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Datenschutz & Sicherheit

EuGH nimmt Plattformen bei Datenschutzverstößen in die Pflicht


Betreiber von Online-Marktplätzen sind unter bestimmten Umständen für datenschutzrechtswidrige Inhalte mitverantwortlich, die von Nutzenden eingestellt wurden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute in Luxemburg entschieden. Demzufolge müssen die Betreiber prüfen, ob (Werbe-) Anzeigen auf ihren Plattformen sensible Daten enthalten und ob sie von der Person stammen, die die Anzeige aufgibt.

Im Ausgangsfall ging es um ein Inserat für sexuelle Dienstleistungen auf dem rumänischen Anzeigen-Portal Publi24. Die Plattform ist vergleichbar mit Ebay oder Amazon Marketplace. Eine unbekannte Person hatte dort im August 2018 die Anzeige im Namen einer Frau geschaltet, ohne deren Wissen oder Einverständis.

Die Anzeige enthielt Fotos der Betroffenen, die ohne ihre Einwilligung genutzt wurden, sowie ihre Telefonnummer. Die Frau forderte den Betreiber auf, die Anzeige zu löschen. Dieser sei dem zwar innerhalb einer Stunde nachgekommen, so der EuGH. Allerdings wurde die Anzeige bereits auf anderen Websites verbreitet und blieb dort weiterhin verfügbar.

Welche Verantwortung trägt die Plattform?

Die Betroffene sah nicht nur ihr Recht am eigenen Bild verletzt, sondern beanstandete vor Gericht auch einen Datenschutzverstoß durch das Unternehmen Russmedia Digital, den Betreiber von Publi24.

Während ein Gericht ihr in erster Instanz Recht gab und das Unternehmen zu 7.000 Euro Schadensersatz verurteilte, sah das die Berufungsinstanz anders. Dieses Gericht stufte Russmedia als einen bloßen Hosting-Anbieter ein und sprach ihn von seiner Verantwortung für den Inhalt der Nutzenden frei. Um den Streit zu klären, hatte das Berufungsgericht Cluj den EuGH um Auslegung von EU-Recht gebeten, bevor es dann später im konkreten Rechtsstreit endgültig entscheidet.

Im Kern ging es um die Frage, ob Hosting-Anbieter, die zunächst nur die technische Plattform bereitstellen, für darauf veröffentlichte Inhalte im Sinne der DSGVO verantwortlich sind oder ob sie von der Haftung befreit sind. Russmedia hatte sich nämlich auf das sogenannte Haftungsprivileg berufen, das die E-Commerce-Richtlinie und der Digital Services Act (DSA) Plattformen bei nutzergenerierten Inhalten gewähren.

Die EU-Richter*innen haben sich für die Haftung der Plattform entschieden. Zwar werde die Anzeige von eine*r Nutzer*in erstellt. Im Internet veröffentlicht und im Umlauf gebracht werde sie aber durch den Online-Marktplatz. Das bringe bestimmte grundlegende Pflichten für den Betreiber mit sich, die sich aus der DSGVO ableiten.

In der Pflicht sieht der EuGH Russmedia vor allem deshalb, weil sich das Unternehmen in den Allgemeinen Nutzungsbedingungen das Recht vorbehalten hatte, veröffentlichte Inhalte kommerziell zu eigenen Zwecken zu nutzen.

Anzeigen müssen vorab geprüft werden

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes hat weitreichende Konsequenzen.

So legten die Richter*innen fest, dass Online-Markplätze vor der Veröffentlichung einer Anzeige prüfen müssen, ob diese sensible Daten enthält und ob sie tatsächlich zu der Person gehören, die die Anzeige aufgeben will. Ist dies nicht der Fall, müssen sie prüfen, ob die eigentlich betroffene Person in die Veröffentlichung ausdrücklich eingewilligt hat oder ob eine andere Rechtsgrundlage gegeben ist. Sonst dürfe die Anzeige nicht online gehen, erklärte der Gerichtshof.



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Außerdem müssten die Betreiber durch technische und organisatorische Maßnahmen sicherstellen, dass solche Anzeigen nicht kopiert und auf anderen Webseiten unrechtmäßig verbreitet werden. Schließlich betont der Gerichtshof explizit, dass sich Betreiber von Online-Marktplätzen diesen Verpflichtungen aus der DSGVO nicht unter Berufung auf die E-Commerce-Richtlinie entziehen können.

Entscheidung mit weitreichenden Folgen

Die unabhängigen Datenschutzbeauftragten von Berlin und Hamburg, Meike Kamp und Thomas Fuchs, sehen in der Entscheidung eine grundsätzliche Weichenstellung für die Verantwortlichkeit von Hosting-Anbietern. Damit sei klargestellt, dass deren Verantwortung nicht erst mit der Meldung eines Verstoßes beginne – wie es das DSA vorsieht – sondern bereits vor der Veröffentlichung der Daten.

