Künstliche Intelligenz
Google muss Suchdaten mit Konkurrenz teilen, darf Chrome und Android behalten
Dass Googles Suchmaschinen-Geschäfte illegal sind, hatte ein US-Bundesgericht im Kartellrechtsverfahren gegen den Datenkonzern bereits vor rund einem Jahr entschieden. Jetzt hat der Richter die für Google daraus entstandenen Sanktionen verkündet. Demnach wird der Konzern nicht aufgespalten und darf Produkte wie den Chrome-Webbrowser sowie das Android-Betriebssystem behalten. Google wird aber dazu verpflichtet, Suchdaten und Suchergebnisse mit „qualifizierten Wettbewerbern“ zu teilen.
Damit ist das US-Gericht in Washington, DC, nur zum Teil den Forderungen der Kläger gefolgt. Das US-Justizministerium und eine Reihe von US-Bundesstaaten hatten etwa verlangt, dass Google Chrome verkaufen soll. Google sei ein Monopolist und nutze seine marktbeherrschende Stellung aus, sodass zumindest das Browsergeschäft abgespalten werden soll, hieß es in dem bereits Anfang 2021 noch unter dem damaligen US-Präsidenten Joe Biden angestrengten Verfahren (Az. 1:20-cv-03010-APM).
Richter verlangt Offenheit und Mäßigung von Google
Dem ist US-Richter Amit P. Mehta aber nicht nachgekommen, wie die New York Times berichtet. Zwar hatte er letztes Jahr noch erklärt: „Google ist ein Monopolist und hat auch wie einer gehandelt, um sein Monopol aufrechtzuerhalten.“ Doch jetzt schlägt er versöhnliche Töne an und schreibt: „Die Kläger haben sich mit der Forderung nach einer Zwangsveräußerung dieser Schlüsselaktiva überfordert, obwohl Google diese nicht zur Durchsetzung illegaler Beschränkungen genutzt hat.“
Allerdings kommt Google bei Weitem nicht ungeschoren davon. Der Richter verbietet dem Datenkonzern das Abschließen von Exklusivverträgen für die Google-Suche, Chrome, den Google-Assistenten und die Gemini-App. Einer der Vorwürfe war, dass Google 26 Milliarden US-Dollar allein im Jahr 2021 dafür gezahlt hat, nicht zuletzt an Apple, dass Chrome und die Google-Suche auf Endgeräten vorinstalliert werden. Das sei der fast vierfache Betrag der gesamten sonstigen Kosten der Suchmaschine, so der Richter.
Allerdings darf Google weiterhin Hersteller dafür bezahlen, Suchmaschine und Webbrowser auf den Geräten zu installieren und diese zu priorisieren, allerdings nur noch in beschränktem Maße. „Anders als in einem typischen Fall, in dem es die Aufgabe des Gerichts ist, einen Streit auf der Grundlage historischer Fakten zu lösen, wird das Gericht hier aufgefordert, in eine Kristallkugel zu schauen und in die Zukunft zu blicken“, schreibt Mehta laut Thewrap. „Nicht gerade die Stärke eines Richters.“
Google wehrt sich wohl trotzdem, auch im Monopolprozess wegen Werbung
Google dürfte trotz der Zugeständnisse hinsichtlich Chrome und Android Rechtsmittel einlegen, um ein milderes Urteil zu erwirken. Damit dürfte sich das Verfahren noch über Jahre hinziehen, sodass sich die Marktsituation angesichts der technologischen Entwicklung weiter ändern kann. Schon jetzt heißt es, dass KI-Suchmaschinen das Internet verändern, denn immer mehr Menschen nutzen Chatbots Künstlicher Intelligenz statt der klassischen Suchmaschine für ihre Fragen. Googles Marktanteile könnten sich deshalb massiv ändern in den nächsten Jahren.
Gleichzeitig wird demnächst ein weiteres Urteil zuungunsten des Datenkonzerns erwartet, denn im April hatte ein anderes US-Gericht ein illegales Monopol bei Google festgestellt. In dem Verfahren ging es um Technologien zum Platzieren von Online-Werbeanzeigen. Im September soll die Anhörung zu den Rechtsmitteln fortgesetzt werden, eine entsprechende Entscheidung steht noch aus.
(fds)
Künstliche Intelligenz
Keynote von Adam Bien zu 30 Jahren Java auf der betterCode() Java
Am 14. Oktober findet die betterCode() Java 2025 statt. Bei der Online-Konferenz dreht sich alles um das für September geplante Java 25, das auch als LTS-Release (Long-Term Support) verfügbar sein wird.
Der von iX und dpunkt verlag ausgerichtete Thementag behandelt die wesentlichen Neuerungen in sechs Vorträgen. Der Frühbucherrabatt gilt noch bis zum 16. September.
