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Künstliche Intelligenz

Google Shopping: Preistracker, KI-Anprobe und Inspiration


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„Try on“ ist eine Funktion, mit der man Kleidung virtuell anprobieren kann. Google hatte sie bereits auf der diesjährigen I/O vorgestellt, nun kommt sie zunächst in den USA in die reguläre Suche. Die Funktion basiert freilich auf KI.

Um ein Kleidungsstück online anzuprobieren, muss man ein Foto von sich selbst hochladen. Mittels eines Bildgenerators wird dann virtuell das Kleid, Hemd, die Hose oder ein Shirt auf den Körper transferiert. Möglich ist das laut Googles Blogbeitrag mit Milliarden Kleidungsstücken, die etwa in Googles Shopping Graph enthalten sind. Der Shopping Graph ist jener Part von Googles gigantischer Datenbank, in der Informationen zu kaufbaren Produkten direkt abgespeichert sind.

Das Feature funktioniert direkt in der Google-Suche, kann aber auch über Google Shopping sowie aus der Bildersuche aufgerufen werden. In den USA erscheint dann ein neuer „try it on“ Button. Klickt man ihn, muss man das besagte Ganzkörperfoto hochladen, mit dem man die Kleidung ausprobieren möchte. Die so entstandenen Bilder lassen sich speichern und mit anderen Personen teilen.

Schon 2023 hatte Google erste Versuche gemacht, mittels diffusion-basierter generativer KI diverse Models virtuell Kleidung anprobieren zu lassen. Damals sollten noch die unterschiedlichen Größen und Körperformen im Vordergrund stehen. Statt eigener Fotos gab es also zunächst eine große Palette an unterschiedlichen Models zur Auswahl. Auch waren diese ersten Versuche noch vor zwei Jahren auf die Teilnahme weniger Marken beschränkt.

Eine weitere neue Funktion ist der Preis-Alert. Man kann mittels eines simplen Klicks den Preis eines Produkts tracken – samt Vorgaben zu Farbe und Größe sowie den gewünschten Preis. Auch diese Funktion ist allerdings zunächst nur in den USA verfügbar.

Google macht zudem eine Ankündigung für den Herbst. Im AI Mode, dem erweiterten KI-Modus der Suche, will Google direkt visuelle Vorschläge für Outfits und Interior machen. Man gibt beispielsweise als Prompt ein, dass man bereits ein grünes Kleid für eine Gartenparty hat, nun aber noch die passenden Accessoires sucht. Google zeigt daraufhin generierte Bilder grüner Kleider nebst verschiedenen Schuhen und Taschen, die sich alle direkt kaufen lassen. Für Online-Shops und Marken wird die Sichtbarkeit im AI Mode also noch relevanter. Auch für Inspirationsquellen wie Instagram und Pinterest dürfte dadurch neue Konkurrenz entstehen.

Wann die Shopping-Funktionen nach Deutschland kommen, ist unbekannt.


(emw)



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Microsoft und Amazon machen „Wolfenstein“ zur Prime-Serie


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Amazon und Microsoft arbeiten nach dem Erfolg von „Fallout“ an einer weiteren Serienumsetzung: Die Shooter-Reihe „Wolfenstein“ soll zu einer Prime-Video-Serie werden, berichtet das Branchenmagazin Variety.

Der Variety-Bericht nennt involvierte Produktionsfirmen und Personen – darunter Patrick Somerville, der als Showrunner tätig sein soll. Wirkliche Details zum Zeitrahmen und zum Inhalt gehen aus dem Bericht allerdings nicht hervor. Amazon hat die Serie bislang nicht offiziell angekündigt.

Die „Wolfenstein“-Reihe gehört zu den namhaftesten Shooter-Reihen der Videospielwelt. Die ersten Ableger entwickelte id Software in den 80er-Jahren, zuletzt arbeitete das Microsoft-Studio MachineGames an „Wolfenstein“-Spielen. Ein neuer Teil ist aktuell nicht angekündigt. MachineGames arbeitete zuletzt an „Indiana Jones und der Große Kreis“.

