Künstliche Intelligenz
Google muss Suchdaten mit Konkurrenz teilen, darf Chrome und Android behalten
Dass Googles Suchmaschinen-Geschäfte illegal sind, hatte ein US-Bundesgericht im Kartellrechtsverfahren gegen den Datenkonzern bereits vor rund einem Jahr entschieden. Jetzt hat der Richter die für Google daraus entstandenen Sanktionen verkündet. Demnach wird der Konzern nicht aufgespalten und darf Produkte wie den Chrome-Webbrowser sowie das Android-Betriebssystem behalten. Google wird aber dazu verpflichtet, Suchdaten und Suchergebnisse mit „qualifizierten Wettbewerbern“ zu teilen.
Damit ist das US-Gericht in Washington, DC, nur zum Teil den Forderungen der Kläger gefolgt. Das US-Justizministerium und eine Reihe von US-Bundesstaaten hatten etwa verlangt, dass Google Chrome verkaufen soll. Google sei ein Monopolist und nutze seine marktbeherrschende Stellung aus, sodass zumindest das Browsergeschäft abgespalten werden soll, hieß es in dem bereits Anfang 2021 noch unter dem damaligen US-Präsidenten Joe Biden angestrengten Verfahren (Az. 1:20-cv-03010-APM).
Richter verlangt Offenheit und Mäßigung von Google
Dem ist US-Richter Amit P. Mehta aber nicht nachgekommen, wie die New York Times berichtet. Zwar hatte er letztes Jahr noch erklärt: „Google ist ein Monopolist und hat auch wie einer gehandelt, um sein Monopol aufrechtzuerhalten.“ Doch jetzt schlägt er versöhnliche Töne an und schreibt: „Die Kläger haben sich mit der Forderung nach einer Zwangsveräußerung dieser Schlüsselaktiva überfordert, obwohl Google diese nicht zur Durchsetzung illegaler Beschränkungen genutzt hat.“
Allerdings kommt Google bei Weitem nicht ungeschoren davon. Der Richter verbietet dem Datenkonzern das Abschließen von Exklusivverträgen für die Google-Suche, Chrome, den Google-Assistenten und die Gemini-App. Einer der Vorwürfe war, dass Google 26 Milliarden US-Dollar allein im Jahr 2021 dafür gezahlt hat, nicht zuletzt an Apple, dass Chrome und die Google-Suche auf Endgeräten vorinstalliert werden. Das sei der fast vierfache Betrag der gesamten sonstigen Kosten der Suchmaschine, so der Richter.
Allerdings darf Google weiterhin Hersteller dafür bezahlen, Suchmaschine und Webbrowser auf den Geräten zu installieren und diese zu priorisieren, allerdings nur noch in beschränktem Maße. „Anders als in einem typischen Fall, in dem es die Aufgabe des Gerichts ist, einen Streit auf der Grundlage historischer Fakten zu lösen, wird das Gericht hier aufgefordert, in eine Kristallkugel zu schauen und in die Zukunft zu blicken“, schreibt Mehta laut Thewrap. „Nicht gerade die Stärke eines Richters.“
Google wehrt sich wohl trotzdem, auch im Monopolprozess wegen Werbung
Google dürfte trotz der Zugeständnisse hinsichtlich Chrome und Android Rechtsmittel einlegen, um ein milderes Urteil zu erwirken. Damit dürfte sich das Verfahren noch über Jahre hinziehen, sodass sich die Marktsituation angesichts der technologischen Entwicklung weiter ändern kann. Schon jetzt heißt es, dass KI-Suchmaschinen das Internet verändern, denn immer mehr Menschen nutzen Chatbots Künstlicher Intelligenz statt der klassischen Suchmaschine für ihre Fragen. Googles Marktanteile könnten sich deshalb massiv ändern in den nächsten Jahren.
Gleichzeitig wird demnächst ein weiteres Urteil zuungunsten des Datenkonzerns erwartet, denn im April hatte ein anderes US-Gericht ein illegales Monopol bei Google festgestellt. In dem Verfahren ging es um Technologien zum Platzieren von Online-Werbeanzeigen. Im September soll die Anhörung zu den Rechtsmitteln fortgesetzt werden, eine entsprechende Entscheidung steht noch aus.
