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Künstliche Intelligenz

Google muss Suchdaten mit Konkurrenz teilen, darf Chrome und Android behalten


Dass Googles Suchmaschinen-Geschäfte illegal sind, hatte ein US-Bundesgericht im Kartellrechtsverfahren gegen den Datenkonzern bereits vor rund einem Jahr entschieden. Jetzt hat der Richter die für Google daraus entstandenen Sanktionen verkündet. Demnach wird der Konzern nicht aufgespalten und darf Produkte wie den Chrome-Webbrowser sowie das Android-Betriebssystem behalten. Google wird aber dazu verpflichtet, Suchdaten und Suchergebnisse mit „qualifizierten Wettbewerbern“ zu teilen.

Damit ist das US-Gericht in Washington, DC, nur zum Teil den Forderungen der Kläger gefolgt. Das US-Justizministerium und eine Reihe von US-Bundesstaaten hatten etwa verlangt, dass Google Chrome verkaufen soll. Google sei ein Monopolist und nutze seine marktbeherrschende Stellung aus, sodass zumindest das Browsergeschäft abgespalten werden soll, hieß es in dem bereits Anfang 2021 noch unter dem damaligen US-Präsidenten Joe Biden angestrengten Verfahren (Az. 1:20-cv-03010-APM).

Dem ist US-Richter Amit P. Mehta aber nicht nachgekommen, wie die New York Times berichtet. Zwar hatte er letztes Jahr noch erklärt: „Google ist ein Monopolist und hat auch wie einer gehandelt, um sein Monopol aufrechtzuerhalten.“ Doch jetzt schlägt er versöhnliche Töne an und schreibt: „Die Kläger haben sich mit der Forderung nach einer Zwangsveräußerung dieser Schlüsselaktiva überfordert, obwohl Google diese nicht zur Durchsetzung illegaler Beschränkungen genutzt hat.“

Allerdings kommt Google bei Weitem nicht ungeschoren davon. Der Richter verbietet dem Datenkonzern das Abschließen von Exklusivverträgen für die Google-Suche, Chrome, den Google-Assistenten und die Gemini-App. Einer der Vorwürfe war, dass Google 26 Milliarden US-Dollar allein im Jahr 2021 dafür gezahlt hat, nicht zuletzt an Apple, dass Chrome und die Google-Suche auf Endgeräten vorinstalliert werden. Das sei der fast vierfache Betrag der gesamten sonstigen Kosten der Suchmaschine, so der Richter.

Allerdings darf Google weiterhin Hersteller dafür bezahlen, Suchmaschine und Webbrowser auf den Geräten zu installieren und diese zu priorisieren, allerdings nur noch in beschränktem Maße. „Anders als in einem typischen Fall, in dem es die Aufgabe des Gerichts ist, einen Streit auf der Grundlage historischer Fakten zu lösen, wird das Gericht hier aufgefordert, in eine Kristallkugel zu schauen und in die Zukunft zu blicken“, schreibt Mehta laut Thewrap. „Nicht gerade die Stärke eines Richters.“

Google dürfte trotz der Zugeständnisse hinsichtlich Chrome und Android Rechtsmittel einlegen, um ein milderes Urteil zu erwirken. Damit dürfte sich das Verfahren noch über Jahre hinziehen, sodass sich die Marktsituation angesichts der technologischen Entwicklung weiter ändern kann. Schon jetzt heißt es, dass KI-Suchmaschinen das Internet verändern, denn immer mehr Menschen nutzen Chatbots Künstlicher Intelligenz statt der klassischen Suchmaschine für ihre Fragen. Googles Marktanteile könnten sich deshalb massiv ändern in den nächsten Jahren.

Gleichzeitig wird demnächst ein weiteres Urteil zuungunsten des Datenkonzerns erwartet, denn im April hatte ein anderes US-Gericht ein illegales Monopol bei Google festgestellt. In dem Verfahren ging es um Technologien zum Platzieren von Online-Werbeanzeigen. Im September soll die Anhörung zu den Rechtsmitteln fortgesetzt werden, eine entsprechende Entscheidung steht noch aus.


(fds)



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Künstliche Intelligenz

Endlich präziser spielen: PSVR2-Controller im Test mit der Apple Vision Pro


Die Bedienung der Apple Vision Pro mit Eye-Tracking und Fingergesten ist an sich erstaunlich intuitiv, zumindest in ihren Menüs und Anwendungen. Klassische Spiele, die auf Game-Controller fokussiert sind, ließen sich bislang aber nur schwer umsetzen. Schon vor dem Launch der neuen Apple Vision Pro mit M5-Chip hat Apple daher die Unterstützung der „PlayStation VR2 Sense Controller“ nachgereicht. In den USA verkauft Apple Sonys VR-Controller ab dem 11. November 2025 zusammen mit einer Ladestation zum stolzen Preis von 249 Dollar. Zu einem möglichen Start in Deutschland gibt es bisher keine Informationen.

