Künstliche Intelligenz
FreeBSD 14.3 mit großen Fortschritten beim WiFi-Stack
Das FreeBSD Release Engineering Team hat das Point-Release FreeBSD 14.3 veröffentlicht. Zweier Probleme hat man sich dabei angenommen: Der bislang etwas stiefmütterlich behandelte WiFi-Stack sorgte bei manchem Notebook-Nutzer für laue Datenübertragungsraten und graue Haare. Ebenfalls gab es bisher auch Probleme mit dem schwarzen Textmode-Bildschirm nach der Installation der Vorgängerversion FreeBSD 14.2. FreeBSD 14.3 löst beides und gibt einen guten Vorgeschmack auf zukünftige Entwicklungen.
Neue Netzwerk-Treiber in FreeBSD 14.3
Die WiFi-Treiber für die verbreiteten Realtek RTW88- und RTW89-Chips entsprechen nun denen des Linux-Kernel 6.14. In dem Zusammenhang wurde auch der LinuxKPI-Code verbessert und unterstützt neben dem Crypto Offloading (Hardware-Verschlüsselung) endlich auch 802.11n und 802.11ac. Ein Nebeneffekt der ganzen Neuerungen ist, dass manche Treiber Probleme mit dem veralteten TKIP (Temporal Key Integrity Protocol, auch WPA) bekommen.
Viele weitere Treiber für Netzwerk-Hardware sind hinzugekommen oder wurden verbessert. Der Intel IX Ethernet-Treiber beispielsweise erkennt nun auch x550 1000BAS-BX SFP Module. Der Treiber bnxt(4) für Broadcoms NetXtreme-C/NetXtreme-E-Familie unterstützt nun die 5760X-PCI-IDs (Thor2), NPAR auf BCM57504 10/25GbE NICs und auch die 400-GBit/s-Modi.
Der lange Weg zu besserem WiFi-Support
Alle BSDs, also FreeBSD, OpenBSD, NetBSD und das statt auf Notebooks eher auf Rechencluster ausgerichtete Dragonfly BSD hinken Windows und GNU/Linux bei der Unterstützung von WiFi-Hardware hinterher. Das war ursprünglich anders, denn Anfang der 2000er hat das Entwicklerteam rund um Sam Leffler einen 802.11-Kernel-Stack (net80211) für FreeBSD gebaut, der zu dem Zeitpunkt technologisch vorne war und damals wenig verbreitete Modi wie den Access Point Mode oder den Monitor Mode implementierte. Neben Treibern für Intel-Chips gab es hier auch frühe Implementation für den Chip-Dschungel von Atheros and Ralink.
Etwa um 2010 übernahm Adrian Chadd die Aufgabe und setzte den Fokus auf Datendurchsatz und Stabilität, insbesondere bei den Atheros-Chipsätzen. Von seinem Team wurden Multiple Virtual Interfaces oder verbesserte Debugging-Funktionen implementiert. Im Laufe der Jahre wendeten sich mehr und mehr Entwickler anderen Aufgaben zu und WiFi unter FreeBSD wurde zu dem Bereich, der bei Administratoren und Anwender gelinde gesagt Zähneknirschen verursachte.
Gedeckt auch durch neue Finanzierungen hat das FreeBSD-WiFi-Projekt seit einiger Zeit Fahrt aufgenommen. Das Team rund um Björn Zeeb und Tom Jones modernisierte den WiFi-Stack und – vielleicht noch wichtiger – portierte diverse WiFi-Treiber von OpenBSD und Linux. Im Vergleich zu FreeBSD 13.x können WLAN-Verbindungen damit unter FreeBSD 14.3 bis zu zehnmal schneller sein – und das merkt man deutlich.
