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FAQ zum Reformstaatsvertrag: Was sich für ARD, ZDF und Co ändert
Nach zähen Verhandlungen und mehreren politischen Anläufen steht die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nun tatsächlich vor dem Start: Am morgigen 1. Dezember tritt der Reformstaatsvertrag in Kraft. Alle 16 Landesparlamente haben zugestimmt.
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In Brandenburg war die Abstimmung politisch besonders holprig: Die dortige SPD/BSW-Koalition von Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) – die einzige bundesweit – hatte bei der Abstimmung im Landtag keine eigene Mehrheit. Eine Mehrheit der BSW-Fraktion stimmte wie angekündigt mit Nein. Die oppositionelle CDU sicherte jedoch die Zustimmung zu der Reform.
Auch in Sachsen war es zuvor knapp: Dort war die Abstimmung intern umstritten und politisch schwierig, einige Abgeordnete stimmten entgegen der Linie ihrer Fraktionen, und erst durch Stimmen aus der Opposition kam eine Mehrheit zustande. Damit wurde die Reform auch dort nur knapp ratifiziert.
Warum ist die Reform gerade jetzt ein Thema?
Weil mit dem Beschluss aller Länder die entscheidende Schwelle erreicht ist: Erst wenn jedes Parlament zustimmt, kann ein Rundfunkstaatsvertrag starten. Nun ist die Einigung gelungen, und die Reform kann in Kraft treten.
Was sieht die Reform eigentlich vor?
Die Bundesländer wollen, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio (die verschiedenen Sender des Deutschlandfunks) moderner und schlanker werden. Künftig soll es weniger Radio- und Fernsehprogramme geben, Doppelstrukturen sollen abgebaut und die Zusammenarbeit zwischen den Sendern gestärkt werden. Ziel ist es, die öffentlich-rechtlichen Angebote besser an die digitale Medienwelt anzupassen und Geld zu sparen. Das heißt konkret: Einige Radiowellen werden zusammengelegt oder ins Netz verlagert, Spartenprogramme wie spezielle Musik- oder Kinderwellen könnten reduziert werden. So sollen etwa das junge Programm Puls des Bayerischen Rundfunks, MDR Klassik und NDR Blue eingestellt oder digital weitergeführt werden.
Gleichzeitig sollen zentrale Inhalte – Nachrichten, Kultur, Bildung und regionale Berichte – erhalten bleiben. Welche Programme genau wegfallen, entscheiden die Sender selbst. Mehr Inhalte sollen zudem über Mediatheken, Audiotheken oder die Onlineangebote der Sender abrufbar sein, damit Zuschauer und Zuhörer sie flexibel nutzen können.
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Was hat das alles mit dem Rundfunkbeitrag zu tun?
Der Reformstaatsvertrag betrifft den Rundfunkbeitrag nicht direkt. Der Beitrag, den alle Haushalte derzeit zahlen, liegt bei 18,36 Euro. Eine mögliche Erhöhung wird separat behandelt. Die unabhängige Kommission KEF hatte empfohlen, den Beitrag ab 2025 zu erhöhen, einige Länder wollten einer Erhöhung aber erst zustimmen, wenn Reformen umgesetzt sind. Da sich die Länder nicht einigen konnten, haben ARD und ZDF das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet, das voraussichtlich 2026 endgültig entscheiden wird.
Warum gibt es so viel Streit um den Beitrag?
Einige Länder meinen, die Sender hätten sich noch nicht genug reformiert – erst sparen, dann mehr Geld, so das Argument. Andere Länder und die Sender selbst sagen, Reformen kosteten zunächst Geld und machten sich erst später bezahlt. Die KEF prüft unabhängig, wie viel Geld gebraucht wird. Doch ohne politischen Konsens bleibt die Finanzierung blockiert, was für Unsicherheit sorgt.
Kann die Reform in Kraft treten, wenn über den Beitrag noch gestritten wird?
Ja, das ist möglich – und genau das ist die aktuelle Besonderheit: Die Reform der Strukturen und der Auftrag der Sender startet nun zum 1. Dezember, auch wenn es beim Beitrag keine Einigung gibt. Für den Beitrag bleibt aber vorerst alles beim Alten. Die Finanzierung der Sender bleibt damit ein offener Punkt. Die Länder erwarten, dass die Sender in der Zeit ohne Beitragserhöhung auf Rücklagen zurückgreifen.
Was sagen die Beteiligten?
