Künstliche Intelligenz
Globalfoundries will CPU-Urgestein MIPS Technologies übernehmen
Beim CPU-Designer MIPS Technologies bahnt sich eine weitere Übernahme an. Der Chipauftragsfertiger Globalfoundries will MIPS übernehmen – beide Firmen haben sich bereits auf die Formalitäten geeinigt. Zu den finanziellen Details schweigen sie sich aus. Noch bis zum Jahresende soll die Übernahme abgeschlossen sein.
MIPS wurde ursprünglich im Jahr 1984 als MIPS Computer Systems gegründet und spezialisierte sich auf die Entwicklung der eigenen CPU-Befehlssatzarchitektur Microprocessor Without Interlocked Pipeline Stages. Dabei handelte es sich bereits um eine RISC-Architektur (Reduced Instruction Set Computer).
Mittlerweile ist MIPS allerdings auf die Entwicklung von CPU-Kernen mit dem offenen Befehlssatz RISC-V und von KI-Rechenwerken umgeschwenkt. Dazu gehören Designs für Fahrzeuge (Automotive) und Edge-Systeme.
Fertigungstechnik und Designs aus einer Hand
Globalfoundries will MIPS als eigenständige Firma weiterführen. Das zugewonnene geistige Eigentum (Intellectual Property, IP) soll das Herstellerportfolio erweitern. Globalfoundries dürfte kommende Designs stark an die eigenen Fertigungsprozesse anpassen, um Kunden mit anpassbaren Chips anzulocken. Die Firma stellt dann nicht nur die Chips her, sondern hilft auch beim Entwurf.
Die Übernahme dürfte derweil nicht allzu teuer sein. Im Jahr 2013 übernahm der britische GPU-Entwickler Imagination Technologies MIPS für 100 Millionen US-Dollar. Nachdem der Investor Canyon Bridge Capital Partners die Firma Imagination 2017 übernommen hatte, ging MIPS an Tallwood Venture Capital. 2018 übernahm das KI-Start-up Wave Computing MIPS. Im Rahmen von dessen Insolvenz wurde MIPS wieder als eigenständige Firma ausgegliedert.
(mma)
Künstliche Intelligenz
VPN-Zugangsdienst gestört: Einschränkungen beim E-Rezept und andere Anwendungen
Seit diesem Mittwochmorgen gibt es wieder Störungen beim VPN-Zugangsdienst der Arvato Systems Digital GmbH. „Die Arvato ist bereits in der Analyse, um die Ursache schnellstmöglich zu beheben“, heißt es von der Gematik. Anfang des Monats hatte eine „intensive Fehleranalyse“ eine Internetstörung beim VPN-Zugangsdienst ergeben. Für Versicherte, Ärzte und Apotheker kann es daher zu Einschränkungen beim Zugang zu Diensten der Telematikinfrastruktur (TI) kommen.
Wie viele Versicherte von der Störung betroffen sind, ist unklar. Während ein Login in die ePA-App funktioniert, berichten einige von Problemen beim Einlösen des E-Rezepts. Allerdings sind nach Angaben der Gematik auch andere Anwendungen wie die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder der elektronische Arztbrief betroffen.
Die Störungen sind kein Einzelfall. Immer wieder berichten Praxen bundesweit über Ausfälle, Verzögerungen und Probleme beim Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA), das E-Rezept und andere digitale Anwendungen. Oft ist für die Nutzer nicht nachvollziehbar, wo die Ursache liegt – bei der Krankenkasse, der zentralen Infrastruktur oder der eigenen Software. Aktuell gibt es beispielsweise auch ein Problem mit Secunet-Konnektoren, deren Zertifikat eine Laufzeitverlängerung erhalten hatten.
Konnektoren-Workaround
Wer mit den Secunet-Störungen zu kämpfen hat, für den empfehlen Secunet und die Gematik ein Workaround. Derzeit prüft Secunet, „zusammen mit Partnern im Feld die Nachhaltigkeit des erarbeiteten Workarounds“, heißt es vom Unternehmen auf Anfrage von heise online. Die Prüfung nehme ungefähr zwei Tage in Anspruch. Details zum Vorgang bietet Secunet auf seiner Website. Unklar ist, wie viele Konnektoren betroffen sind.
„Auf dem freien Markt würde man für solch eine Performance kein Geld bezahlen“, sagte kürzlich der Hausarzt Dr. Mike Müller-Glamann gegenüber dem Ärztenachrichtendienst. „Wer technisch völlig reibungslose Abläufe erwartet, wird derzeit enttäuscht“, so sein Fazit. Darüber hinaus nutzen bisher wenige Patienten aktiv die ePA, wie auch ein Bericht der Betriebskrankenkassen gezeigt hatte.
