Künstliche Intelligenz
Google: Digital Markets Act richtet erheblichen Kollateralschaden an
Nach Apple erneuert auch Google seine Kritik am Digital Markets Acts (DMA) der EU. Oliver Bethell, der bei dem Suchmaschinenriesen für Kartellrechtsfragen zuständig ist, schlägt Alarm: Der DMA, der eigentlich für fairen Wettbewerb sorgen sollte, richtet ihm zufolge derzeit erheblichen und unbeabsichtigten Schaden bei europäischen Nutzern und kleinen Unternehmen an. Entsprechende Auswirkungen hat Google in einer aktuellen Stellungnahme zur laufenden Konsultation der EU-Kommission zu den noch recht neuen Wettbewerbsregeln dargelegt und Verbesserungsvorschläge dazu gepackt.
Ein deutliches Beispiel für die These ist der Eingabe zufolge der europäische Tourismussektor: Der DMA zwinge Google, in seiner Suche nützliche Reiseresultate zu entfernen, die direkt zu Webseiten von Hotels und Fluglinien führten. Stattdessen müssten Links zu Zwischenhändlern angezeigt werden, die Gebühren für ihre Listung verlangen. Dies erhöhe die Preise für Verbraucher, reduziere den Traffic zu den eigentlichen Anbietern und erschwere die schnelle Suche nach zuverlässigen, direkten Buchungsinformationen.
Direkter Verkehr von Google Search sei in Schlüsselbereichen der europäischen Tourismusbranche bereits um bis zu 30 Prozent eingebrochen, führt Bethell in einem Blogeintrag aus. Er verweist auf eine Studie des Digital Markets Competition Forum (DMC), wonach europäischen Unternehmen aller Sektoren durch die wirtschaftlichen Auswirkungen des DMA Umsatzeinbußen von bis zu 114 Milliarden Euro drohen könnten. Das DMC ist zwar akademisch verankert. Seine Finanzierung durch große Tech-Konzerne wie Meta lässt aber Bedenken wegen potenzieller Einflussnahme aufkommen.
Innovationen abgewürgt?
Über die Suche hinaus erschwere das Gesetz für digitale Märkte auch den Nutzerschutz auf Android, moniert Google: Durch die erzwungene Entfernung legitimer Sicherheitsvorkehrungen erleichterten die Vorgaben Betrug und schädliche Links. Die Offenheit des mobilen Betriebssystems, die Innovation und Auswahl etwa durch „Sideloading“ und vorinstallierte App-Stores in Europa gefördert habe, sei dadurch gefährdet.
Die größte Herausforderung des DMA bleibt laut Bethell die Frage, wie die EU Innovationen fördern und hochmoderne Produkte bereitstellen könne, während Entwickler sich durch komplexe und unerprobte neue Vorschriften navigieren müssten. Derlei Belastungen und Unsicherheiten verzögerten die Einführung von Produkten wie den neuesten KI-Funktionen von Google in den Mitgliedsstaaten um bis zu einem Jahr. Dies schade europäischen Verbrauchern und Firmen.
Zeit für einen Reset
Google habe proaktiv viele Änderungen vorgenommen, um den DMA zu erfüllen, verweist der Wettbewerbsexperte etwa auf Instrumente zur Datenportabilität. Doch auch überlappende Vorschriften nationaler Regulierungsbehörden und Gerichtsverfahren untergrüben das DMA-Ziel, harmonisierte und konsistente EU-Vorgaben zu schaffen. Der US-Konzern fordert die Kommission daher auf, künftige Durchsetzungsmaßnahmen nutzerorientiert, faktenbasiert, konsistent und klar zu gestalten. Es sei Zeit für einen Neuanfang.
Die EU-Kartellbehörde verhängte Anfang September eine Strafe in Höhe von 2,95 Milliarden Euro gegen Google. Der Vorwurf lautet auf „missbräuchliche Praktiken“ im Online-Werbemarkt. Google muss der Kommission ein überzeugendes Konzept vorlegen, um sein Monopol aufzulösen.
Gerade argumentierte schon Apple, der DMA sollte zurückgezogen oder zumindest massiv überarbeitet werden. Zusammen mit Meta drängen die drei Big-Tech-Konzerne US-Präsident Donald Trump seit Monaten, gegen „übereifrige“ EU-Regulierung im Digitalsektor vorzugehen. Der Republikaner droht der EU seitdem immer wieder scharf.
Rückendeckung für den DMA
Doch es gibt auch Unterstützung für die Kommission. Der EU-Verbraucherschutz-Dachverband Beuc etwa wirft insbesondere Apple vor, die Folgen des demokratisch beschlossenen DMA falsch darzustellen. Die Verordnung sei ein grundlegendes Werkzeug, „um Marktasymmetrien auszugleichen und Regulierungsbehörden und Zivilgesellschaft zu stärken“.
Obwohl der DMA erst seit einem guten Jahr in Kraft sei, habe er für europäische Verbraucher bereits „bedeutende Veränderungen“ mit sich gebracht, lobt Beuc. Dazu gehörten eine größere Auswahl bei der Einstellung des Standardbrowsers, die Aufhebung der Verpflichtung, Gmail mit einem Google-Konto zu nutzen, neue Zahlungsoptionen und der Verzicht auf die Nutzung von Apple Pay. Der Verband appelliert an die Kommission, den DMA weiter durchzusetzen und die Gatekeeper zu dessen vollständigen Einhaltung zu drängen. Im DMA ist das Verbandsklagerecht für Organisationen wie Verbraucherschutzverbände festgeschrieben.
Der europäische Cloudanbieter-Verband Cispe rät der Brüsseler Regierungsinstitution sogar, den DMA zu erweitern und mehr Plattformen als Torwächter mit besonderen Pflichten einzustufen. Der Zusammenschluss beklagt: Obwohl Cloud-Dienste im Gesetzestext als zentrale Plattformdienste erwähnt würden, sei noch kein Hyperscaler aus den USA oder China als Gatekeeper benannt worden. Der DMA habe so bislang „keinen Einfluss auf das Wiederherstellen eines fairen Wettbewerbs in diesem grundlegenden Aspekt des digitalen Marktes nehmen“ können.
(nen)