Künstliche Intelligenz
„Football Manager 2026“ bekommt die FIFA-Lizenz
Der „Football Manager“ bekommt internationale Wettbewerbe: Dank einer Partnerschaft mit dem Fußball-Weltverband FIFA wird man im „Football Manager 26“ die Geschicke von Nationalmannschaften lenken und die Fußball-Weltmeisterschaft 2026 spielen können.
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Das kündigte das Entwicklerstudio Sports Interactive in einer Mitteilung an. Die FIFA scheint damit ihren neuen Partner gefunden zu haben: Nach dem Ende des Lizenzvertrags mit EA war der Fußball-Weltverband auf der Suche nach einem neuen Studio, das das weltgrößte Fußballturnier virtuell auf die Bildschirme bringt.
Sports Interactive schreibt von einem mehrjährigen Vertrag, der offizielle Lizenzen für die größten Wettbewerbe der FIFA in die „Football Manager“-Spiele bringt – also auch in künftige Titel. Im „Football Manager 26“, der am 4. November erscheint, werden internationale Wettbewerbe vorerst nicht enthalten sein. Sie sollen aber vor Beginn der Weltmeisterschaft im Juni nachgereicht werden.
Auch Frauen-Fußballweltmeisterschaft dabei
Neben der Fußball-Weltmeisterschaft der Männer sind auch die Frauen-Weltmeisterschaft und die Club-WM Teil des Lizenzpakets, das die FIFA für den „Football Manager“ schnürt. Zu den Lizenzen gehören neben den offiziellen Trikots aller beteiligten Teams auch die Übertragungsgrafiken und Turnieroptiken der Wettbewerbe. Weitere Details sollen folgen.
Der „Football Manager“ ist eine detaillierte Management-Simulation, die Fußballtaktik, Training, Scouting und finanzielle Entscheidungen umfasst. Selbst spielen kann man nicht – die Spielfiguren verhalten sich nach ihren Tendenzen, Fähigkeiten und taktischen Anweisungen. Ob die FIFA nach der Trennung von EA weiterhin einen Partner sucht, um eine spielbare Fußballsimulation zu entwickeln, ist offen. Viele Kandidaten dafür gibt es nicht.
Für den kommenden „Football Manager 26“ steigt Sports Interactive auf die Unity Engine um, was ein komplett überarbeitetes Interface und neue Grafik bei den Spielsimulationen mit sich bringt. Außerdem sind erstmals Frauen-Teams enthalten. Wegen der Umstellung auf eine neue Engine wurde der „Football Manager 25“ abgesagt.
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(dahe)
Künstliche Intelligenz
General Motors gibt elektrischen Lieferwagen auf
General Motors baut keine elektrischen Lieferwägen mehr. Gründe sind anhaltende Verluste mit Elektrofahrzeugen und die unerwartet geringe Nachfrage. An einen alsbaldigen Umschwung glaubt das GM-Management nicht. Das ist eine Hiobsbotschaft für die kanadische Kleinstadt Ingersoll, wo GM bis Mai die Brightdrop genannten E-Vans gebaut hat.
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Damals wurden 1.200 Mitarbeiter in Zwangspause geschickt. Im November sollte die Hälfte in einem Ein-Schicht-Betrieb wieder zu arbeiten beginnen, wozu es nun aber nicht kommt. Andere Aufgaben hat die Fabrik in Ingersoll nicht. Die Produktion der Brightdrops wird auch nicht an einen anderen GM-Standort übersiedelt. Vorhandene Bestände möchte der Konzern noch verkaufen.
„Das sich verändernde regulatorische Umfeld und die Abschaffung der Steuergutschriften (beim Kauf neuer Elektroautos, Anmerkung) in den USA haben das Geschäft noch schwieriger gemacht“, schreibt GM Canada in einer Pressemitteilung. „Die Entscheidung ist Teil einer größeren Umstellung, die das Unternehmen bei der Produktionskapazität seiner Elektrofahrzeuge vornimmt.“ Als Kritik an der kanadischen Belegschaft sei das ausdrücklich nicht zu verstehen.
