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Künstliche Intelligenz

Glances 4.4.0: System-Monitor erhält Python API und Neofetch-Modus


Die Entwickler des plattformübergreifenden System-Monitoring-Tools Glances haben Version 4.4.0 veröffentlicht. Die zentrale Neuerung der Open-Source-Software ist eine Python-API, mit der sich Glances als Bibliothek in eigene Projekte integrieren lässt. Bisher war das Tool primär als eigenständiges Kommandozeilenprogramm konzipiert.

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Ab sofort erlaubt die neue API den Entwicklern, Glances-Funktionen direkt in Python-Code einzubinden. Damit lassen sich die umfangreichen Monitoring-Funktionen des Tools nun programmatisch nutzen, ohne den Umweg über die Kommandozeile oder REST-API gehen zu müssen.

Eine weitere sichtbare Neuerung ist die Option --fetch, die einen Schnappschuss des aktuellen Systemzustands anzeigt. Die Funktion orientiert sich explizit am beliebten Tool Neofetch und präsentiert eine kompakte Systemübersicht mit den wichtigsten Metriken. Die neue Option ergänzt die kontinuierliche Monitoring-Ansicht von Glances um einen schnellen Statuscheck.

Bei den Breaking Changes ist insbesondere die Überarbeitung des Prometheus-Export-Formats zu beachten: Die Metriken werden jetzt benutzerfreundlicher strukturiert ausgegeben, was aber bei bestehenden Dashboards und Abfragen zu Problemen führen kann. Administratoren, die Glances mit Prometheus-Monitoring nutzen, sollten also im Zuge des Updates ihre Konfigurationen überprüfen.

In der Prozessliste zeigt Glances lange Kommandozeilen standardmäßig gekürzt an. Mit den Pfeiltasten können Nutzer die vollständigen Befehle einblenden, die Shift-Taste in Kombination mit Pfeiltasten wechselt zwischen verschiedenen Spalten-Sortierungen. Diese Änderung macht die Prozessübersicht übersichtlicher, erfordert aber eine kurze Eingewöhnung.

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Für Container-Umgebungen zeigt Glances auch die verwendeten Ports in der Container-Sektion an. Dieser bereits seit 2017 offene Feature-Request erleichtert die Übersicht in Docker- und Podman-Deployments erheblich. Zusätzlich wurden Disk-I/O-Latenzen als neue Metrik integriert, womit sich Speicher-Performance-Probleme besser identifizieren lassen.

Als experimentelles Feature steht ein Export-Modul für die analytische DuckDB-Datenbank zur Verfügung. DuckDB eignet sich besonders für komplexe Abfragen über historische Monitoring-Daten. Der Sensors-Plugin aktualisiert sich standardmäßig alle 10 Sekunden statt bei jedem Refresh-Zyklus, was die CPU-Last reduziert.

Die Bugfix-Liste umfasst mehrere kritische Korrekturen. Unter macOS zeigte Glances unter Umständen keine Prozesse mehr an, unter Windows wurden CPU-Statistiken falsch dargestellt. Beide Probleme sind jetzt behoben. Ein schwerwiegender Performance-Bug, der bei laufenden virtuellen Maschinen zu API-Verzögerungen von über drei Minuten führte, haben die Entwickler ebenfalls gelöst.

Das Cloud-Plugin kontaktierte selbst bei deaktiviertem Status die Metadata-Adresse 169.254.169.254, was in bestimmten Netzwerk-Umgebungen Probleme verursachte. Auch dieser Fehler ist korrigiert. Alle Bugfixes und neuen Funktionen beschreiben die Release Notes auf der GitHub-Seite von Glances.