Seit Java 21, dem letzten LTS-Release, sind spannende Features in das Java Development Kit (JDK) eingeflossen. Unter anderem verringern Compact Object Headers den Speicherbedarf, und Stable Values sorgen für flexibleres Coding. Außerdem gibt es zahlreiche Quality-of-Life-Verbesserungen, die den Einstieg erleichtern und dabei helfen, modernen Code zu schreiben.
Neben der Vorstellung der Neuerungen zeigt die betterCode() Java 2025, wie man ML-Modelle in Java-Anwendungen einbettet.
Keynote zu 30 Jahren Java
(Bild: Adam Bien)
Dieses Jahr feiert die Programmiersprache ihren dreißigsten Geburtstag. In der Abschluss-Keynote spricht Adam Bien im Jubiläumsjahr der Programmiersprache über seine Erfahrungen aus 30 Jahren Java.
Der Softwarearchitekt und -entwickler hat sich in der internationalen Java-Szene einen Namen gemacht. Er ist Java Champion und wurde 2010 zum Java Developer of the Year gekürt.
Das Programm der betterCode() Java bietet Vorträge zu folgenden Themen:
- Die neuen Features von Java 25 im Überblick
- Leichter Einstieg, moderner Code mit Java 25
- Compact Object Headers anschaulich erklärt
- Stable Values – JVM-optimierte Immutability
- ML-Modelle in Java einbetten
- 30 Jahre Java – Lessons Learned
Ein Panel zum Jubiläum der Programmiersprache rundet die Online-Konferenz ab.
Bis zum 16. September sind die Tickets für die betterCode() Java zum Frühbucherpreis von 249 Euro (zzgl. 19 % MwSt.) erhältlich. Teams ab drei Personen erhalten im Online-Ticketshop automatisch einen Gruppenrabatt.
Wer über den Verlauf der betterCode()-Konferenzen auf dem Laufenden bleiben möchte, kann sich für den Newsletter eintragen oder die LinkedIn-Seite des Events besuchen.
(rme)
Künstliche Intelligenz
Heim-NAS bis 300 Euro: Fünf Netzwerkspeicher für Einsteiger
Netzwerkspeicher alias Network Attached Storages (NAS) sollen heute Alleskönner sein. Reine Datengräber sind die kleinen Heimserver längst nicht mehr und App-Store- wie Container-Optionen ermöglichen umfangreiche Softwareerweiterungen mit wenigen Klicks. Wer tiefer in die Tasche greift, kann im Heimnutzerportfolio vieler Hersteller Geräte finden, die bis zu sechs Festplattenslots, mehrere Gigabyte RAM und CPUs mitbringen, die auch Office-PCs antreiben könnten.
Wer vor dem ersten NAS-Kauf steht, den kann die Masse der vor Fähigkeiten nur so strotzenden Hardware verunsichern. Welche wichtige Funktion fehlt, wenn man am falschen Ende spart? Welches Modell taugt, wenn man etwas Günstiges sucht, das aber trotzdem vielleicht später erweitern möchte?
- Einen Netzwerkspeicher für Einsteiger gibt es ab etwa 180 Euro.
- Das Gerät sollte mindestens zwei Festplatten fassen können, wovon eine als Ausfallschutz dient.
- Auch Einsteiger-NAS haben heute genug CPU-Leistung und Arbeitsspeicher für weitere Anwendungen.
Wir haben uns durch die Portfolios der Hersteller geklickt und fünf sinnvolle Einsteigermodelle herausgesucht, die nicht ganz am unteren Ende der Fahnenstange ansetzen, also Wichtiges nicht zu kurz kommen lassen. In dieser Marktübersicht erfahren Sie, was die Hersteller fürs Geld so bieten und welche Abstriche drohen, wenn Sie ein günstigeres NAS kaufen. Die wichtigsten Merkmale haben wir in der Tabelle am Ende zusammengefasst.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Heim-NAS bis 300 Euro: Fünf Netzwerkspeicher für Einsteiger“.
