Künstliche Intelligenz
EU will mehr Rohstoffe aus schrottreifen Fahrzeugen gewinnen
Mehr als sechs Millionen Autos, Motorräder, Lkw und andere Fahrzeuge werden jährlich in der EU verschrottet. Künftig sollen neue Quoten und ein Exportverbot die Verwertung der Rohstoffe in den Fahrzeugen verbessern. Unterhändler des Europäischen Parlaments und der EU-Staaten haben sich auf neue Regeln für die Altfahrzeugverordnung geeinigt, wie beide Seiten bestätigten. Die Maßnahmen sollen unter anderem dazu führen, dass Rohstoffe wie Stahl, Aluminium oder Kunststoffe besser zurückgewonnen werden können.
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Der Verhandlungsführer des Parlaments, Jens Gieseke (CDU), sagte nach der Einigung: „Fahrzeuge müssen so konstruiert werden, dass sie am Ende ihrer Nutzung einfacher auseinandergebaut und ihre Teile einfacher wiederverwertet und recycelt werden können.“ Das Verhandlungsergebnis sei ein Erfolg für Umwelt, Klima und Industrie. Damit die neuen Regeln in Kraft treten können, braucht es noch die Zustimmung von Parlament und EU-Staaten. Wenn sich die Unterhändler aber bereits auf einen Kompromiss verständigt haben, ist das normalerweise nur Formsache. Ausnahmen für die Vorgaben sollen für kleine Fahrzeughersteller gelten.
Feste Quoten
Die Einigung sieht unter anderem vor, dass künftig ein Viertel des in Fahrzeugen verbauten Kunststoffs Recyclingplastik sein soll. Ein Fünftel davon soll wiederum Plastik sein, das zuvor aus Fahrzeugen gewonnen wurde. Ziele für andere Materialien wie recycelten Stahl, Aluminium, Magnesium und kritische Rohstoffe sollen noch durch die EU-Kommission festgelegt werden. Jedes Jahr erreichen in der EU laut offiziellen Angaben mehr als sechs Millionen Fahrzeuge das Ende ihrer Lebensdauer. Diese stecken voller Rohstoffe. Demnach entfallen auf die europäische Automobilindustrie zum Beispiel 19 Prozent der Nachfrage in der EU-Stahlindustrie, also immerhin mehr als sieben Millionen Tonnen pro Jahr.
Die Branche ist mit rund zwei Millionen Tonnen im Jahr auch einer der größten Konsumenten von Aluminium und Kupfer. Hinzu kommt ein Verbrauch von sechs Millionen Tonnen Kunststoff im Jahr. Für Schrottautos und andere Fahrzeuge werden fünf Jahre nach Inkrafttreten der Regeln Exportverbote eingeführt. Die Maßnahme soll sicherstellen, dass die EU ihren Verpflichtungen nachkommt, nicht zur Umweltverschmutzung in Drittländern beizutragen und wertvolle Materialien innerhalb ihres Hoheitsgebiets zu behalten.
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(mfz)
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Die Fotobücher des Jahres 2025 im Überblick
Fotobücher sind weit mehr als reine Bildsammlungen: Sie sind Ausdruck einer fotografischen Haltung, voller Leidenschaft und fotografischem Können. Sie setzen Themen und Motive in Szene, erzählen außergewöhnliche Geschichten und ermöglichen es uns, tief in die Welten unterschiedlichster Fotografinnen und Fotografen einzutauchen. Regelmäßig stellen wir in unseren Buchtipps zwei Fotobücher vor, die wir aus zahlreichen Neuerscheinungen auswählen.
Unsere gesammelten Fotobücher zeigen die Vielfalt und kreative Energie, die in diesem Medium stecken – künstlerisch, dokumentarisch, technisch oder emotional. Aus den besten Fotobüchern des Jahres 2025 hat die Redaktion der c’t Fotografie ihre drei Favoriten ausgewählt. Diese zeigen eindrucksvoll, wie breit das Spektrum moderner Fotografie heute ist.
