Künstliche Intelligenz
Fairphone 6: Neuer Leak verrät viele Details
Das Fairphone 6 soll Ende Juni das 2023 vorgestellte Fairphone 5 ablösen. Vorab durchgesickerte Einzelheiten der Ausstattung lassen darauf schließen, dass der niederländische Hersteller dem modularen Smartphone ein solides Upgrade verpasst.
Fairphone 6 mit 120-Hz-Display
Wie Roland Quandt von Winfuture durch einen unvorsichtigen Händler herausgefunden hat, zeichnet sich das Fairphone 6 im Vergleich zum Vorgänger durch modernere Komponenten und einen kleineren Bildschirm aus. Anstelle eines 6,46-Zoll-OLED-Bildschirms mit 90 Hz soll die neue Fairphone-Generation ein 6,31-Zoll-pOLED auf LTPO-Basis erhalten, das eine dynamische Bildwiederholrate von einem bis 120 Hz unterstützt.
Zudem soll es mit 2484 × 1116 Pixeln auflösen und eine Pixeldichte von 432 ppi besitzen. Gorilla Glass 7i dient der Quelle zufolge als Schutz vor Kratzern.
Ein Upgrade erhalten offenbar auch die Kameras: Die Hauptkamera soll über einen 50-MP-Sensor mit einer lichtstarken Blende von f/1.56 verfügen. Als zweite Knipse ist eine Ultraweitwinkel-Kamera mit 13-MP-Sensor und 120 Grad großem Bildwinkel verbaut. Für Selfies steckt unter dem Bildschirm eine 32-MP-Kamera mit f/2.0-Blende.
Mittelklasse-Chip und microSD-Karten-Support
Beim Prozessor setzt Fairphone offenbar auf einen Qualcomm Snapdragon 7s Gen 3 mit acht Rechenkernen und bis zu 2,5 GHz. Der Mitte 2024 eingeführte Mittelklassechip kommt unter anderem auch in den Nothing-Modellen Phone 3a und 3 a Pro zum Einsatz und sollte genügend Leistung liefern. Zudem sind 5G-Support für Bluetooth 5.4 und Wi-Fi 6E an Bord.
Beim Vorgängermodell musste Fairphone übrigens noch auf einen IoT-Prozessor zurückgreifen, um eine möglichst lange Update-Garantie zu ermöglichen. Dank einer Partnerschaft zwischen Google und Qualcomm sind nunmehr bis zu 8 Jahre Andoid-Updates möglich. Die lange Update-Garantie wurde zwar für den Snapdragon 8 Elite angekündigt, sie soll aber auf weitere Prozessoren ausgeweitet werden.
Größer als beim Vorgänger ist der Akku, der offenbar 4415 mAh anstelle der 4200 mAh des Vorgängers misst. Beim kabelgebundenen Laden wird das Fairphone 6 nicht viel schneller als das bisherige Modell: Winfuture schreibt von 33 Watt – das Fairphone 5 schafft 30 Watt.
Wie bereits zuvor durchgesickert war, soll das Fairphone 6 über acht GByte RAM und 256 GByte Flash-Speicher verfügen. Zudem soll der Speicher mithilfe einer microSDXC-Karte um bis zu zwei TByte erweitert werden können.
Fairphone 6 wohl mit modularem Zubehör
Dass das Fairphone 6 weiterhin modular aufgebaut ist, sodass einzelne Komponenten wie Bildschirm, Kameras und mehr ausgetauscht werden können, dürfte auf der Hand liegen. Das macht das Unternehmen schließlich neben den unter faireren Bedingungen produzierten Geräten aus.
Mit der neuen Smartphone-Generation soll der Hersteller bei der Rückseite angeblich auf eine zweiteilige Abdeckung setzen: Das „obere“ und „untere“ Cover soll in den verschiedenen Farben angeboten werden. Zudem soll es austauschbare Zubehörprodukte für die Rückseite wie einen Kartenhalter, ein Lanyard und einen Haltering geben. Dies erinnert ein wenig an Nothings CMF Phone, das Nutzer auf Wunsch um ähnliche Accessoires erweitern können.
Die Vorstellung des Fairphone 6 soll am 25. Juni erfolgen und ab 550 Euro kosten. Damit wäre es günstiger als das Fairphone 5, das im August 2023 für knapp 700 Euro eingeführt wurde.
