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„Glasfaser-DSL“ keine Glasfaser: Landgericht unterbindet irreführende Werbung von 1&1
1&1 hat Internetanschlüsse über die Kupferleitung als Glasfaser-DSL-Tarif beworben. Für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist das Vorgehen irreführend, man hat daher eine Klage eingereicht. Das Landgericht Koblenz hat den Verstoß von 1&1 nun bestätigt.
Die Richter waren ebenso wie die Verbraucherschützer der Auffassung, dass 1&1 irreführende Werbung betreibt, wenn man DSL-Anschlüsse unter der Bezeichnung „1&1 Glasfaser-DSL“ anbietet. „Wer scheinbar Glasfaser verspricht, aber nur DSL liefern kann, täuscht Verbraucherinnen und Verbraucher“, sagt Ramona Pop, Vorständin vom Verbraucherzentrale Bundesverband, laut der heute veröffentlichten Mitteilung.
Positives Ergebnis im Glasfaser-Check
Demnach erschien der Hinweis, wenn Nutzer auf der Webseite von 1&1 prüften, ob ein Glasfaseranschluss bei ihnen zu Hause verfügbar ist. Selbst wenn Kunden wegen vorhandener Kupferleitungen nur DSL-Anschlüsse buchen können, wurde laut vzbv ein positives Ergebnis angezeigt. „1&1 Glasfaser-DSL-Anschluss verfügbar“ samt grüner Haken war das Resultat.
Bei „1&1 Glasfaser-DSL“ handelte sich dann aber um keine Glasfaser-, sondern um herkömmliche DSL-Tarife, die Vectoring nutzen. Die Glasfaser läuft also nur bis zum Verteilerkasten vor dem Haus. Was 1&1 damit erwecke, wären falsche Verheißungen auf einen Highspeed-Internet-Zugang, so Ramona Pop.
„Versteckte Hinweise“ auf DSL-Tarif reichen nicht aus
So sieht es auch das Landgericht Koblenz, das ebenfalls von falschen Erwartungen ausgeht. Ein positiver Glasfaser-Check suggeriere, Nutzer erhalten an ihrer Adresse einen vollwertigen Glasfaseranschluss, bei dem das Glasfaserkabel direkt bis zum Gebäude reicht.
Dass 1&1 in dem Ergebnis in „versteckten Hinweisen“ informiere, dass „Glasfaser-DSL“ kein echter Glasfaser-Tarif sei, reiche nicht aus. Die Irreführung bestehe. Zumal die Nutzer keinen Grund und keine Verpflichtung hätten, selbst nach Informationen zu suchen, die den Annahmen entgegenstehen, die aus der Werbung hervorgehen.
Das Urteil des LG Koblenz (Az. 3 HK O 69/24. ) stammt bereits vom 16.09.2025 und ist noch nicht rechtskräftig. 1&1 ist gegen das Urteil in Berufung gegangen (Az. 9 U 990/25).
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Schiefes Gesicht? YouTube rückt’s gerade – ohne Frage » nextpit
Etwas weniger Rauschen, höhere Kontraste – Google verbessert auf Youtube ungefragt hochgeladene Shorts. Nicht jedem Nutzer gefällt das. Es stellt sich die Frage, wer eigentlich darüber entscheiden darf wie ein Video aussehen soll.
Nicht jedes Foto oder Video gelingt perfekt aus dem Handgelenk. Und nicht immer ist das Motiv frei von optischen Fehlern, die dem eigenen Empfinden entgegenstehen. Mit einer Vielzahl von Filtern lassen sich die eigenen Aufnahmen optimieren. Diese Arbeit will Google allem Anschein nach seinen Nutzern künftig abnehmen – wie eine Reihe von Content Creators in den letzten Wochen erkennen musste.
Seit Juni häufen sich unter Nutzern Berichte, dass die von ihnen auf YouTube eingestellten Shorts nicht so wiedergegeben wurden, wie sie eigentlich hochgeladen wurden. Vielmehr schienen die Videos aufgehübscht worden zu sein. Sie wirkten auf der Plattform glatter und frei von Bildrauschen. Auch die Kontraste zeigten sich nachträglich verbessert.
KI pfuscht ungefragt in Bildern herum
Verstört zeigten sich die betroffenen YouTuber in dem Bericht der BBC jedoch nicht nur von der Tatsache , dass diese Eingriffe ohne ihr Wissen und ohne ihr Einverständnis vorgenommen wurden. Sie kritisieren zudem, dass Google keinerlei Andeutungen gemacht hat, dass mit einer solchen Bearbeitung gerechnet werden muss.