(fds)
Künstliche Intelligenz
Windows: Anmeldeprobleme im Netz mit geklonten SIDs
Wer Windows mit geklonten oder duplizierten Installationen im Netzwerk betreibt, kann seit der Update-Vorschau von Ende August oder den Sicherheitsupdates vom Microsoft-September-Patchday unerwünschtes Verhalten im Netzwerk beobachten. Anmeldungen schlagen fehl, die Kommunikation zwischen Stationen und Servern will nicht mehr.
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Das räumt Microsoft nun in einem Support-Artikel ein. Uns liegt auch ein Leserhinweis zu diesen Problemen vor. Die Problembeschreibung lautet konkret, dass es zu Authentifizierungsfehlern mit Kerberos und NTLM auf Geräten kommt, bei denen duplizierte Security Identifier (SIDs) vorliegen. Betroffen sind Windows 11 24H2 und 25H2 sowie Windows Server 2025, nach der Installation der Update-Vorschauen aus August oder der Patches vom September.
Vielfältige Symptome
Microsoft listet diverse mögliche Symptome auf, die bei Nutzerinnen und Nutzer in solch einer Situation auftreten können: Etwa wiederholte Aufforderungen zur Eingabe der Zugangsdaten oder Zugangsanfragen mit gültigen Zugangsdaten, die zu Fehlermeldungen wie „Anmeldeversuch fehlgeschlagen“, „Login fehlgeschlagen/Ihre Zugangsdaten haben nicht funktioniert“, „Es gibt eine partielle Nicht-Übereinstimmung der Machine-ID“ oder schlicht „Nutzername oder Passwort ist inkorrekt“ führen.
Weitere Effekte umfassen, dass der Zugriff auf Netzwerkfreigaben weder mittels IP-Adresse noch Hostnamen gelingt, Remote-Desktop-Sitzungen nicht aufgebaut werden können, „Failover Clustering“ mit einer „Zugriff verweigert“-Meldung fehlschlägt oder in den Ereignisprotokollen etwa im Sicherheits-Log die Meldung „SEC_E_NO_CREDENTIALS“ oder im System-Log die LSASS-Event-ID 6167 mit der Nachricht „There is a partial mismatch in the machine ID. This indicates that the ticket has either been manipulated or it belongs to a different boot session.“ auftauchen.
Ursachen und Abhilfe
Zur Ursache erörtert Microsoft, dass die Windows-Updates seit Ende August als zusätzliche Schutzmaßnahme erzwungene Überprüfungen der SIDs einführen, die nun Authentifizierungsfehler bei SID-Dubletten auslösen. Die Design-Änderung blockiert Authentifizierung-Handshakes zwischen solchen Geräten.
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Zu mehrfach genutzten SIDs kommt es etwa, wenn von Microsoft nicht unterstützte Formen des Klonens oder Duplizierens von Windows-Installationen ohne das anschließende Laufenlassen von Sysprep genutzt werden. „Aktivierte SID-Uniqueness in Sysprep ist für eine Betriebssystemduplizierung von Windows 11 24H2, 25H2 und Server 2025 nach der Installation von Windows Updates nach dem 29. August 2025 nötig“, schreibt Microsoft. Für eine dauerhafte Lösung müssen Geräte mit SID-Dubletten neu aufgesetzt werden, mittels offiziell unterstützter Methoden zum Klonen oder Duplizieren von Windows-Installationen, um so eine einzigartige SID zu erhalten. IT-Admins können für eine temporäre Lösung den Microsoft-Business-Support kontaktieren, der dazu eine spezielle Gruppenrichtlinie bereitstellen kann.
(dmk)
Künstliche Intelligenz
Bahn zieht Reißleine: Cargo-Chefin Nikutta muss gehen
Sigrid Nikutta wird nach Informationen der dpa als Chefin der kriselnden Bahn-Gütertochter DB Cargo abberufen. Der Konzern zieht damit einen Schlussstrich unter Nikuttas Bemühungen, DB Cargo zu sanieren und profitabel aufzustellen. Zuvor hatte der „Spiegel“ berichtet. Es ist eine der ersten wichtigen Personalentscheidungen der neuen Bahnchefin Evelyn Palla. Sie hatte zuletzt angekündigt, stärker im Konzern durchgreifen zu wollen.