Ein „halbes Update“ auf 14.3
Wer mit dem kompletten Update von 14.2 auf 14.3 noch warten will (oder muss) kann sich unter 14.2 schnell einen 14.3er-Kernel samt WiFi-Verbesserungen bauen:
fwget
git clone /usr/src
cd /usr/src
git switch stable/14
make -j $(nproc) buildkernel
make installkernel
Der erste Befehl aktualisiert die Firmware, das „git switch“ stellt sicher, dass nicht der FreeBSD-15- sondern der FreeBSD 14.3-Kernel gebaut wird.
Stolperstein beim DRM-Update gelöst
Bei FreeBSD 14.2 gab es unter Umständen nach der Installation einen schwarzen Textmode-Bildschirm, da der Build-Prozess des DRM-Treibers für das 14.2-Releases auf dem vorherigen Release 14.1 stattfand. Abhilfe schaffte nur ein erneuter Build des leicht neueren drm-kmod unter dem dann aktuellen FreeBSD 14.2:
pkg remove drm-kmod
git clone /usr/ports
cd /usr/ports/graphics/drm-kmod
make install
Mit FreeBSD 14.3 haben die Entwickler ein neues Paketrepository für Kernelmodule hinzugefügt. So sollen Kernelmodule wie drm-kmod zukünftig sauber aus dem jeweiligen Release compiliert werden. Man merkt, dass die Entwickler bereits das kommende FreeBSD 15, das Anfang Dezember kommen soll, im Fokus haben. Viele Neuerungen von FreeBSD 15 wurden und werden nach FreeBSD 14.3 „ge-backported“.
Weitere Detailverbesserungen
Mit FreeBSD 14.3 wird mit OpenSSH 9.9p2 und OpenSSH 3.0.16 ausgeliefert. Auch das kürzlich durch Sicherheitsprobleme aufgefallene xz(1) wurde auf Version 5.8.1 aktualisiert. Seit der Umstellung vom „nativen“ ZFS auf OpenZFS geht dessen Entwicklung rasant voran. FreeBSD liefert OpenZFS 2.2.7 aus, was allerdings bei einer Installation auf ein System mit MBR (Master Boot Record statt UEFI) nicht mehr startet – Vorsicht also beim Upgrade solcher Systeme!
Da UEFI auch nicht mit der klassischen Konsole (syscons) zusammenarbeiten will, wurde syscons(4) als „depreciated“ für eine zukünftige Entfernung aus FreeBSD gekennzeichnet. ARM64-Nutzer durfen sich über die Unterstützung für PCIe-Hotplugging freuen.
Alle Neuerungen beschreiben die Entwickler in den Release Notes. Das unter der freien BSD-Lizenz stehende quelloffene FreeBSD 14.3 ist ab sofort kostenlos über die Projektseite für die Hardware-Plattformen amd64, i386, aarch64, armv7, powerpc, powerpc64, und riscv64 erhältlich.
(axk)
Künstliche Intelligenz
Gothic 1 Remake erscheint später, Entwickler teasern mögliches Gothic 2 Remake
Der Rollenspiel-Klassiker „Gothic“ erhält erst im kommenden Jahr ein Remake. Entwickler Alkimia Interactive gab unter anderem auf Steam bekannt, dass das ursprünglich für dieses Jahr angekündigte „Gothic 1“-Remake erst Anfang 2026 für PC, Playstation 5 und Xbox Series X/S erscheinen soll.
Konsolenbesitzer können jedoch bereits jetzt einen Vorgeschmack in Form einer spielbaren Demo erhalten. Der seit Februar für den PC verfügbare „Nyras Prologue“ steht nun auch für PlayStation- und Xbox-Konsolen zum Download bereit. Es handelt sich um einen separaten Spielabschnitt, der im Hauptspiel vermutlich nicht enthalten sein wird.
Wer die Trilogie in originalgetreuerer Form auf Konsolen nachholen möchte, wird im kommenden Jahr ebenfalls bedient. THQ Nordic hat auch eine „Gothic Classic Trilogy“ angekündigt. Dabei handelt es sich um nur leicht angepasste Umsetzungen der ersten drei Teile, mit Gamepad-Unterstützung und aktualisierter Steuerung. Sie werden 2026 für PS5, PS4, Xbox Series X/S und Xbox One erscheinen. Für Nintendo Switch gab es bereits Ports von Gothic 1 und 2.
