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Fahrbericht Peugeot e-308 SW Facelift: Ganz okay und chancenlos
Lange wurde es gefordert, der Stellantis-Verbund, zu dem Marken wie Peugeot und Opel gehören, kann es seit Jahren liefern – doch kaum einer greift zu. Die Rede ist von der Kombination aus geräumigem Kombi und batterieelektrischem Antrieb. Opel und Peugeot bieten das an. Mit einer leichten Modellpflege der Baureihe 308 will Peugeot das Interesse in der Zielgruppe neu entfachen. Die Aussicht auf einen Erfolg dieses Vorhabens sind allerdings recht übersichtlich, und die Ursachen dafür legt der Hersteller selbst.
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Ein wenig umgeformt
Natürlich wird auch diese Überarbeitung von etwas Umformungen der Kunststoffteile begleitet. Vielleicht gelingt es Peugeot tatsächlich, den 308 in den Augen der Zielgruppe dynamischer erscheinen zu lassen. Ob ein nun beleuchtetes Markenlogo an der Front und ein „raffiniertes Heck“ zur weiteren Verschönerung des Modells beitragen, mag jeder allein beurteilen. Unverändert bietet der Kombi deutlich mehr Platz als die Limousine. Der Radstand ist im Kombi 6 cm länger. In der Ausführung mit E-Motor fasst der Kofferraum 548 Liter. Das ist erheblich mehr als im Plug-in-Hybrid, der nur bis zu 467 Liter Gepäck aufnimmt.

Peugeot
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Hochwertig ausgekleidet
Die kleine Modellpflege hat den 308 innen nur behutsam verändert. Android Auto und Apple CarPlay können nun ohne Kabel eingebunden werden, das Kombiinstrument bekam eine veränderte 3D-Ansicht. Nicht angetastet hat Peugeot die Möglichkeit, fünf Flächen unter dem Bildschirm in der Mitte mit dem direkten Zugang zu Favoriten-Funktionen zu belegen. Die Idee ist nicht neu, aber gut, denn sie verkürzt die Wege zu den Dingen, die der Fahrer im Alltag oft nutzt. Das Infotainmentsystem ist weiterhin diesseits jeglicher Rasanz, arbeitete im Testwagen aber störungsfrei. Das Armaturenbrett ist sauber verarbeitet und der Innenraum weitgehend hochwertig ausgekleidet – zumindest in den teuren Ausstattungslinien. Etwas gewöhnungsbedürftig ist das kleine Lenkrad.
Nur für die beiden Spitzen-Varianten hat Peugeot eine Massagefunktion im Angebot, die mit zahlreichen Programmen mehr als nur eine Spielerei ist. Zahlreiche Elemente bewegen sich in der Lehne, und das ziemlich gekonnt. Ohnehin sitzt man vorn wie hinten überdurchschnittlich gut im 308. Das Elektroauto ist zudem angenehm leise, ein Umstand, der gerade dann ganz besonders auffällt, wenn man von einem Verbrenner direkt umsteigt. Wenn Peugeot die Dämpfer noch etwas nachgiebiger auslegen würde, wäre der komfortable Eindruck vervollständigt.
Ausreichend flink
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Mit einer Modellpflege ergibt sich die Chance, an Schwächen zu arbeiten. Der bisherige e-308 fuhr nicht außergewöhnlich schnell und weit, lud vergleichsweise zäh und war geradezu erstaunlich teuer. Unterwegs gefällt der spontane Antritt des 115-kW-Motors bis hinauf zu einem Tempo, das der Fahrer auf Landstraßen nicht überschreiten darf. Auf der Autobahn beschleunigt er oberhalb von 130 km/h etwas weniger wuchtig als manch ein Konkurrent. Für sich betrachtet aber ist der e-308 für viele Ansprüche in dieser Hinsicht mehr als nur ordentlich ausstaffiert.
Reichweite: Kaum nennenswerter Fortschritt
Die Traktionsbatterie wurde von 54 auf 58 kWh vergrößert. Im WLTP steigt die Reichweite des Kombis auf 410 km. An der Reichweite, die wir mit dem Testwagen im Sommer 2024 ermittelt haben, ändert sich damit bestenfalls marginal etwas. Rechnen Sie auf der Autobahn im Jahresmittel mit unter 300 km Reichweite. Unter realen Bedingungen sind es mit der leicht vergrößerten Batterie vielleicht 20 bis 25 km mehr.
