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Fluggastdaten: Deutsche Behörden scannten 2025 über 627 Millionen Datensätze


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Deutsche Sicherheitsbehörden durchleuchten den zivilen Luftverkehr in immer größerem Ausmaß. Die Fluggastdatenzentralstelle des Bundeskriminalamts (BKA) und das zugehörige Informationssystem verarbeiteten 2025 insgesamt 627.904.616 Fluggastdatensätze. 2024 waren es rund 548 Millionen dieser Passenger Name Records (PNR). Die Zahl der Betroffenen stieg parallel von etwa 153 auf rund 177 Millionen, wobei Mehrfacherfassungen durch Vielflieger oder mannigfache Übermittlungen pro Flug möglich sind.

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Die Zahlen stammen aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion. Erfasst werden Flüge aus Drittstaaten sowie ausgewählte Verbindungen innerhalb der EU. Die Datensätze werden automatisiert mit polizeilichen Datenbanken und Risikomustern abgeglichen, um Terrorismus und schwere Kriminalität aufzudecken. Die tatsächliche Trefferquote blieb aber auch 2025 sehr gering.

Der automatisierte Abgleich führte zu 242.427 technischen Treffern in Datenbanken und 4615 Muster-Treffern. Nach manueller Prüfung stuften die Ermittler nur 100.406 Vorgänge als relevant ein und leiteten sie an Bundespolizei und Zoll weiter.

Daraus resultierten 1556 Festnahmen, darunter 982 bei der Einreise. Hinzu kamen 2848 Aufenthaltsermittlungen, 2549 polizeiliche Beobachtungen oder verdeckte Kontrollen, 5408 offene Kontrollen sowie 458 Einreiseverweigerungen. Für weitere 76.204 Ausleitungen, die auf Sachfahndungen beruhten, liegen der Regierung keine Angaben zu den tatsächlich ergriffenen Maßnahmen vor. Gemessen an knapp 628 Millionen verarbeiteten Datensätzen rangiert die Zahl der Festnahmen so wieder im untersten Promillebereich.

Welche Fluggesellschaften PNR an das System übermitteln, hält die Regierung geheim. Eine Offenlegung könnte Rückschlüsse auf sicherheitsrelevante Fähigkeiten der Behörden zulassen. Bekannt ist nur, dass zum 15. Juni 423 Fluggesellschaften angeschlossen waren, die rund 91 Prozent des deutschen Passagieraufkommens abdeckten. Privatflüge fallen nicht unter das Fluggastdatengesetz.

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Nach Ablauf der gesetzlichen Speicherfrist wurden voriges Jahr 585.536.402 Datensätze automatisch gelöscht, weitere 398.886 depersonalisiert. Eine spätere Recherche in diesem Bestand genehmigten Gerichte in 330 Fällen. Insgesamt gingen 7120 Rechercheersuchen bei der Fluggastdatenzentralstelle ein. 6484 wurden zugelassen und in 4580 Fällen tatsächlich Daten übermittelt.

Der Betrieb des Systems kostete das Bundesverwaltungsamt (BVA) 2025 rund 4,9 Millionen Euro. Personalkosten für aktuell rund 150 Stellen beim BVA und BKA sind hier noch gar nicht eingerechnet. Der Überwachungsumfang dürfte weiter wachsen. Künftig verpflichten neue EU-Vorgaben zu Advanced Passenger Information (API) Fluggesellschaften, Check-in- und Boardingdaten in Echtzeit über einen zentralen EU-Router an die Mitgliedstaaten zu transferieren. Bereits 2025 verarbeiteten deutsche Behörden im Testbetrieb 26,7 Millionen API-Datensätze, die zu 20.161 Personen- und 5561 Sachfahndungstreffern führten. Welche Kosten die vollständige Einführung verursachen wird und welche gesetzlichen Anpassungen erforderlich sind, kann die Regierung noch nicht beziffern.


(mki)



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