Gegenüber Tech4Gamers verriet THQ Nordic zudem bereits erste Ideen zu einem möglichen „Gothic 2“-Remake. Ob es den Titel wirklich geben wird, steht zwar noch nicht fest, aber der Publisher erläuterte bereits einige mögliche Unterschiede im Vergleich zum Remake von Teil 1: „Glücklicherweise gibt es bei „Gothic 2″ weit weniger, was mechanisch geändert oder verfeinert werden muss, da es meiner Meinung nach bereits ein ziemlich solides Paket ist und weniger Handlungs- oder Story-Lücken aufweist, die gefüllt werden müssen“, so der Sprecher von THQ Nordic gegenüber dem Hardware-Magazin.
Beim Remake von Teil 1 werde das Team hingegen einige Inhalte in der Spielwelt hinzufügen, die seinerzeit nicht ganz fertiggestellt wurden. Dazu gehöre die verlassene Mine, die sich neuerdings erkunden lasse. Auch Änderungen an der Geschichte, zusätzlichen Nebenquests und eine „neue Behandlung der Ork-Kultur“ erwähnte THQ Nordic im Gespräch mit Tech4Gamers.
Piranha Bytes veröffentlichte seinen Rollenspiel-Klassiker „Gothic“ erstmals im Jahr 2001. Das Ruhrpott-Studio gibt es mittlerweile nicht mehr, die Angestellten wurden im vergangenen Jahr entlassen.
(jpw)
Künstliche Intelligenz
Vorsicht, Kunde! – Paket kommt nicht an
Pakete gehen mitunter verloren, dann ist in den meisten Fällen zunächst der Paketdienst gefragt, zuweilen auch der Versender. Rechtsanwalt Niklas Mühleis klärt über die Rechte von Sender und Empfänger und die Pflichten des Transportdienstleisters auf: Wer kann einen Nachforschungsantrag stellen, wie lange hat der Paketdienstleister Zeit, auf eine Verlustmeldung zu reagieren und wer haftet bei Verlusten?
Bei einem missglückten Versand hängt die Haftung vom sogenannten Gefahrübergang ab. Verkaufen Unternehmen eine Ware an private Verbraucher, sind sie bis zur Zustellung der Ware für die Sendung zuständig. Bei Geschäften zwischen Privatleuten endet die Haftung des Versenders dagegen mit Übergabe des Pakets an den Versanddienstleister, dem sogenannten Gefahrübergang.
Der Versender in dem im c’t-Podcast behandelten Fall hatte sein Paket aufgrund einer Überlänge zusätzlich versichert. Ob eine solche Zusatzversicherung beim Verlust zuständig ist, hängt von den in den AGB festgehaltenen Bedingungen ab – beim zufälligen Untergang einer Sache, etwa bei höherer Gewalt, ist die Haftung meist ausgeschlossen. Standardmäßig sind Pakete beim Versand ohnehin bis 500 Euro versichert, allerdings gibt es hier einige Konditionen, die eine Schadensbegleichung ausschließen.
„Wenn ich eine spezielle Transportversicherung abschließe, kann es sein, dass ich bessere Konditionen bekomme.“ (Urs Mansmann)
Abstellgenehmigung
c’t-Redakteur Urs Mansmann rät dringend, die zu versendende Ware sicher zu verpacken, da sie beim Transport auch mal rauer behandelt wird. War sie nicht ausreichend verpackt, ist der Transportdienstleister aus der Haftung. Außerdem empfiehlt er, sich Sendungen an einen Paketshop schicken zu lassen, statt nach Hause, oder aber eine Abstellgenehmigung an einem sicheren Platz am Haus zu erteilen. c’t-Redakteurin Ulrike Kuhlmann weist darauf hin, dass im Fall einer Abstellgenehmigung Pakete nicht mehr versichert sind, sobald der Lieferdienst sie am vereinbarten Ort (vermeintlich) abgelegt hat oder sie aus (vermeintlich) sicheren Ablageort gestohlen wurden.
