Künstliche Intelligenz
Google will HIV-Status minderjährigen Kanadiers in Suchergebnissen behalten
Google weigert sich, die kanadische Version des „Rechts auf Vergessenwerden“ zu akzeptieren, obwohl dieses im Vergleich zur europäischen Variante deutlich reduziert und besser gegen Missbrauch geschützt ist. Googles Weigerung stellt die schwache Datenschutzbehörde der Monarchie vor ein Problem. Ausgangspunkt des Streits sind über Googles Suchmaschine zu findende Medienberichte über Verhaftung und Anklage einer HIV-positiven, minderjährigen Person, wohl vor über einem Jahrzehnt.
Der Person wurde einst vorgeworfen, ihren HIV-Status vor einem sexuellen Kontakt nicht offengelegt zu haben. Darüber berichteten kanadische Medien unter Nennung des vollen Namens der Person und ihrer sexuellen Orientierung. In den Berichten erblickt die Datenschutzbehörde keinen Rechtsverstoß.
Die Anklage gegen die minderjährige Person wurde jedoch rasch ruhend gestellt, weil die Ermittlungsergebnisse zeigten, dass von der Person nie Gefahr für die Gesundheit anderer ausgegangen ist. Kanadas Bundesstaatsanwalt verfolgt grundsätzlich keine Fälle, bei denen kein realistisches Ansteckungsrisiko bestanden hat. Doch wer den Namen der Person in Googles Suchmaschine eingibt, findet bis heute ganz oben die Medienberichte über Verhaftung und Anklage wegen des behaupteten Sexualdelikts.
Die Folgen für die Person sind schlimm: körperliche Angriffe, Schwierigkeiten bei der Arbeitssuche, soziale Ächtung. Sie hätte gerne, dass bei der Eingabe ihres Namens die Hyperlinks auf veraltete Medienberichte in Googles Suchergebnissen nicht mehr auftauchen. Als Google sich weigerte, wandte sich der Beschwerdeführer 2017 an die kanadische Bundesdatenschutzbehörde (Office of the Privacy Commissioner of Canada).
Jahrelanger Streit über Zuständigkeit
Diese eröffnete ein Verfahren, doch behauptete Google, die Behörde dürfe die Suchmaschine gar nicht untersuchen. Sie diene journalistischen Zwecken, wofür das kanadische Bundesdatenschutzgesetz PEPIDA eine Ausnahme kenne. Die Behörde ging zu Gericht und erstritt sowohl in erster (2021) als auch zweiter Instanz (2023) die Feststellung, dass „jeder Teil“ der Suchmaschine vom kanadischen Bundesdatenschutzgesetz PEPIDA erfasst ist, zumal die Suche nicht ausschließlich journalistischen Zwecken dient.
Dennoch weigert sich Google bis heute, bei Eingabe des Personennamens die Hyperlinks auf die Medienberichte zu unterdrücken. Dabei fordert die Behörde keineswegs, die Medienberichte überhaupt aus dem Index zu löschen. Sie dürfen bei Eingabe anderer Suchbegriffe weiterhin verlinkt werden, nur bei Eingabe des Namens der betroffenen Person soll das nicht mehr passieren. Dazu verweist die Datenschutzbehörde auf einen zentralen Gummiparagrafen des Gesetzes (PEPIDA Paragraph 5 Absatz 3): „An organization may collect, use or disclose personal information only for purposes that a reasonable person would consider are appropriate in the circumstances.“ (Etwa: Organisationen dürfen personenbezogene Daten nur für Zwecke, die eine verständige Person unter den gegebenen Umständen als passend erachten würde, sammeln, nutzen und preisgeben.)
Personenschutz vs öffentliches Interesse
Unter bestimmten, eingegrenzten Bedingungen folge daraus, dass Suchergebnisse unzulässig sein können: Wenn die Suchergebnisse einem Individuum wahrscheinlich signifikanten Schaden zufügen, und das schwerer wiegt, als das öffentliche Interesse an den Suchergebnissen bei Eingabe des Namens des Individuums.
In konkreten Fall sei dieses öffentliche Interesse, wenn überhaupt, gering, weil es sich um keine Person des öffentlichen Interesses handle und sich die Medienberichte um hochsensible Informationen des Privatlebens drehen, nicht um öffentliches Wirken oder Arbeitsleben. Außerdem sei die Anklage flott ruhend gestellt worden; nach heute geltenden Richtlinien wäre sie kaum je erhoben worden.
Zwar gäbe es öffentlichen Diskurs über strafrechtliche Ahndung nicht offengelegter HIV-Status, doch könne die Öffentlichkeit die konkreten Medienberichte über thematische Suchbegriffe finden; die Auffindbarkeit über den Personennamen trage nicht bedeutend zum Diskurs bei.
