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Künstliche Intelligenz

Gesichtserkennung: Wie KI darüber entscheiden könnte, wer eingestellt wird


Kann KI allein anhand der Gesichtszüge einer Person erkennen, ob sie vertrauenswürdig ist? Eine Studie der University of Pennsylvania kommt zu dem Ergebnis, dass KI tatsächlich bestimmte Eigenschaften von Menschen prognostizieren kann, indem sie ihre Gesichtsmerkmale analysiert. Dazu sollen auch Merkmale gehören, die mit beruflichem und finanziellem Erfolg in Verbindung stehen – wie Offenheit oder Vertrauenswürdigkeit.

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Nach Einschätzung der Forscher ist das Humankapital, eine Kombination aus kognitiven Fähigkeiten und Persönlichkeitsmerkmalen, entscheidend für den Erfolg auf dem Arbeitsmarkt. Bisher war es allerdings schwer, die Persönlichkeitskomponente systematisch zu erfassen. Das Forschungsteam hat deshalb jetzt ein KI-System entwickelt, das auf früheren Studien zur Persönlichkeitsbestimmung anhand von Gesichtszügen basiert. Für die Analyse wurden LinkedIn-Profilfotos von rund 96.000 MBA-Absolventen ausgewertet, um fünf Persönlichkeitsmerkmale abzuleiten: Offenheit, Gewissenhaftigkeit, Extraversion, Verträglichkeit und Neurotizismus.

Im nächsten Schritt prüften die Forscher anhand der LinkedIn-Profile, wie sich die beruflichen Werdegänge dieser Personen tatsächlich entwickelt hatten. Dabei kamen sie zu dem Schluss, dass es statistische Zusammenhänge zwischen den Merkmalen, die von der KI identifiziert wurden, und dem späteren beruflichen Erfolg gibt. So sei Extraversion demnach der stärkste Faktor, von dem sich ein hohes Einkommen ableiten lasse, während ein hoher Wert bei Offenheit eher gegen eine überdurchschnittliche Vergütung spricht.

Gesichtserkennungstechnologien sind längst keine Neuheit mehr. Wie Futurism berichtet, kommt sie insbesondere in der Strafverfolgung zunehmend zum Einsatz. In den USA werden beispielsweise Führerscheine per Gesichtserkennung geprüft und die britische Metropolitan Police meldete kürzlich eine Rekordzahl an Festnahmen, die durch neue KI-basierte Systeme ermöglicht worden seien. Diese Einsatzfelder sind sehr umstritten, da sie erhebliche Risiken für Diskriminierung bergen. Die Studie der University of Pennsylvania deutet jetzt darauf hin, dass der Einsatz solcher Technologien in Zukunft weit über die Strafverfolgung hinausreichen könnte. Sie könnte eingesetzt werden, um darüber zu entscheiden, wer einen Kredit, eine Wohnung oder einen Arbeitsvertrag erhält – allein basierend auf dem Gesicht.

In Deutschland unterliegt die Technologie strengen rechtlichen Grenzen. Biometrische Gesichtserkennung gilt als erheblicher Eingriff in das Recht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung. Trotzdem gibt es auch hierzulande erste Pilotprojekte. Wie Netzpolitik.org berichtet, testet die Polizei jetzt am Frankfurter Hauptbahnhof, der als Problemviertel bekannt ist, den Einsatz automatischer Gesichtserkennung. Dabei werden alle Personen erfasst, die den überwachten Bereich passieren. Die Systeme gleichen die Aufnahmen mit zuvor eingespeisten Bildern gesuchter Personen ab. Erlaubt ist das allerdings nur dann, wenn ein amtsgerichtlicher Beschluss vorliegt.

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Trotz des generell fragwürdigen Studienaufbaus merken auch die Forscher der University of Pennsylvania an, dass der Einsatz von Gesichtserkennungssoftware – beispielsweise im Bewerbungsprozess – ethisch problematisch ist. Sie glauben, dass die verbreitete Einführung dieser Technologie „Einzelpersonen dazu motivieren könnte, ihre Gesichter mithilfe von Software zu retuschieren oder sogar ihr tatsächliches Aussehen durch kosmetische Eingriffe zu verändern“, um zum Beispiel auf dem Arbeitsmarkt erfolgreicher zu sein.

Dieser Beitrag ist zuerst auf t3n.de erschienen.