Geht ein Paket verloren, sollten Betroffene einen Nachforschungsantrag stellen und in diesem alle nötigen Fakten zum verschickten Inhalt nennen, also was ist drin, welchen Wert hat die Ware, wann sie verschickt wurde und mit welcher Liefernummer quittiert. Zusätzlich sollten sie sämtliche Belege anhängen, eine angemessene Frist setzen und gegebenenfalls Schadensersatz geltend machen, rät Rechtsanwalt Mühleis.
Als Frist hält Mühleis zwei Wochen für ausreichend, etwaige Schadensersatzansprüche ergeben sich aus Paragraf 823 Absatz 1 BGB. Darin heißt es „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das … Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“
Wie man beim Paketdienst effektiv sein Recht einfordert, welche Fristen beim Paketversand angemessen sind und was es mit der Bring-, Hol- und Schickschuld zwischen Sender und Empfänger auf sich hat, klären die drei in der aktuellen Episode des c’t-Verbraucherschutz-Podcasts „Vorsicht, Kunde!“.
Sämtliche Episoden des Verbraucherschutz-Podcasts sowie die darin behandelten Fälle finden Sie unter ct.de/Vorsicht-Kunde. Wir freuen uns über Anregungen, Lob und Kritik zum c’t-Podcast „Vorsicht, Kunde!“ in den Kommentaren.
Hier können Sie den c’t-Artikel zu dem im Podcast behandelten Streitfall nachlesen:
Der Fall Andreas K.: Lange Reaktionszeiten bei DPD
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(uk)
Künstliche Intelligenz
iX-Workshop Advanced Kubernetes Security: Effektive Maßnahmen und Best Practices
Die Orchestrierung und Automatisierung durch Kubernetes erfordert es, die große Angriffsfläche, Multi-Tenancy und die Integration mit CI/CD-Pipelines durch starke Security-Maßnahmen vor Angriffen zu sichern.
In unserem Workshop Advanced Kubernetes Security: Effektive Maßnahmen und Best Practices lernen Sie, wie Sie Ihre Kubernetes-Umgebungen vor Cyber-Angriffen schützen, die Compliance sicherstellen und effektive Gegenmaßnahmen gegen Fehlkonfigurationen ergreifen. Sie werden zentrale Sicherheitskonzepte kennenlernen, darunter RBAC, Admission Control, Laufzeitsicherheit sowie Best Practices für Kubernetes-Cluster. In einer praktischen Laborumgebung können Sie das Erlernte direkt anwenden und Ihre Kubernetes-Cluster gezielt absichern.
September 01.09. – 04.09.2025 |
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr 10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 03. Aug. 2025 |
November 04.11. – 07.11.2025 |
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr 10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 06. Okt. 2025 |
Interaktives Lernen in einer Übungsumgebung
Der zweitägige Praxis-Workshop vermittelt, wie Sicherheitspraktiken dabei helfen, Risiken wie Privilege Escalation, Data Leakage und Supply Chain Attacks in dynamischen Cloud-Native-Umgebungen zu minimieren. In kleinen Gruppen arbeiten Sie an praxisorientierten Übungen zu Themen wie der Durchsetzung von Sicherheitsrichtlinien, der Verwaltung von Zugriffskontrollen und der Absicherung containerisierter Workloads.
Dieser Workshop richtet sich an Kubernetes-Administratoren, Site Reliability Engineers (SRE), DevSecOps-Experten, Pentester und Red-Team-Mitglieder.
Ihr Trainer Benjamin Koltermann ist ein anerkannter Experte für Cloud- und Kubernetes-Sicherheit. Als CEO und Security Architect bei KolTEQ führt er Projekte für große, regulierte Unternehmen und begleitet sie bei der sicheren Transformation hin zu Cloud-Lösungen und Kubernetes.
(ilk)
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