Nachdem man die Controller via Bluetooth verbunden hat, lassen sie sich direkt verwenden. Wenn man die Apple Vision Pro später erneut startet, drückt man einfach eine der Playstation-Tasten. Nach etwa einer Sekunde zeigt dann ein kleines Controller-Symbol an, dass die Verbindung steht. In den Menüs funktioniert das Zusammenspiel von Eye-Tracking und Controller-Eingaben so gut, dass kaum eine Eingewöhnung nötig ist. Einfach ein Menü anschauen, schon kann man mit dem Analogstick in den Optionen nach unten scrollen oder seitlich durch die Übersicht mit App-Symbolen blättern. Eingaben bestätigt man mit den Triggern statt mit der üblichen Pinch-Geste von Daumen und Zeigefinger.

Deutlich spannender ist der Einsatz in unterstützten Spielen. Hierbei können Entwickler auch auf Vibrationsunterstützung und Fingerberührungserkennung zugreifen. In den von uns ausprobierten Sportspielen „Pickle Pro“ (Pickleball) und „Ping Pong Club“ (Tischtennis) fühlt sich das Schlagen des Balls hochgradig präzise und latenzfrei an. Die Steuerung ist spürbar genauer als mit der jeweiligen Handtracking-Option. Selbst am Rande der Platte oder des Spielfelds kann man blitzschnelle Hechtsprünge starten, um gerade noch den Ball zu erreichen.


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Nexperia-Chipkrise: Sehenden Auges ins Desaster


Bei der niederländisch-chinesischen Chipfirma Nexperia drohen Lieferstopps, die deren direkte und indirekte Kunden in Probleme stürzen. Betroffen sind nicht bloß europäische Autofirmen wie VW. Denn Nexperia liefert gängige Standardkomponenten, die in sehr vielen Produkten stecken.

Die drohende Krise wäre vermeidbar gewesen. Zwar ist man im Nachhinein immer schlauer als zuvor, aber ein Blick auf die Entwicklung bei Nexperia überrascht aus heutiger Perspektive. Es gibt Hinweise, dass Politik und Unternehmen naiv und planlos agierten, obwohl es deutliche Warnzeichen gab.

Auf den ersten Blick produziert Nexperia keine sonderlich wichtigen Halbleiterbauelemente. Denn dazu gehören viele vermeintlich unscheinbare Standardprodukte, sogenannte diskrete Bauelemente wie Transistoren, Dioden und Überspannungsableiter (Schutz gegen elektrostatische Entladungen, ESD). Ähnliche Produkte wie Nexperia liefern auch Konkurrenten wie Analog Devices, Maxim, Onsemi, Renesas und TI.


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WD will Probleme älterer SMR-Festplatten untersuchen


Western Digital (WD) untersucht mögliche Probleme bei einigen älteren Festplatten. Der Hersteller reagiert damit auf Berichte von Datenrettern, die auf ungewünschte Begleiterscheinungen der HDD-Firmware aufmerksam machen. Diese können zum Komplettausfall der Festplatten führen.

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„Vertrauen und Zuverlässigkeit sind die Grundlage für alles, was wir bei Western Digital machen. Wir nehmen die von 030 Datenrettung gemeldeten Ergebnisse ernst und haben eine Untersuchung durch unsere Ingenieurteams eingeleitet, um den Umfang und die Details dieser Berichte nachzuvollziehen“, schreibt WD.

Das ist schon mehr, als die WD-Schwester Sandisk zuletzt zustande brachte: Probleme bei USB-SSDs, die zum Datenverlust führen können, schweigt der Hersteller bis heute tot.

WD bestätigt zudem unsere Annahme, dass Modelle aus der WD-Purple-Baureihe aufgrund eines unterschiedlichen technischen Unterbaus nicht betroffen sein sollten. Der Hersteller betont auch, dass die betroffenen Modelle nicht mehr hergestellt werden.

Insbesondere bei Festplatten tauchen allerdings immer wieder alte Lagerbestände im Handel auf. Auch jetzt listen vereinzelte Shops noch zahlreiche der betroffenen HDDs. Wer eine WD-Festplatte mit 2 bis 6 TByte Kapazität kauft, sollte genau auf die Modellbezeichnung schauen.

Kunden mit Problemen sollen den WD-Support kontaktieren. Vorsicht ist allerdings auch mit Rückendeckung des Herstellers geboten: Ist der Kontakt zum Support notwendig, sind die Daten womöglich schon verloren.

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Bei den Problemen geht es um Festplatten mit Kapazitäten bis 6 TByte, die eine intern VeniceR genannte technische Plattform verwenden. Sie setzen auf die Aufzeichnungstechnik Shingled Magnetic Recording (SMR), bei der sich die Datenspuren überlappen.

Aufgrund dieser Überlappung ist eine komplexe Firmware notwendig, die in Übersetzungstabellen stets protokolliert, welche Daten sich wo befinden. Hier kann es zu unerwünschten Nebeneffekten kommen, die zu Fehlern in den Übersetzungstabellen und letztendlich zum Ausfall führen.


(mma)



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