Laut Müller-Glamann würden zudem viele Patienten schockiert reagieren, sobald sie erfahren, dass sensible Informationen möglicherweise auch anderen Gesundheitsdienstleistern zugänglich sind. „Wer die ePA-App nicht nutzt und nicht bewusst entscheidet, wer welche Daten sehen kann, wird doch wie ein entmündigter Lemming im Gesundheitswesen durch die Gegend getrieben“, so Müller-Glamann.
Ab Oktober Pflicht
Ab dem 1. Oktober 2025 wird die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) für Arztpraxen verpflichtend. Doch schon jetzt zeigen die Erfahrungen aus den Testregionen, etwa in Hamburg, dass die digitale Zukunft des Gesundheitswesens noch mit erheblichen Startschwierigkeiten kämpft.
(mack)
Künstliche Intelligenz
Für mehr Transparenz: Android erhält neue Einstellungsseite „Systemdienste“
Googles Android besteht aus mehr als nur dem Betriebssystem; viele Dienste werden über die Play-Services bereitgestellt, die erst die Funktionsvielfalt ausmachen. Diese Dienste werden überwiegend im Hintergrund ausgeführt und waren bislang eher versteckt. Mit einer neuen Einstellungsseite will der Konzern die „Systemdienste“ sichtbarer machen.
Mehr Übersicht für Google-Dienste
Die neue Seite „Systemdienste“, listet alle Google-Dienste und -Anwendungen – auch jene ohne eine eigene Bedienoberfläche – auf, die viele Funktionen des Smartphones oder Tablets letztlich antreiben. Mit dieser neuen Unterseite bringt der Konzern mehr Transparenz in die Systemdienste und verschafft interessierten Nutzerinnen und Nutzern eine zentrale Anlaufstelle, um sich einen Blick auf die jeweiligen Versionen der Anwendungen zu verschaffen und sie gegebenenfalls zu aktualisieren.
Sobald sie verfügbar sind, kommen Nutzer an die neue Übersicht der Google-Systemdienste“ über „Google-Dienste und -Einstellungen > Datenschutz & Sicherheit.
(Bild: Andreas Floemer/heise medien)
Die neue Übersicht der Systemdienste ist unterteilt in „Verfügbare Updates“, „Nicht installiert“ und „Auf dem neuesten Stand“. Nutzer müssen sich im Grunde nicht um das Einspielen von Updates dieser Dienste kümmern, da sie in den meisten Fällen automatisch im Hintergrund aktualisiert werden. Google weist darauf hin, dass das Deaktivieren von Systemdiensten „die Leistung Ihres Geräts beeinträchtigen kann“.
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Zu den darin aufgelisteten Google-Diensten gehören laut 9to5Google folgende:
– Adaptive Connective Services
– Android System Intelligence: für Live Caption, Smart Reply und mehr
– Android System Key Verifier: Zunächst für Google Messages
– Android System SafetyCore: Warnungen vor sensiblen Inhalten in Google Messages
– Cross-Device Services: Android-App-Streaming auf Chromebooks
– Device Connectivity Service: Synchronisierung von Benachrichtigungen zwischen dem Pixel-Tablet und -Smartphones
– Device Health Services
– Google Play-Dienste: Fast Pair, Quick Share, Warnung vor unbekannten Trackern
– Google Play-Dienste für AR: ARCore
– Einstellungsdienste
Die neue Ansicht wird schrittweise über ein Play-Dienste-Update für alle Geräte ab Android 6.0 verteilt – zuerst erhalten sie Beta-Tester. Sobald die Dienste-Übersicht verfügbar ist, erscheint sie in den Einstellungen unter dem eigenen Profil (der oberste Reiter mit dem Nutzernamen). Hier muss der Reiter „Alle Dienste“ gewählt werden – unter Datenschutz & Sicherheit sollte der Punkt zu finden sein.
Auch neu: Zentrale Anlaufstelle für alle Updates
Neben der neuen Ansicht für Systemdienste schafft Google unter Android mehr Ordnung für alle Updates. In Android 16 mit aktuellen Play-Diensten sammelt der Konzern im Ordner System > Softwareupdates eine Übersicht sämtlicher Updateoptionen. Neben dem Systemupdate und App-Updates, die schon länger hier verortet waren, finden Nutzer hier nun auch einen Button, mit dem sie die Google-Play-Dienste aktualisieren können.
