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Künstliche Intelligenz

Für mehr Transparenz: Android erhält neue Einstellungsseite „Systemdienste“


Googles Android besteht aus mehr als nur dem Betriebssystem; viele Dienste werden über die Play-Services bereitgestellt, die erst die Funktionsvielfalt ausmachen. Diese Dienste werden überwiegend im Hintergrund ausgeführt und waren bislang eher versteckt. Mit einer neuen Einstellungsseite will der Konzern die „Systemdienste“ sichtbarer machen.

Die neue Seite „Systemdienste“, listet alle Google-Dienste und -Anwendungen – auch jene ohne eine eigene Bedienoberfläche – auf, die viele Funktionen des Smartphones oder Tablets letztlich antreiben. Mit dieser neuen Unterseite bringt der Konzern mehr Transparenz in die Systemdienste und verschafft interessierten Nutzerinnen und Nutzern eine zentrale Anlaufstelle, um sich einen Blick auf die jeweiligen Versionen der Anwendungen zu verschaffen und sie gegebenenfalls zu aktualisieren.


So finden Nutzer die Google-Systemdienste

So finden Nutzer die Google-Systemdienste

Sobald sie verfügbar sind, kommen Nutzer an die neue Übersicht der Google-Systemdienste“ über „Google-Dienste und -Einstellungen > Datenschutz & Sicherheit.

(Bild: Andreas Floemer/heise medien)

Die neue Übersicht der Systemdienste ist unterteilt in „Verfügbare Updates“, „Nicht installiert“ und „Auf dem neuesten Stand“. Nutzer müssen sich im Grunde nicht um das Einspielen von Updates dieser Dienste kümmern, da sie in den meisten Fällen automatisch im Hintergrund aktualisiert werden. Google weist darauf hin, dass das Deaktivieren von Systemdiensten „die Leistung Ihres Geräts beeinträchtigen kann“.

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Zu den darin aufgelisteten Google-Diensten gehören laut 9to5Google folgende:

Adaptive Connective Services
Android System Intelligence: für Live Caption, Smart Reply und mehr
Android System Key Verifier: Zunächst für Google Messages
Android System SafetyCore: Warnungen vor sensiblen Inhalten in Google Messages
Cross-Device Services: Android-App-Streaming auf Chromebooks
Device Connectivity Service: Synchronisierung von Benachrichtigungen zwischen dem Pixel-Tablet und -Smartphones
Device Health Services
Google Play-Dienste: Fast Pair, Quick Share, Warnung vor unbekannten Trackern
Google Play-Dienste für AR: ARCore
Einstellungsdienste

Die neue Ansicht wird schrittweise über ein Play-Dienste-Update für alle Geräte ab Android 6.0 verteilt – zuerst erhalten sie Beta-Tester. Sobald die Dienste-Übersicht verfügbar ist, erscheint sie in den Einstellungen unter dem eigenen Profil (der oberste Reiter mit dem Nutzernamen). Hier muss der Reiter „Alle Dienste“ gewählt werden – unter Datenschutz & Sicherheit sollte der Punkt zu finden sein.

Neben der neuen Ansicht für Systemdienste schafft Google unter Android mehr Ordnung für alle Updates. In Android 16 mit aktuellen Play-Diensten sammelt der Konzern im Ordner System > Softwareupdates eine Übersicht sämtlicher Updateoptionen. Neben dem Systemupdate und App-Updates, die schon länger hier verortet waren, finden Nutzer hier nun auch einen Button, mit dem sie die Google-Play-Dienste aktualisieren können.


Neue Android-Update-Übersicht

Neue Android-Update-Übersicht

Google bringt unter Android nahezu alle Update-Optionen an einen Ort.

(Bild: Andreas Floemer/heise medien)

Dieser Punkt war bisher ein wenig in der Übersicht „Über das Telefon“ versteckt. Um diesen zu öffnen, mussten Nutzer fort auf die Android-Version tippen und nach Updates suchen. Mit den Play-Systemdiensten liefert Google unabhängig von großen Android-Updates regelmäßig zahlreiche neue Funktionen aus.


(afl)



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Notizen-App: Mehr Funktionen, erstmals auf der Apple Watch


Apple gönnt zwei seiner populärsten Apps eine Reihe interessanter Neuerungen: Notizen (Notes) und Erinnerungen (Reminders). Das geht aus den Entwickler-Vorabversionen (aktuell: Beta 3) von macOS 26, iOS 26 und watchOS 26 hervor. Dazu gehört auch, dass eine der Apps überraschend auf einer neuen Plattform landet.

