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Gnome 49 frischt Apps auf und deaktiviert X11-Session


Das Gnome-Projekt hat Version 49 der Linux-Desktopumgebung veröffentlicht. Das neue Gnome schickt den Videoplayer Totem in Rente und ersetzt ihn durch Showtime (Videowiedergabe).

Auch der altgediente Dokumentenbetrachter Evince muss weichen und wird von Papers (Dokumentenbetrachter) beerbt, das ursprünglich als Fork von Evince gestartet ist. Sowohl Showtime als auch Evince bauen auf den modernen Bibliotheken GTK 4 und Libadwaita auf. Außerdem hat das Gnome-Team die Bedienoberfläche der Kalender-App überarbeitet. Die App solle jetzt barriereärmer sein und eigne sich auch für Nutzer, die ausschließlich mit der Tastatur navigieren oder Bedienungshilfen einsetzen, schreiben die Entwickler.

Gnome 49 dürfte das letzte Release sein, das noch Code für eine X11-Session enthält. Die Entwickler haben sich dazu entschieden, in GDM (Gnome Display Manager) keine X11-Session mehr anzubieten. Auch wenn die Funktion deaktiviert wird, bleibt der Code noch erhalten. Damit können Distributoren selbst entscheiden, ob sie zusätzlich zu Wayland auch eine X11-Session anbieten. Die vollständige Entfernung des Codes soll dann in Gnome 50 erfolgen. Gnome 49 findet demnächst seinen Weg in die Linux-Distributionen Fedora Workstation 43 und Ubuntu Desktop 25.10, die beide noch dieses Jahr erscheinen.

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Anwendungen, die den X-Server benötigen, funktionieren dank Xwayland prinzipiell weiterhin, auch wenn es bekannte Mängel gibt. Xwayland wird Gnome laut den Entwicklern noch Jahrzehnte begleiten.

Das Gnome-Team hat zudem eine Reihe kleinerer Änderungen vorgenommen. Der Sperrbildschirm hat jetzt Schaltflächen, um die Medienwiedergabe zu steuern, und das Menü mit Bedienungshilfen soll leichter auffindbar sein. Außerdem kann man das System jetzt auch aus dem Sperrbildschirm herunterfahren oder neu starten. Um die Funktion zu aktivieren, muss jedoch zunächst der folgende Befehl ausgeführt werden:


gsettings set org.gnome.desktop.screensaver restart-enabled true


Wer das neue Gnome ausprobieren möchte, bevor es die Distributoren aufnehmen, sollte einen Blick auf Gnome OS werfen. Die Referenzdistribution ist jedoch nur eingeschränkt für den Produktivbetrieb zu empfehlen.


(ndi)



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Analyse: Verbraucher haben mit dem Digital Markets Act größere Auswahl


Kaum ein gutes Haar lassen US-Tech-Riesen wie Apple und Google am Digital Markets Acts (DMA) der EU. Auch Nutzer und der Mittelstand gehörten zu den Verlierern, so ihre Einwände. Der Dachverband der europäischen Verbraucherorganisationen, Beuc, bricht dagegen nun eine Lanze für die neuen, seit 2024 geltenden Wettbewerbsregeln. In den vergangenen Jahrzehnten litten Verbraucher ihm zufolge unter missbräuchlichen Praktiken von Big-Tech-Unternehmen wie geschlossenen Ökosystemen (Walled Gardens), der Bindung an bestimmte Dienste (Lock-ins), eingeschränktem Zugang zu Alternativen und höheren Preisen. Der DMA sei entstanden, um diese unfairen Praktiken effektiver anzugehen und von vornherein zu verhindern.

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Das traditionelle Wettbewerbsrecht habe sich auf den schnellen Technologiemärkten als zu langsam und wenig schlagkräftig erwiesen, schreibt Beuc in einem Bericht zu den „ersten Blüten“ der Wettbewerbsverordnung. Kartellverfahren dauerten oft Jahre und der Schaden sei in der Zwischenzeit längst eingetreten. Digitale Märkte seien parallel für das tägliche Leben der Konsumenten essenziell geworden – etwa für den Zugang zu Informationen, den Einkauf von Produkten oder die Kommunikation.