(fo)



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Künstliche Intelligenz

Web-Suche für die lokale KI: So schließen Ihre LLMs Wissenslücken


Zu den größten Stärken lokaler KIs zählt der Datenschutz. Nutzer können sich ungestört mit ihren LLMs unterhalten, ohne dass ein Dritter Gespräche mitliest, speichert und für eigene Zwecke auswertet. Ein wesentlicher Nachteil der lokalen LLMs aber ist der statische Wissensstichtag: Er ist auf den Zeitpunkt des Trainings beschränkt; Informationen, die danach entstanden sind, bleiben ohne externe Hilfe verborgen. Bei vielen Modellen liegt dieser Stichtag mehr als ein Jahr zurück. Ein Anfang 2025 trainiertes lokales LLM kann nicht wissen, wer beispielsweise im Oktober 2025 den Physiknobelpreis erhalten hat.

Web-Suchfunktionen schließen diese Lücke. Lokale KI-Modelle lassen sich relativ unkompliziert mit der Fähigkeit zur Internet-Recherche ausstatten: völlig kostenlos und komplett auf dem eigenen System gehostet. Wir haben das in einem lokalen Setup eingerichtet und ausprobiert. Der Einrichtungsaufwand liegt nur bei einer guten Stunde und bedient sich ausschließlich frei nutzbarer, quelloffener Software.

  • Mit der Fähigkeit zur Web-Suche holen Nutzer ihre lokalen LLMs aus der eigenen Trainings-Bubble. So liefern die Modelle auch Informationen zu aktuellen Ereignissen.
  • Die browserbasierte Software Open WebUI bietet einen komfortablen Weg, die lokalen Sprachmodelle mit dem Werkzeug einer Online-Recherche zu verknüpfen.
  • Der Artikel erläutert Schritt für Schritt den vollständigen Weg zur Einrichtung der Web-Suche für lokale KIs unter Windows 11.

Der Artikel erklärt, wie Sie eine Web-Suchfunktion für Ihre lokalen KI-Modelle unter Windows 11 einrichten. Voraussetzung dafür ist eine Ollama-Installation. Der Text erläutert Schritt für Schritt die Einrichtung von Open WebUI unter Docker und einer geeigneten Suchmaschine für hohen Datenschutz. Fertig eingerichtet durchpflügt das KI-System das Internet nach aktuellen Informationen, liest Web-Inhalte aus und liefert die passenden Quellen zum Nachlesen.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Web-Suche für die lokale KI: So schließen Ihre LLMs Wissenslücken“.
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Künstliche Intelligenz

Freitag: TikTok bestätigt Investoren-Deal, Tastenverzögerung verrät Nordkoreaner


Um eine Sperre in den USA zu vermeiden, verkauft TikTok einen Großteil der Anteile der US-Tochter an US-amerikanische und internationale Investoren. Das ist nun bestätigt, nachdem die TikTok-Mitarbeiter intern darüber informiert wurden. Demnach übernehmen Oracle und zwei Investmentunternehmen 45 Prozent an einem neuen TikTok-Joint-Venture. Gegen ausländische Einmischung ist auch Amazon.com vorgegangen, denn die Tastenanschläge eines externen Mitarbeiters waren verdächtig verzögert. Amazon.com erkannte ihn als Nordkoreaner, der vorgeblich in Arizona saß, aber seinen Administrator-Job von Asien aus betrieben hatte. Der Mann wurde umgehend ausgesperrt. Derweil steht nach elfjährigem Verfahren fest, dass Meta Platforms‘ personalisierte Werbung unzulässig ist, Datensammlung auf Drittseiten ebenso. Zudem sind Metas Auskünfte viel zu bescheiden. Das hat Österreichs Oberster Gerichtshof jetzt entschieden, nachdem ein bekannter Datenschutzaktivist Meta deswegen verklagt hatte – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.