(afl)
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c’t-Story: Sphärenklänge | heise online
Fasziniert starrte ich auf den von der fahlen Sonne schwach beleuchteten größten Planeten des Sonnensystems. Das Kaleidoskop aus verschiedenfarbigen Bändern und Wirbeln von Wolken in Rot-, Braun-, Gelb- und Blautönen weckte in mir einen Hauch von Verständnis für die mir angetragene Aufgabe. Einen zugegebenermaßen kleinen Hauch. Tatsächlich hatten mich ausschließlich der mangelnde Auftragseingang meiner Agentur für interplanetare Privatermittlungen und der traurige Anblick meines Kontostands dazu bewogen, als Security Commander für dieses in meinen Augen sinnfreie Projekt anzuheuern.
„SpecA-7-Verdi startklar.“ Neds trockene Stimme riss mich aus meinen Gedanken. Das Radar verzeichnete neben den sechs bereits in Jupiters Umlaufbahn abgesetzten spektroskopischen Audiowandlern keine künstlichen Objekte. Im Gegensatz zu den anderen sollte Nummer sieben keine Wolkenbänder, sondern die Wirbel des roten Flecks in Töne wandeln, was ein paar knifflige Anforderungen an Umlaufbahn, Startzeitpunkt und Geschwindigkeit der Sonde mit sich brachte. Aus den Augenwinkeln musterte ich meinen Astronavigator. Entspannt schwebten die Finger seiner linken Hand über der Sensorfläche des Schaltpults. Mit der rechten hielt er seinen obligatorischen Becher Synthkaffee an die von Bartstoppeln umsäumten Lippen.
„Dann lass uns das Schätzchen auf die Reise schicken, Nerd!“ Mein jovialer Tonfall prallte an ihm ab wie mein letzter Anbaggerversuch bei Eva, der Bardame vom Blauen Frosch.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „c’t-Story: Sphärenklänge“.
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Österreichs Regierung will Altersgrenzen in Sozialen Netzen durchsetzen
Nachdem ein 21-Jähriger an einer Grazer Schule elf Menschen erschossen hat, möchte Österreichs Bundesregierung Kinder aus Sozialen Netzen draußenhalten. „(Wir werden) uns auch für strengere Regeln für Kinder und Jugendliche im Umgang mit Sozialen Medien einsetzen“, sagte Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) am Montag bei seiner Regierungserklärung zum Amoklauf. „Denn wir sehen: Digitale Plattformen sind längst nicht mehr nur Orte der Information oder der Unterhaltung. Sie können auch Orte der Radikalisierung und der Verrohung sein. Hier braucht es klare Regeln und klare Verantwortung auf Seiten der Plattformbetreiber.“ In der deutschen Bundesregierung ist ebenfalls die Forderung nach wirksamen Altersgrenzen für Social Media erhoben worden.
Der für Digitalisierung zuständige österreichische Staatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) möchte „die Plattformen dazu verpflichten, dass sie ihren Altersbeschränkungen auch nachkommen. Sie müssen quasi Türsteher sein für die Jugendlichen, und wir werden in Österreich eine nationale Lösung machen.“ Das sagte er im in der ORF-Radiosendung Ö1 Mittagsjournal am Dienstag. Die Methode der Durchsetzung ist nicht geklärt. Pröll zeigt sich offen für die Idee, Konten in Sozialen Netzen mit der staatlichen elektronischen Identität ID Austria zu verknüpfen.
13, 14, 15, 16 – wer bietet höher?
Welche Altersgrenze genau gelten soll, ist ebenfalls noch nicht entschieden. Die großen Betreiber haben selbst 13 oder 14 Jahre festgelegt, setzen das aber nicht streng durch. „Ich sage nur: Die DSGVO schreibt vor, dass Daten für unter 14-Jährige eigentlich nicht verarbeitet werden dürfen“, glaubt Staatssekretär Pröll. Spanien, Frankreich und Griechenland haben sich auf der EU-Digitalministerkonferenz in Luxemburg für ein EU-weites Verbot Sozialer Netze für Kinder unter 15 Jahren starkgemacht, Spanien fordert es für unter 16-Jährige.
Norwegen plant, das Mindestalter von 13 auf 15 Jahre anzuheben und Strukturen für die Altersüberprüfung auszubauen. In Australien ist der Ausschluss von Menschen unter 16 aus Sozialen Netzen bereits beschlossene Sache. Das wünschen sich auch die oppositionellen österreichischen Grünen. Zusätzlich möchten sie die Plattformbetreiber für alle Inhalte haftbar machen.