Google bringt unter Android nahezu alle Update-Optionen an einen Ort.
(Bild: Andreas Floemer/heise medien)
Dieser Punkt war bisher ein wenig in der Übersicht „Über das Telefon“ versteckt. Um diesen zu öffnen, mussten Nutzer fort auf die Android-Version tippen und nach Updates suchen. Mit den Play-Systemdiensten liefert Google unabhängig von großen Android-Updates regelmäßig zahlreiche neue Funktionen aus.
(afl)
Künstliche Intelligenz
Drohnenzeugnisse: KI beaufsichtigt theoretische Online-Prüfungen
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat im Juni ein Prüfverfahren genehmigt, das die Beaufsichtigung von Online-Prüfungen (Online proctored exams – OPE) für Drohnenpiloten, etwa das Fernpiloten-Zeugnis A2, durch eine Künstliche Intelligenz (KI) erlaubt. Während der Prüfung ist keine menschliche Aufsicht anwesend. Das Verfahren wurde vom LBA und dem professionellen Drohnendienstleister Droniq entwickelt, der auch Prüfungen für Drohnenpilotenzeugnisse anbietet. Das KI-Prüfverfahren wird von Droniq bereits angeboten.
Wer bisher eine größere Drohne mit einem Gewicht von über 900 g steuern will, muss einen entsprechenden theoretischen Nachweis erbringen, der ihn dazu befähigt. Dazu gehört etwa das Fernpiloten-Zeugnis A2. Diese Prüfungen finden unter der Aufsicht eines Prüfers statt. Dadurch soll verhindert werden, dass der Prüfling schummelt.
Bisher sind solche Prüfungen bereits online möglich gewesen. Die Überwachung der OPE-Prüfung erfolgt dabei mittels zweier Webcams: Die eine nimmt den Prüfling auf, die zweite ist auf die Tastatur gerichtet. Die Streams der Kamerabilder werden dann von einem Prüfer überwacht. Die Hardware-Voraussetzungen mit zwei Kameras setzen die Hürden für die Prüfung bereits hoch. Zusätzlich muss der Prüfling einen festen Termin dafür vereinbaren, um sie dann, häufig an einem Werktag, ablegen zu können.
KI wertet „auffälliges Verhalten“ aus
Das KI-Online-Prüfungsverfahren läuft ähnlich ab, kann jedoch nun rund um die Uhr absolviert werden. Dabei wird lediglich eine Kamera benötigt, die den Prüfling aufnimmt. Das Kamerabild wird von einer KI überwacht, teilweise ausgewertet und bei Unstimmigkeiten im Nachgang von einem menschlichen Prüfer begutachtet.
Am Anfang der Prüfung wird ein Referenzbild des Prüflings erstellt, das zum Abgleich dient. Damit soll dafür gesorgt werden, dass keine andere Person die Prüfung absolviert und die KI weiß, wer der Prüfling ist. Die KI überwacht während des Prüfverfahrens „auffälliges Verhalten“ des Prüflings. Dazu gehört etwa das häufige Wegsehen und Sprechen. Geschieht das, markiert die KI die entsprechenden Videosequenzen, die dann hinterher von einem menschlichen LBA-zertifizierten Prüfer ausgewertet werden. Bei Unstimmigkeiten kann der Prüfling durchfallen. Die Auswertung der Antworten erfolgt automatisch. Das Ergebnis liegt dann innerhalb von zwei Werktagen vor.
Für die Prüflinge hat dieses KI-gestützte Prüfverfahren mehrere Vorteile: Die Hardwareanforderungen beschränken sich auf einen PC mit Internetanschluss und lediglich eine Kamera. Die Prüfung kann außerdem jederzeit erfolgen und sie wird um rund 50 Prozent günstiger, verspricht Droniq.
Verwendet wird die KI des US-Unternehmens Proctorio, ein Spezialist für die Online-Beaufsichtigung von Prüfungen. Die Abwicklung erfolgt DSGVO-konform über den tschechischen Online-Lernanbieter Aviatioexam, einem Partnerunternehmen von Droniq. Aviatioexam bietet auch Online-Prüfungen für die bemannte Luftfahrt an.
Droniq will das Prüfverfahren auf weitere Drohnenzeugnisse ausweiten und in verschiedenen Sprachen anbieten. Ab August soll das KI-Prüfverfahren auch beim Fernpiloten-Zeugnis für die Durchführung von Standardszenarien (STS) angewendet werden können.
(olb)
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