Achtzehn Monate nach Inkrafttreten des DMA ist es laut den Brüsseler Verbraucherschützern noch zu früh für eine abschließende Bilanz: Viele der erfassten Gatekeeper („Torwächter“) hielten sich noch nicht vollumfänglich an die Vorschriften. Dennoch hätten sich bereits konkrete Vorteile für die Verbraucher ergeben. Ein wichtiger Erfolg sei etwa, dass iOS-Nutzer nun einen Auswahlbildschirm erhalten, um ihren Standardbrowser festzulegen. Seit dem Apple-Update 18.2 im Oktober 2024 könnten Nutzer aus einer Liste der meistgeladenen Internet-Navigationswerkzeuge wählen. Darunter seien auch Wettbewerber wie Ecosia, DuckDuckGo, Opera und Brave. Das sei ein bedeutender Fortschritt im Vergleich zur Zeit vor dem DMA, als Nutzer zum vorinstallierten und -eingestellten Safari gedrängt wurden.

Ferner könnten Verbraucher auf iOS- und iPadOS-Geräten nun auch Standard-Apps für eine Vielzahl von Kategorien frei wählen, ist der Analyse zu entnehmen. Mit dem Update 18.4 seien Nutzer in der Lage, von Drittanbietern installierte Apps für Navigation, Übersetzung, E-Mail, Anrufe, Messaging, Kamera oder Fotos als Standard festzulegen und sogar vorinstallierte Apple-Apps zu entfernen. Zuvor seien eigene Anwendungen des iPhone-Bauers oder von ihm bevorzugte Drittanbieter-Apps voreingestellt gewesen.

Im Bereich der kontaktlosen Zahlungen auf iPhones sind Verbraucher ebenfalls nicht mehr gezwungen, Apple Pay zu nutzen, lobt Beuc. Alternative Zahlungsdienstleister konnten so seit Anfang 2025 erstmals ihre Dienste für iPhone-Nutzer einführen. Schließlich sei auch der Zwang zur Nutzung von Gmail für die Erstellung eines Google-Kontos etwa für den Einsatz der Mobilplattform Android Geschichte. User könnten nun stattdessen eine E-Mail-Adresse eines Drittanbieters verwenden. Hierzulande untersagte es das Landgericht Mainz Google vor wenigen Monaten ausdrücklich auf DMA-Basis, den eigenen E-Mailservice Gmail bei der Einrichtung eines Android-Smartphones zu bevorzugen.

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Trotz dieser ersten Erfolge sieht Beuc noch Bereiche, in denen Gatekeeper mutmaßlich gegen den DMA verstoßen. Um die volle Einhaltung des Gesetzes zu gewährleisten, fordert der Verband die EU-Kommission dringend auf, die Durchsetzung der Vorschriften auf die nächste Stufe zu heben. Dies erfordere schnellere Verfahren, ausreichende Ressourcen und die formelle Eröffnung von Untersuchungen in den noch offenen Verdachtsfällen. Dabei soll die Kommission auf eine Kombination aus Dialog und entschiedenen Sanktionen setzen, um eine schnelle Einhaltung zu erzwingen.

Die Verbraucherschützer kritisieren, dass Torwächter unvollständige oder nicht konforme Lösungen einführten, bevor sie eine finale Einigung mit der Kommission erzielten. Das führe zu Frustration bei den Anwendern. Die Brüsseler Regierungsinstitution sollte daher die Befugnis erhalten, die Einführung neuer Compliance-Lösungen einzufrieren, bis sie von Dritten geprüft und freigegeben worden sind. Ferner müssten Gatekeeper verpflichtet werden, die Neutralität ihrer Lösungsansätze zu testen und die Ergebnisse der Kommission und Dritten zugänglich zu machen.

Zudem empfiehlt Beuc, den DMA an neue Technologien anzupassen. Dazu gehöre die Prüfung der Benennung von Cloud-Diensten wie iCloud und OneDrive als zentrale Plattformdienste, da diese oft standardmäßig auf neuen Geräten voreingestellt seien und Lock-in-Effekte erzeugen könnten. Auch Systeme für generative KI wie ChatGPT, Gemini, Meta AI und Copilot sollten als solche wichtigen Services eingestuft werden, möglicherweise unter der Kategorie der virtuellen Assistenten. Dies soll verhindern, dass Gatekeeper ihre bestehenden Dienste missbrauchen, um ihre eigenen Chatbots wettbewerbswidrig zu fördern. Nicht zuletzt unterstützt der Verband die Prüfung von Interoperabilitätsanforderungen für Social-Media-Dienste von Gatekeepern, um Netzwerkeffekte aufzubrechen, die Verbrauchern Wechsel erschweren.