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TikTok hat die Vereinbarung zum Verkauf des Großteils der Anteile an der US-Tochter offenbar unterzeichnet. Das geht aus einer internen Mitteilung von TikTok-Chef Shou Zi Chew an seine Mitarbeiter hervor. Durch den Verkauf entgeht die chinesische Videoplattform einem Verbot in den USA. Ein letztes Jahr dort verabschiedetes Gesetz zum Zwangsverkauf von TikTok hat das Ziel, die Daten von US-Bürgern dem Zugriff der chinesischen Regierung zu entziehen und auch den TikTok-Empfehlungsalgorithmus unter die Kontrolle lokaler Unternehmen zu stellen. TikTok war rechtlich dagegen vorgegangen, blieb aber erfolglos. Jetzt sollen Oracle und zwei Investmentunternehmen dem TikTok-Gesetz Genüge leisten: TikTok unterzeichnet Deal zum Verkauf von Anteilen der US-Tochter an Investoren.

IT-Fachkräfte aus Nordkorea schleichen sich unter falschen Identitäten bei westlichen Unternehmen ein. Durch Heimarbeit verschaffen sie der nordkoreanischen Regierung Einnahmen, bei Gelegenheit sammeln sie auch regimedienliche Daten. Amazon.com hat einen solchen Maulwurf ausgehoben. Verraten hat ihn die um einen Sekundenbruchteil langsameren Tastaturbedienung. Der Datenkonzern hatte den Administrator-Job an einen Personaldienstleister ausgelagert. Dieser meinte, jemanden in Arizona eingestellt zu haben, und Amazon schickte ihm einen Laptop. Darauf installierte Sicherheitssoftware schlug Alarm, denn die Laufzeit der zu Amazons Servern übertragenen Tastaturanschläge lag nicht im Bereich einiger Dutzend Millisekunden, sondern bei 110 Millisekunden: Tastatur-Verzögerung entlarvt nordkoreanischen IT-Maulwurf bei Amazon.com.

Meta Platforms hat sein Geschäftsmodell im Europäischen Wirtschaftsraum illegal betrieben: Es hat zu viele Daten gesammelt, Werbung unzulässig personalisiert und zu wenig Auskunft gegeben. Das hat der Oberste Gerichtshof Österreichs (OGH) nach elf Jahren Verfahrensdauer entschieden. Facebook durfte Werbung nicht auf den Kläger zuschneiden und darf auf Drittseiten keine Daten über ihn ernten. Und entgegen Metas bisheriger Praxis beschränkt sich sein Anspruch auf Auskunft nicht bloß auf eine Kopie aller persönlichen Daten, sondern umfasst auch die Offenlegung der Zwecke der Verarbeitung sowie die Quellen und Empfänger der Daten. Zahlreiche Klagen dürften folgen, und womöglich wird sich auch der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) an Auslegungen des OGH orientieren: Österreichs Höchstgericht erklärt personalisierte Werbung von Meta Platforms unzulässig.

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Letzte Woche hat die französische Polizei zwei verdächtige Crew-Mitglieder auf einer Personenfähre festgenommen. Die Verdächtigen sollen versucht haben, sich unbefugt Zugang zu den Datenverarbeitungssystemen des Schiffs zu verschaffen. Bei den Verdächtigen handelt es sich um einen Letten und einen Bulgaren. Die französische Spionageabwehrbehörde untersucht den mutmaßlichen Cyberangriff, der auf einer namentlich nicht genannten internationalen Passagierfähre stattfand. Das lettische Besatzungsmitglied ist demnach in Haft und wird beschuldigt, für eine nicht identifizierte ausländische Macht gehandelt zu haben. Dem in Haft genommenen Letten werfen die Behörden kriminelle Verschwörung vor sowie „Hacking“-bezogene Straftaten mit dem Ziel, den Interessen der ausländischen Macht zu dienen. Der Bulgare kam nach der Befragung wieder auf freien Fuß: Frankreich untersucht „ausländische Einmischung“ nach Malware-Fund auf Fähre.

