Künstliche Intelligenz
Frankreich: Telemedizinische Boxen sollen Versorgungslücken schließen
Kabinen mit Medizingeräten und ärztlicher Videoberatung sind als Alternative zur klassischen Arztpraxis in ländlichen Gemeinden Frankreichs auf dem Vormarsch. In den Räumen können Menschen nicht nur per Video mit einer Ärztin oder einem Arzt sprechen, sondern auch zahlreiche Untersuchungen mit medizinischen Basisgeräten durchführen lassen.
Bis Januar will der Anbieter mit der „Box médicale“ die Zahl der aufgestellten Kabinen von aktuell zwölf auf 100 Stück im ganzen Land erhöhen, wie Betriebsleiter Sébastien Touchais der Deutschen Presse-Agentur erklärte. Ziel sei es vor allem, Gemeinden zu entlasten, die unter akutem Ärztemangel leiden. Hinter dem Angebot stecken schlichte, begehbare weiße Container, ausgestattet mit Monitor, Stuhl sowie Instrumenten wie Thermometer, Blutdruckmessgerät, Oximeter, Dermatoskop, Ohrenspiegel und Stethoskop.
Auch andere Anbieter wie Tessan oder Medadom haben Telemedizin-Kabinen im Programm, darunter kleinere Modelle, die wie Telefonzellen wirken und etwa in Apotheken Platz finden. In ländlichen Gebieten Frankreichs haben viele Menschen nur erschwert Zugang zu ärztlicher Versorgung. Auch in Deutschland fehlen Hausärztinnen und Hausärzte: Mehr als 5.000 Sitze sind laut Bertelsmann Stiftung unbesetzt, und die Zahl dürfte sich in den kommenden Jahren noch deutlich erhöhen.
Wie groß die Nachfrage ist, zeigt ein Beispiel aus der Gemeinde Saint-Georges-Motel mit 880 Einwohnerinnen und Einwohnern, wo seit April eine Box in Betrieb ist. „Es ist ein Riesenerfolg“, sagt Bürgermeister Jean-Louis Guirlin. Die Kabine ist täglich von 8 bis 20 Uhr geöffnet, ausgenommen an Feiertagen. Termine lassen sich telefonisch, online oder bequem über einen QR-Code per Smartphone buchen. Derzeit finden im Schnitt zwei bis drei Beratungen pro Tag statt. Auch der Bürgermeister selbst hat das Angebot bereits genutzt.
Ein Einwohner berichtete im französischen Fernsehen, die Bedienung sei einfach: Man lege die Krankenversicherungskarte ein, beantworte Fragen und nehme Messungen vor – am Ende erhalte man ein Rezept. Alles gehe schnell und effizient. Nach jeder Sitzung würden Kabine und Geräte automatisch mit UV-C-Strahlen desinfiziert, was das Risiko einer Ansteckung deutlich verringern soll. Die Anschaffung kostet rund 50.000 Euro, hinzu kommen jährliche Betriebskosten von 6.000 Euro. In drei Jahren will das Unternehmen auch in anderen europäischen Ländern aktiv werden, muss dafür allerdings die jeweils spezifischen gesetzlichen Vorgaben beachten.
Während Medizinethiker Urban Wiesing den Einsatz neuer Technologien grundsätzlich begrüßt, mahnt er zur Vorsicht. Es müsse erforscht werden, ob die Versorgung der Menschen damit tatsächlich verbessert werde und wie Risiken wie ungenaue Diagnosen oder Datenschutzprobleme vermieden werden können. Auch der französische Dachverband der Patientenvereinigungen sieht Grenzen: Kabinen böten nur eine eingeschränkte medizinische Betreuung.
Verschiedene Pilotprojekte
Telemedizinische Boxen und Kabinen werden jedoch nicht nur in Frankreich erprobt. In Finnland etwa hat das Start-up MedicubeX eine „eHealth-Station“ entwickelt, die innerhalb weniger Minuten umfassende Vitaldaten erhebt – von Blutdruck und Körperfettanteil bis hin zu einem KI-gestützten EKG, das mehr als 20 Herzrhythmusstörungen erkennen soll. Die Station, die einer schallgedämmten Telefonzelle ähnelt, ist bereits in einem Gesundheitszentrum in Helsinki im Einsatz und nach Angaben des finnischen Gesundheitsdienstleisters Terveystalo vereinzelt in England, Estland und Deutschland.
Unter anderem am Universitätsklinikum Marburg wird zudem die Box „DokPro“ getestet. Hier übernimmt ein computergesteuerter Avatar die Anamnese, während Vitalwerte automatisch gemessen werden. Die Daten werden unmittelbar ins Krankenhausinformationssystem übertragen, wodurch eine gleichbleibend hohe Qualität der Erfassung gewährleistet und das medizinische Personal entlastet werden soll.