Mit „Feine Läden – London“ feiern Horst A. Friedrichs und Stuart Husband auf dem dritten Platz die Kultur der alten Handwerksläden und Traditionsgeschäfte, die das Stadtbild Londons seit Jahrzehnten prägen. Ihre Fotografien erzählen Geschichten von Menschen, Materialien und Orten, an denen Zeit und Stil in charmantem Gleichgewicht verweilen. Der Band ist ein Stück urbaner Nostalgie, ein Hoch auf Details und Charakter, eingefangen in klassischer, fein abgestimmter Fotografie.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Die Fotobücher des Jahres 2025 im Überblick“.
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Europäischer Gesundheitsdaten(t)raum: „Wer jetzt nicht anfängt, hat ein Problem“
Bessere, datengesteuerte Medizin – mit diesem Anspruch soll unter anderem das geplante Medizinregistergesetz die Nutzung von Gesundheitsdaten für die Forschung in Deutschland vereinfachen und vereinheitlichen – zahlreiche weitere Gesetze sind entweder in Arbeit oder bereits auf den Weg gebracht worden, etwa das Gesundheitsdatennutzungsgesetz oder die Verordnung für den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS). All diese Gesetze sollen den Zugang zu Gesundheitsdaten in Europa – und perspektivisch auch darüber hinaus – ermöglichen. Der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für das Medizinregistergesetz sorgt für Debatten über die Umsetzung, wie aus 67 Stellungnahmen hervorgeht.
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Weit über die übliche Kritik hinaus, etwa die an mangelnder Interoperabilität oder fehlenden Mitteln, geht jedoch die fundamentale Kritik des Netzwerks Datenschutzexpertise. In seiner Stellungnahme (PDF) warnt es, dass zwar den Bedürfnissen der Forschung entsprochen werde, dabei aber „selbst die grundlegendsten Anforderungen des Datenschutzes (Zweckbindung, Transparenz, Schutzvorkehrungen, Kontrolle) missachtet werden“. Aufgrund der Unvereinbarkeit mit Grundgesetz und Europarecht müsse der Entwurf „umfassend überarbeitet werden“. Doch ausgerechnet diese wohl schärfste Stellungnahme ist auf der Webseite des Ministeriums nicht zu finden – trotz Hinweisen.

Dennis Geisthard ist Chef des Digital HUB der forschenden Pharmaunternehmen.
(Bild: vfa)
In diesem Spannungsfeld zwischen dem Versprechen auf medizinischen Fortschritt, Sorgen um den Datenschutz und handfesten wirtschaftlichen Interessen positioniert sich auch die Pharmaindustrie. Über die Pläne zur Gesundheitsdatennutzung in Deutschland und Europa, die Kritik und die zentrale Frage, wer am Ende von den wertvollen Gesundheitsdaten profitieren soll, haben wir mit Dennis Geisthardt vom Verband Forschender Arzneimittelhersteller (vfa) gesprochen.
Bei einer Veranstaltung der Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung (TMF) wurde von Industrievertretern begrüßt, dass sich Unternehmen im Rahmen des European Health Data Space (EHDS) auf Geschäftsgeheimnisse berufen können, um Datenanfragen abzulehnen. Wie passt das zum Gemeinwohl, wenn man Daten aus einem gemeinsamen Topf bekommt, aber selbst nichts zurückgeben will?
Das Thema geistiges Eigentum ist insbesondere auf internationaler Ebene für uns natürlich wichtig. Wir haben jetzt gesetzliche Verpflichtungen, Daten zu teilen. Das bringt uns in eine Situation, wo wir alle Datensätze, die unter den EHDS-Anwendungsbereich fallen – und das sind wahrscheinlich 99,9 Prozent aller Datensätze, die wir haben – in einem Metadatenkatalog listen müssen, damit sie angefragt werden können.
Aber die Möglichkeit, sich auf Geschäftsgeheimnisse zu berufen, schafft doch ein Schlupfloch?
