Künstliche Intelligenz
Gesundheitsdaten: Braucht Europa ein Neurodatengesetz?
Die Nutzung von Daten, zunächst aus dem Gesundheitswesen, steht innerhalb der EU und in Deutschland mit mehr als zehn geplanten Datenräumen vor einem Paradigmenwechsel – einer Gratwanderung zwischen wirtschaftlichem Innovationsdruck und dem Schutz sensibelster Bürgerdaten. Auf der Fachtagung des Zentrums für Medizinische Datennutzbarkeit und Translation (ZMDT) der Universität Bonn verdeutlichten Vertreter von Behörden und Ministerien, wie der Spagat zwischen striktem Datenschutz und agiler Datennutzung gelingen soll.
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74 Millionen Datensätze im virtuellen Analyseraum
Dr. Steffen Heß, Leiter des Forschungsdatenzentrums Gesundheit beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), präsentierte den aktuellen Stand der sekundären Datennutzung in Deutschland. Das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ Gesundheit) verwaltet die Abrechnungsdaten von rund 74 Millionen gesetzlich Krankenversicherten seit dem Jahr 2009. Um die Abwägung zwischen Nutzbarkeit und Datensicherheit technisch zu lösen, setzt das BfArM auf ein Modell, bei dem die Daten das FDZ Gesundheit physisch nicht verlassen sollen.
Man habe „eine relativ technische Lösung gewählt“, bei der Forscher in einer virtuellen Verarbeitungsumgebung mit pseudonymisierten Daten arbeiten und für die Vorbereitung ihrer Skripte synthetische Datensätze nutzen, erklärte Heß. Erst nach Abschluss der Analysen prüfen Mitarbeitende des BfArM die Ergebnisse auf Re-Identifizierungsrisiken, bevor Tabellen exportiert werden dürfen. Wie sicher solche pseudonymisierten Datensätze tatsächlich sind, zeigt eine Studie zu Rekonstruktionsrisiken bei anonymisierten Gesundheitsdaten: Selbst aggregierte Statistiken erlauben unter Umständen Rückschlüsse auf einzelne Personen.
Der Zugang zu diesem Datenschatz sei bewusst niedrigschwellig gestaltet. Solange ein Antrag die gesetzlich festgelegten Zwecke – etwa medizinische Forschung, Ressourcenplanung oder Evidenzgrundlagen für politische Entscheidungen – erfüllt und formelle Kriterien wahrt, werde er laut Heß genehmigt. Derzeit liegen dem FDZ Gesundheit 108 Anträge vor: Acht Vorhaben wurden bereits positiv beschieden und Daten freigegeben, wie auch aus dem Antragsregister hervorgeht. 100 Anträge befinden sich aktuell in der Prüfung und Bearbeitung. Erste Forschungsprojekte zu Long-COVID, HIV-Therapien und Impfabdeckungen laufen bereits.
In den kommenden Jahren wird die Datenbasis massiv erweitert. Ab diesem Herbst startet die Anbindung von Daten aus der elektronischen Patientenakte (ePA), gefolgt von der Verknüpfung mit den Daten der Krebsregister und den klinischen Daten des Forschungsdatenportal für Gesundheit über die Medizininformatik-Initiative. Das Bundesgesundheitsministerium sieht die ePA-Daten als zentrales Kernstück der Datenagenda und hatte das Ziel ausgegeben, bis Oktober 300 Forschungsvorhaben beim FDZ umgesetzt zu haben. Zudem vernetzt sich das System stufenweise mit den fast 400 medizinischen Registern und Initiativen wie der nationalen Genomdaten-Plattform, bei der das BfArM als Plattformträger genomische und klinische Patientendaten für die Forschung zusammenführt.
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Aus dem Publikum kam zudem die Frage auf, wie es um die Verknüpfung mit sozioökonomischen Daten – etwa aus den Datenbanken des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit oder der Rentenversicherung – stehe, um etwa den Einfluss von sozialer Herkunft oder Einkommen auf den Krankheitsverlauf zu untersuchen. Heß stellte dazu klar, dass derartige sozioökonomische Informationen in den reinen Abrechnungsdaten der Krankenkassen nicht enthalten seien. Um solche Fragestellungen künftig abzubilden, seien Verknüpfungen mit weiteren Sozialdatenträgern wie der Rentenversicherung nötig, was technisch und rechtlich schrittweise über künftige Datenraum-Architekturen angestrebt werde.