Beim Laden geht es keinen Schritt vorwärts. Es bleibt bei 11 kW an Wechselstrom und 100 kW an Gleichstrom. Für die Aufladung von 20 auf 80 Prozent nennt Peugeot eine Zeit von 32 Minuten. Das ergibt in diesem Fenster eine durchschnittliche Nettoladeleistung von 65 kW. Eine Empfehlung für sehr lange Strecken ist das unverändert nicht.
Absurder Preis
Das ist nun wahrlich auch nicht in jedem Fahrprofil entscheidend. Sicher gibt es in der Zielgruppe einige Interessenten, die über eine solche Schwäche hinwegsehen würden, wenn der Preis stimmt. Doch was Peugeot aufruft, erinnert eher an ein Abwehrangebot, als dass es den Eindruck vermittelt, hier soll ein Auto tatsächlich eine größere Käuferschaft erreichen. Der elektrische Kombi kostet in der Basisausstattung bereits 43.425 Euro. Wer die gehobene Version „GT“ haben möchte, kommt der Marke von 50.000 Euro bereits ohne weitere Extras sehr nah.

Für einen gut ausgestatteten e-308 SW ruft Peugeot offiziell rund 50.000 Euro auf. Die Akzeptanz dieser Vorstellungen lässt sich an der Nachfrage ablesen: Der 308 wird nur sehr selten mit batterieelektrischem Antrieb bestellt.
(Bild: Peugeot)
Auch wenn die Straßenpreise darunter lagen, näherten sie sich offenkundig in der Vergangenheit den Vorstellungen der Zielgruppe nur im Ausnahmefall an. Will Stellantis an diesem Umstand tatsächlich etwas ändern, müssen die Preise runter. Der e-308 fährt diesseits von Langstrecken so angenehm, dass er eine weitere Verbreitung als bisher durchaus verdient hätte. Ändert Peugeot an Listenpreisen nichts, bleibt der e-308 ein Exot.
Mehr zur Marke Peugeot
(mfz)
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Britisches Oberhaus will Altersverifikation für VPNs und Social Media
Das britische Oberhaus hat für eine deutliche Verschärfung der Altersverifikation im Internet gestimmt. Mit 207 zu 159 Stimmen nahmen die Lords das Amendment 92 an, das VPN-Anbieter verpflichtet, wirksame Alterskontrollen für britische Nutzer einzuführen. Damit wird erstmals eine Altersgrenze für VPN-Dienste festgelegt. Ein weiterer Änderungsantrag verbietet unter 16-Jährigen den Zugang zu sozialen Medien.
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Die VPN-Dienste sind in Großbritannien in den Fokus gerückt, da sie dazu verwendet wurden, andere Altersgrenzen im Netz, wie etwa für Pornografie-Seiten, auszuhebeln. Amendment 92 zielt darauf ab, die Umgehung des Online Safety Act zu verhindern. Der Gesetzgeber befürchtet, dass Minderjährige mit VPN-Diensten Altersbeschränkungen auf Social-Media-Plattformen aushebeln könnten. Nach der neuen Regelung muss das zuständige Ministerium innerhalb von zwölf Monaten nach Inkrafttreten Vorschriften erlassen, die VPN-Anbietern die Bereitstellung ihrer Dienste an Kinder verbieten. Betroffen sind kommerzielle VPN-Dienste, die in Großbritannien angeboten oder an eine signifikante Anzahl britischer Nutzer vermarktet werden.
Die Regulierungsbehörde Ofcom soll Leitlinien für die Umsetzung entwickeln und die Einhaltung überwachen. Als Kind gilt laut Amendment jede Person unter 18 Jahren. Die geforderte „highly effective age assurance“ könnte Methoden wie den Upload eines Fotos eines Ausweisdokuments, Gesichtserkennung oder Banküberprüfungen umfassen.
Social Media ab 16 Jahren
Mit noch deutlicherer Mehrheit von 261 zu 150 Stimmen verabschiedeten die Lords Amendment 94a. Dieser Änderungsantrag verbietet Jugendlichen unter 16 Jahren den Zugang zu „user-to-user services“. Darunter fallen laut Online Safety Act soziale Netzwerke, Messaging-Apps, Foren und Online-Gaming-Plattformen – also Dienste, auf denen Nutzer Inhalte posten, teilen und miteinander interagieren können. Ausgenommen sind E-Mail, SMS, MMS und einzelne Sprachanrufe.