Zevo 600 und 400
Brightdrops sind elektrische Transporter, die zur Auslieferung von Waren und für Dienstleistungsfahrten entwickelt wurden. Sie basieren auf GMs Ultium-Plattform. Der Brightdrop 600 hat ein Ladevolumen von fast 17.000 Litern (zirka 600 Kubikfuß), der Brightdrop 400 gut 11.000 Liter (erraten: ungefähr 400 Kubikfuß). Größtes Verkaufsargument war die mitgelieferte Software. Sie soll Geschäfts- und Flottenabläufe optimieren helfen, indem sie Standortdaten und Akkustatus in Echtzeit darstellt, sowie Fernbefehle ausführen und Ladevorgänge verwalten lässt.
Erstmals vorgestellt hat GM den elektrischen Lieferwagen Brightdrop Zevo 600 Anfang 2021 auf der CES in Las Vegas, das kleinere Schwestermodell Zevo EV410 im September des Jahres. Die Produktion in Ingersoll lief Ende 2022 an. Der EV410 wurde zunächst in Zevo 400 umbenannt, seit dem aktuellen Baujahr firmieren sie unter Chevrolet Brightdrop 600 respektive 400. Schon im Winter 2023/24 stand die Produktion für ein halbes Jahr still, damals aus Mangel an Akkus.
Großes Interesse flaute bald ab
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Anfangs war das Interesse groß: Fedex bestellte zu Beginn 500 Brightdrops, alsbald 1.500 weitere. Netzbetreiber Verizon und DHL Canada reservierten sich nicht genannte Mengen. Ein Flottenmanager wollte insgesamt 18.000 E-Vans haben, Walmart 5.000, und der Mietwagenkonzern Hertz fabulierte sogar von 175.000 Brightdrops. Tatsächlich dürfte von 2022 bis inklusive September 2025 nur eine vierstellige Zahl der Fahrzeuge ausgeliefert worden sein: 6.148 in den USA und eine kleinere Menge in Kanada.
Das reicht für profitable Produktion nicht. Unter Präsident Donald Trump haben die USA ihre Subventionen für elektrische Kfz im September eingestellt. Zudem drückt Trump auf den Ausstieg vom Verbrennerausstieg – nicht nur im eigenen Land, sondern er möchte auch andere Länder dazu drängen. An diese Marktbedingungen passt sich GM nun an und reduziert generell die Produktionsmengen für Elektrofahrzeuge. Für Brightdrops bedeutet dies eine Reduktion auf Null. Ihren Aktionären schreibt GM-Chefin Mary Barra dennoch, dass „elektrische Fahrzeuge unser Leitstern bleiben“.
(ds)
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Krise bei DB Cargo – Gutachten erhöht Druck auf Chefin Nikutta
Bei der krisengebeutelten Güterverkehrstochter der Deutschen Bahn, DB Cargo, gerät die Vorstandsvorsitzende Sigrid Nikutta immer stärker unter Druck. Ein internes Gutachten der Strategieberatung Oliver Wyman kritisiert das vorgelegte Sanierungskonzept für DB Cargo deutlich. Das Papier liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Zuvor berichtete der Spiegel darüber.
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Das Konzept sei „nicht objektiv geeignet, eine nachhaltige Profitabilität und Wettbewerbsfähigkeit der DB Cargo AG mit überwiegender Wahrscheinlichkeit sicherzustellen“, heißt es in dem Gutachten.
Genau das ist aber dringend nötig: Die Transport-Tochter des Bahn-Konzerns muss schon im nächsten Jahr wieder schwarze Zahlen schreiben, so hat es die EU-Kommission im Rahmen eines Beihilfeverfahrens bestimmt. Cargo-Chefin Nikutta hat dem Unternehmen daher einen strengen Sparkurs verordnet – dem Gutachten zufolge ist dieser aber nicht mit „ausreichend konkreten Maßnahmen“ hinterlegt.