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Künstliche Intelligenz
Mittwoch: Google entgeht Aufspaltung durch Auflagen, Millionenstrafe für Disney
Im Monopolprozess wegen Googles Suchmaschinengeschäft hat der Richter ein Urteil gefällt. Der Datenkonzern entgeht der Aufspaltung und darf Chrome sowie Android behalten, muss aber offener werden. Google soll künftig Suchdaten und Suchergebnisse mit Wettbewerbern teilen. Google dürfte allerdings trotzdem Rechtsmittel einlegen. Eine Google-Plattform steht im Mittelpunkt eines anderen Verfahrens. Weil Mickey-Mouse-Videos bei YouTube nicht als „für Kinder“ gekennzeichnet waren, muss Disney Millionen zahlen. Denn an kindgerechten Videos lässt sich weniger verdienen. Zudem soll das YouTube zu Altersprüfungen drängen. Derweil sind sich Paramount und Microsoft einig: Das Filmstudio soll aus dem Ego-Shooter „Call of Duty“ einen Live-Action-Kinofilm spinnen. Einzelheiten zu den Plänen sind bislang kaum bekannt, aber der Call-of-Duty-Film soll nicht ausschließlich für Fans gedacht sein, sondern auch neue Kunden gewinnen – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
Dass Googles Suchmaschinengeschäfte illegal sind, hatte ein US-Bundesgericht im Kartellrechtsverfahren gegen den Datenkonzern bereits vor rund einem Jahr entschieden. Jetzt hat der Richter die für Google daraus entstandenen Sanktionen verkündet. Demnach wird der Konzern nicht aufgespalten und darf Produkte wie den Chrome-Webbrowser sowie das Android-Betriebssystem behalten. Google wird aber dazu verpflichtet, Suchdaten und Suchergebnisse mit „qualifizierten Wettbewerbern“ zu teilen. Damit ist das US-Gericht in Washington, DC, nur zum Teil den Forderungen der Kläger gefolgt. Das US-Justizministerium und eine Reihe von US-Bundesstaaten hatten etwa verlangt, dass Google Chrome verkaufen soll: Google muss Suchdaten mit Konkurrenz teilen, darf Chrome und Android behalten.
Wer jugendgefährdende Inhalte frei ins Internet stellt, kann in manchen Ländern Probleme bekommen. Im Zeitalter des Überwachungskapitalismus kann es aber auch umgekehrt kommen. Aktuell trifft das den Disney-Konzern. Dieser muss in den USA zehn Millionen US-Dollar zahlen, weil er für Kinder gemachte Videos bei YouTube eingestellt hat, ohne sie als „für Kinder“ zu kennzeichnen. Diese Kennzeichnung soll seit 2019 verhindern, dass YouTube personenbezogene Daten über die Zuschauer sammelt und dann für Werbezwecke nutzt. Solche Datenverwertung ist in den USA für Personen unter 13 Jahren nur zulässig, wenn die Erziehungsberechtigten vorab informiert wurden und zugestimmt haben. Das geschah bei den Disney-Videos bei YouTube aber nicht: YouTube-Videos für Kinder bescheren Disney Datenschutzstrafe.
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Der Ego-Shooter Call of Duty kommt auf die Kinoleinwand. Das haben die Skydance-Tochter Paramount und die Microsoft-Tochter Activision Blizzard vereinbart. Geplant ist ein Film mit echten Schauspielern (Live-Action). Angaben zum Zeitplan, zum Produktionsbudget oder auf welche Teile der Call-of-Duty-Welt sich der Film stützen soll, ist bislang unbekannt. Call of Duty ist eines der erfolgreichsten Computerspiele der Geschichte. Seit 2003 sind über 20 verschiedene Spieletitel erschienen, dazu eine noch größere Zahl an Versionen für mobile Endgeräte. Der Kinofilm soll sich am Stil der Spieleserie orientieren und nicht nur eingefleischte Fans ansprechen, sondern auch neue Zielgruppen erschließen: Call of Duty kommt ins Kino.
Beim Automobilhersteller Jaguar Land Rover (JLR) ist es zu einem IT-Vorfall gekommen. IT-Systeme wurden heruntergefahren, die Produktion und der Vertrieb sind von Störungen betroffen. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es laut JLR keine Hinweise darauf, dass Kundendaten gestohlen wurden. Weiterreichende Informationen gibt das zum indischen Tata-Konzern gehörende Unternehmen nicht. Es wird jedoch berichtet, dass die zwei Produktionsstätten im Vereinigten Königreich davon betroffen sind. Die Auswirkungen seien jedoch global. Wer hinter dem wohl am Sonntag begonnenen Angriff steckt, ist bislang unklar. Jaguar Land Rover schweigt sich auch zu Lösegeldforderungen aus: Nach IT-Angriff auf Jaguar Land Rover sind Produktion und Verkauf gestört.
In Deutschland, Österreich und der Schweiz steht wieder eine totale Mondfinsternis an, diesmal sogar zur kinderfreundlichen Uhrzeit am Sonntagabend. Wenn der Mond am 7. September um genau 18:27 Uhr in den Kernschatten eintritt, wird die Sonne aber noch nicht untergegangen und der Mond noch nicht aufgegangen sein. Auch wenn die Totalität um 19:31 Uhr beginnt, der Mond also komplett verfinstert ist, wird das nur in Teilen Österreichs und im äußersten Osten Deutschlands über dem Horizont stehen. Je weiter westlich man sich befindet, desto länger muss man sich gedulden, bis der total verfinsterte Mond aufgegangen ist. Wenn er um 20:53 Uhr aus dem Kernschatten tritt, steht er hierzulande aber überall weit genug über dem Horizont: Totale Mondfinsternis am Sonntagabend zur kinderfreundlichen Uhrzeit.
Der Verlauf der anstehenden totalen Mondfinsternis
(Bild: Vereinigung der Sternfreunde e.V.)
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(fds)
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