Zwei weitere Amendments hatten keinen Erfolg: Lord Nash zog Amendment 93 zurück, das manipulationssichere Software auf Smartphones und Tablets gegen Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs gefordert hätte. Er verwies auf laufende Gespräche mit Ministern. Amendment 108 von Lord Storey, das Plattformen erlaubt hätte, eigene Mindestaltersgrenzen festzulegen, wurde abgelehnt.
Datenschutz versus Jugendschutz
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Die geplanten Regelungen werfen erhebliche Datenschutzfragen auf. VPN-Dienste müssten Nutzer identifizieren und deren Alter überprüfen – genau das Gegenteil dessen, wofür sie entwickelt wurden. Anbieter aus dem Ausland müssten britische Nutzer gesondert behandeln und separate Verifikationssysteme aufbauen, was zu höheren Kosten und potenziellem Nutzerverlust führen könnte. Nach Inkrafttreten des Online Safety Act 2023 stieg die Nachfrage nach VPN-Diensten in Großbritannien bereits massiv an: ProtonVPN meldete einen Anstieg um 1400 Prozent.
Ofcom spielt als Regulierungsbehörde eine zentrale Rolle bei der Umsetzung des Online Safety Act. Die Behörde erstellt Verhaltenskodizes, überwacht deren Einhaltung und kann bei Verstößen Bußgelder von bis zu zehn Prozent des globalen Jahresumsatzes verhängen oder Dienste blockieren lassen. Für VPN-Provider soll Ofcom nun Leitlinien entwickeln, wie die geforderte Altersverifikation technisch umgesetzt werden kann.
International steht Großbritannien mit solchen Plänen nicht allein da. Frankreich diskutiert derzeit ein Verbot sozialer Netzwerke für unter 15-Jährige. Australien hat ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige eingeführt, in dessen Folge mehr als 4,7 Millionen Accounts deaktiviert wurden. Auch Spanien und Griechenland erwägen ähnliche Regelungen mit 16 Jahren als Altersgrenze.
Nach der dritten Lesung im Oberhaus müssen beide Amendments noch das Unterhaus passieren. Dort verfügt die Labour-Regierung über eine Mehrheit und hat bereits angekündigt, die Vorschläge möglicherweise stoppen zu wollen. Die Regierung hat eine Konsultation zu Mindestaltern bei Social Media und VPNs versprochen, möchte aber offenbar nicht vom Parlament zu schnellen Entscheidungen gedrängt werden. Wann und ob die Regelungen tatsächlich in Kraft treten, ist daher noch offen.
(mki)
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Google zahlt 68 Millionen US-Dollar zur Beilegung einer Datenschutzklage
Der US-Konzern Google hat sich bereit erklärt, 68 Millionen US-Dollar zu zahlen, um eine Sammelklage beizulegen, in der behauptet wurde, dass sein sprachgesteuertes Assistenzprogramm Smartphone-User ohne deren Zustimmung oder Wissen aufgezeichnet und damit ihre Privatsphäre verletzt habe.
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Die vorläufige Einigung in dem Fall wurde am Freitagabend vor einem Bundesgericht in San José im US-Bundesstaat Kalifornien erzielt. Sie muss noch von der zuständigen US-Bezirksrichterin Beth Labson Freeman genehmigt werden, berichtet die Nachrichtenagentur Reuters.
Die Kläger warfen Google vor, nach dem Aktivieren von Google Assistant private Gespräche illegal aufgezeichnet und verbreitet zu haben, um ihnen gezielte Werbung zu senden. Ähnlich wie Apples Sprachassistent Siri ist der Google Assistant so konzipiert, dass er Gespräche aufzeichnet, wenn Personen die Schlüsselwörter „Hey Google“ oder „Okay Google“ verwenden. In der Sammelklage gegen Google vom Juli 2019 wird behauptet, dass Google Assistant Gespräche auch dann aufzeichnete, wenn User nicht diese Schlüsselwörter sagten oder eine Taste zum Start der Aufzeichnung drückten. Die Aufzeichnungen seien von Google zu Schulungszwecken aufbewahrt worden, selbst dann, wenn das Unternehmen feststellte, dass kein Schlüsselwort gesagt worden war.
