, bevor es überhaupt irgendeine Art von Blütephase gegeben hat.
Keine Begeisterung hervorgerufen
Die Gelehrten streiten bereits darüber, woran es gelegen hat. Diejenigen, die den DMA für ein fehlgeleitetes Bürokratiemonster mit Risiken und Nebenwirkungen halten und damit auf der Seite Apples stehen, sehen sich in ihren Prophezeiungen bestätigt. Andere werfen Apple vor, die Maßgaben des DMA extra umständlich umgesetzt zu haben, sodass auf diesem toxischen Boden gar nichts gedeihen konnte. In dieses Horn stößt auch Setapp in seiner Begründung.
Die Wahrheit dürfte, wie so oft, irgendwo in der Mitte liegen. Nicht wegzudiskutieren ist allerdings, dass das in Brüssel ersonnene Konzept der alternativen Marktplätze niemals so recht Begeisterung bei Entwicklern und Nutzern hervorgerufen hat. Die meisten von ihnen dürften eher Verbesserungen im Vorhandenen herbeigesehnt haben, anstatt neue Marktplätze zu schaffen.
Woran liegt das?
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Zuvorderst dürfte eine Rolle spielen, dass Europa zwar ein großer Wirtschaftsraum ist. Im Kontext der digitalen Märkte ist aber selbst ein Gebilde mit 440 Millionen Einwohnern und einer immensen Wirtschaftskraft für sich genommen zu wenig, dass Entwickler den Aufwand auf sich nehmen, nur für Europa – oder mittlerweile Europa und Japan – einen Sonderweg zu beschreiten. Das ist auch bei anderen Vorgaben des DMA zu sehen, etwa bei den Browser-Engines. Wenn selbst Google mit seinen immensen Geld- und Personalressourcen nicht motiviert ist, seine Browser-Engine in Europa an den Start zu schicken: Wer kann es dann den vielen kleinen und mittleren Entwicklern verdenken, dass sie diesem Beispiel folgen?
Was die Regulierung bewirkt hat
War die ganze Regulierung damit also für die Katz? Gab es vielleicht gar nicht das dem staatlichen Eingreifen zugrundeliegende klassische Marktversagen? Also eine Situation, in der Nutzer und Entwickler unter einem Problem leiden, das sie selbst nicht lösen können?
So einfach ist es auch nicht. Der DMA ist der Versuch einer Lösung für ein Problem, das von Entwicklern – großen wie kleinen – seit Jahren beklagt wird. Sie monierten, dass die großen Plattformbetreiber, wie Apple und Google, mangels geeigneter Mitbewerber in ihren Ökosystemen die Verkaufsprovisionen willkürlich festlegen können. Im Wettbewerb sehen die Regulierer die Möglichkeit, dass der Markt die Preise auf ein angemessenes Maß einpegelt.
Apple versucht, dieses Problem auf die großen Player wie Epic und Spotify zu reduzieren. Schon vor dem DMA hat Apple mit dem Small Business Program für kleinere Entwickler die Möglichkeit geschaffen, der vorher starren 30-Prozent-Abgabe zu entkommen. Am eigentlichen Kritikpunkt änderte das allerdings wenig.
Nicht völlig erfolglos
Der DMA ist in Sachen Apps nicht völlig erfolglos geblieben. Er hat bewirkt, dass Entwickler unabhängig von ihrer Größe von Gebührensenkungen profitieren, die durch die Druckkulisse der Regulierung ausgelöst wurden. Apple wird natürlich stets behaupten, dass das kein Verdienst des DMA ist. Andererseits räumte der iPhone-Hersteller jüngst nach einer von ihm selbst finanzierten Studie selbst ein, dass die Entwickler von gesunkenen Abgaben profitieren. 86 Prozent davon gingen zwar an Entwickler außerhalb der EU und die geben die Ersparnis nicht an die Käufer weiter, heißt es darin – das stärkt also nicht primär den Europäischen Wirtschaftsraum. Aber eine Bevorzugung europäischer Unternehmen hätte den DMA angreifbar gemacht und war auch nie dessen Absicht.
Die Nutzer hätten nach der Lesart des DMA durch einen Wettbewerb der Marktplätze von sinkenden Preisen profitiert. Dies würde aber voraussetzen, dass die App-Stores mit den gleichen Apps gegeneinander antreten. Das passiert in der Realität aktuell aber nicht, weshalb Nutzer keinen Vorteil für sich sehen.
Neben der Flaute der alternativen App-Stores sind auch viele Sorgen verpufft, die Apple der EU-Anordnung entgegensetzte. Die befürchtete Kompromittierung der Sicherheit ist bislang ausgeblieben. Vielleicht verläuft die Einführung DMA-ähnlicher Regeln in Japan auch deshalb geräuschloser, weil Apple aus der EU einige Erkenntnisse mitbrachte – und nicht nur, weil die Japaner nach Ansicht Apples behutsamer vorgegangen sind.