In einer Stellungnahme auf X bestätigte der Konzern die Verbesserung von Shorts auf der Videoplattform, die im Rahmen eines Experiments bei einer begrenzten Anzahl von Videos durchgeführt wurden. Man wolle den Nutzern auf diesem Weg eine noch bessere Qualität ihrer Shorts bieten.
Google betont, dass man dazu keine Künstliche Intelligenz (KI) genutzt, sondern auf eine Technologie des maschinellen Lernens zurückgegriffen habe. Die vorgenommenen Korrekturen würden vielmehr denen entsprechen, die in ähnlicher Weise von modernen Smartphones. Technisch lassen sich die beiden Begriffe allerdings nicht so strikt voneinander trennen. Das maschinellen Lernen (ML) die Basis, auf der die KI schließlich ihre Ergebnisse entwickelt. Vermutlich soll so Befürchtungen um einen zu laxen Umgang mit den Daten der Nutzer entgegnet werden.
Wieviel gehört mir noch von meinem Bild?
Vielen Nutzern mag eine solche automatische Bildkorrektur gefallen. Dennoch wirft diese Form der automatischen Bildkorrektur Fragen auf. Dass ein Konzern letztlich, darüber entscheidet, wie die Wirklichkeit gezeigt wird, ist zumindest befremdlich.
Dementsprechend kritisch werden die Eingriffe bewertet. Ein Teil der YouTuber, deren Videos verbessert wurden, sieht sich bevormundet. Wer etwa das Medium Video kreativ nutzt, muss befürchten, dass qualitative Brüche als künstlerisches Element von Google im Nachhinein geglättet werden. Eine Möglichkeit diese Korrekturen auszuschließen, gibt es bisher nicht.
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Amazon Web Services: DNS-Problem legte zahlreiche Online-Dienste lahm
Wenn es einmal bei einem der großen Cloud Service Provider hakt, dann merkt es die halbe Welt. Das ist Amazon bei seinen Amazon Web Services (AWS) heute Vormittag hiesiger Zeit passiert. Aufgrund eines Problems bei der DNS-Auflösung fielen einige Dienste temporär aus. Davon betroffen waren auch Snapchat, Epic Games und Fortnite.
Am Montagmorgen gegen 9 Uhr gingen die ersten Hinweis zu den Störungen ein, sodass etwa ein User auf Reddit fragte, ob denn auch bei anderen der Sprachassistent Alexa meldete, dass das Internet nicht erreichbar ist. Dies wurde von anderen bejaht und ein Blick auf Störungsportale zeigte, dass kurz darauf eine vierstellige Zahl von Störungsmeldungen bei den Amazon Web Services eingegangen war. Parallel häuften sich Ausfälle bei diversen Online-Angeboten wie Snapchat, Zoom, Duolingo, Signal und Slack. Auch bei Online-Spielen wie Clash of Clans, Fortnite und Roblox wurden vermehrt Ausfälle berichtet.
Auf der öffentlichen Statusseite der Amazon Web Services erfolgte gegen 11 Uhr (MESZ) die Bestätigung eines Problems mit der DNS-Auflösung durch die API der DynamoDB-Datenbank als potenzielle Ursache. Dabei wurde die Region „US-EAST-1“ als betroffen ausgemacht, doch die Fehler hatten globale Auswirkungen, da eben auch Dienste in anderen Regionen darauf zugreifen.
Erste Gegenmaßnahmen bei AWS zeigten ihre Wirkungen, sodass schon kurz darauf die Zahl der Problemberichte deutlich abnahm. Um etwa 13 Uhr meldete AWS, dass das „zugrunde liegende DNS-Problem vollständig behoben“ worden sei, „die meisten AWS-Servicevorgänge laufen jetzt normal“, hieß es weiter. Dennoch könnte es weiterhin zu verzögerten Anfragen kommen. Die letzte Statusmeldung traf gegen 14:48 Uhr ein und besagt, dass AWS weiter Fortschritte durch den Start neuer EC2-Instanzen in US-EAST-1 erziele.
AWS hatte schon öfter solche Probleme
Wie The Verge berichtet, war es nicht der erste Vorfall dieser Art: Bereits in den Jahren 2023, 2021 und 2020 sorgten Probleme mit AWS in der Region US-EAST-1 für stundenlange Ausfälle bei damit verknüpften Online-Diensten.
Die Redaktion dankt zahlreichen Lesern für die Hinweise!
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