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Künstliche Intelligenz

GitHub Spark: Vibe Coding für KI-fähige Web-Apps mit Front- und Backend


Mit Spark – nicht zu verwechseln mit Apache Spark – veröffentlicht GitHub einen vollständig automatisierten full-stack KI-Web-App-Builder, den Anwenderinnen und Anwender über Befehle in menschlicher Sprache steuern. Dabei erzeugt die KI-Anwendung Apps, die selbst KI-fähig sind.


enterJS Web Security Day

enterJS Web Security Day

(Bild: Alexander Supertramp/Shutterstock.com)

Neun von zehn Webanwendungen haben Sicherheitslücken – höchste Zeit für Web Developer, zu handeln. Auf dem ersten enterJS Web Security Day am 9. Oktober 2025 geht es um automatisierte Sicherheitsprüfungen, den Einsatz von Passkeys und den Schutz vor KI-basierten Angriffen.

Auf Basis von Claude Sonnet 4 entwickelt Spark für die Web-Apps Front- und Backend, erzeugt die erforderlichen Repos und sorgt für Hosting, Deployment und GitHub-Authentifizierung. Für die KI-Komponenten bindet Spark automatisch Datenquellen ein und stellt die Inferenzen zur Verfügung. Außerdem lassen sich weitere KI-Quellen wie OpenAI oder DeepSeek inklusive Schlüsselmanagement zufügen.


GitHub Spark

GitHub Spark

In der rechten Spalte zeigt Spark das Ergebnis in einer lauffähigen Vorschau an.

(Bild: GitHub)

Entwicklerinnen und Entwickler arbeiten in menschlicher Sprache, können Bedienelemente visuell bearbeiten oder Code mit Copilot im Editor anpassen. Ähnlich wie bei Google Opal oder Firebase Studio zeigt Spark das Ergebnis in der Entwicklungsumgebung sofort an, sodass es sich weiter verfeinern lässt. Wenn alles fertig ist, veröffentlichen die Entwickler ihre App mit einem Klick auf „View site“.

Derzeit ist Spark nur als Preview für Pro+-Kunden erhältlich und umfasst 375 Prompts im Monat. GitHub beabsichtigt, es bald allgemein auszurollen.


(who)



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USA vs. Apple: iPhone-Konzern warnt vor juristisch erzwungenem Redesign


Apple hat alle Wettbewerbsvorwürfe der US-Regierung zurückgewiesen: Die Kartellklage des US-Justizministeriums bestehe aus „unbelegten Behauptungen“ und sei ein „Frontalangriff auf Apples gesamtes Geschäftsmodell“, moniert der Konzern in seiner Antwort auf die Vorwürfe.

Die Klage schaffe einen „gefährlichen Präzedenzfall“ für staatliche Eingriffe in Technik und versuche, ein Redesign auf dem Gerichtsweg zu erzwingen, argumentiert Apple in seiner jüngsten Eingabe (United States of America vs. Apple, United States District Court For The District Of New Jersey, Aktenzeichen 2:24-cv-04055). Apple sei weder ein Monopolist noch werde durch Produktentscheidungen der Wettbewerb unrechtmäßig behindert.

Das US-Justizministerium hat Apple im vergangenen Jahr verklagt: Der Konzern habe ein illegales Monopol im Smartphone-Markt – speziell im „Performance-Smartphone-Markt“ – errichtet, so der Vorwurf. Diese Marktdefinition hat Apple nun als Fantasiekonstrukt bezeichnet, eine Unterscheidung zwischen Smartphones und Performance-Smartphones entspreche nicht der „wirtschaftlichen Realität“, Apple bewege sich in einem „ultrakompetitiven Markt“.

Die vom Justizministerium aufgeführten Beispiele für wettbewerbsfeindliches Verhalten hat Apple samt und sonders zurückgewiesen. Weder unterdrücke das Unternehmen sogenannte „Super-Apps“, die viele Funktionen bündeln, noch verhindere Apple ein plattformübergreifendes Messaging.

Auch andere Vorwürfe in Hinblick auf Cloud-Gaming und die Bindung der NFC-Schnittstelle an Apple Pay weist Apple zurück. In diesen Punkten hat der Konzern inzwischen bereits Änderungen umgesetzt, allerdings erst auf Druck von Regulierern, unter anderem in der EU.

Das Gesetz über digitale Märkte „Digital Markets Act“ hat Apple bereits zu einer weitreichenden Öffnung gezwungen. Auch in den USA muss Apple Apps inzwischen erlauben, auf eigene Kaufmöglichkeiten zu verweisen – und darf dafür auch keine Provision mehr veranschlagen. Hier wie dort kämpft der Konzern weiter beharrlich gegen diese gesetzlichen oder gerichtlichen Vorgaben.


(lbe)



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KI-Zwang in Whatsapp alarmiert italienische Wettbewerbsbehörde


Italien untersucht mögliche Verstöße gegen Wettbewerbsrecht durch Meta Platforms. Anlass ist, dass Meta seinen KI-Dienst ungefragt in Whatsapp eingebaut hat. Und Whatsapp hält eine dominante Position im Markt für persönliche Kommunikationsdienste. Grundsätzlich ist es im Wettbewerbsrecht verpönt, Macht auf einem Markt als Hebel für Vorteile in einem anderen Markt auszunutzen.