Überdies hat die Uniklinik RWTH Aachen eine umgebaute Toilettenkabine zur telemedizinischen Versorgungsstation entwickelt, die bereits bei einem großen Musikfestival getestet wurde. Ausgestattet mit Kameras, EKG und digitalem Stethoskop betreuen Ärztinnen und Ärzte die Patienten per Video, während die Kabine solarbetrieben und satellitengestützt völlig autark funktioniert. Künftig soll sie vor allem in Krisen- und Katastrophengebieten zum Einsatz kommen, wo reguläre medizinische Infrastruktur oft fehlt.
(mack)
Künstliche Intelligenz
Last Call: c’t-Webinar – Sprachmodelle verstehen statt nur verwenden
Ob in Redaktion, Kundenservice oder Verwaltung – KI-Sprachmodelle schreiben längst mit. Sie fassen Texte zusammen, übersetzen Inhalte und erstellen Transkripte in Sekunden. Das spart Zeit, wenn man weiß, wie man die Werkzeuge richtig nutzt. Doch die neuen Werkzeuge werfen auch Fragen auf: Wie zuverlässig sind ihre Ergebnisse? Welches Modell eignet sich für welchen Zweck? Und was gilt es rechtlich zu beachten?
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Denn wer ihre Grenzen nicht kennt, tappt schnell in die KI-Falle: überzogene Erwartungen, unklare Zuständigkeiten, falsche Ergebnisse – und am Ende mehr Aufwand statt Entlastung.
Systematischer Einstieg statt KI-Hype
Das Webinar bietet eine kompakte, praxisnahe Einführung in den produktiven Einsatz von Sprach-KI. Die c’t-Redakteure Hartmut Gieselmann und Jo Bager erklären, wie große Sprachmodelle funktionieren, welche Aufgaben sie übernehmen können und wo ihre Grenzen liegen. Dabei gehen sie auch auf alternative Modelle zu ChatGPT ein, etwa Llama oder Mistral.
Die Referenten zeigen anhand konkreter Szenarien, wie sich Sprach-KI in unterschiedlichen Branchen sinnvoll einsetzen lässt. Sie beleuchten technische Grundlagen, Kostenfaktoren und den Ressourcenbedarf der Systeme.
Rechtliche Aspekte im Überblick
c’t-Redakteur Holger Bleich gibt einen kompakten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen beim Einsatz von Sprach-KI: Datenschutz, Urheberrecht und die neue EU-KI-Verordnung, die seit August 2025 strengere Transparenzpflichten vorschreibt.
Teilnahme und Termin
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Das Webinar richtet sich an alle, die Sprachmodelle bereits in ihre Arbeitsprozesse integriert haben oder den Einsatz planen. Auch erfahrene Nutzer, die die Systeme besser verstehen und souverän einsetzen wollen, finden hier wertvolle Orientierung. Ziel ist es, ein realistisches Verständnis der Möglichkeiten und Grenzen aktueller Sprachmodelle zu vermitteln und Sicherheit im produktiven Umgang mit den Systemen zu schaffen.
- Termin: 6. November 2025
- Uhrzeit: 10 bis 13 Uhr
- Kosten: 69,00 Euro
Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie auf der Seite zum c’t-Webinar von heise academy.
(abr)
Künstliche Intelligenz
Samsung macht Kühlschrank-Displays zur Werbefläche
Samsung hat ein Software-Update für die smarten Kühlschränke der Family-Hub-Baureihe angekündigt. Dazu gehören unter anderem eine verbesserte KI-basierte Erkennung von Lebensmitteln, die Bedienoberfläche One UI sowie eine neue Bildschirmoberfläche. Diese enthält jedoch eine weniger schöne Funktion.
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Cover nennt Samsung das neue Bildschirm-Widget, das erscheint, wenn der Kühlschrank nicht genutzt wird. Das Widget zeige „nützliche Informationen für den Alltag“ an, teilte Samsung mit. Dazu gehören „Nachrichten, Kalender und Wettervorhersagen“.
Allerdings wird auf den Bildschirmen, die je nach Modell eine Diagonale von 21,5 oder 32 Zoll haben, auch Werbung ausgespielt. Diese Anzeigen seien „sorgfältig ausgewählt“. Die Werbung soll kontextbasiert und nicht personalisiert sein. Die Werbung wird zunächst nur auf Geräten in den USA ausgespielt. Einen entsprechenden Testlauf gab es im September.
Werbung kann blockiert werden
Immerhin bietet Samsung in den Einstellungen die Möglichkeit, die Werbung komplett zu deaktivieren. Stattdessen werden dann Bilder gezeigt. Daneben können auch gezielt einzelne Anzeigen blockiert werden.
Allerdings gibt es da einen Haken: Die Werbung abzuschalten bedeutet, das ganze Cover-Widget zu deaktivieren. Das heißt, dann auch auf die Nachrichten, den Kalender und die Wettervorhersagen zu verzichten.
Samsung plane zunächst Werbung für eigene Produkte anzuzeigen, sagte Shane Higby, Leiter der Haushaltsgerätesparte von Samsung in den USA, dem US-Onlinenachrichtenangebot The Verge. Allerdings berichtet The Verge von einer Präsentation eines Samsung-Managers, nach der Samsung es in Zukunft auch Drittanbietern ermöglichen will, auf seinen smarten Haushaltsgeräten zu werben.