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Zuletzt hatte ein von der Bahn in Auftrag gegebenes Gutachten Nikuttas Sanierungskonzept als unzureichend kritisiert. Die Abberufung der Managerin muss noch vom Aufsichtsrat beschlossen werden. Eine Sondersitzung des Gremiums ist für den 30. Oktober geplant.
DB Cargo steckt seit Langem in der Krise und fährt seit Jahren hohe Verluste ein. Bislang wurden die Bilanzen stets vom Bahn-Konzern ausgeglichen, das hat die EU-Kommission im Rahmen eines Beihilfeverfahrens inzwischen aber untersagt. DB Cargo muss aufgrund des Verfahrens ab 2026 wieder schwarze Zahlen schreiben.
Stellen streichen, Loks verkaufen
Nikutta setzte bei ihrem Sanierungskurs zuletzt auf Personalabbau und den Verkauf von Fahrzeugen. Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtete, soll DB Cargo nach den Plänen der Managerin in den nächsten Jahren auf 10.000 Beschäftigte schrumpfen. Ende 2024 beschäftigte das Unternehmen knapp 17.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Auch zahlreiche Werkstätten sollen geschlossen werden. Statt eigene Fahrzeuge zu nutzen, sollten Loks angemietet werden.
Viel Hoffnung steckte Nikutta zudem in die Förderung des Einzelwagenverkehrs durch den Bund. Beim Einzelwagenverkehr werden die Waggons mehrerer Kunden zu einem Zug zusammengeführt und zu verschiedenen Zielen gebracht. Die Sparte ist wichtig, um langfristig mehr Güter auf der Schiene statt auf der Straße zu transportieren. Gleichzeitig ist der Einzelwagenverkehr aber auch sehr kostenintensiv. Die seit 2024 geltende Förderung reichte zuletzt für DB Cargo nicht aus, um die Sparte profitabel aufzustellen.
DB Cargo ist auch aus diesen Gründen einer der wenigen Wettbewerber, die den Einzelwagenverkehr überhaupt anbieten. Im Schienengüterverkehr insgesamt sieht die Lage differenzierter aus. Zwar ist die Bahn-Tochter dort weiterhin das größte Einzelunternehmen. Ihr Marktanteil ist in den vergangenen Jahren aber deutlich gesunken und lag im Jahr 2023 laut aktuellsten Zahlen der Bundesnetzagentur nur noch bei rund 44 Prozent.
Nikutta hat bereits eine lange Karriere bei der Deutschen Bahn und speziell im Bereich Güterverkehr hinter sich. 1996 übernahm sie erstmals eine Stelle beim bundeseigenen Konzern. Von Mai 2010 an war sie fast zehn Jahre lang Chefin der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), ehe sie Anfang 2020 als Vorstandsvorsitzende von DB Cargo zum Bahn-Konzern zurückkehrte.
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Die Managerin wusste in den vergangenen Jahren auch in der Öffentlichkeit und auf sozialen Netzwerken wie LinkedIn auf sich aufmerksam zu machen. Zu ihrem Markenzeichen wurde ein roter Hosenanzug – passend zum Rot im Logo der Deutschen Bahn.
Gewerkschaft kritisierte „kopfloses Abwickeln“
Erfolge in Form von guten Bilanzzahlen fehlten aber: Bei Cargo gelang es ihr in fast sechs Jahren nicht, unterm Strich einen Gewinn zu erwirtschaften. „Nikuttas Bilanz ist verheerend – über 3,1 Milliarden Euro Minus seit ihrem Amtsantritt sprechen für sich“, schrieb die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG Mitte Oktober in einem Brief an die neue Bahnchefin Evelyn Palla. „Was sie Transformation nennt, ist in Wahrheit ein kopfloses Abwickeln“, hieß es darin nach EVG-Angaben.
Besonders unter Druck geriet Nikutta, als ein von der Bahn bestelltes Gutachten über ihren Sanierungskurs öffentlich wurde. Das Konzept sei „nicht objektiv geeignet, eine nachhaltige Profitabilität und Wettbewerbsfähigkeit der DB Cargo AG mit überwiegender Wahrscheinlichkeit sicherzustellen“, heißt es in dem Gutachten, dass der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Zudem seien „einige Annahmen in der Planung sehr optimistisch und im momentanen Markt- und Wettbewerbsumfeld wahrscheinlich nicht erreichbar“. Grundsätzlich hält das Gutachten eine erfolgreiche Sanierung des Unternehmens aber für möglich – aber offenbar nicht mit Nikuttas Plan.