(jle)



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Ein erster Ausblick auf den Mercedes GLB EQ


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Aus welchem Winkel auch immer man das betrachten mag: Ein Neustart der E-Auto-Strategie bei Mercedes war überfällig. Dass im Sommer 2025 bei einem Teil der bestehenden EQA- und EQB-Modelle Energiegehalt und Ladeleistung zurückgenommen werden mussten, war nur der traurige Abschluss. Der Neustart, eingeleitet mit CLA EQ und GLC EQ, verspricht allerdings eine grundlegende Wende zum Besseren. Einen ersten Ausblick auf den kommenden GLB EQ gewährte Mercedes in frostiger Umgebung schon.

Die äußere Gestaltung lag bei diesem Termin noch unter einer dicken Eisschicht. Zwar sind so kurz vor der offiziellen Premiere praktisch alle Tests schon gelaufen, doch die Verantwortlichen wollten noch nicht alles offenlegen. Was sich schon erkennen lässt: Wie beim GLC EQ bleibt eine Revolution in der Gestaltung aus. Mercedes gibt dem Neuanfang einen konservativen Anstrich. Der noch aktuelle EQB ist 4,68 m lang, sein Nachfolger wird das mit rund 4,8 m überbieten. Wie bisher gibt es auch den neuen GLB künftig als Siebensitzer. Bislang lässt sich Mercedes das mit knapp 1000 Euro Aufpreis gut bezahlen.


Die Stärken des Mercedes GLB sollen seine Variabilität und das gute Platzangebot bleiben. (Bild:

Mercedes-Benz

)

Auch das Innenraum-Design wird niemanden überraschen. Mercedes legt es wohl unter anderem deshalb schon jetzt offen. Im Wesentlichen ist dort das Armaturenbrett zu sehen, das schon aus dem CLA EQ bekannt ist. Hier wie dort wird die volle Anzahl an Displays, die auf den ersten Pressebildern gezeigt wird, vermutlich nur gegen Zuzahlung zu haben sein. Installiert ist in jedem Fall das Betriebssystem MB.OS, das nun nach und nach über die gesamte Modellpalette ausgerollt wird. Wir erwarten es beispielsweise auch im Rahmen der Modellpflege der C-Klasse, die im kommenden Jahr ansteht. Noch nicht geklärt ist die Sache beim Glasdach. Im GLC EQ ist es serienmäßig, eine Verschattung auf Knopfdruck oder eine Illuminierung mit kleinen Sternchen kostet Aufpreis. Öffnen lässt es sich nie. Möglicherweise verfährt Mercedes im GLB EQ ebenso.

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Einen riesigen Schritt bringt der Modellwechsel aber vor allem bei Antrieb und Ladeleistung mit sich. Das vorläufige Basismodell hat schon 200 kW und eine Traktionsbatterie mit 85 kWh, die auch im Allradmodell mit 260 kW Motorleistung Standard ist. Die maximale Ladeleistung liegt bei 320 kW. Die 70 Prozent zwischen 10 und 80 Prozent Ladestand sollen in 22 Minuten nachgefüllt sein. Das entspricht einer durchschnittlichen Nettoladeleistung von rund 162 kW. Die maximale Reichweite im WLTP gibt Mercedes mit „bis zu 700 km“ an.


Imposant große Instrumenteneinheit über die gesamte Breite des Armaturenbretts. (Bild:

Mercedes-Benz

)

Wir rechnen damit, dass früher oder später auch der etwas kleiner konfigurierte E-Antriebsstrang aus dem CLA EQ 200 seinen Weg in den GLB EQ finden wird. Er leistet 165 kW, die Batterie bietet einen Energiegehalt von 58 kWh. Ihre maximale Ladeleistung liegt bei 200 kW. Von 10 auf 80 Prozent Ladestand geht es hier in 20 Minuten, woraus sich eine durchschnittliche Nettoladeleistung von knapp 122 kW ergibt. An Wechselstrom können beide gegen Aufpreis mit bis zu 22 kW laden. Serienmäßig belässt es Mercedes bei 11 kW. Wie im CLA wird Mercedes auch den nächsten GLB zusätzlich mit 48-Volt-Hybridantrieben anbieten. Geplant sind drei Leistungsstufen mit 100, 120 und 140 kW, zu denen jeweils noch ein Startergenerator mit 22 kW kommt.