Die Politik lobt den Reformstaatsvertrag als wichtigen Schritt, aber viele hätten sich klarere Vorgaben gewünscht. Die privaten Medien finden die Kürzungen richtig, hätten sich aber noch mehr Mut erhofft. Die öffentlich-rechtlichen Sender betonen, dass sie schon viele Einsparungen umsetzen und der Reformprozess anspruchsvoll sei. Medienexperten warnen vor Akzeptanzproblemen – solange Beitrag und Auftrag nicht klar geregelt sind, bleibt der Streit wohl bestehen.
Wie geht es weiter?
Mit der Zustimmung aller 16 Länderparlamente ist das Verfahren nun formal abgeschlossen. Über die Finanzierung und eine mögliche Beitragserhöhung wird aber eben erst nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts entschieden.
Was wäre, wenn ein einzelnes Bundesland den Rundfunkstaatsvertrag kündigt?
Rechtlich wäre das möglich – und wohl ein ernstes Problem. Nach Einschätzung des ARD-Vorsitzenden Florian Hager kann ein Bundesland einen Staatsvertrag einseitig kündigen, ohne dass die Landtage beteiligt wären. Einen Präzedenzfall dafür gibt es bislang nicht.
Laut ARD-Justiziar Steffen Janich würde eine Kündigung die Rechtsgrundlage für den betroffenen Sender aufheben: Er dürfte dort nicht mehr senden, und auch der Rundfunkbeitrag könnte in diesem Land nicht mehr erhoben werden. Das hätte Folgen für die Finanzierung des gesamten ARD-Systems.
Ganz unrealistisch ist dieses Szenario nicht: Ausgelöst wurde die Diskussion durch eine Ankündigung des AfD-Spitzenkandidaten in Mecklenburg-Vorpommern, Leif Holm, im Fall eines Wahlsiegs den Rundfunkstaatsvertrag zu kündigen.
(nie)
Künstliche Intelligenz
Arbeitsmarktanforderungen 2030: Menschliche Kompetenzen vor KI-Skills
Menschliche Fähigkeiten wie Kreativität, kritisches Denken und Empathie verlieren auf dem Arbeitsmarkt keinen Wert, sondern sollen laut dem Weltwirtschaftsforum (World Economic Forum, WEF) im Jahr 2030 sogar an erster Stelle stehen – noch vor KI-Kompetenzen. Das geht aus einem aktuellen Whitepaper hervor, das Teil der Serie „New Economy Skills“ des WEF ist. In dieser werden fünf vom WEF identifizierte Kernkompetenzen für das Jahr 2030 beleuchtet, die von Unternehmen und Volkswirtschaften zur Aus- und Weiterbildung ihrer Fachkräfte priorisiert werden sollten.
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Nicht automatisierbare Kompetenzen
Auf Platz zwei der fünf Kernkompetenzen im Jahr 2030 stehen KI-, Daten- und Digitalkompetenzen. Auf Platz drei folgen Umwelt- und Nachhaltigkeitskompetenzen, auf Platz vier fachliche und berufliche Kompetenzen und auf Platz fünf betriebswirtschaftliche Kompetenzen.
Die menschlichen Kompetenzen umfassen unter anderem kreative und problemlösende Fähigkeiten wie kritisches, analytisches, systemisches sowie mathematisches Denken, um komplexe Herausforderungen zu bewältigen und neue Ideen zu entwickeln. Auch Motivation und Selbstwahrnehmung, lebenslanges Lernen, Coaching, Neugier, Detailgenauigkeit, Resilienz, Flexibilität und Agilität sowie emotionale Intelligenz werden zu ihnen gezählt. Laut Bericht befähigen sie Menschen, sich selbst zu managen, weiterzubilden, zwischenmenschliche Beziehungen zu gestalten und ihr Wohlbefinden zu erhalten. Zudem wird prognostiziert, dass Kompetenzen wie Empathie, Resilienz, Führungsqualitäten und Lehrfähigkeit sowie höhere kognitive Fähigkeiten, wie analytisches und kreatives Denken und Neugierde, „nur ein 13-prozentiges Potenzial für eine KI-Transformation [haben], da sie auf menschlichem – nicht maschinellem – Urteilsvermögen, Kontext und Lebenserfahrung beruhen.“

Vier Kategorien menschlicher Kompetenzen weist der Bericht aus: Kreativität und Problemlösung, emotionale Intelligenz, Lernen und Wachstum, Kollaboration und Kommunikation.