Seit Jahren rote Zahlen
Demnach sind zudem „einige Annahmen in der Planung sehr optimistisch und im momentanen Markt- und Wettbewerbsumfeld wahrscheinlich nicht erreichbar“. Grundsätzlich hält das Gutachten eine erfolgreiche Sanierung des Unternehmens aber für möglich. Nach dpa-Informationen hat die Bahn die Untersuchung selbst in Auftrag gegeben. Der bundeseigene Konzern äußerte sich auf Anfrage nicht zu dem Gutachten.
DB Cargo ist seit geraumer Zeit in Schieflage und schreibt seit Jahren rote Zahlen. Bislang wurden die Bilanzen stets vom Mutterkonzern ausgeglichen, durch das EU-Beihilfeverfahren ist das aber nicht mehr möglich.
Cargo-Chefin Nikutta setzte bei ihrem Sanierungskurs zuletzt auf Personalabbau und den Verkauf von Fahrzeugen. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung vor einer Woche berichtete, soll DB Cargo nach Nikuttas Plänen in den nächsten Jahren von 19.000 auf 10.000 Beschäftigte schrumpfen. Auch zahlreiche Werkstätten sollen schließen.
Viel Hoffnung steckte die Managerin zudem in die Förderung des Einzelwagenverkehrs durch den Bund. Beim Einzelwagenverkehr werden die Waggons mehrerer Kunden zu einem Zug zusammengeführt und zu verschiedenen Zielen gebracht.
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Die Sparte ist wichtig, um Güter von der Straße auf die Schiene zu bekommen. Gleichzeitig ist der Einzelwagenverkehr aber auch sehr kostenintensiv. Die seit 2024 geltende Förderung reichte zuletzt für DB Cargo nicht aus, um den Einzelwagenverkehr profitabel aufzustellen.
Gewerkschaft fordert Entlassung
Vor einer Woche forderte die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) bereits die Abberufung der Cargo-Chefin. „Nikuttas Bilanz ist verheerend – über 3,1 Milliarden Euro Minus seit ihrem Amtsantritt sprechen für sich“, schrieb die stellvertretende EVG-Vorsitzende und Vize-Aufsichtsratschefin bei Cargo, Cosima Ingenschay, in einem Brief an die neue Bahn-Vorstandschefin Evelyn Palla und den Aufsichtsratsvorsitzenden Werner Gatzer. „Was sie Transformation nennt, ist in Wahrheit ein kopfloses Abwickeln“, hieß es darin nach EVG-Angaben.
Während die Belegschaft Tag für Tag alles gebe, um Züge am Laufen zu halten, verkaufe die Unternehmensführung Tafelsilber, schicke betriebsnotwendiges Personal mit Abfindungen nach Hause und vergebe Leistungen ohne Not an Dritte.
(vbr)
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7-Jähriger bestellt auf Google Play für 34.000 Euro: Papa muss zahlen
Ein deutscher Familienvater bleibt auf Google-Rechnungen in Gesamthöhe von mindestens 33.748 Euro sitzen, die sein Sohn durch verbotene Bestellungen von Spielen und Spieleinhalten im Google Play Store verursacht hat. Das Kind war im Zeitraum der Bestellungen sieben bis achteinhalb Jahre alt und nutzte offenbar ein Google-Play-Konto der Firma des Vaters. Dass dieser seinem Kind solche Bestellungen ausdrücklich untersagt hatte, tut nichts zur Sache, sagt das Landgericht Karlsruhe.