„Der EuGH macht unmissverständlich deutlich, dass bestimmte Haftungsprivilegien für Unternehmen nicht gelten, wenn es um die Gewährleistung der Datenschutzrechte der europäischen Bürger*innen geht“, so Thomas Fuchs. Betreiber von Online-Plattformen sollten anhand der vom EuGH aufgestellten Kriterien prüfen, ob sie datenschutzrechtlich verantwortlich sind“, so Meike Kamp. „Wenn das der Fall ist, müssen sie fortlaufend sicherstellen, dass personenbezogene Daten rechtmäßig auf ihrer Plattform verarbeitet werden.“

Auch die Anwältin Elisabeth Niekrenz, Juristin für internationales Datenschutzrecht, betont gegenüber netzpolitik.org, dass das Urteil auch Konsequenzen für viele andere Plattformen haben könnte. „Die meisten kommerziellen Social-Media-Anbieter lassen sich in ihren Nutzungsbedingungen Inhalte von Usern lizenzieren und steuern mittels Empfehlungsalgorithmen die Verbreitung der Inhalte.“ Mit dem EuGH-Urteil könnten nun auch diese Plattformen zur Verantwortung gezogen werden, wenn Dritte datenschutzwidrige Inhalte verbreiten, so Niekrenz.

Zudem könne das Urteil Folgen für aktuell häufig vorkommende Fälle haben, bei denen in Werbeanzeigen mit den Namen Prominenter betrügerische „Anlagetipps“ gegeben werden. Auch hier könnten künftig die Plattformen selbst zur Verantwortung gezogen werden.



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Datenschutz & Sicherheit

Die Woche, in der wir zurück ins Jahr 1986 reisten


Liebe Leser:innen,

das Wort des Jahres ist „KI-Ära“. Das Thema Künstliche Intelligenz „ist aus dem Elfenbeinturm der wissenschaftlichen Forschung herausgetreten und hat die Mitte der Gesellschaft erreicht“, begründet die Gesellschaft für deutsche Sprache ihre Wahl.

Die Bundesdruckerei hockt derweil in ihrer ganz eigenen Abgeschiedenheit. Sie setzt den Datenatlas um, der „souveräne Datenkatalog für die Bundesverwaltung“. Mitarbeitende verschiedener Ministerien und Behörden sollen hier nachschlagen können, wo welche Daten liegen.

Eigentlich eine gute Sache. Doch das Projekt ist offenbar Lichtjahre von der technischen Gegenwart, geschweige denn von irgendeiner „KI-Ära“ entfernt. Zu diesem Schluss kommt zumindest der Wissenschaftler David Zellhöfer in einem Gutachten, über das meine Kollegin Esther diese Woche berichtet hat. Demnach biete der Datenatlas weniger Funktionen als Datenbanken aus dem Jahr 1986, so das markige Urteil. Damals war das Wort des Jahres übrigens „Tschernobyl“. So lange ist das her.

Auf Platz 2 kam vor knapp vierzig Jahren das Wort „Havarie“, was so viel wie Fehler oder Schaden bedeutet. Den will die Bundesdruckerei nun offenbar noch vergrößern. Als wir sie mit den Ergebnissen des Gutachtens konfrontieren, schrieb die bundeseigene GmbH zurück, gegebenenfalls rechtliche Schritte gegen Zellhöfer einzuleiten.

Zellhöfer nahm sein Gutachten daraufhin offline, um sich rechtlich abzusichern. „Ich war unmittelbar eingeschüchtert“, sagte er gegenüber netzpolitik.org, „obwohl die Antwort der Bundesdruckerei in keiner Weise sachlich nachvollziehbar ist.“

Inzwischen ist das Gutachten wieder abrufbar. Und Zellhöfer kann mit mehr Humor auf die Sache schauen. Positiv gesehen könne der Datenatlas auch „als Projekt eines Retro-Computing-Enthusiasten“ durchgehen, sagt er.

Ein bisschen mehr Humor wünsche ich auch der Bundesdruckerei. Dann trägt sich die Atlas-Last gleich leichter.

Habt ein schönes Wochenende!

Daniel

 

 



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Datenschutz & Sicherheit

Weltweites CDN: Offenbar wieder Störung bei Cloudflare


Am Freitagvormittag gibt es offenbar erneut Probleme beim CDN-Anbieter Cloudflare. Verschiedene Webseiten sind nicht verfügbar – sie liefern lediglich einen HTTP-Fehler 500 aus. Die Ursache ist unklar, der Anbieter spricht von „API-Problemen“.