Google räumte in der Einigung kein Fehlverhalten ein. Die Übereinkunft helfe, „erhebliche Risiken, Kosten und Verzögerungen im Zusammenhang mit dem Prozess und der Berufung zu vermeiden und die Entschädigung für die Sammelkläger zu gewährleisten“, heißt es in den Gerichtsunterlagen. Die Einigung gilt für Nutzer, die seit dem 18. Mai 2016 einen Google Assistant gekauft oder genutzt haben.
Apple beendete Anfang vergangenen Jahres eine ähnliche Sammelklage im Zusammenhang mit unerwünschter Aufzeichnung von Siri-Inhalten gegen die Zahlung einer Geldauflage. Ein US-Bundesgericht in Oakland, Kalifornien, genehmigte die außergerichtliche Einigung mit einer Auszahlsumme von insgesamt 95 Millionen US-Dollar.
(akn)
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Apple AirTag 2 ist da: Besseres Finden, lauteres Piepsen
Nach knapp fünf Jahren hat Apple am Montag neue AirTags angekündigt. Die äußerlich offensichtlich unveränderte zweite Generation der Bluetooth-Tracker integriert leistungsfähigere Funkchips und sorgt für lauteres Piepsen. Mit einem neueren iPhone (ab iPhone 15, iPhone Air und iOS 26.2.1) lässt sich ein AirTag 2 demnach schon aus etwas weiterer Entfernung über die „Genaue Suche“ per Ultrabreitbandfunk in der eigenen Umgebung aufstöbern. Erstmals ist es außerdem möglich, einen AirTag auch im Nahbereich direkt von der Apple Watch (ab Series 9, Ultra 2 und watchOS 26.2.1) aus zu lokalisieren.
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Apple verspricht besser hörbares AirTag-Gepiepse
Der lautere Speaker der AirTags 2 helfe dabei, einen Tracker leichter zu finden, wenn dieser etwa zwischen die Couch-Polster gerutscht sei, heißt es bei Apple. Ein aktualisierter Bluetooth-Chip soll obendrein für eine höhere Reichweite sorgen, sodass theoretisch auch fremde iPhones in größerer Entfernung einen verlorenen AirTag bemerken und den Standort an Apples Server respektive den Besitzer übermitteln.
In Hinblick auf Anti-Stalking-Funktionen hat Apple keine Neuerungen angekündigt, hier könnte das lautere Piepsen möglicherweise auch helfen. Ob sich der Lautsprecher der AirTags 2 ebenso einfach deaktivieren lässt wie der Lautsprecher der ersten AirTag-Generation, bleibt vorerst offen. Apple vermarktet die Tracker nicht als Anti-Diebstahl-Tool, weil die Stalking-Warnfunktionen schließlich auch Diebe auf das Gerät aufmerksam machen können.
AirTag 2 weiter ohne Öse
Der Hersteller rückt das Auffinden verlorener Gegenstände in den Vordergrund. Die Zusammenarbeit mit Fluglinien führte demnach dazu, dass sich Vorfälle von komplett verlorenem Reisegepäck um 90 Prozent reduziert haben. Nutzer können den Standort ihrer AirTags temporär mit Dritten teilen – viele Airlines haben das inzwischen in ihre Systeme integriert.
Die münzgroßen AirTags 2 passten in bestehendes Zubehör, wie Apple anmerkt. Das ist für viele Einsatzgebiete allerdings auch weiterhin zwingend erforderlich, schließlich verzichten sie unverändert auf eine Öse oder andere Aufhängevorrichtung. Für Strom sorgt weiterhin eine austauschbare Knopfzelle CR2032, die wie bisher länger als ein Jahr durchhalten soll.
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Preislich tut sich nichts: Ein einzelner AirTag 2 kostet bei Apple 35 Euro, der Viererpack knapp 120 Euro. Im Handel war das Bundle meist weit unter 100 Euro zu haben. Käufer sollten aktuell allerdings genau darauf achten, ob sie noch die erste oder schon die zweite AirTag-Generation erwerben.
Update
26.01.2026,
21:49
Uhr
In der Meldung stand ursprünglich irrtümlicherweise, die verbesserte Genauer-Finden-Funktion benötige ein iPhone 17 – tatsächlich sind alle iPhone-Modellreihen ab dem iPhone 15 mit der zweiten Generation von Apples dafür erforderlichem Ultrabreitbandchip ausgerüstet. Ausgenommen bleibt nur das iPhone 16e.
(lbe)
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