(Bild: WEF)
Im Gegensatz dazu unterlägen mathematisches und statistisches Denken, Systemdenken, Sprechen, Schreiben und Sprachen sowie Zuverlässigkeit und Detailgenauigkeit einer fast sechsmal höheren Wahrscheinlichkeit einer hybriden oder vollständigen Transformation. Hier könne generative KI einen Großteil der Routinearbeit übernehmen. Eine menschliche Aufsicht bleibe aber weiterhin unerlässlich. Insgesamt gebe es nur wenige Fähigkeiten mit Potenzial für eine vollständige Transformation, bei der KI ganze Aufgaben mit minimaler menschlicher Interaktion bewältigen könne. Menschenzentrierte Kompetenzen blieben also „die Brücke zwischen technologischem Fortschritt und sinnvollen organisatorischen und gesellschaftlichen Ergebnissen.“

Aktuelle Kompetenztransformationskapazität von generativer KI (%) nach Kompetenzgruppe.
(Bild: WEF)
Nicht qua Geburt ausgebildet oder beständig
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Auch macht der Bericht darauf aufmerksam, dass für den Arbeitsmarkt benötigte menschliche Kompetenzen weder ab Geburt ausreichend entwickelt, noch unbeeinflusst von äußeren Bedingungen vorhanden sind. So wird zum einen unterstrichen, dass menschliche Kompetenzen wie etwa Zusammenarbeit, kritisches Denken, Anpassungsfähigkeit, Neugier und emotionale Intelligenz in Bildungssystemen bisher zu wenig gefördert werden. Zum anderen werden die menschenzentrierten Fähigkeiten als „unsichtbar“ und „fragil“ beschrieben. Unsichtbar, weil sie oft als gegeben gesehen und somit ihre Ausprägungen nicht wie andere Fähigkeiten gemessen oder gewürdigt werden. Fragil, weil etwa wirtschaftliche Abschwünge, Krisen und soziale Umbrüche Menschen belasten und damit auch ihre gut entwickelten Fähigkeiten negativ beeinflussen. Dementsprechend müssten menschliche Kompetenzen für zukünftigen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Erfolg als wertvoll und zusätzliches Bildungsziel mit aussagekräftigen Qualifikationen anerkannt werden und Menschen möglichst Stabilität und Sicherheit erleben, um sie auch abrufen zu können.

Unternehmen haben für das Jahr 2025 eingeschätzt, wie stark die vier Kategorien der menschlichen Kompetenzen in ihrer Arbeitnehmerschaft entwickelt sind, aufgeteilt nach Weltregionen.
(Bild: WEF)
Welche Kompetenzen global wie ausgebildet sind, sei kulturell unterschiedlich und auch Geschlechterrollen in den jeweiligen Kulturen spielten eine Rolle. Dies habe etwa die PISA-Studie von 2022 gezeigt. Nur die Hälfte der Schülerinnen und Schüler in OECD-Ländern war in der Lage, in vertrauten Kontexten originelle Ideen zu entwickeln, und in über 20 Ländern erreichten sie meist kein grundlegendes Niveau an kreativer Kompetenz. Überdies zeigte die Erhebung, dass Schüler aus höheren sozioökonomischen Schichten durchweg besser abschnitten und Mädchen besser als Jungen.
Dem Bericht zufolge besteht bei Unternehmen schon heute eine Nachfrage nach qualifzierten menschlichen Kompetenzen in ihrer Belegschaft, während das Angebot nicht mithalten kann. Das gehe etwa aus dem „Executive Opinion Survey 2025“ des WEF hervor, das zeige, dass nur jeder zweite Arbeitgeber seine Mitarbeiter als kompetent in den Bereichen Zusammenarbeit und Kreativität einschätzt, und noch weniger in den Bereichen Resilienz, Neugier und lebenslanges Lernen. Dies deute darauf hin, dass Teamarbeit und Zusammenarbeit zwar relative Stärken darstellen, die Denkweisen und Gewohnheiten, die kontinuierliches Wachstum und selbstgesteuertes Lernen fördern, jedoch weltweit weiterhin schwach ausgebildet seien. Nicht alle Beschäftigten seien in dieser Hinsicht aber untätig. Laut Daten des Weiterbildungsanbieters Coursera sei ein stetiger Anstieg der Lernstunden für menschenzentrierte Kompetenzen von 2020 bis 2025 zu erkennen. Seit 2022 sei ein starkes Wachstum im analytischen und systemischen Denken zu verzeichnen, und seit 2024 auch für Lerneinheiten zu kreativem Denken, Resilienz, Empathie, Neugier und dem lebenslangen Lernen.

Das US-Unternehmen Coursera hat Daten zu Lernstunden für menschliche Kompetenzen von 2020-2025 bereitgestellt.