Die Frage ist: Was passiert mit Datensätzen, die wir eingekauft haben, die wir als Grundlage für unsere Forschung nutzen und aus denen sich gegebenenfalls patentierbare Ergebnisse ableiten lassen? Wenn klar wird, dass Unternehmen A ganz spezifische Daten zu bestimmten Indikationen hat und Unternehmen B das sieht, entsteht natürlich Konkurrenz. Das kann Wettbewerbsverzerrungen auslösen und in Summe die Innovationskraft der gesamten Branche schwächen.
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In welchen konkreten Fällen können solche Ansprüche auf geistiges Eigentum, sogenannte IP-Claims, dann geltend gemacht werden?
Das wissen wir noch nicht. Das ist die Frage, die zuerst beantwortet werden muss. Es gibt eine Industrieinitiative – die Innovative Health Initiative –, die versucht, ein Rahmenwerk und Guidelines zu etablieren, wie im Rahmen des EHDS mit IP-Rechten umgegangen werden soll. Aber eine finale Antwort haben wir bisher nicht.
Wo bleibt da das Gemeinwohl?
Jede Forschungsinitiative ist erstmal gemeinwohlorientiert, weil wir versuchen, die Versorgung besser zu machen. In welchen Fällen das dann mit einem IP-Claim belegt werden kann, sodass ein Antrag auf den Metadatensatz gesondert geprüft werden muss – das wissen wir noch nicht.
Wir wollen und können einen Konsens finden, der allen passt – in spezifischen Datenanfragen und spezifischen Datenfällen. Aber insbesondere für Legacy-Daten – also Daten, die wir vor Inkrafttreten des EHDS erhoben oder eingekauft haben – brauchen wir einen Mechanismus, der diesen Konsens ermöglicht. Sei das eine finanzielle Kompensation oder ein Teil der Gebührenordnung.
Kompensation für wen?
Wenn wir als Unternehmen einen Datensatz bei uns tragen, den wir selbst finanziert haben – entweder weil wir ihn eingekauft oder weil wir selbst eine Studie erstellt haben – dann ist die Frage: Wie wird mit den entstandenen Kosten umgegangen? Dafür muss es einen Kompensationsmechanismus geben.
Bei uns im Forum kam oft die Frage, ob nicht auch die Patienten etwas zurückbekommen sollten – schließlich sind es ihre Daten.
Absolut, das teilen wir. Wir finden auch, dass insbesondere mit Blick auf die Patienten incentiviert werden sollte, dass entsprechende Daten der Forschung zur Verfügung stehen.
In die Richtung, wer seine Daten nicht spendet, zahlt drauf?
Nein, das darf keine Malusregelung sein. Man darf keinen Nachteil dadurch haben, dass man Daten nicht teilt, aber man sollte einen Vorteil haben, wenn man Daten teilt.
Und wie will man langfristig sicherstellen, dass Nicht-Teilen keinen Nachteil bringt?
Das ist schwierig, das würde ich unterschreiben. Aber die Frage ist ja, warum Menschen manche Daten komplett bereitwillig teilen und andere nicht.
Die Bereitschaft der Patienten, Daten zu teilen, ist hoch – vor allem für gemeinnützige Forschung. Bei Pharmaunternehmen gibt es Vorbehalte aufgrund von Profitmotiven, beispielsweise teure Patente auf Medikamente, die den Zugang zu Therapien erschweren und als eigennützig empfunden werden.
Mit den Vorbehalten haben wir zu kämpfen, das macht es schwieriger. Für Europa würde ich das nicht so unterschreiben. Beispielsweise funktionieren unsere Preisbildungssysteme in Deutschland und Europa anders als im internationalen Vergleich. Und das ist gut so, solange sie adäquat Innovationen zulassen. Außerdem ist es so: Wenn ich krank bin, dann bin ich in der Regel bereit, meine Daten für Forschung zu teilen. Und dann ist mir als Patient egal, ob das für Pharmaforschung oder für öffentliche Forschung genutzt wird. Das wird bei dieser Debatte immer vergessen.