Notizen- und Erinnerungen-App sind eigentlich vergleichsweise einfach gestrickt, doch Apple hat über die Jahre immer mehr Funktionen hinzugefügt. Zunächst fällt auf, dass die Apps nun im „Liquid Glass“-Design der neuen Betriebssysteme kommen, was allerdings eher zurückhaltend umgesetzt ist. Die Notizen-App kann erstmals auf iPhone, Mac und iPad Telefongespräche aufzeichnen und deren Transkript automatisch abspeichern. Die Gegenstelle wird über die Aufnahme informiert. Mittels Apple Intelligence lassen sich auch Zusammenfassungen erzeugen. Freunden von Markdown schenkt Apple erstmals eine Exportfunktion im File-Format .md – man muss also nicht mehr zu PDFs greifen.

Das erlaubt leichtere Archivierung oder Weiterverarbeitungen mit anderen Textwerkzeugen. Beim Export bleibt es nicht: .md-Dateien kann Notizen auch importieren (via Share-Sheet). Auf dem iPad kommt Notizen jetzt mit kalligrafischen Eingaben besser zurecht – dazu wird extra ein eigener Stift („Reed Pen“) hinzugefügt. Dieser versteht sich auf verschiedene Andruckstufen und Stifthaltungen.

Zum ersten Mal überhaupt landet Notizen auf der Apple Watch. Damit bekommt man einen Überblick über alle hinterlegten Notizen, kann aber auch neue kreieren – sowohl per Siri / Sprachbefehl, als auch mittels On-Screen-Tastatur, für die man allerdings gewohnt spitze Finger braucht. Man kann weiterhin Notizen anpinnen, entsperren und Checklisten abhaken.

Apples Reinnerungen-App ist hingegen schon lange auf der Apple Watch. Dafür gibt es Verbesserungen auf iPhone, iPad und Mac: Künftig kann Apple Intelligence dazu verwendet werden, aus E-Mails oder Notizen Aufgabenlisten zu erstellen, genauso wie Einkaufslisten. Laut Apple passt sich das System dem Nutzer an, es sei personalisiert und kontextabhängig. Wie gut das tatsächlich funktioniert, bleibt abzuwarten – ein wenig erinnert die Ankündigung an Apples verschobene kontextsensitive Siri.


(bsc)



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Österreich: Nationalrat beschließt Bundestrojaner | heise online


Österreichische Ermittler dürfen bald Malware („Bundestrojaner“) kaufen, in Geräte von Bürgern einschleusen und diese überwachen. Unbeteiligte Dritte, darunter Betreiber von Messengerdiensten, werden per Gesetz dazu verpflichtet, heimlich an der Überwachung anderer mitzuwirken. Der Verdacht einer Straftat ist nicht erforderlich. Es reicht, wenn eine Person verdächtigt wird, in Zukunft eine schwere Straftat begehen zu wollen. Andere Ermittlungsmaßnahmen müssen aussichtslos erscheinen, ein Verwaltungsgericht zustimmen. Die entsprechende Regulierungsvorlage für den in Österreich als „Messengerüberwachung“ bekannten Bundestrojaner hat der Nationalrat, die direkt gewählte Kammer des österreichischen Parlaments, mit 105 zu 71 Stimmen beschlossen.

Dafür gestimmt haben Abgeordnete der Regierungsfraktionen: ÖVP und SPÖ geschlossen, die liberalen NEOS mehrheitlich. Dagegen stimmten die Abgeordneten der FPÖ, der Grünen, sowie von den NEOS Stephanie Krisper und Nikolaus Scherak. Die beiden Klubobmann-Stellvertreter unterwarfen sich dem Klubzwang nicht. Sieben weitere der insgesamt 183 Nationalratsabgeordneten haben nicht an der namentlichen Abstimmung teilgenommen.