Neuer Hauptschauplatz Interoperabilität
Die Hauptschauplätze des Konflikts zwischen Apple und der EU haben sich indessen verlagert: Inzwischen wird um mehr Interoperabilität gerungen. In iOS 26.3 werden neue Funktionen eingeführt, die von der EU angewiesen wurden. Und es ist zu erwarten, dass die EU weitere Schneisen in Apples geschlossenes Ökosystem schlägt. Apple wiederum wird damit reagieren, dass neue Features teilweise später, teilweise gar nicht in die EU kommen – aus Sicherheitsgründen, wie es heißt.
Man kann über die Glücklosigkeit der bisherigen Regulierung lachen, man kann und sollte sicher auch einiges infrage stellen, auch die Radikalität der Gangart und die Polarisierung, die von beiden Seiten betrieben wurde. Fairerweise muss den Regulierern aber auch die Chance eingeräumt werden, erst einmal zu erlernen, wie eine angemessene Ordnung für die digitalen Märkte aussehen kann. Es darf aber vom Bürger vorausgesetzt werden, dass auch wirklich die Bereitschaft da ist, etwas zu lernen und nicht einfach nur stur weiterzumachen. Auch daran haben uns die bei vielen bereits wieder in Vergessenheit geratenen alternativen Marktplätze erinnert.
(mki)
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Britisches Oberhaus stimmt für Social-Media-Mindestalter – Stopp im Unterhaus?
Im britischen Oberhaus stimmte am Mittwoch dieser Woche eine Mehrheit für ein Mindestalter von 16 Jahren für Social-Media-Angebote. Die Abstimmung ist der britischen Labour-Regierung allerdings ein Dorn im Auge. Sie hat deshalb angekündigt, das aktuelle Vorhaben stoppen zu wollen und eigene Konsultationen durchzuführen. Da es auch Befürworter eines Mindestalters innerhalb der Regierungspartei gibt, gilt das Manöver als riskant.
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Gegner in den eigenen Reihen
Wie die BBC berichtet, votierten die Oppositionsmitglieder im Oberhaus mit 261 zu 150 Stimmen für ein Verbot im Rahmen eines Änderungsantrags zum Gesetzesvorschlag der Regierung („Children’s Wellbeing and Schools Bill“). Der Antrag wurde von konservativen, liberaldemokratischen und parteilosen Mitgliedern des Oberhauses sowie von zwei Labour-Abgeordneten unterstützt. Die Unterstützung unter Labour-Abgeordneten beschränkt sich jedoch nicht auf diese zwei Abgeordneten. Über 60 Labour-Abgeordnete schlossen sich kürzlich in der Frage nach einem Social-Media-Verbot für Jugendliche der Konservativen Partei an und forderten einen ähnlichen Schritt. Premierminister Keir Starmer hält den Vorschlag hingegen für schwer durchzusetzen und fürchtet, dass „einige Kinder ins Darknet gedrängt würden“. Die Regierung will den Änderungsantrag demnach nun im von ihr dominierten Unterhaus kippen.
Der ehemalige konservative Schulminister Lord Nash, der für den Änderungsantrag stimmte, übte scharfe Kritik am Vorgehen der Regierung. Die geplante Konsultation hält er für eine Verzögerungstaktik, obwohl es „überwältigende“ Beweise für die Schäden gebe, die durch die Nutzung sozialer Medien verursacht werden. Aus seiner Sicht würde ein Verbot Jugendlichen „ein paar Jahre mehr Zeit zum Reifen“ geben, bevor sie Social-Media-Plattformen nutzen. Rückendeckung erhält Starmer unter anderem von Kinderschutzorganisationen wie der National Society for the Prevention of Cruelty to Children (NSPCC), welche vor unbeabsichtigten Folgen eines pauschalen Verbots warnen. Seitens dieser Organisationen wird stattdessen eine stärkere Durchsetzung bestehender Kinderschutzregeln gefordert.
Gemäß dem von Mitgliedern des Oberhauses unterstützten Änderungsantrags hätte die Regierung ein Jahr Zeit, zu entscheiden, welche Plattformen für unter 16-Jährige gesperrt werden sollen. Die Unternehmen wären dann verpflichtet, „hochwirksame“ Alterskontrollen einzuführen, um den Zugang zu überwachen.
Australien als Vorbild
2025 hatte schon die britische Medienaufsichtsbehörde (Office of Communications, Ofcom) neue Leitlinien für den Schutz von Kindern im Internet veröffentlicht, die beispielsweise sicherere Feeds oder effektive Altersprüfungen für sogenannte „risikoreiche Dienste“ umfassen sollten. Die Umsetzung des Social-Media-Mindestalters in Australien hat den Druck im Vereinigten Königreich indessen erhöht, ebenfalls striktere und weitreichendere Regeln zu fordern.
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(kbe)
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