Künstliche Intelligenz
Gericht: Apple hat sich nicht illegal mit Visa und Mastercard abgesprochen
Apple hat einen US-Rechtsstreit um Kreditkartengebühren für Apple-Pay-Zahlungen zunächst gewonnen. Das U.S.-Distriktsgericht in Illinois urteilte in der vergangenen Woche, dass eine Gruppe von Händlern, darunter der Getränkeverkäufer Mirage Wine & Spirits und andere Läden, nicht genügend Beweise für ihre Klage geliefert hätten.
Apple Pay nutzt die großen Kreditkartennetzwerke
Richter David Dugan entschied daher, den Rechtsstreit zu beenden. In der Klage, die nun abgewiesen wurde, waren neben Apple auch die Kreditkartenausgeber Visa und Mastercard als Prozessgegner aufgeführt. Die Unternehmen sollen illegal kooperiert haben, um den Aufbau konkurrierender Zahlungssysteme zu unterdrücken, so die Kläger. Zudem hätten sie ihre Transaktionsgebühren illegal „aufgeblasen“. All das stelle einen Wettbewerbsverstoß dar. Richter Dugan sah hingegen „zahlreiche Umstandsbeweise“, jedoch keine konkreten Klagepunkte. Allerdings erlaubte Dugan den Klägern, weitere Beweise hinzuzufügen, schreibt die Nachrichtenagentur Reuters.
Apple verlangt laut Klage aktuell für Apple-Pay-Zahlungen 0,15 Prozent Provision für Kreditkartenzahlungen. 0,5 Cent werden für Debitkartenzahlungen fällig. Beides gilt, wenn das Visa- oder Mastercard-Bezahlnetzwerk verwendet wird. Das Arrangement unterbinde Innovationen, so die Kläger und führe dazu, dass es keine konkurrierenden Systeme gebe. Apple nutzt allerdings alle großen Bezahlanbieter für Apple Pay, darunter Visa, Mastercard, Diners Club und American Express (Amex). Für andere Dienste wie die hauseigene US-Kreditkarte Apple Card wird Mastercard verwendet, der Apple-Cash-Bezahldienst für Zahlungen zwischen Nutzern soll intern Visa nutzen. Die Kläger wollen nun, dass Apple Pay auch andere – nicht näher aufgeführte – Netzwerke verwendet.
In der EU gibt es eine NFC-Öffnung
Apple hatte in der Europäischen Union zuletzt NFC-Zahlungen öffnen müssen. Dies erlaubt es Banken und Fintech-Unternehmen, Apple Pay gänzlich zu umgehen. Sie können dann in ihre eigenen Apps Debit- und Kreditkartenzahlungen integrieren sowie eine eigene Wallet aufsetzen. Allerdings ist unklar, wie gut dies bei Nutzern ankommt, da diese dann ständig zwischen Apple Pay und den proprietären Wallets wechseln müssen.
Das Verfahren in Illinois geht jetzt wohl weiter: Zumindest erlaubte Richter Dugan den Klägern, ihre Klage um weitere Beweise zu ergänzen. Die Gruppe strebt an, eine Sammelklage gegen Apple zu etablieren. Wenn neue Beweise nicht innerhalb von 30 Tagen vorgelegt werden, wird die Klage gänzlich abgewiesen.
(bsc)
Künstliche Intelligenz
Ungestört surfen mit Smartphone und Tablet
Die Nutzung von Webdiensten und Apps nervt auf dem Smartphone noch mehr als auf dem Rechner: Das kleine Display wird oft von Werbung eingenommen, die man nur schwer wegdrücken kann – wenn überhaupt. Und Empfehlungsalgorithmen sorgen dafür, dass man möglichst viel davon konsumiert. Im Hintergrund wird der Nutzer dabei ungewollt von Trackern bespitzelt, deren Einsatz er über komplizierte Cookie-Banner auch noch selbst genehmigen muss.