„Wolfenstein“ spielt in einem alternativen Universum, in dem die Nazis dank okkulter Rituale und Science-Fiction-Technik herumhantieren. Laut Variety lautet die Tagline der geplanten Serie „the story of killing Nazis is evergreen“ – Nazitöten wird nicht alt. In Deutschland landeten viele Spiele der „Wolfenstein“-Reihe auf dem Index. Das lag unter anderem an der Darstellung von Nazi-Symbolik wie dem Hakenkreuz.

Selbst einige der jüngeren „Wolfenstein“-Spiele wurden für den deutschen Markt verändert, um beispielsweise Hakenkreuze durch fiktive Symbole zu ersetzen. Seit 2018 darf die USK dank Sozialadäquanzklausel des § 86a Abs. 3 des Strafgesetzbuches Einzelfallentscheidungen bei der Beurteilung von Hakenkreuzen in Videospielen vornehmen. Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle darf seitdem Hakenkreuze in Titeln erlauben, sofern sie der Kunst oder der Wissenschaft, der Darstellung von Vorgängen des Zeitgeschehens oder der Geschichte dienen. Das 2019 erschienene „Wolfenstein: Youngblood“ gehörte zu den ersten und prominentesten Spielen, die in Deutschland Hakenkreuze zeigen durften.


(dahe)



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Falsche IT-Fachkräfte aus Nordkorea eingeschleust: Haft für US-Amerikanerin


Schon länger warnen Sicherheitsbehörden sowohl in Europa als auch in den USA: IT-Fachkräfte aus Nordkorea schleichen sich unter falscher Identität als Remote-Angestellte bei westlichen Unternehmen ein, um mit ihren Gehältern Einnahmen für die nordkoreanische Regierung zu generieren. Sie haben dabei Helfer in den Regionen der betroffenen Unternehmen, die ihnen zum Beispiel ermöglichen, außerhalb Nordkoreas Gehaltszahlungen anzunehmen und einen Arbeitslaptop zu betreiben, damit sie nicht auffliegen. Für eine solche Helferin aus dem US-Bundesstaat Arizona gab es nun eine lange Haftstrafe.

Die 50-Jährige wurde am Donnerstag an einem US-Bezirksgericht zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt, weil sie an einem massiven Betrug beteiligt war, der nordkoreanischen IT-Fachkräften Remote-Arbeitsplätze in mehr als 300 US-Unternehmen verschaffte. Angaben des US-Justizministeriums zufolge gaben sich die Nordkoreaner dabei als Bewohner und Bürger der USA aus. Die Frau diente vor allem als Schnittstelle zwischen den betrogenen Unternehmen und den Nordkoreanern. Sie betrieb die Arbeitslaptops der falschen Angestellten bei sich vor Ort und nahm Gehaltszahlungen entgegen, die sie dann nach Nordkorea weiterleitete. Insgesamt soll die Masche der Verurteilten und der Regierung Nordkoreas illegale Einnahmen in Höhe von mehr als 17 Millionen US-Dollar eingebracht haben.

Bereits im Februar bekannte sich die Frau laut dem Ministerium schuldig, Telekommunikationsbetrug, schweren Identitätsdiebstahl und Geldwäsche begangen zu haben. Zusätzlich zu der 102-monatigen Haftstrafe verurteilte das Gericht sie zu drei Jahren Bewährungsstrafe, zur Einziehung von 284.555,92 US-Dollar, die sie an Nordkorea weiterleiten wollte, und zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 176.850 US-Dollar.

Das Ministerium spricht von einem der größten Betrugsfälle dieser Art, der jemals von der Behörde verfolgt wurde. Im Zuge des Betrugs sollen 68 Identitäten von Opfern in den Vereinigten Staaten gestohlen und 309 US-Unternehmen sowie zwei internationale Unternehmen hinters Licht geführt worden sein.

Nordkorea setze laut dem US-Gericht tausende hochqualifizierter IT-Fachkräfte weltweit ein, um unter Verwendung falscher, gestohlener oder geliehener Identitäten von US-Bürgern eine Beschäftigung im nordkoreanischen Ausland zu erlangen. Komplizen wie die 50-Jährige helfen demnach dabei, Kontrollen der Arbeitgeber zu umgehen, die solche illegalen Arbeitsverhältnisse verhindern sollen.