(Bild: WEF)
(kbe)
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Sonys neue Ober-Alpha und Sonys Firmware-Problem – Fotonews der Woche 49/2025
Machen wir´s auch in dieser Woche kurz, denn zur neuen Sony Alpha 7 V ist schon fast alles gesagt – aber eben auch nur fast. Wir konnten die Kamera bereits kurz ausprobieren, wenn auch ohne Labormessungen und nicht mit Fremdobjektiven, das wird gleich noch wichtig. Das vorläufige Fazit des Kolumnisten lautet: Sony hat da genau an den richtigen Schrauben gedreht.
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Die neue Alpha ist nicht nur fast so schnell wie manche Sportboliden (30 fps mit elektronischem Verschluss, 10 mit mechanischem), was der neue teilweise gestapelte Sensor mit 33 Megapixeln Auflösung ermöglicht. Solche Bildwandler mit Logik und RAM darauf lassen sich schneller auslesen, und mildern auch Rolling-Shutter-Effekte. Ganz ohne diese kommt nur ein Sensor mit Global Shutter aus – den behält Sony weiterhin seinem Tempomonster A9 III vor.
Aber die spielt auch in einer anderen Preisklasse, für die A7 V sind „nur“ 3000 Euro gefordert. Das ist eben die neue Oberklasse, Sony hat hat die Kamera ebenfalls „nur“ 200 Euro teurer als den Vorgänger vor vier Jahren gemacht. Unsere ausführliche Meldung verrät mehr, auch, was bei den Videofunktionen alles fehlt. Das schaffen andere, wie Canon mit der R6 III, in dieser Preisklasse inzwischen besser.
Sony zieht Firmware für A7 IV zurück
Nämlicher Vorgänger, die A7 IV von Ende 2021, hat kurz vor der Vorstellung des neuen Modells ein großes Firmware-Update erhalten, auf Version 6.00. Selbst definierbare Fokusfelder, dauerhafte Anzeige des Audiopegels beim Filmen und weitere Funktionen lockten. Doch darauf muss man nun weiter warten, denn Sony hat das Update zurückgezogen, wie ein aktueller Hinweis auf der Downloadseite erklärt. Zuvor gab es unter anderem bei Reddit Berichte über „Bricks“ nach dem Update – also funktionslose Kameras, die in die Werkstatt müssen.
Das bestätigt wieder einmal, dass man gerade bei Firmware-Updates für Kameras nicht jede neue Version sofort einspielen sollte. Zu sehr häufen sich in der letzten Zeit die teils schwerwiegenden Bugs, hier nur eine Auswahl: Sony bei der A1 vor anderthalb Jahren, Canon und Nikon bei mehreren Kameras Mitte 2025. Ebenso darf man nicht mehr erwarten, dass altes Zubehör bei einer brandneuen Kamera sofort funktioniert.
Neue Alpha vorerst nicht für Fremdobjektive
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Das führt dann zurück zur neuen A7 V, denn die ist nicht unbedingt mit jedem Objektiv von Drittherstellern kompatibel, wie ein YouTube-Video samt Statement von Sony zeigt. Das ist dann auch unsere Empfehlung für einen Long Watch zum Sonntagabend oder dem Start in die neue Woche. Und, trotz all der Ärgernisse in dieser Ausgabe der Fotonews: Firmware lässt sich fixen. Bleibt nur zu hoffen, dass Sony das auch gründlich tut.
(nie)
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Im November wieder fast jeder zweite Fernzug unpünktlich
Die Situation für Fahrgäste der Deutschen Bahn hat sich im November kaum verbessert. Erneut war nahezu jeder zweite Fernzug des bundeseigenen Konzerns verspätet unterwegs. 54,5 Prozent der Züge kamen ohne größere Verzögerung ans Ziel, wie vorläufige Zahlen zeigen, die die Bahn nun veröffentlicht hat.
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Das waren zwar etwas mehr als im Vormonat, als die Pünktlichkeit 51,5 Prozent betrug. Dennoch kann der bundeseigene Konzern mit der Qualität des Bahnbetriebs weiterhin nicht zufrieden sein. Als verspätet gilt ein Zug ab einer Verzögerung von sechs Minuten. Zugausfälle sind dabei nicht berücksichtigt.
Die Gründe sind lange bekannt: Aufgrund des schlechten Zustands des Schienennetzes wird so viel gebaut wie noch nie. Die Baustellen bremsen den Fernverkehr aus. Hinzu kommen die überlasteten Fernverkehrsknoten, vor denen sich die Züge immer wieder stauen. Diese Verzögerungen wirken sich schnell aufs gesamte Netz aus.
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