(nen)



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Digitale Souveränität: „Am Ende gilt für die US-Konzerne immer das US-Recht.“


Seit Donald Trumps Amtsantritt ist die IT-Welt in Deutschland und Europa eine andere. Die Sorge, dass der US-Präsident die digitale Vorherrschaft der US-Konzerne als Machthebel ausnutzt, liegt nahe. Der Fall des Internationalen Strafgerichtshofs, der sich wohl nicht zuletzt aus Furcht vor US-Sanktionen von Microsoft abgewandt und für openDesk entschieden hat, illustriert das eindrucksvoll. Im Interview erklärt CDU-Politiker Ralph Brinkhaus, was Digitalpolitik für mehr Souveränität tun kann. Das Interview fand via E-Mail statt.

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(Bild: 

Tobias Koch

)

Ralph Brinkhaus ist seit 2009 als Mitglied des Deutschen Bundestags. Von 2018 bis 2022 war er Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Seit 2025 ist Brinkhaus Vorsitzender der Arbeitsgruppe für Digitales und Staatsmodernisierung der CDU/-CSU Bundestagsfraktion. Sein Kernthema ist dabei die Modernisierung des Staates.

Der erratische Stil von Trumps US-Regierung lässt viele Marktteilnehmer zweifeln, ob sie weiter IT der großen US-Konzerne nutzen sollten. Welche Chancen birgt das für deutsche Anbieter?

Darin liegen große Chancen für deutsche IT-Anbieter. Die kürzlich verkündete Entscheidung des Internationalen Strafgerichtshofs zur Nutzung von openDesk ist dafür ein Beispiel. Allerdings hoffe ich nicht nur auf Chancen für Open-Source-Modelle, sondern auch auf Chancen für europäische Anbieter proprietärer Software.

Welche Rolle spielt denn Open Source für die Souveränität und die heimische IT-Wirtschaft? Oder ist Herkunft entscheidender als die Quelloffenheit der Software?

Open Source ist ein Baustein für die Souveränität, aber nicht die abschließende Lösung für alle Fragen der digitalen Souveränität. Wir müssen auch an den deutschen IT-Mittelstand mit proprietären Angeboten denken. Und es geht mir bei der ganzen Souveränitätsdiskussion nicht darum, künftig zu 100 Prozent in allen Bereichen nur noch deutsche und europäische Lösungen zu haben. Es geht darum, einseitige Abhängigkeiten auf ein kontrollierbares Maß zu senken.

Was muss die deutsche Digitalpolitik jetzt dafür tun, um die hiesige IT-Wirtschaft voranzubringen?

Zunächst einmal muss die hiesige IT-Wirtschaft sich durch wettbewerbsfähige Produkte selbst voranbringen. Wir sind und bleiben eine soziale Marktwirtschaft. Gleichzeitig muss der Staat mit gutem Beispiel vorangehen – also sich selbst erstmal durchdigitalisieren. Daran arbeiten wir mit Hochdruck, von der Verwaltungsdigitalisierung bis zur Modernisierungsagenda. Und der Staat kann als Ankerkunde auftreten. Das kann und muss noch verstärkt werden. Derzeit ist beispielsweise das neue Vergaberechtsgesetz im Gesetzgebungsverfahren, und die Bundesregierung hat bereits im Entwurf vorgesehen, dass bei der Auftragsausführung künftig digitale Souveränität berücksichtigt werden kann.

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Helfen Vergaberegeln, den EU-Anbietern mehr Chancen einzuräumen?

Ja, das kann ein großer Schritt sein. Mit dem Staat als Ankerkunden können Unternehmen Umsatz und Gewinn generieren und diesen wiederum in die Weiterentwicklung ihrer Produkte investieren. Ein international bekanntes Beispiel dafür ist SpaceX, das am Anfang vor allem Regierungsaufträge bekommen hat und dann auch auf dem kommerziellen Markt sehr erfolgreich expandiert ist.