Die meisten verlinkten Artikel würden unvollständig und irreführend berichten, da sie die spätere Ruhestellung der Anklage nicht erwähnen. Auch die auf Bundesebene und in mehreren Provinzen gültigen Richtlinien, ohne Ansteckungsrisiko keine Anklagen zu erheben, würden nicht erwähnt. Ohne diesen Kontext könnten Leser einen falschen Eindruck gewinnen, was der genannten Person schwer schaden könne. Überhaupt seien die Artikel vor vielen Jahren erschienen, was ebenfalls das öffentliche Interesse an deren Verlinkung reduziere.
Rechtsverletzung bleibt ohne Folgen
Durch die fortdauernde Verbreitung der Links nach Eingabe des Personennamens verletze Google dauerhaft die zitierte Gesetzesbestimmung. Doch kann die kanadische Bundesdatenschutzbehörde weder Geldstrafen verhängen noch Auflagen machen; sie ist auf Empfehlungen beschränkt. Die möchte Google nicht umsetzen.
„Einzelpersonen haben nach kanadischem Datenschutzrecht das Recht, Informationen über sich aus Onlinesuchergebnissen nach Eingabe ihres Namens unter bestimmten Umständen entfernen zu lassen, wenn es signifikantes Schadensrisiko gibt, dass dem öffentlichen Interesse an dieser über so eine Suche zugänglichen Information überwiegt“, hält Kanadas Datenschutz-Commissioner Philippe Dufresne fest. Seine Behörde werde „alle verfügbaren Optionen erwägen, um Googles Einhaltung des Gesetzes sicherzustellen.“ Wie das aussehen wird, ist offen.
Vergleich zu Europa
Der Zugang der kanadischen Datenschutzbehörde zu einem „Recht auf Vergessenwerden“ hat gegenüber dem europäischen Modell den Vorteil geringeren Missbrauchspotenzials. Legale Webinhalte sollen nämlich nicht grundsätzlich aus dem Suchindex gelöscht werden; im Zentrum steht vielmehr der Schutz Betroffener. Wer gezielt nach ihnen sucht, soll die für die Betroffenen gefährlichen Inhalte nicht leicht finden, während andere Suchbegriffe weiterhin zum Ziel führen. Dass dort dann auch der Name einer Person steht, hat bei weithin unbekannten Menschen kaum Auswirkungen auf diese.
Im europäischen Modell wird regelmäßig die Webpage insgesamt aus den Suchergebnissen gefiltert, unabhängig vom Suchbegriff. Das führt zu Missbrauch, wenn auf derselben Webpage Nutzerkommentare veröffentlicht werden. Wem etwa ein Medienbericht nicht gefällt, verfasst darunter ein „besoffenes“ Posting. Dem Poster ist das bald „peinlich“, weshalb er bei den Suchmaschinen die Unterdrückung der Webpage beantragt. Die Suchmaschinen müssen gehorchen. Die Betreiber der betroffenen Webseite erfahren nie von der Auslistung, die der europäische „Betroffene“ ohne Gerichtsurteil erzwungen hat.
(ds)
Künstliche Intelligenz
Autoindustrie: Aus für Verbrenner bis 2030/35 kaum noch umsetzbar
Die Verbände der europäischen Automobilhersteller (Acea) und Zulieferer (Clepa) fordern von der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eine dringende Kurskorrektur in der EU-Klimapolitik für die Autoindustrie. Sie warnen in einem offenen Brief an die CDU-Politikerin, dass die starren CO2-Ziele für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge für 2030 und 2035 „in der heutigen Welt einfach nicht mehr machbar“ seien. Der Ausstieg aus dem Verbrennungsmotor sei unter den aktuellen Bedingungen nicht mehr realistisch.
Als Hauptgründe für ihren Appell nennen die Lobbygruppen geopolitische Umbrüche, eine stagnierende Nachfrage nach Elektrofahrzeugen und den Mangel an bezahlbaren Modellen sowie die starke Abhängigkeit von China bei Batterien und Rohstoffen. Sie sehen damit die europäische Autoindustrie in ihrer Wettbewerbsfähigkeit bedroht: China könne die Produktion von E-Autos deutlich günstiger bewerkstelligen.
Anstatt auf Idealismus zu setzen, müsse die EU-Strategie „industrielle und geopolitische Realitäten“ anerkennen, ist dem Schreiben zu entnehmen. Es müsse mehr Flexibilität geben. Die Verbände plädieren dafür, nicht ausschließlich auf reine batteriebetriebene Fahrzeuge zu setzen. Es müsse auch Raum für andere Technologien wie Hybride, Wasserstoff und E-Fuels geben, um die Klimaziele zu erreichen. Grundsätzlich sei es nötig, die europäische Lieferkette für Batterien und andere Schlüsselkomponenten zu stärken, das Qualifizierungsangebot zu verbessern und für ein globales, wettbewerbsfähiges Umfeld zu sorgen.