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Es stellt in seinem Urteil (Az. 2 O 64/23) auf die sogenannte Anscheinsvollmacht ab. Dabei besteht zwar tatsächlich keine Vollmacht, das Gegenüber (hier: Google) darf sich aber auf den bei ihm gutgläubig entstandenen Anschein verlassen, dass eine Vollmacht bestünde. Das Alter des Kindes spielt dabei keine Rolle: Entscheidend ist die Geschäftsfähigkeit des Vertretenen, also des Vaters, nicht des Vertreters. Rechtlicher Schutz des Kindes vor Verschuldung greift nicht, weil sich das Kind ja nicht verschuldet, sondern nur der Vater finanziell belastet wird. Der Vater ist mit seiner Klage auf Rückerstattung gescheitert, könnte jedoch Rechtsmittel einlegen.
Der hohe Geldbetrag stört das Gericht übrigens nicht. Im Gegenteil: Bei kurzfristiger unautorisierter Nutzung fremder Nutzerkonten entstünde in der Regel noch keine Anscheinsvollmacht. Aber gerade, weil das Kind in gut eineinhalb Jahren insgesamt 1.210 kostenpflichtige Bestellungen aufgegeben hat, durfte sich Google darauf verlassen, dass alles mit rechten Dingen zuging. „Denn die unbeanstandete Verwendung eines Nutzerkontos auf einer Vertriebsplattform für digitale Inhalte über einen so langen Zeitraum und mit einer derart hohen Anzahl an Transaktionen und Transaktionsvolumen wie hier begründet zweifellos einen Rechtsschein gegenüber dem Plattformbetreiber“, führt die zweite Zivilkammer aus.
Scheidung, Umzug und ein Android-Tablet
Der Vater ist langjähriger Softwareentwickler und Inhaber eines entsprechenden Unternehmens. Dafür kaufte er ein Android-Tablet, um bestimmte Testkäufe zu tätigen. Dabei richtete er mit einer auch für Firmenzwecke genutzten Kreditkarte und einer eigens angelegten E-Mail-Adresse ein Google-Play-Konto ein. Nach Ende der Tests gab er das Tablet 2019 seinem damals fünfeinhalb Jahre alten Sohn, ohne das Google-Konto zu ändern. Das ist ein Verstoß gegen Googles Geschäftsbedingungen, die die Überlassung von Konten an Dritte untersagen.
Von 30.08.2019 bis 22.07.2020 tätigten Vater und Sohn gemeinsam bei Google Play acht Käufe im Gesamtwert von 47,92 Euro. Weitere Ausgaben untersagte der Vater, woran sich das Kind zunächst auch hielt. Der Vater verzichtet allerdings auf die verfügbaren Schutzmaßnahmen wie Ausgabenlimit, Guthabenkonto statt Kreditkarte, oder ein separates Kinderkonto. Vor Gericht gab er an, davon ausgegangen zu sein, dass Käufe bei Google Play nur nach Bestätigung mittels Passwort möglich seien. Doch das hätte er besser wissen müssen, meint das Gericht, schließlich habe er anfangs ja acht Bestellungen für das Kind durchgeführt.
Leider folgten eine Scheidung der Eltern und ein Umzug der Familie. In diesem Tohuwabohu bediente sich das inzwischen sieben Jahre alt gewordene Kind heimlich aber ausgiebig bei Google Play. Von 02.02.2021 bis 21.09.2022 löste es 1.210 Bestellungen von jeweils 0,99 bis 109,99 Euro aus, was insgesamt mindestens 33.748 Euro gekostet hat. „Die Einkäufe bezogen sich ganz überwiegend auf den Erwerb von Spielen oder Spielinhalten“, stellt das Gericht, das am Sachverhalt keine Zweifel hegt, fest.
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Bestellbestätigungen ergingen an die Jahre zuvor für die ursprünglichen Tests eingerichtete E-Mail-Adresse, die längst niemand mehr betreute. Die Kreditkartenbelastungen fielen angesichts mehrerer Auslandsreisen und anderer Firmenausgaben erst im 19. Monat auf.
(ds)
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