Die offizielle Vorstellung des GLB soll noch im Dezember sein, die Auslieferungen sollen im Frühjahr 2026 beginnen. Noch gibt es keine Aussagen zum Preis, nur ein paar grobe Abschätzungen, wohin es gehen könnte. Der aktuelle Mercedes GLB mit Verbrenner wird offiziell ab rund 44.000 Euro angeboten, der EQB mit E-Antrieb ab knapp 48.000 Euro. Darunter wird der Nachfolger kaum zu haben sein. Andererseits begrenzt der GLC EQ die Angelegenheit nach oben. Das in der kommenden Modellhierarchie recht weit oben angesiedelte Startmodell GLC 400 EQ ist ab 71.281 Euro zu haben, wobei Mercedes schon im Konfigurator den ersten Nachlass einräumt. Da der GLB EQ etwas unterhalb dieses Modells eingeordnet sein soll, wird er wohl weniger teuer, was nicht mit preiswert gleichzusetzen ist. Das aber hat von Mercedes wohl auch niemand ernsthaft erwartet.


(mfz)



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Digital Detox: Apple Watch statt iPhone nutzen


Zur digitalen Entschleunigung führen viele Wege. Manch einer richtet Zeitlimits im Smartphonebetriebssystem ein, schaltet Push-Nachrichten ab oder löscht süchtig machende Apps. Aber auch dann braucht man viel Willenskraft, um nicht ständig das Handy zu checken. Radikalere Zeitgenossen steigen gar auf ein Dumbphone um, verzichten damit allerdings nicht nur auf Instagram, LinkedIn, TikTok & Co., sondern auch auf praktische Funktionen wie Navigation oder Regenradar.

Ein bedenkenswerter Mittelweg zwischen Verzicht und Komfort ist deshalb eine dritte Methode: Man lässt das Smartphone zu Hause und geht nur mit einer Smartwatch aus dem Haus. So bleibt man unterwegs erreichbar und kann bei Bedarf auch navigieren, drahtlos zahlen oder chatten. Man scrollt aber nicht ständig sinnlos durch Newsfeeds.

Im Folgenden geben wir Tipps zum Umsetzen dieser Digital-Detox-Methode mit der Apple Watch. Dabei versuchen wir nicht, das iPhone möglichst weitgehend zu ersetzen und mit der Uhr zum Beispiel TikTok-Videos anzuschauen und via Microsoft Teams mit Kollegen zu chatten. Stattdessen konzentrieren wir uns auf Funktionen, die aus unserer Sicht halbwegs zum Digital-Detox-Gedanken passen. Die Auswahl ist subjektiv, denn manche wollen unterwegs nicht auf WhatsApp verzichten, anderen reicht es, wenn sie solche Nachrichten abends auf dem Sofa beantworten.


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Banking-Software Hibiscus 2.12 mit Empfängerüberprüfung ausprobiert


Knapp einen Monat, seitdem eine EU-Verordnung die Namensüberprüfung von Überweisungsempfängern europaweit bei Banken verpflichtend vorschreibt, unterstützt auch die Open-Source-Banking-Software Hibiscus das neue Verfahren. „Verification of Payee“ (VoP) soll verhindern, dass Betrüger zum Beispiel Rechnungen von Unternehmen manipulieren und Zahlungen auf fremde Konten umleiten.

Die am 29. Oktober 2025 veröffentlichte Version 2.12 der Anwendungsplattform Jameica und deren Homebanking-Plug-in Hibiscus enthalten nun die erforderlichen neuen Dialoge. Die lösen beispielsweise Fälle, in denen die Namensangabe auf einer Überweisung oder einem Dauerauftrag nicht exakt mit dem des Kontoinhabers des Zielkontos übereinstimmt. Eine volle Übereinstimmung hinzubekommen, ist alles andere als leicht: Führen zum Beispiel Ehepartner ein gemeinsames Girokonto, so sind auch beide Personen mit ihren Vornamen und Nachnamen als Inhaber registriert und müssten dafür auch beide angegeben werden. Hat einer der beiden einen Doppelnamen, so ist auch dieser verzeichnet. Bei Firmen ist oft der Name des Firmeninhabers gekoppelt mit einem Gattungsbegriff wie „Schreinerei“ oder der Rechtsform – und zwar so, wie es die Firma bei der Kontoeröffnung angegeben hat.

Weicht der in der Überweisung angegebene Name nur geringfügig vom Kontoinhaber ab, ein sogenannter „Close Match“, so soll der Benutzer den vollständigen Namen angezeigt bekommen und bestätigen, dass es sich hierbei um den gewünschten Empfänger handelt. Bei größeren Abweichungen wird aus Datenschutzgründen kein Name zurückgemeldet („No Match“) und der Anwender muss blind entscheiden, ob er die Überweisung trotzdem auf eigenes Risiko ausführt oder storniert. Dafür wurde eigens das FinTS-Protokoll (Financial Transaction Services) erweitert, das auch Hibiscus für den Datenaustausch mit dem Bankserver benutzt.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Banking-Software Hibiscus 2.12 mit Empfängerüberprüfung ausprobiert“.
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