Wer bereits ein Leerrohr für den Glasfaseranschluss im Keller hat, fühlt sich meist auf der sicheren Seite. Jetzt kann es nicht mehr lange dauern, bis die Wohnung an das schnelle Internetkabel angeschlossen ist. Doch manchmal trügt der Schein, etwa weil die Arbeiten in der Siedlung nicht so gut laufen wie gedacht, das Bauunternehmen schlecht geplant hat oder es womöglich zwischenzeitlich bankrottgegangen ist. Um solchen Problemen vorzubeugen, sollten Kunden mit dem Anbieter einen konkreten Fertigstellungszeitraum verabreden. Diese zeitlichen Zusagen sollten sie sich schriftlich bestätigen lassen. Mehr zu den rechtlichen und technischen Fakten rund um den Glasfaseranschluss klären wir im c’t-Verbraucherschutzpodcast Vorsicht, Kunde: Glasfaseranschluss verzögert sich.

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Auch noch wichtig:


(fds)



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Elektrostimulation gegen VR-Übelkeit: Stimbox sagt Motion Sickness den Kampf an


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Das französische Start-up Neural Balance Innovation, kurz „NBI“, will mit einem kleinen Gerät namens „Stimbox“ das Risiko von auftretender Übelkeit in Virtual Reality verringern und gleichzeitig das Gefühl von Bewegung verstärken. Die Technologie basiert auf galvanischer Vestibularstimulation (GVS), also gezielten elektrischen Impulsen auf das Gleichgewichtsorgan im Innenohr.

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„Stimbox“ besteht aus einer kleinen Steuereinheit und zwei bis drei Elektroden, die hinter den Ohren angebracht werden. Die elektrische Stimulation soll entweder den Gleichgewichtssinn bewusst stören, sodass das Gehirn ihn nicht mehr als zuverlässige Quelle einstuft und sich rein auf visuelle Signale verlässt, oder mit der virtuellen Bewegung synchronisiert werden, um die Illusion physischer Fortbewegung zu erzeugen. Beides kann helfen, den sogenannten „Motion Sickness“-Effekt in VR zu reduzieren.



Clarice da Costa Corrêa ist an der Entwicklung der „Stimbox“ beteiligt und stellte das Gerät auf der diesjährigen XR-Messe „UnitedXR Europe“ in Brüssel vor.

(Bild: Christian Steiner)

Laut Clarice da Costa Corrêa, Ingenieurin und Doktorandin bei NBI, wird der Effekt deutlich spürbar, sobald das System individuell auf die nutzende Person kalibriert ist. Dieser Prozess erfolgt über eine App und dauert rund 20 Minuten. Dabei wird getestet, wie das Innenohr, die Wirbelsäule und beide Körperseiten auf die Impulse reagieren. So können individuelle Schwellenwerte bestimmt werden: Unterhalb einer gewissen Reizintensität kann die Übelkeit sogar schlimmer werden, oberhalb davon setzt der gewünschte positive Effekt ein.

Neben der akuten Anwendung untersucht NBI auch mögliche Langzeitwirkungen. In ersten internen Studien soll eine tägliche Anwendung über zehn Tage hinweg das Gleichgewicht von Testpersonen auch außerhalb der VR verbessert haben. Die Hoffnung sei, dass sich durch regelmäßige Nutzung auch die Toleranz gegenüber Bewegung in VR dauerhaft erhöhen lasse.

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NBI sucht derzeit noch nach Partnern in der Industrie, um die Integration der Technik in bestehende VR-Hardware voranzutreiben. Zudem erschweren medizinische Zulassungsverfahren den Einsatz bei Menschen mit bestehenden Gleichgewichtsstörungen, auch wenn erste Tests in diese Richtung laut Corrêa bereits vielversprechend verlaufen sein sollen.

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Die „Stimbox“ ist für Unternehmen und Forschungseinrichtungen bereits als kabelloses Gerät erhältlich, das sich per Bluetooth, WLAN oder USB mit VR-Headsets verbinden lässt. Die aktuelle Version nutzt Elektroden, was eine gewisse Vorsicht beim Anlegen erfordert. Eine neue Variante mit elektromagnetischer Stimulation soll künftig ohne direkten Hautkontakt auskommen und damit auch für ein breiteres Publikum geeignet sein.

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(joe)



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