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FCC lockert Regeln für Drohnen-Importverbot – aber nur ein bisschen


Die US-Regulierungsbehörde Federal Communications Commission (FCC) lässt den Import einiger chinesischer Drohnen in die USA wieder zu. Im Dezember hatte die FCC ein Importverbot für die unbemannten Luftfahrzeuge (Unmanned Aerial Vehicles, UAV) erlassen.

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Die Regelung hat die FCC leicht gelockert. Grund sei eine Vorgabe des US-Verteidigungsministeriums, teilte die FCC mit. Demnach werden Drohnen, die im Hinblick auf Reichweite, Flugdauer oder Nutzlast nicht über die „Fähigkeiten und Merkmale“ herkömmlicher Drohnen verfügen und die als „einfache, risikoarme Spielzeuge“ eingestuft werden können, von der sogenannten Covered List gestrichen.

Die Regularien für den Import sehen vor, dass die Drohnen nicht mehr als 150 Gramm wiegen und nicht länger als 10 Minuten fliegen können, wobei sie sich nichte weiter als 100 Meter vom Piloten entfernen dürfen. Ferner dürfen sie keine Kameras oder andere Sensoren an Bord haben, die Daten erfassen können. Die kleinste DJI-Drohne passt zwar vom Gewicht her. Aber sie verfügt über eine Kamera und fällt dadurch aus dem Raster.

Ende vergangenen Jahres setzte die FCC ausländische UAVs auf die Covered List, was einem Importverbot gleichkommt. Diese Liste enthält Kommunikationsprodukte und -dienste, die als inakzeptables Risiko für die nationale Sicherheit der USA gelten. Kürzlich sind auch Router aus dem Ausland darauf gelandet.

Die FCC begründete die Maßnahme seinerzeit damit, dass die ausländischen Drohnen eine Bedrohung für die nationale Sicherheit der USA darstellten, darunter auch die Produkte des chinesischen Marktführers DJI. Sie dürfen nicht mehr in den USA betrieben und entsprechend auch nicht mehr eingeführt werden.

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(wpl)



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