Doch dagegen gibt es bewährte Mittel: Inzwischen funktionieren viele der Antiwerbe- und Antitracking-Maßnahmen, die Sie vom Rechner kennen, auch auf Ihrem Smartphone und Tablet mit Android oder iOS. Das spart nicht nur Zeit, sondern vor allem auch Nerven.
- Werbung, Cookie-Banner & Co. sind auf dem Smartphone besonders lästig.
- Aber auch davon können Sie das meiste mit passenden Browsern und Add-ons loswerden.
- Auch YouTube und Social Media können Sie künftig störungsfrei genießen.
Der Weg in eine bessere, ungestörte Surfwelt beginnt mit der Wahl des Browsers. Bei Mobilgeräten ist die Situation etwas komplizierter als am Rechner, auch wenn es viele der von dort bekannten Browser für Android und iOS gibt. Diese Apps haben jedoch oft einen eingeschränkten Funktionsumfang und weniger Anpassungsmöglichkeiten. Beim Thema Add-ons zum Beispiel lässt Google seine mobilen Chrome-Nutzer seit jeher im Regen stehen, die Installation eines Adblockers fällt für sie flach. Apple-Nutzer können Safari seit iOS 15 und iPadOS 15 zwar um Erweiterungen ergänzen; die müssen aber über den App Store verteilt und somit von Apple abgesegnet werden. Entsprechend klein ist die Auswahl, zudem sind viele bekannte Erweiterungen im Apple App Store kostenpflichtig.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Ungestört surfen mit Smartphone und Tablet“.
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Pixel Drop: Google verpasst seinen Pixel-Smartphones Material 3 Expressive
Im Mai hatte Google mit Material 3 Expressive das erste Redesign für Android seit vier Jahren präsentiert. Nun verteilt der Hersteller es für seine Modelle Pixel 6 bis 9, nachdem die Pixel-10-Serie es schon ab Werk installiert hatte. Mit dem Pixel Drop (Android 16 QPR1 (Quarterly Platform Release)) landen neben der Designauffrischung noch ein paar weitere Funktionen auf den Pixel-Geräten.
Mehr Farbe und Gestaltungsfreiheit
Mit Material 3 Expressive setzt Google auf das 2021 eingeführte „Material You“ auf, das eine Fortsetzung des Material Design aus dem Jahr 2014 darstellen soll. Die aufgefrischte Designsprache ziehen mit Android 16 QPR1 und Wear OS 6 zunächst in Pixel-Smartphones und -Smartwatches ein. Schon seit einigen Wochen bereitet Google auf den systemseitigen Umstieg vor, indem zahlreiche hauseigene Apps den neuen Anstrich erhalten. Damit einhergehen etwa größere Buttons und neue Farben.
Googles Anruferansicht unter Android ähnelt in gewisser Weise Apples Kontaktpostern.
(Bild: Google)
Neben der Gmail-App ist das neue Design auch schon in der Google-Telefon-App, Wallet, Drive und weiteren zu sehen. Auch auf seinen Pixel-Watch-Modellen hat der Konzern erste optische Anpassungen vorgenommen, die Material 3 Expressive widerspiegeln. Zudem können Nutzer das Hintergrundbild des Sperrbildschirms nun mit Live-Effekten wie Formen und Wettereffekten versehen.
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Auf Systemebene ziehen mit Material 3 Expressive Änderungen in den Schnelleinstellungen ein, deren einzelne Kacheln nun in verschiedenen Größen dargestellt werden können. Außerdem setzt Google bei den Schnelleinstellungen, Benachrichtigungen und dem App-Drawer auf einen teilweise transparenten Hintergrund, der wie Milchglas wirkt. Zudem ziehen neue Animationen ein, die „natürlicher, federnder“ anmuten und „alltägliche Routinen auflockern“ sollen. Wenn zum Beispiel eine Benachrichtigung ausblendet wird, reagieren die danebenliegenden Benachrichtigungen auf die Interaktion. Die neuen Animationen werden durch haptisches Feedback und Ton untermalt.
Was noch?