Die Frau soll die Nordkoreaner auch dabei unterstützt haben, ihre Jobs in den USA zu finden. Zu den betroffenen Unternehmen gehörten demnach ein führender Fernsehsender, ein Technologieunternehmen aus dem Silicon Valley, ein Luft- und Raumfahrtunternehmen, ein amerikanischer Automobilhersteller, ein Luxus-Einzelhandelsgeschäft und ein US-Medienunternehmen. Auch Fortune-500-Unternehmen waren demnach darunter. Laut dem Ministerium wählten die IT-Arbeiter vorher die Unternehmen gezielt aus, bei denen sie sich bewerben wollten.

Im Haus der verurteilten Frau fanden die Ermittler eine ganze Laptop-Farm mit den Computern, die die betrogenen Unternehmen an die vermeintlichen Adressen ihrer neuen Angestellten geschickt hatten. Zettel an den insgesamt 90 gefundenen Laptops halfen der 50-Jährigen, den Überblick darüber zu behalten, zu welchem US-Unternehmen und zu welcher Identität das jeweilige Gerät gehörte. Durch den Standort der Rechner in den USA konnten die Nordkoreaner vorgeben, von dort aus zu arbeiten. Ihre Helferin verschickte demnach außerdem 49 Laptops und andere Geräte von US-Unternehmen an Standorte im Ausland. Mehrere Sendungen gingen demzufolge auch an eine Stadt in China an der Grenze zu Nordkorea.



Laptop-Farm im Haus der Verurteilten: Zettel an den Geräten verrieten, welcher Laptop zu welchem Unternehmen gehört.

(Bild: U.S. Department of Justice)

Ein Großteil der erzielten Einnahmen wurde unter den Namen echter US-Bürger an Steuer- und Sozialbehörden gemeldet. Die genutzten Identitäten waren gestohlen oder wurden missbraucht. Darüber hinaus erhielt die 50-Jährige Gehaltsschecks auf die Namen der gestohlenen Identitäten und ließ sich die Gehälter direkt von US-Unternehmen auf ihre eigenen Konten auszahlen. Anschließend überwies sie das Geld ins Ausland.

Längst haben die nordkoreanischen IT-Fachkräfte auch Deutschland im Visier: Der Bundesverfassungsschutz warnte vorigen Herbst deutsche Unternehmen vor Agenten Nordkoreas, die sich als IT-Freelancer ausgeben. 


(nen)



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„Ohne Zynismus nicht erklärbar“ – Anwalt Chan-jo Jun zum Facebook-Urteil


Dass die Bundesregierung weiterhin rechtskonform eine Facebook-Präsenz betreiben darf, hatte das Verwaltungsgericht Köln in dieser Woche entschieden. Im c’t-Podcast „Haken dran“ äußert sich der auf IT-Recht spezialisierte Rechtsanwalt Chan-jo Jun zum Urteil des Kölner Verwaltungsgerichtes allerdings skeptisch. „Ich kann’s dir leider nicht ohne Zynismus erklären, was da passiert“ – denn während der Europäische Gerichtshof und frühere Urteile durchaus auch Betreiber von Seiten in sozialen Netzwerken in die Pflicht nahmen, die Nutzerinner und Nutzer zu schützen, hatte das VG Köln in dieser Woche anders entschieden.

„Sehr verwunderlich, dass Bundesbehörden da überhaupt aktiv waren und umso verwunderlicher, dass ein Verwaltungsgericht sagt: Ist zwar illegal, macht aber nichts.“

Ausgegangen war dem Gerichtsstreit ein Verbot durch den früheren Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber – auch er kommt in „Haken dran“ zu Wort und sagt: „(Es) gibt eine politische Verpflichtung der Bundesregierung – und die ist klar: Öffentliche Behörden können es nicht akzeptieren, dass ihre Bürgerinnen und Bürger bei der Kommunikation mit ihnen von einem Privatunternehmen ausspioniert werden.“

 Der Podcast „Haken dran – das Social-Media-Update der c’t“ wird moderiert von Gavin Karlmeier und erscheint dreimal wöchentlich mit wechselnden Gästen.


(mond)



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