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Forderung einer Gegendarstellung: Schweizer Online-Magazin „Republik“ gewinnt gegen Palantir
Das Schweizer Online-Magazin „Republik“ hat einen juristischen Erfolg gegen Palantir erzielt. Nach einer investigativen Recherche zu den Lobbying-Aktivitäten des Unternehmens in der Schweiz verlangte dieses in 23 Punkten eine Gegendarstellung. Vor Gericht konnte sich der Konzern jedoch nur in einem einzigen Punkt durchsetzen.
Damit hat das Handelsgericht Zürich laut einem Bericht von netzpolitik.org die wesentlichen Aussagen der kritischen Berichterstattung bestätigt und die Darstellung weitgehend als korrekt bewertet. Für das kleine Online-Magazin stellt das Urteil einen bedeutenden juristischen Erfolg gegenüber einem vermeintlich übermächtigen Gegner dar.
Vorwurf der unsachlichen Berichterstattung
Auslöser der rechtlichen Auseinandersetzung war eine gemeinsame Recherche von „Republik“ und dem unabhängigen sowie gemeinnützigen Journalisten-Netzwerk WAV-Recherchekollektiv, die im Dezember 2025 veröffentlicht wurde. Das Kollektiv tritt nicht als eigenes Medium auf, sondern unterstützt bestehende Redaktionen, Journalisten und die Zivilgesellschaft als Recherchepartner. Die gemeinsame Recherche soll anhand ausgewerteter Lobbying-Dokumente und interner Unterlagen aufgezeigt haben, wie Palantir über einen Zeitraum von sieben Jahren versucht haben soll, Aufträge von Schweizer Bundesbehörden zu erhalten.
Einen Schwerpunkt der Recherche bildete eine interne Analyse der Schweizer Armee. Diese hatte die Chancen und Risiken einer Zusammenarbeit mit Palantir gegeneinander abgewogen und sich letztlich gegen eine Kooperation entschieden. Ausschlaggebend waren insbesondere Bedenken hinsichtlich der Datenhoheit, der digitalen Souveränität, möglicher Abhängigkeiten von einem US-Anbieter sowie Risiken für Grundrechte und Datenschutz.
Palantir kann nur kleinen Erfolg vorweisen
Palantir warf den Autoren des Artikels daraufhin sachliche Fehler vor und verlangte die Veröffentlichung einer umfangreichen Gegendarstellung unter dem kritisierten Beitrag. Das Handelsgericht des Kantons Zürich widersprach dieser Einschätzung am 4. Juni 2026 in seinem Urteil (PDF) nun nahezu vollständig und bewertete die meisten beanstandeten Passagen als sachlich korrekt. Nach Auffassung des Gerichts entsprach die Darstellung des Verhaltens des Unternehmens während seiner jahrelangen Bemühungen um staatliche Aufträge den Tatsachen. Auch die journalistischen Bewertungen und sprachlichen Einordnungen wurden als zulässige Meinungsäußerungen eingestuft
Ebenso bestätigten die Richter die Darstellung der militärischen Analyse und der darin beschriebenen Risiken. Entgegen der Auffassung von Palantir sah das Gericht darin keine unzutreffenden Behauptungen. Der Artikel habe ausreichend deutlich gemacht, dass es sich nicht um die Ablehnung eines konkreten Angebots gehandelt habe, sondern um die Bewertung der Vor- und Nachteile einer vertraglichen Bindung an Palantir.
Somit konnte sich der Konzern am Ende lediglich in einem einzigen Punkt durchsetzen. Dieser betraf allerdings nur einen nebensächlichen Aspekt der Entstehungsgeschichte von Palantir, bei dem die Richter Korrekturbedarf sahen.
Auswirkungen für ganz Europa
Für die an der Recherche beteiligte Journalistin Adrienne Fichter reicht die Bedeutung des Urteils über die Schweiz hinaus. Gegenüber netzpolitik.org führt sie an, dass ein gegenteiliges Urteil einen Präzedenzfall geschaffen hätte, „der Palantir ermutigt hätte, gegen weitere Medien ins Feld zu ziehen“. Der Konzern hätte dadurch leichter gegen weitere kritisch berichtende Medien vorgehen können, was aus ihrer Sicht erhebliche Auswirkungen auf den investigativen Journalismus in Europa gehabt hätte.
Ein solches Vorgehen erscheint angesichts der Äußerung Fichters, das Palantir in Europa auf zunehmenden Widerstand stoßen würde, als nicht ausgeschlossen. Insbesondere im europäischen Raum soll es dem Unternehmen zunehmend schwerer fallen, neue Kunden für sich zu gewinnen..
Ausgang dennoch ungewiss
Abgeschlossen ist der Fall damit allerdings noch nicht, denn das Urteil ist bislang noch nicht rechtskräftig. Palantir kann binnen eines Monats Beschwerde beim Schweizer Bundesgericht einlegen. Ob der Konzern diesen Schritt gehen wird, ist derzeit offen. Eine Anfrage von netzpolitik.org zu möglichen weiteren rechtlichen Schritten hat das Unternehmen bislang unbeantwortet gelassen.