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Der Kühlschrank erkennt Lebensmittel
Zu den praktischen Funktionen hingegen gehört das System AI Vision Inside, das helfen soll, die Verschwendung von Lebensmitteln zu verhindern. Es erkennt jetzt mehr Lebensmittel, nämlich „37 frische Lebensmittel, darunter Äpfel, Kirschen, Gurken, Mangos, Kiwis“ sowie „bis zu 50 verpackte Lebensmittel“.
Der Sprachassistent Bixby bekommt neue Voice-ID-Funktionen: Er erkennt, wer mit ihm spricht und bietet so beispielsweise Zugang zum eigenen Kalender oder zu Fotos. Zudem soll Bixby helfen, ein verlegtes Smartphone zu finden.
Schließlich bringt das Update, wie auf der IFA angekündigt, die One-UI-Plattform auf die Kühlschränke. Dadurch sind von deren Samsung-Geräten bekannte Apps und Dienste auch auf den Haushaltsgeräten verfügbar.
Laut The Verge steht die neue Software-Version ab dem 3. November zur Verfügung. Laut Samsung werden die Besitzer benachrichtigt, wenn es für das je eigene Gerät bereitsteht. Es gibt die Möglichkeit, es abzulehnen.
Die genannten Family-Hub-Kühlschränke kosten zwischen 1900 US-Dollar und 3500 US-Dollar.
(wpl)
Künstliche Intelligenz
Nach Epic-Urteil: Google öffnet den Play Store in den USA
Google hat die Änderungen in seinem Android-Ökosystem, die auf ein Gerichtsurteil von Ende 2023 zurückgehen, umgesetzt. Damit sind App-Anbieter und Entwickler unter anderem nicht mehr dazu verpflichtet, Googles Abrechnungssystem zu verwenden, sie können auch auf Apps außerhalb des Play Stores verlinken. Allgemein erhalten sie mehr Flexibilität bei der Werbung für Angebote und der Abwicklung von In-App-Zahlungen.
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Google öffnet seinen Play Store widerwillig
Wie Google in einem Support-Dokument schreibt, wird Google Entwicklern nicht mehr verbieten, mit Nutzern über die Verfügbarkeit oder gegebenenfalls günstigere Preise ihrer Apps außerhalb des Play Stores zu kommunizieren. Zudem wird die Firma Entwicklern nicht untersagen, einen Link zum Herunterladen der App oder einen Link zur Bezahlung außerhalb des Stores bereitzustellen.
Zudem verlange der Konzern nicht mehr die Verwendung von Googles Play Billing in Apps, die im Play Store angeboten werden, ebenso verbietet Google auch nicht mehr die Verwendung anderer In-App-Zahlungsmethoden. Ferner untersagt der Konzern App-Anbietern nicht mehr, mit Nutzern über die Verfügbarkeit anderer Zahlungsmethoden als Googles eigene zu kommunizieren. Verwenden Entwickler ihre eigenen Bezahlmethoden, müssten sie in diesem Fall keine Provisionen mehr an Google abtreten.
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Die Änderungen treten ab dem 29. Oktober 2025 im US-Play Store in Kraft. Allerdings sind sie zunächst nur temporär und gelten nur so lange, wie die Anordnung des US-Bezirksgerichts in Kraft ist, also bis zum 1. November 2027.
Weitere Anpassungen folgen
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Google erklärt im Dokument weiter, dass „das Vertrauen und die Sicherheit der Nutzer weiterhin im Mittelpunkt unseres Handelns stehen“ und dass das Unternehmen auch bei der Umsetzung der Anordnungen der einstweiligen Verfügung weiterhin seine Sicherheitsgrundsätze befolgen werde.
In „naher Zukunft“ will Google weitere Programmanforderungen und Änderungen am eigenen Geschäftsmodell bekannt geben, „um das Vertrauen und die Sicherheit der Nutzer im Ökosystem zu wahren, basierend auf dem Feedback der Entwickler- und Nutzergemeinschaft“, erklärte der Konzern.
Mit den weiteren Änderungen dürfte Google komplexere Anpassungen meinen, die der Hersteller noch erfüllen muss. Denn gemäß dem Urteil muss Google seinen Play Store für alternative Stores öffnen; Android-Apps können auch in alternativen Stores verfügbar sein, solange die Entwickler das nicht aktiv ausschlagen. Der Umweg über die Installation via APK-Dateien wäre damit nicht mehr erforderlich.
Der Konzern stellt sich derweil auf den drohenden Kontrollverlust über sein Ökosystem ein: Denn ab Herbst 2026 können nur noch Apps auf zertifizierten Android-Geräten installiert werden, deren Herausgeber sich zuvor bei Google registriert und dann die jeweilige Anwendung signiert haben. Für Installationen über den Google Play Store gilt das schon seit 2023; künftig soll die Anonymität auch für Sideloading, also für direkt am Gerät, ohne Nutzung des Play Stores installierte Programme und alternative App-Stores abgeschafft werden. Der Betreiber des alternativen App-Stores F-Droid kritisiert das scharf.
(afl)
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