Auf die Nachfrage von Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, wie künftig mit den Daten der privaten Krankenversicherungen (PKV) und deren elektronischen Patientenakten umgegangen werde, bestätigte Heß, dass PKV-Daten derzeit noch nicht im Datenbestand enthalten sind, was unter anderem sozioökonomische Auswertungen erschwert. Eine künftige Einbindung von PKV-Daten gelte jedoch als wichtiger Schritt, um Lücken zu schließen und die gesamte Bevölkerung abzubilden. Mit dem Europäischen Gesundheitsdatenraum wird es eine Rechtsgrundlage für die Weitergabe der PKV-Daten geben, wie Christian Hälker, Geschäftsführer des Verbands der Privaten Krankenversicherung, im Interview mit heise online sagte. Der Verband begrüße, Versichertendaten für die Forschung bereitzustellen.
Nicht gesprochen wurde auf der Tagung allerdings über die Klage gegen die zentrale Speicherung der Abrechnungsdaten der gesetzlich Versicherten, bei der die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und die CCC-Sprecherin Constanze Kurz sich unter anderem für Widerspruchsrechte der Versicherten einsetzen.
Europäischer Gesundheitsdatenraum und Industriedaten
Welchen Stellenwert diese Datenschätze auf europäischer Ebene einnehmen, ordnete Dr. Nick Schneider ein, Leiter des Referats „Grundsatzfragen neuer Technologien, Sekundärdatennutzung und Ethik im Gesundheitswesen“ im Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Der Europäische Gesundheitsdatenraum (EHDS), dessen Umsetzung in den kommenden Jahren greifen wird, sei weit mehr als nur ein bürokratisches Regelwerk. Ein Jahr nach Inkrafttreten der EHDS-Verordnung hat heise online bereits beleuchtet, wie Deutschland beim Aufbau des europäischen Gesundheitsdatenraums Tempo machen muss – und welche Infrastruktur dafür nötig ist.
Daten auch für die Industrie
„Der europäische Gesundheitsdatenraum ist auch ein Standortthema und ein Wertschöpfungsfaktor. Wenn wir schaffen, unsere Gesundheitsdaten als hochregulierten Bereich in sicheren Räumen für Forschung, für Entwicklung verfügbar zu machen, dass auf den Daten, die für unsere Bevölkerung anwendbar sind, neue Produkte entstehen, die sicher sind, die qualitätsgetestet sind, dann haben wir auch auf dem globalen Markt etwas erreicht“, sagte Schneider. So schnell könnten das andere nicht nachmachen.
Der EHDS sorge dafür, dass auch die kommerzielle Forschung und private Produktentwickler ausdrücklich als im öffentlichen Interesse liegende Nutzer anerkannt werden, um Innovationen in und für Europa zu halten. Über Chancen und offene Fragen beim Datenzugang für die Pharmaindustrie – etwa zu IP-Claims und Kompensationsmechanismen – berichtet das Interview mit dem vfa zum Europäischen Gesundheitsdatenraum. Als nationale Anlaufstelle wird beim BfArM eine koordinierende Datenzugangsstelle aufgebaut, die Anfragen dezentral an die jeweils zuständigen Datenhalter weiterleitet.
Daten von der Industrie?
Eine der ganz großen offenen Fragen bleibe laut Schneider jedoch die Einbindung von Daten aus der Industrie. In der Vergangenheit hatte es öfter Kritik gegeben, dass diese zwar Daten haben, aber selten Ergebnisse teile und sich dazu auch auf Geschäftsgeheimnisse berufen kann. Schneider räumte ein, dass man bei der gezielten Nutzbarmachung von Industriedaten im Gesundheitssektor aktuell noch ganz am Anfang stehe. Allerdings gebe es auch hier bereits deutliche Bewegung aus der Wirtschaft: Initiativen wie das vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) mitgestaltete Projekt sphin-X zielen darauf ab, einen kollaborativen Datenraum für die Gesundheitswirtschaft zu schaffen, um Daten aus Produktion, Entwicklung und Versorgung sicher und unter Wahrung der Datensouveränität miteinander zu vernetzen.
Spezialfall Neurodaten: Braucht Europa ein Neurodatengesetz?
