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Export-Beschränkungen: Bosch zahlt 36 Millionen US-Dollar wegen Huawei-Lieferungen

Bosch hat einen Rechtsstreit mit dem US-Handelsministerium beigelegt und einer Strafzahlung von 36,2 Millionen US-Dollar zugestimmt. Grund dafür war die Lieferung von Sensorprodukten und Software im Wert von 72 Millionen US-Dollar an Huawei, die Exportbeschränkungen unterlagen.
Bei den Produkten, die gegen US-Bestimmungen für den Export verstießen, handelte es sich um MEMS-Sensoren, die in Smartphones, Wearables und Fahrzeugen eingesetzt werden, sowie um Software für die Automobilindustrie. In China verkauft Huawei nämlich auch eigene Fahrzeuge, die teils autonom fahren können.
Das Bureau of Industry and Security (BIS) des US-Handelsministeriums gab die Einigung über 36,2 Millionen US-Dollar bekannt und erklärte, Bosch habe die Informationen selbst offengelegt und mit den Behörden im Verfahren kooperiert. Dies habe die verhängte Strafe reduziert. Das BIS erklärt, dass die an Huawei über zwei verbundene Unternehmen von Bosch gelieferten Produkte unter die Foreign Direct Product Rule fielen. Diese Regelung ist Teil der Export Administration Regulations (EAR) und beschränkt die Lieferung bestimmter Güter, die unter Verwendung spezifischer US-amerikanischer Technologie hergestellt werden, ohne entsprechende Lizenz.
Die als unerlaubte Exporte eingestuften Lieferungen erfolgten im Zeitraum vom 16. September 2020 bis zum 26. September 2024. Neben der Geldstrafe muss Bosch auch die aus diesen Transaktionen erzielten Gewinne abführen.
David Peters, stellvertretender Handelsminister für Exportkontrolle beim BIS, erklärte, dass die Maßnahmen gegen Bosch auch als Warnung dienen sollen, Compliance-Vorgaben ernst zu nehmen, und zugleich als Beispiel für die Vorteile einer freiwilligen Selbstanzeige. Bosch hingegen bezeichnet die Lieferungen über verbundene Unternehmen an Huawei als unbeabsichtigten Fehler, was das US-Handelsministerium jedoch nicht gelten lassen will, da man die Verstöße hätte vermeiden können, wenn Bosch die Sorgfalt an den Tag gelegt hätte, die das Ministerium in solchen Fällen von Unternehmen erwartet. Bosch erklärte, das Unternehmen habe sein Programm zur Einhaltung von Handelsvorschriften verbessert, um künftige Verstöße zu verhindern.
Durch die erzielte Einigung wird das Verfahren gegen Bosch eingestellt und strafrechtlich nicht weiter verfolgt.