Neubesetzung des Bahnvorstands
Mit Nikuttas Abgang setzt sich der derzeit laufende Umbau des Bahnvorstands fort. Die Bundesregierung hatte sich im Koalitionsvertrag vorgenommen, das Führungsgremium des Konzerns neu aufzustellen. Richard Lutz musste im September den Posten des Bahnchefs räumen. Seine Nachfolgerin ist die vorige Regionalverkehrsvorständin Evelyn Palla. Der Vorstand wurde zudem um zwei Ressorts verkleinert.
Inzwischen zeichnen sich weitere Personalwechsel ab: Pallas Nachfolger für den Regionalverkehr soll dem Vernehmen nach Harmen van Zijderveld werden. Er verantwortete bisher im Vorstand der Bahn-Tochter DB Regio das Ressort Schiene. Als neue Finanzchefin wird die frühere Managerin bei der Baumarktkette Hornbach, Karin Dohm, gehandelt. Sie würde auf Levin Holle folgen, der im Frühling den Konzern für einen Posten im Bundeskanzleramt verlassen hatte. Beide Personalien müssen noch im Aufsichtsrat beschlossen werden.
(vbr)
Künstliche Intelligenz
Azure Storage Discovery: Microsoft bringt Analysedienst für Cloud-Speicher
Microsoft hat Azure Storage Discovery als allgemein verfügbaren Dienst freigegeben. Er soll Unternehmen einen zentralen Überblick über ihre Speicherlandschaft in Azure Blob Storage und Azure Data Lake Storage verschaffen, um Kosten zu senken, Security-Risiken aufzudecken und langfristige Trends zutage zu fördern.
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Der Dienst aggregiert Speicherdaten in einem zentralen Workspace und liefert nach wenigen Stunden erste Analyseergebnisse. Dabei werden 15 Tage historische Daten rückwirkend bereitgestellt. Im Standard-Tarif können Unternehmen auf bis zu 18 Monate Verlaufsdaten zugreifen, um langfristige Trends zu identifizieren. Die Analyse beschränkt sich allerdings auf Azure Blob Storage und Azure Data Lake Storage – andere Speichertypen wie Azure Files bleiben explizit außen vor.
„KI, bitte senke meine Storage-Kosten“
Ein zentrales Feature ist die Integration des KI-Assistenten Copilot in Azure. IT-Verantwortliche können Fragen in natürlicher Sprache stellen, etwa zur Entwicklung der Speicherkapazität nach Region oder zu Accounts mit hohen Kosten. Das System generiert daraufhin passende Visualisierungen als Diagramme oder Tabellen. Alternativ stehen vorgefertigte Dashboards im Azure Portal bereit, die sich nach Region, Redundanz oder Performance filtern lassen.
Die Analyse soll zwischen Kapazitätsentwicklung und Objektgrößen, Transaktionsmustern und Datenzugriffen, Sicherheitskonfigurationen wie öffentlichen Zugriffen oder fehlender Verschlüsselung, Redundanzeinstellungen und Lifecycle-Management sowie fehlgeschlagenen Operationen unterscheiden können. Hat der Dienst zum Beispiel ungenutzte oder ineffizient konfigurierte Speicher identifiziert, lassen sich diese in günstigere Speicherstufen verschieben – um so die Kosten für den Azure-Storage zu optimieren.
Für den Einsatz müssen Administratoren zunächst einen Storage Discovery Workspace anlegen und die gewünschten Subscriptions sowie Resource Groups auswählen. Die Analyse lässt sich nach Business-Units oder Workloads organisieren. Die Preise sind gestaffelt, mit einem kostenlosen Basis-Tarif und kostenpflichtigen Optionen mit erweiterten Funktionen. Azure Storage Discovery ist im Azure Portal unter Storage Center > Data Management oder im Azure Marketplace verfügbar. Weitere Informationen finden sich außerdem in der Ankündigung auf Microsofts TechWiese.
(fo)
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