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Cloudflare kaputt

Cloudflare kaputt

Fehler 500 beim Besuch von cloudflare.com

Stichproben einiger Webseiten wie cloudflare.com, aber auch die beliebten Störungsmelder downdetector.com und allestoerungen.de sind fehlerhaft oder komplett defekt: Mal fehlt die Startseite komplett, in anderen Fällen lediglich die per Cloudflare-CDN ausgelieferten Assets wie Bilder und Stylesheets

Cloudflares Statusseite hingegen ist, anders als beim vorherigen Ausfall im November, noch immer verfügbar. Sie spricht von Fehlern bei der Cloudflare API und dem Dashboard. „Customers using the Dashboard / Cloudflare APIs are impacted as requests might fail and/or errors may be displayed.“

Wie Cloudflare nun erläuterte, handelte es sich beim Ausfall um eine Auswirkung der kürzlich bekannt gewordenen kritischen „React2Shell“-Sicherheitslücke im React-Framework. Das Unternehmen habe für die Web Application Firewall, die neben Kundendomains offenbar auch die eigene Webseite schützt, eine Änderung eingespielt, um vor CVE-2025-55182 zu schützen. Was genau schiefgegangen sei, werde man später bekanntgeben, so das Unternehmen. Ein Cyberangriff liege nicht vor.

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Der Cloudflare-eigene DNS-Resolver 1.1.1.1 war für viele Telekom-Kunden offenbar am Abend des 3. Dezember nicht erreichbar. Wie Betroffene auf Reddit beklagten, führte das zu Internetausfällen – weil auch die Alternative 1.0.0.1 nicht funktionierte. Mittlerweile scheint diese Störung jedoch behoben, die Ursache ist unklar.


RIPE Atlas: Cloudflare-DNS 1.1.1. nicht erreichbar

RIPE Atlas: Cloudflare-DNS 1.1.1. nicht erreichbar

Am Abend des 3. Dezember erreichte keiner der 150 Messpunkte des Monitoringnetzes „RIPE Atlas“ im Netz der Telekom den DNS-Server 1.1.1.1.

(Bild: Reddit-User lordgurke)


Update

05.12.2025,

10:16

Uhr

Cloudflare hat laut eigenen Angaben Problembehebungen vorgenommen und beobachtet die Störung weiter.


Update

05.12.2025,

11:08

Uhr

Erste Fehleranalyse seitens Cloudflare ergänzt.


(cku)



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Datenschutz & Sicherheit

Jetzt patchen! Attacken auf React2Shell-Lücke laufen an


Kaum ist öffentlicher Exploitcode in Umlauf, gibt es erste Berichte zu Angriffen auf React-Server. Sicherheitspatches sind verfügbar.

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Die „kritische“ Lücke (CVE-2025-55182 CVSS Score 10 von 10) ist erst seit wenigen Tagen bekannt und betrifft ausschließlich React-Server. Attacken sollen aus der Ferne und ohne Authentifizierung möglich sein. Durch das Versenden von präparierten HTTP-Anfragen können Angreifer Schadcode auf Systeme schieben und diese so vollständig kompromittieren.

Die Entwickler versichern, die Schwachstelle in den React-Ausgaben 19.0.1, 19.1.2 und 19.2.1 geschlossen zu haben.

Wie aus einem Beitrag eines Sicherheitsforschers auf X hervorgeht, ist mittlerweile Exploitcode in Umlauf. Im gleichen Zeitraum meldet das IT-Sicherheitsteam von Amazon AWS bereits die ersten Attacken. Sie geben in einem Beitrag an, dass ihre AWS-Services von der Lücke nicht betroffen sind.

Die AWS-Sicherheitsforscher ordnen die Attacken staatlichen-chinesischen beziehungsweise chinafreundlichen Bedrohungsakteuren wie Earth Lamia und Jackpot Panda zu. Diese Gruppen haben weltweit primär staatliche Einrichtungen und kritische Infrastrukturen aus dem Energiesektor im Visier.

Dabei sollen die Gruppen äußerst professionell und zügig vorgehen. Dafür nutzen sie den Forschern zufolge unter anderem automatisierte Scan- und Angriffstools. Außerdem verfeinern sie ihre Angriffstechniken stetig, um die Erfolgsquote ihrer Attacken zu steigern. In welchem Umfang die Angriffe ablaufen und ob sie territorial begrenzt sind, ist derzeit nicht bekannt.

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Admins sollten umgehend handeln und ihre React-Server durch die Sicherheitspatches schützen. In ihrem Beitrag führen die Sicherheitsforscher Parameter (Indicators of Compromise, IoC) auf, an denen Admins bereits attackierte Systeme erkennen können.


(des)



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