Während der EHDS und auf nationaler Ebene das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) die allgemeinen Weichen für Gesundheitsdaten stellen, gibt es bei der Nutzung neuronaler Daten besondere Herausforderungen. Neurodaten fallen unter den EHDS zwar formal unter den Begriff der Gesundheitsdaten, doch die rasante technische Entwicklung von Brain-Computer-Interfaces (BCIs) und Geräten wie Kopfhörern, die ebenfalls Neurodaten erfassen können, werfen spezifische Fragen auf – nicht zuletzt, weil Neurodaten auch sensible Informationen über andere Menschen verraten können. Schneider verwies, wie andere Referenten auch, darauf, dass das reine Datenrecht bei der Komplexität von Hirndaten oft an Grenzen stößt.
Die UNESCO fungiert auf globaler Ebene als zentrales Forum für ethische Normsetzungen beim technologischen Fortschritt, wie zuvor schon bei Themen wie Genetik, Bioethik und künstlicher Intelligenz. Die Ende 2025 verabschiedete UNESCO-Empfehlung zur Ethik der Neurotechnologie dient dabei als globales Soft-Law-Instrument und Orientierungskanal für nationale Gesetzgeber.
Wie das Thema auf globaler Ebene diskutiert wird, zeigte Dr. Maximilian Müngersdorff von der Deutschen UNESCO-Kommission. Müngersdorff verdeutlichte, unter welch erschwerten Bedingungen dieser Text verhandelt wurde: Über 7000 Eingaben aus Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft sowie die gegensätzlichen Interessen von 194 Mitgliedstaaten wurden in einem intensiven Verhandlungsprozess verhandelt. Das Ergebnis sei ein diplomatischer Kompromiss, der in vielen Punkten noch ausbaufähig sei und nun auf nationaler Ebene konkretisiert und mit Leben gefüllt werden müsse.
Herausforderungen bei der Definition von Neurotechnologie
Ein zentrales Grundproblem der Regulierung ist dabei die begriffliche Unschärfe auf internationaler Ebene. Der Spannungsbogen reiche von kontaktlosen Systemen wie der Auswertung von Vitaldaten per Smartphone-Kamera bis hin zu hochinvasiven Implantaten im Gehirn. Die gängigen Definitionen – wie etwa die der UNESCO, die Neurotechnologie breit als Hard- und Software fasst, die das Nervensystem misst, überwacht, analysiert oder moduliert – erfassen laut Müngersdorff zwar die gesamte Bandbreite, lassen aber für die konkrete juristische Subsumtion erhebliche Grauzonen offen.
Handeln, bevor Neurotechnologien autonom agieren und Menschen beeinflussen
In den Fachgremien des BMG wird laut Schneider daher intensiv darüber diskutiert, ob ein pauschaler Ansatz für alle Datenarten überhaupt ausreicht. Auch Schneider zufolge passt eine einzige Pauschallösung nicht für alle Anwendungsszenarien. Daher müsse geprüft werden, ob das bestehende Medizinprodukterecht und die DSGVO für die Besonderheiten von Gehirndaten genügen oder ob es spezifischere Regelungen außerhalb des klassischen Datenschutzrechts brauche.
Zur Debatte stehen im Fachkreis unter anderem die Notwendigkeit eines eigenen Neurodatengesetzes oder einer speziellen Neurodatenverordnung. Zudem werde geprüft, ob für hochsensible Hirndaten gesonderte, besonders geschützte Erprobungsräume geschaffen werden sollten. Schließlich gelte es rechtzeitig abzufangen, dass neuartige nicht-invasive Neurotechnologien autonom agieren und unbemerkt Einfluss auf menschliche Entscheidungen oder das Verhalten nehmen.
Schneider betonte daher die Dringlichkeit, beim Schutz und der Nutzung von Neurodaten nicht auf der Stelle zu treten, und zitierte frei nach Goethe: Es reiche nicht zu wissen, man müsse auch anwenden; es reiche nicht zu wollen, man müsse auch tun. Die Gestaltung der künftigen Neurodaten-Infrastruktur entscheide maßgeblich darüber, ob Europa seine digitale und medizinische Souveränität behalten kann.
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(mack)
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Jetzt sind auch die Schrauben vergoldet: Neue Sony-Walkmans für bis zu 5000 Euro
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Sony hat neue portable Musikplayer seiner Signature-Luxusreihe vorgestellt, die Walkmans kosten bis zu 5000 Euro und sollen im November in den Handel kommen. Die digitalen Medienplayer sollen Musik in besonders guter Qualität wiedergeben können und folgen auf ähnlich teure Vorgänger, die es seit vier Jahren gibt. Die neuen Modelle tragen die nicht sehr eingängigen Bezeichnungen NW-WM1ZM3, NW-WM1AM3 und NW-ZX900, wobei im deutschen Sony-Store lediglich die ersten beiden angeboten werden – für 5000 beziehungsweise 2500 Euro. Dafür gibt es unter anderem 256 beziehungsweise 128 GByte an internem Speicher, ein großes Display und unterschiedlich große Mengen an sauerstofffreiem Kupfer (OFC) mit Goldüberzug.