(ds)
Künstliche Intelligenz
EU-Gremien einig: DSGVO soll grenzüberschreitend einfacher durchsetzbar sein
Auf eine kleine Novelle der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben sich Vertreter des EU-Rats, des Parlaments und der Kommission geeinigt. Dem sind rund zwei Jahre Debatte und mehrere Monate Verhandlungen vorausgegangen. Die vorläufige Einigung über einen Entwurf zielt darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen nationalen Datenschutzbehörden bei der Durchsetzung der DSGVO in grenzüberschreitenden Fällen zu verbessern. Das hat die polnische Ratspräsidentschaft am Montagabend mitgeteilt. Demnach vereinfachen die neuen Vorschriften die Verfahren, etwa in Zusammenhang mit Rechten von Beschwerdeführern und der Zulässigkeit von Fällen.
Die EU-Kommission wollte mit ihrem ursprünglichen Vorschlag 2023, das „Irland-Problem“ beheben: Die irische Datenschutzbehörde gilt Kritikern als Flaschenhals bei der DSGVO-Durchsetzung. Die Data Protection Commission (DPC) in Dublin ist federführende Aufsichtsinstanz für Big-Tech-Konzerne wie Google, Meta Platforms, Apple und X, die ihre europäischen Hauptsitze auf der Insel haben. Andere Datenschutzbehörden in der EU können bei solchen Datenkonzernen nicht direkt eingreifen.
Im Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) als gemeinsamen Gremium der Aufsichtsbehörden kommt es über Entscheidungsvorlagen der irischen DPC oft zum Streit, was komplizierte und lange Verständigungsverfahren auslöst. Die irische Behörde wird dann oft überstimmt. Vor allem an diesem Punkt setzen die EU-Gesetzgeber nun an, um Prozesse zu beschleunigen.
Standardverfahren: 15 Monate bis zum Finale
Unabhängig davon, wo in der EU ein Bürger eine Beschwerde im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Datenverarbeitung einreicht, werde die Zulässigkeit künftig auf Basis derselben Informationen beurteilt, führt der Ratsvorsitz aus. Die Reform harmonisiere die Anforderungen und Verfahren für Anhörung von Beschwerdeführern im Falle einer Ablehnung und sehe gemeinsame Regeln für die Beteiligung am Verfahren vor. Das Anhörungsrecht der anderen Partei werde „in wichtigen Phasen des Verfahrens gewährleistet“. Beiden Seiten stehe offen, die vorläufigen Ergebnisse vor der endgültigen Entscheidung einzusehen, um Stellung nehmen zu können.
Eine Übereinkunft zu der Novelle schien schon im Mai greifbar, doch über die festzusetzenden Fristen waren sich die Verhandlungsführer noch uneins. Jetzt haben sie sich auf eine Untersuchungsfrist von insgesamt 15 Monaten, die in besonders komplexen Fällen um 12 Monate verlängert werden kann, geeinigt. Einfache Verfahren mit Zusammenarbeit zwischen nationalen Datenschutzbehörden sollen binnen einen Jahres abgeschlossen sein.
Kritik aus Zivilgesellschaft und Tech-Branche
Die Unterhändler haben sich auch auf einen Mechanismus zur schnelleren Bearbeitung von Beschwerden verständigt. Er soll es der federführenden Datenschutzbehörde ermöglichen, einen Fall zu beenden, bevor der EDSA einbezogen werden muss. Diese Option würde etwa greifen, wenn eine Organisation Rechtsverletzung einräumt und potenzielle Sanktionen akzeptiert. Um langwierige Diskussionen zwischen verschiedenen Datenschutzbehörden zu vermeiden, soll Konsensbildung erleichtert werden. So muss die federführende Behörde ihren Kollegen in der EU zeitnah eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte eines Verfahrens übermitteln. Vorgesehen ist ferner ein Kooperationsansatz, womit in einfacheren Fällen nicht alle zusätzlichen Kooperationspflichten zu befolgen wären.
Die EU-Staaten und das Europäische Parlament müssen die Reform noch formalisieren und bestätigen. Max Schrems von der Datenschutzorganisation Noyb hält an seiner Kritik fest, dass die Novelle DSGVO-Verfahren faktisch „undurchführbar“ mache. Die Durchsetzung der Normen drohe durch verhältnismäßig lange Fristen und komplexe Verfahren untergraben zu werden. Der IT-Verband CCIA Europe, dem viele Big-Tech-Firmen angehören, ist aus einem anderen Grund unzufrieden: Anstatt den bürokratischen Aufwand zu reduzieren, dürfte ihm zufolge die Einhaltung der DSGVO für Unternehmen aller Größenordnungen noch schwieriger werden. Mit einem zweiten Vorhaben will die Kommission Firmen mit bis zu 749 Mitarbeitern von der DSGVO-Dokumentationspflicht befreien. NGOs warnen, damit öffne die Kommission die Büchse der Pandora.
(ds)
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