Die Gegner halten die Überwachungsmaßnahme für verfassungswidrig, die Grünen möchten den Verfassungsgerichtshof anrufen. Die NEOS waren eigentlich auch dagegen, haben sich aber einen Kompromiss abringen lassen: Der Einsatzbereich der Bundestrojaner ist auf „Vorbeugung bestimmter, besonders schwerwiegender verfassungsgefährdender Angriffe“, die mit zehn Jahren oder längerer Haft bedroht sind, sowie Spionageabwehr beschränkt. Umgekehrt war die FPÖ früher dafür, ist jetzt aber dagegen. Im öffentlichen Begutachtungsverfahren gab es eine Flut ablehnender Stellungnahmen von Bürgern wie Experten.

Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) argumentierte im Plenum des Nationalrates für die Überwachungsmaßnahme. Sie sei notwendig zur Bekämpfung von Terroristen und zur Verhinderung von Anschlägen. Kommunikation habe sich verändert, daher bräuchten Polizei und Geheimdienst die staatlich finanzierte Malware. Die Handys der Bevölkerung seien dabei „völlig wurscht“, zitierte der Minister einen Ermittler. Unterminiert wird diese Argumentation durch das Fehlen eines Verwertungsverbotes von Zufallsfunden sowie den Umstand, dass Karner noch vor dem Beschluss eine Ausweitung der Messenger-Überwachung gefordert hat. Der Minister möchte, dass Bundestrojaner bei einem größeren Kreis des Verdachts möglicher zukünftiger Straffälligkeit eingesetzt werden.

Die Gesetzesnovelle wandert nun in die zweite Kammer des österreichischen Parlaments, den Bundesrat. Dort haben ÖVP und SPÖ eine Zweidrittelmehrheit, sodass die Abstimmung als Formsache gilt. Noch nicht bekannt ist, wie das einzige NEOS-Mitglied im Bundesrat, die Wiener Juristin Julia Deutsch, abstimmen wird. Ab kommendem Jahr werden Millionen aus dem österreichischen Bundeshaushalt in den Schwarzmarkt für noch unbekannte Sicherheitslücken fließen.


(ds)



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Bundestag: Petitionsausschuss bleibt bei Opt-out zu elektronischer Patientenakte


Eine Petition, der zufolge elektronische Patientenakten (ePA) nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen eingerichtet werden dürften (Opt-in), haben Volksvertreter zu den Akten gelegt. Der Petitionsausschuss des Bundestages hat am Mittwoch mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Empfehlung an den Bundestag abgegeben, das Petitionsverfahren abzuschließen. Die Abgeordneten begründen das damit, dass aktuell keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien. Ein entsprechender Beschluss im Plenum gilt damit als Formsache.

Die Online-Eingabe vom Mai 2023 erreichte binnen kurzer Zeit 58.188 Mitzeichnungen. Sie überschritt damit das Quorum von 30.000 Unterstützern, sodass der Ausschuss sich mit dem Anliegen auseinandersetzen musste.

Die Petentin begründete ihre Initiative damit, dass die elektronische Patientenakte für alle Bürger automatisch ab Geburt auf zentralen Servern angelegt werde. Personen, die rechtzeitig davon erfahren, könnten zwar widersprechen. Das reiche aber nicht zum Schutz intimer medizinischer Daten. Sie verweist darauf, dass der Bundestag bei Organspenden den Opt-out-Ansatz abgelehnt hat. Zudem dürften nach dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz Forscher und andere Interessierte auf sensible Informationen aus den elektronischen Patientenakten zugreifen.

Der Ausschuss sieht indes mehrheitlich große Potenziale darin, die ePA flächendeckend verfügbar zu machen. Auch andere EU-Länder wie Österreich und Frankreich hätten eine Widerspruchlösung. Damit Versicherte stets „Herr ihrer Daten“ seien, hätten sie Widerspruchsmöglichkeiten.

Mit der erhöhten Verfügbarkeit wichtiger Gesundheitsdaten könnten medizinische Therapieentscheidungen auf besserer Datengrundlage erfolgen, heben die Abgeordneten der Regierungskoalition hervor. Zudem habe der Gesetzgeber dem besonderen Schutzbedürfnis von Gesundheitsdaten mit der Beschränkung des Kreises der Zugriffsberechtigten Rechnung getragen. Über das Forschungsdatenzentrum erhielten Berechtigte nur in virtuellen Verarbeitungsräumen kontrollierten Zugang zu anonymisierten oder pseudonymisierten Daten. Es gibt aber Zweifel, ob das zur Verhinderung von Reidentifizierung reicht.


(ds)



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