Das Digitalministerium hat erst kürzlich festgestellt, dass Deutschland und seine Verwaltung in vielen Bereichen von US-Technik abhängig sind. Warum setzen gerade deutsche Behörden und Ministerien so sehr auf Microsoft und Co.?

Dies gilt nach meiner Kenntnis nicht nur für Behörden, sondern für Deutschland insgesamt. Microsoft hat den größten Marktanteil. Mir geht es darum, ob wir künftig zu große einseitige außereuropäische Abhängigkeiten reduzieren können – und damit meine ich nicht nur Software, sondern auch Rohstoffe etc. Es geht nicht darum, alles Außereuropäische auf null herunterzufahren. Wir sollten niemals versuchen, eine Insel in der Welt sein.

Die großen US-Konzerne reagieren auf die aktuelle Souveränitätsdebatte mit mehr oder minder vom US-Mutterschiff abgetrennten Clouds – womit man speziell auch die regulatorischen Vorgaben von Behörden bedienen will. Zementiert das nicht vorhandene Abhängigkeiten?

Ja, und außerdem glaube ich nicht an eine vollständige Abtrennung. Spätestens bei der Wartung sind sie doch wieder auf das Mutterschiff angewiesen. Und am Ende gilt für die US-Konzerne immer das US-Recht.

Welche internationalen IT-Partner außerhalb der EU werden auch in Zukunft einen guten Ruf genießen können?

Ich denke, dass wir beispielsweise mit Kanada, Südkorea und Japan durchaus sehr gute IT-Partner haben, und bin mir sicher, dass dies auch so bleiben wird.

Warum haben wir diese Debatte vor allem über die Abhängigkeit von US-Cloud-Anbietern, aber nicht bei chinesischen IT-Hardware-Herstellern?

Wir haben die Debatte bei chinesischen IT-Hardware-Herstellern von Anfang an geführt – denken Sie nur an die Umsetzung der NIS1-Richtlinie und die Huawei-Diskussionen noch unter der Regierung von Bundeskanzlerin Merkel. Derzeit ist das NIS2-Umsetzungsgesetz im parlamentarischen Verfahren.

Erleben wir gerade das Ende der Globalisierungs-Ära und stattdessen eine Neubesinnung auf nationale Champions?

Wir erleben in der derzeitigen geopolitischen Neuordnung und dem US-China-Handelskonflikt tatsächlich ein Stück weit ein Ende der sogenannten Globalisierungs-Ära. Das heißt aber nicht, dass wir uns nur noch auf nationale Champions fokussieren. Wir bleiben dem freien Handel auch im Digitalbereich verpflichtet, wir dürfen dabei aber nicht naiv sein. Sonst werden wir in Europa irgendwann am Ende der Wertschöpfungskette stehen.

Herr Brinkaus, vielen Dank für die Antworten!


(axk)



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iX-Workshop: Nach dem Einbruch – Digital Forensics & Incident Response (DFIR)


Cyberattacken zielen darauf ab, durch böswillige Aktivitäten wie Phishing, Ransomware, Malware oder andere Cyberangriffe unberechtigten Zugriff auf IT-Systeme und Daten zu erlangen, um anschließend dem Unternehmen Schaden zuzufügen.

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Im zweitägigen iX-Workshop Digital Forensics & Incident Response lernen Sie Tools und Techniken kennen, um Cyberangriffe schnell zu erkennen, betroffene Systeme zu identifizieren, Angriffsspuren zu sichern und geeignete Gegenmaßnahmen einzuleiten. Nach der Schulung sind Sie in der Lage, aktiv an der Reaktion auf Cybervorfälle mitzuwirken und die Rückkehr zum Normalbetrieb professionell zu unterstützen.

In diesem Sicherheitsworkshop arbeiten Sie mit einer virtuellen Windows-Maschine, an der Sie die vorgestellten Techniken und Strategien direkt und selbstständig in der Praxis ausprobieren können.

Durch den Workshop führt Sie Johann Rabbow. Als Head of Digital Forensics & Incident Response Spezialist beim Beratungsunternehmen Oneconsult unterstützt er Unternehmen bei der Bewältigung von Cyberattacken und untersucht die Methoden der Angreifer bis auf den letzten Befehl.


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(ilk)



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