Laut Google sollen später im September noch weitere Funktionen für die Pixel Buds Pro 2 wie „Adaptive Audio“ erscheinen. Damit sollen sich die Kopfhörer „intelligent“ an die Umgebung anpassen, sodass Träger und Trägerinnen „aufmerksam bleiben und gleichzeitig Musik oder Podcast hören“ können. Des Weiteren kommt der Schutz vor lauten Geräuschen hinzu, der das Gehör schonen kann.
Zudem können Nutzer mit den Pixel Buds Pro 2 Gespräche mit Gemini führen, etwa wenn der Fernseher läuft oder Menschen sich um den Träger herum unterhalten. Mit dem Update soll es ähnlich wie bei Apples Airpods möglich sein, eingehende Anrufe anzunehmen oder abzulehnen, ohne die Hände zu benutzen – ein Nicken oder Kopfschütteln genügt, so Google. Des Weiteren wird es möglich sein, die Navigation für Fußgänger oder Radfahrerinnen auf dem Smartphone zu initiieren, und Google Maps wird automatisch auf der Pixel Watch angezeigt.
Teil des Updates sollten eigentlich noch die Live-Updates sein, die Google in der Ankündigung nicht erwähnt. Daher ist ungewiss, ob sie nun an Bord sind oder nicht. Mit den Live-Updates können etwa Fortschrittsbenachrichtigungen von ausgewählten Liefer-, Mitfahr- und Navigations-Apps in Echtzeit im Sperrbildschirm oder in der Statusleiste verfolgt werden. Sie erinnert ein wenig an Apples Live-Aktivitäten, jedoch ist das Feature auf Android funktional stärker eingeschränkt.
Die neue Android-Version kann auf Googles Smartphones ab dem Pixel 6 installiert werden. Auch das Pixel Fold, 9 Pro Fold und das Pixel Tablet sind kompatibel.
(afl)
Künstliche Intelligenz
Fab in China: USA streichen Exporterleichterung für TSMC
Die US-Regierung widerruft nun auch die Exportgenehmigungen für den chinesischen Standort von Chipfertiger Taiwan Semiconductor Manufacturing Company (TSMC). Wie zuvor bei Intel, Samsung und SK Hynix läuft die Ausnahmeregelung für TSMC zum Jahresende aus.
„Betrieb sicherstellen“
TSMC bestätigte gegenüber verschiedenen Medien, von der US-Regierung über den Ablauf der Blanko-Exportgenehmigung für die Fab in Nanjing informiert worden zu sein. Das Unternehmen habe die erforderlichen Schritte eingeleitet und bleibe mit der US-Regierung im Austausch, heißt es. Das Unternehmen arbeite weiter daran, „den unterbrechungsfreien Betrieb von TSMC Nanjing sicherzustellen“.
Mit der Einstufung der Fab in Nanjing als „Validated End User“ (VEU) konnte TSMC US-Technologie für den chinesischen Standort einkaufen, ohne dafür jedes Mal eine Exportgenehmigung erhalten zu müssen. Dieser Status wird dem Standort nun entzogen.
Ab dem Jahreswechsel kann TSMC zwar weiter Technologie einführen, die in den USA Exportbeschränkungen unterliegt. Dafür benötigt das Unternehmen dann aber jeweils einzelne Ausfuhrgenehmigungen. Das könnte den Betrieb der Fab beeinträchtigen.
Börse bleibt entspannt
Die Börse reagierte dennoch milde auf die Nachricht. In Nanjing produziert TSMC Chips im 16-nm-Verfahren und andere ältere Halbleiter. Der Standort trug im Geschäftsjahr 2024 nur rund 2,4 Prozent zum Gesamtumsatz des Unternehmens bei. TSMC hatte bereits in seinem Geschäftsbericht gewarnt, dass die Ausnahmegenehmigung jederzeit widerrufen werden kann.
Zuvor hatte die US-Regierung den VEU-Status für chinesische Niederlassungen von Intel, Samsung und SK Hynix einkassiert. Auch für diese drei Hersteller gilt ab Januar 2026, dass sie für Exporte von US-Technologie an ihre chinesischen Standorte eine Genehmigung benötigen.
(vbr)
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