Am Dienstag haben Ermittler der Wettbewerbsbehörde AGCM und der Finanzpolizei eine Hausdurchsuchung bei Facebook Italy, der italienischen Niederlassung Meta Platforms‘, durchgeführt. „Dadurch, dass Meta Platforms Meta AI mit Whatsapp kombiniert, sieht es so aus, als sei Meta in der Lage, seine Kundenbasis in den aufkeimenden (KI-)Markt zu leiten, nicht durch Leistung im Wettbewerb, sondern durch Aufzwingen zweier unterschiedlicher Dienste, was womöglich Mitbewerbern schadet“, schreibt die AGCM (Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato) in einer Pressemitteilung.

Eine der zu klärenden Fragen wird sein, ob die in Whatsapp verankerte Meta AI wirklich ein von Whatsapp unterschiedlicher Dienst ist, wie es die AGCM sieht, oder ob die KI lediglich ein neuer Teil der Funktionen Whatsapps selbst ist. Laut Behörde besteht die Gefahr, dass die Whatsapp-Nutzer von Metas AI abhängig werden, nicht zuletzt, weil die von der Meta-KI gesammelten Daten mit der Zeit zu nützlicheren und relevanteren Antworten führen sollen. Daher untersucht die italienische Behörde, in enger Abstimmung mit der Wettbewerbsaufsicht der Europäischen Union, ob Meta Platforms seine dominante Marktposition missbraucht und Artikel 102 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union verletzt hat. heise online hat Meta zu einer Stellungnahme eingeladen.

Im Whatsapp-Interface prangt seit März ein bläulicher Kreis. Wer (auch irrtümlich) darauf tappt, ruft die Meta AI auf. Im Suchbereich der App ist die Meta AI ebenfalls verankert. Interaktionen sind nicht verschlüsselt und werden von Meta gespeichert und ausgewertet.

Entfernen lässt sich die KI-Schaltfläche nicht. Dies lässt vermuten, dass die zuständigen Meta-Mitarbeiter hohem Erfolgsdruck ausgesetzt sind, und ihr Erfolg an Nutzungsraten des KI-Dienstes gemessen wird. Die Statistik unterscheidet nicht zwischen bewusster Nutzung und unabsichtlichen Aufrufen, im Englischen als fat-fingering bekannt. Ein ständig prominent eingeblendetes Bedienelement führt zwangsläufig zu mehr unbeabsichtigter Interaktion und damit statistisch höheren Nutzungsraten.


(ds)



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Streamer sollen deutsche Filme und Serien kaufen müssen


In Deutschland soll deutlich mehr Geld in Filmförderung fließen. Darauf haben sich Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) und der Staatsminister für Kultur und Medien, Wolfram Weimer (parteilos), verständigt. Gekoppelt werden soll die Erhöhung mit einer Investitionsverpflichtung für Streaming-Anbieter wie Netflix, Amazon Prime und Disney in deutsche Filmproduktionen. Die Höhe dieser Verpflichtung ist noch nicht bekannt. Nächste Schritte sind der Entwurf eines Investitionsverpflichtungsgesetzes, dessen Ressortabstimmung und eine Branchenanhörung.

Laut der Übereinkunft sollen ab nächstem Jahr 250 Millionen Euro für den Filmstandort Deutschland zur Verfügung stehen. Das bedeutet fast eine Verdopplung der Fördermittel für den Deutschen Filmförderfonds (DFFF) und den German Motion Picture Fund (GMPF). Diesem Vorhaben hat das Bundeskabinett im Rahmen des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushalt 2026 zugestimmt. Zusammen mit weiteren Geldern aus der kulturellen Filmförderung, die von Jurys vergeben werden, und der durch die Filmförderabgabe finanzierten Filmförderungsanstalt, stehen künftig insgesamt rund 310 Millionen Euro bereit. Dazu kommen noch Produktionshilfen der Bundesländer.

„Wir brauchen mehr Blockbuster und Serienhits made in Germany“ betonte Weimer. Die geplanten Maßnahmen seien „der Soundtrack zum Aufbruch“. Die Filmförderfonds würden damit „international konkurrenzfähig ausgestattet“. Klingbeil ergänzte: „Die Filmförderung ist sehr gut investiertes Geld in die Kultur in Deutschland.“

Weimer hat jüngst „strukturelle Verwerfungen durch die Digital-Plattformen und durch die Streaming-Anbieter“ in der Medien- und Filmwirtschaft ausgemacht. Es sei eine „Unwucht“ entstanden. Netflix & Co erzielten in Deutschland hohe Umsätze und sollten daher zum Produktionsstandort Deutschland beitragen. Als Drahtzieher der jetzigen Einigung gilt der neue Finanzstaatssekretär Björn Böhning (SPD), der zuvor Chef der Produktionsallianz der deutschen Film- und TV-Branche war.

Schon die alte Bundesregierung hat einen Vorstoß für eine solche Lex Netflix gewagt: 20 Prozent der Streaming-Umsätze sollten für europäische audiovisuelle Produktionen ausgeben werden. Ähnliche Verpflichtungen oder Abgaben gibt es bereits in der Schweiz, mehreren EU-Ländern und Kanada, allerdings mit Auflagen im einstelligen Prozentbereich, nicht 20 Prozent. Italien schreibt Streamern 16 Prozent vor, wovon 30 Prozent in nicht-italienische europäische Produktionen fließen dürfen. In Frankreich sollen Streamer mindestens 20 Prozent ihrer Umsätze für Rechte an französischen Produktionen ausgeben.

Gegen die Pläne der alten Bundesregierung ist insbesondere die Digitalbranche Sturm gelaufen. Ihr Argument: Die Streamer geben bereits jetzt hunderte Millionen Euro jährlich in Deutschland aus, zusätzlich zur vorgeschriebenen Filmförderabgabe. Da garantiere ein Investitionsverpflichtungsgesetz keineswegs, dass mehr Geld in deutsche Produktionen fließe.

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(ds)



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