Die oft genutzte Faustregel in der Politik ist: Datenschutz ist was für Gesunde. Die Frage ist: Wenn wir präventiv schon Daten bereitstellen können, die in eine allgemeine Versorgungsverbesserung fließen, und ich als Versicherter einen direkten Mehrwert wahrnehme – dass mit meinen Daten etwas gemacht wird, was langfristig eine Verbesserung für mich oder andere bewirken kann – dann wird auch die Bereitschaft höher.
Wäre es nicht insgesamt günstiger, nicht immer mehr auf Widerspruchslösungen (Opt-out) beim Teilen von Gesundheitsdaten zu setzen, sondern in ein gutes Opt-in und vernünftige Aufklärung?
Wir hatten ja lange ein Opt-in bei der elektronischen Patientenakte (ePA). Ich habe 2022 mal eine Keynote bei einem großen gesetzlichen Krankenversicherer gehalten. Da habe ich in einem Raum voller Krankenkassenvertreter gefragt: Wer hat denn hier eine ePA? Die Händezahl war überschaubar. Und wer nutzt sie? Da blieben vielleicht zwei Hände oben – bei 120 Leuten im Raum.
Ich hatte damals selbst eine ePA, weil es mich technisch interessiert hat. Aber ich hatte nichts davon. Ich bin relativ jung, habe eine überschaubare Krankenhistorie. Und selbst die Chroniker im Raum haben sie nicht genutzt, weil sie keinen messbaren Mehrwert hatten.
Dass nicht aufgeklärt wurde, ist genau das Problem, das wir bis heute bei all unseren TI-Anwendungen haben (Anm. d. Red.: Anwendungen der Telematikinfrastruktur). Die Mehrwerte werden nicht wahrgenommen, nicht richtig kommuniziert, nicht richtig beleuchtet. Das führt dazu, dass die Nutzungsraten absolut niedrig sind. Das müssen wir verbessern.
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Videostreaming: Übernahme von Warner Bros. Discover, Start von HBO Max
Zu sagen, im Bereich der Videostreamingdienste würden sich seit Anfang Dezember die Entwicklungen überschlagen, wäre nicht übertrieben: An manchen Tagen müssen Artikel praktisch stündlich aktualisiert werden. Auf die Nachricht vom Deutschlandstart des Warner-Streamingdienstes HBO Max am 13. Januar 2025 folgte kurz darauf die Schlagzeile, dass Netflix den HBO-Mutterkonzern Warner Bros. Discovery (WBD) aufkauft. Beide Seiten hatten sich bereits auf einen Kaufpreis geeinigt, der sich mit 82,7 Milliarden US-Dollar – aktuell gut 71 Milliarden Euro – in schwindelerregenden Höhen bewegt.
Wie in einem guten Krimi folgte jedoch eine überraschende Wende: Der Medienkonzern Paramount Skydance, der im Bieterstreit um Warner unterlegen war, strebt nun eine feindliche Übernahme an. Entsprechend richtete sich Paramount Skydance an der Unternehmensführung vorbei direkt an die WBD-Aktionäre und unterbreitete ihnen das Angebot, 30 Dollar pro Aktie in bar zu zahlen. Netflix’ Offerte beläuft sich auf 27,75 Dollar, aufgeteilt auf 23,25 Dollar pro Aktie in bar und 4,50 Dollar in Aktien. Die feindliche Übernahme würde damit insgesamt 108,4 Milliarden US-Dollar oder rund 93 Milliarden Euro kosten.
Der direkte Vergleich der Zahlen wäre jedoch eine Milchmädchenrechnung, denn Paramount Skydance will Warner Bros. Discovery als Ganzes übernehmen, inklusive linearer TV-Sender wie CNN und TNT Sports, während Netflix nur die Filmstudios und das Streaming-Geschäft interessiert. Die Ausgliederung der TV-Abteilung von WBD dürfte noch einmal mehrere Dollar pro Aktie bringen, weshalb Netflix sein Angebot für lukrativer hält. Wer sich am Ende durchsetzt, wird aber nicht nur entscheiden, wie viel die Warner-Aktionäre am Ende einstreichen, sondern auch, wie sich die Streaminglandschaft in den USA und international verändert.
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