Technische Daten nur leicht verbessert
Die WM-Serie vereine „die fortschrittlichsten Audiotechnologien von Sony“ und soll für eine „kompromisslose Audioqualität“ sorgen. Damit gebe man die ursprüngliche Intention der Künstlerinnen und Künstler wider, mit einem „detailreichen, hochauflösenden Klang“. Beim NW-WM1ZM3 sollen zudem vergoldete Schrauben für einen besonders guten Sound sorgen. Wie genau das funktionieren soll, lässt Sony offen. Weiterhin bewirbt Sony handgelötete OFC-Verkabelungen, „die für kraftvolle Bässe, außergewöhnliche Klarheit und eine weite, mitreißende Soundstage sorgen“. Beim NW-WM1AM3 ist das Hauptgehäuse dagegen aus Aluminium und lediglich die Rückseite besteht aus dem sauerstofffreien Kupfer.
Die Software der neuen Walkmans basiert laut Sony auf Googles Android in der Version 16, sie spielen Musik aus Streaming- und Musik-Apps sowie aus der eigenen Musiksammlung ab. Kopfhörer können per Klinkenanschluss oder Bluetooth verbunden werden. Steuern lassen sich die Musikplayer über ein 5,5 Zoll großes Display, das jetzt eine Full-HD-Auflösung unterstützt. Die Akkulaufzeiten sollen je nach Wiedergabeart zwischen etwa 30 und 40 Stunden liegen, für eine Komplettladung des Akkus soll man 4 Stunden einplanen. Wie ihre Vorgänger setzen die neuen Modelle auf Sonys Digitalverstärker S-Master HX. In der Stromversorgung baut Sony jetzt aber zwei große Hochpolymer-Kondensatoren statt eines einzelnen ein.
Update
16.10.2026,
11:19
Uhr
Die in der EU verkauften Geräte haben wie ihre Vorgänger eine hardwareseitige Lautstärkebegrenzung, die sich auch nicht einfach abschalten lässt.
(mho)
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Deutsch-französische Initiative soll Autoindustrie stärken
Deutschland und Frankreich bereiten nach Angaben von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil einen Vorstoß zur Unterstützung der europäischen Autoindustrie vor. Man sei dazu „auf den Schlussmetern einer Einigung“, was er mit vorantreibe und auch sehr begrüße, sagte der SPD-Chef auf eine entsprechende Frage am Rande der Jahrestagung des Internationalen Währungsfonds (IWF) in Bangkok. Was aber auch dazugehöre, wenn man die Rahmenbedingungen für die europäischen Automobilkonzerne verbessere, sei, „dass es dann klare Zusagen gibt für Standortinvestitionen und auch für die Beschäftigten“.
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„Schutzmechanismen im Umgang mit China“
Klingbeil sagte, dazu liefen noch Gespräche. Er nannte als Aspekte des Pakets unter anderem „Schutzmechanismen im Umgang mit China“ und Kaufanreize für Elektroautos mit einem Fokus auf europäische Hersteller. Nach einem Bericht des Handelsblatts wollen Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron außerdem das EU-weite Verbot von Verbrennungsmotoren noch stärker lockern als bisher geplant.
Die EU-Kommission hatte im Dezember 2025 vorgeschlagen, auch nach 2035 in der EU Autos mit Verbrennungsmotor neu zuzulassen – eine Abkehr vom eigentlich ausgehandelten Verbrenner-Aus. Dafür hatte sich Deutschland eingesetzt. Ein deutsch-französisches Papier sieht laut „Handelsblatt“ jetzt unter anderem vor, dass die Hersteller ihre durchschnittlichen Emissionen ab 2035 nur noch um 90 Prozent reduzieren müssten, ohne die restlichen 10 Prozent kompensieren zu müssen. So könnten sie weiter neue Benzin- und Dieselfahrzeuge verkaufen, solange ihre Neuwagenflotte den Grenzwert einhält.
Harsche Kritik aus der Grünen-Fraktion
Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge verurteilt eine geplante deutsch-französische Vereinbarung zur Stützung der heimischen Autoindustrie als kontraproduktiv. „Bundeskanzler Friedrich Merz schafft mit dem Verbrenner-Deal einen zusätzlichen Bremsklotz für die deutschen Automobil-Standorte“, sagte sie der dpa in Berlin.
„Wir müssen nun mit voller Kraft in das E-Auto investieren, in Zukunftstechnologien, wie Batterietechnik, verbraucherfreundliches Laden, E-Autos als Speicher für unser Energiesystem oder autonomes Fahren“, argumentierte Dröge. Der deutsche Standort könne weiter mitspielen, wenn Merz aber so weitermache, entstünden die guten Jobs für Batteriezellen und Elektroautos anderswo. „Gerade einmal zehn Wochen nach dem heißesten Sommer und den größten Waldbränden in Europa opfern Merz und Macron die Klimaschutzziele im Verkehr.“
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(mfz)
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Straßen aus Asphalt mit recyceltem Kunststoff können länger halten
Forscher der Pennsylvania State University (Penn State) haben herausgefunden, dass Asphalt, dem recycelter Kunststoff beigemischt ist, als Straßenbelag länger hält als herkömmlicher Asphalt. Die Wissenschaftler gehen davon aus, dass der haltbarere Belag über die Nutzungsdauer enthaltende Kunststoffpartikel als Mikroplastik weniger stark freigibt.
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Die Forscher der Penn State versetzten Asphalt mit Polyethylen mit geringer Dichte (Low-density Polyethylene – LDPE), indem sie Kunststoff mit Gesteinskörnung, wiederverwertetes Asphaltmaterial (Ausbauasphalt) zusammen mit einem Bindemittel zum Zusammenhalt des Materials mischten. Die grundlegende Idee dahinter ist, Kunststoffe im großen Stil wiederzuverwenden und von Mülldeponien fernzuhalten. Außerdem könne der Kunststoff die Eigenschaften des Asphalts verbessern, wie die Wissenschaftler in der Studie „Microplastics release from recycled plastic modified asphalt: Detection, characterization, and environmental implications“ schreiben, die im Journal of Cleaner Production erschienen ist.
Belastungstests
Im Labor führten die Forscher zwei Tests mit dem neuen Asphalt im Labor durch, um festzustellen, wie haltbar er bei einer andauernden Verkehrsbelastung ist. Ausprobiert haben die Forscher auch, inwieweit die Witterung dem Material zusetzt und ob die Plastikpartikel über die Nutzungsdauer als gesundheitsschädliches Mikroplastik wieder freigegeben werden. In dem „Hamburg Wheel Tracking Test“ rollen Stahlräder über Asphaltproben, die in heißem Wasser liegen. Damit soll eine Verkehrsbelastung zusammen mit Hitze und Feuchtigkeit nachgeahmt werden. In dem „Moisture-Induced Stress Tester“ wurde der Asphalt hoher Hitze, Feuchtigkeit und immer wieder hydrostatischem Wasserdruck ausgesetzt. Nach den Tests sammelten die Wissenschaftler die durch die Einwirkungen freigesetzten Partikel ein und untersuchten sie auf ihren Kunststoffgehalt.
Das dabei angewendete Untersuchungsverfahren ist aufwendig. Zunächst erstellten die Forscher aus den chemischen Signaturen der ursprünglichen Asphaltbestandteile eine Referenzbibliothek. Die Größe der Partikel des Abriebs vermaßen sie mithilfe von Infrarot-Bildgebungsverfahren und verglichen die Partikel mit den chemischen Referenzmaterialien. Das Team konnte so Partikel identifizieren, die dem im urspünglichen Asphalt enthaltenen LDPE ähnelten. Um die Proben miteinander vergleichen zu können, setzten die Wissenschaftler die Gesamtfläche der identifizierten, LDPE-ähnlichen Partikel ins Verhältnis zum Gewicht des untersuchten Asphalts.
Die Forscher der Penn State fanden heraus, dass der mit recyceltem Kunststoff versetzte Asphalt besser hielt und insgesamt weniger Abrieb erzeugte als gleicher Asphalt ohne LDPE. Die Wissenschaftler schließen aus dieser Eigenschaft, das auch grundsätzlich nur wenig Mikroplastik unter Belastung abgegeben wird. Die Forscher sehen allerdings die Notwendigkeit, eine Feldstudie mit Belastungstests unter realen Bedingungen durchzuführen, um genaue Aussagen treffen zu können. Ausschließen, dass doch mehr LDPE-Kunststoff in Form von Mikroplastik freigesetzt wird, können die Forscher deshalb bisher nicht.
(olb)
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