Auto-Lobby hat schon viel durchgesetzt
Der Acea hat bereits erreicht, dass Pkw-Hersteller mehr Zeit bekommen, um sich an die EU-Klimavorschriften zu halten. Seit Juni verlangt er eine Aufweichung der Emissionsgrenzwerte auch für Lkw. Die innerhalb der EU geltenden CO2-Vorgaben für Autobauer müssen Hersteller von schweren Nutzfahrzeugen inzwischen ähnlich erfüllen. Deren CO₂-Emissionen im Betrieb sollen im Vergleich zu 2019 bis 2030 um 45 Prozent reduziert werden, bis 2035 um 65 Prozent. Die Bundesregierung forderte schon vorher Ausnahmen. Der 2023 gefundene Kompromiss sieht vor, dass in einem ersten Schritt eine neue Fahrzeugkategorie „E-Fuels only“ geschaffen wird. Entsprechende Autos sollen nur synthetische Kraftstoffe verbrennen dürfen.
Manfred Weber (CSU), Chef der konservativen EVP-Fraktion im EU-Parlament, hat Verständnis für die Lobby-Rufe: Das Beste wäre es ihm zufolge, „den Menschen einen Anreiz zu geben, ein modernes Auto mit Verbrennungsmotor zu kaufen und ihr altes auszumustern“. Die belgische Grünen-Abgeordnete Sara Matthieu kritisiert dagegen: eine weitere Schwächung der Klimavorgaben serviere China den Markt für E-Autos auf dem Silbertablett. Volvo in Ghent zeige, dass Investitionssicherheit ausreiche.
Matthieu hat mit Kollegen der europäischen Grünen-Fraktion ebenfalls einen Brandbrief an von der Leyen gerichtet. Darin fordern sie: Die EU müsse in Batterieinfrastruktur, erschwingliche Ladeoptionen und „Sozial-Leasing“ investieren. Beobachter wie Felix Creutzig vom Mercator-Institut warnen, ein weiteres Eindampfen der CO2-Flottengrenzwerte würde die Transformation und Wettbewerbsfähigkeit der Autobranche gefährden.
(vbr)
Künstliche Intelligenz
IFA 2025: KI das „unsichtbare Betriebssystem“ der Elektronikmesse
Anwendungen Künstlicher Intelligenz (KI) und innovative Haushaltsroboter sollen künftig in einem smarten Zuhause eine tragende Rolle spielen. Auf diese beiden Trendthemen setzen zumindest viele Aussteller der Tech-Messe IFA („Innovation For All“), die am 5. September in Berlin beginnt.
Zu den IFA-Innovationen, die auf der Messe begutachtet werden können, gehören unter anderem moderne Backöfen, die mit KI-Unterstützung die vorhandenen Zutaten erkennen, ein Rezept vorschlagen oder das Programm für die optimale Zubereitung auswählen. Sie sind in der Lage, präzise die Garzeit zu kalkulieren – ohne Türöffnen oder Stäbchentest.
Das Marktforschungsunternehmen NIQ beobachtet zur IFA, dass Roboter immer stärker den Alltag im Haushalt übernehmen: „Staubsauger, Fensterputzer, Rasenmäher – alles wird automatisiert.“ Vor allem Hersteller aus China drängen der NIQ-Analyse zufolge mit kurzen Innovationszyklen und aggressiver Preisstrategie auf den Markt. Besonders Fensterputzroboter und Mähroboter seien stark gefragt.
Mähroboter schonen Igel
Der Roboter-Boom wird durch konkrete Innovationen vorangetrieben. Bei der ersten Generation der Mähroboter mussten die Begrenzungen des Gartens und Hindernisse auf der Rasenfläche noch aufwendig durch Begrenzungskabel signalisiert werden. Moderne Mähroboter benötigen das nicht mehr und finden mit Hilfe von KI selbstständig heraus, wohin sie sich bewegen dürfen. Sie sind auch in der Lage, Tiere auf dem Rasen, etwa einen Igel, in Ruhe zu lassen und zu umkurven.
Im „Smart Home“ erkennen Putzroboter dank einer Kamera mit KI-Analyse, dass ein Schnürsenkel auf dem Wohnzimmerteppich nicht eingesaugt werden sollte.
Bei den Elektrokleingeräten sind aktuell Heißluft-Fritteusen („Airfryer“) buchstäblich das heiße Ding. „Sie stehen für neue Konsummuster und bedienen gleich mehrere Mega-Themen in der deutschen Gesellschaft: gesunde Ernährung (fettarm), Energieeffizienz (stromsparend und gut für die Umwelt), Schnelligkeit und einfache Zubereitung (zeitsparend, das Leben wird einfacher)“, sagte Alexander Dehmel, Experte für technische Konsumgüter bei NIQ.
KI, das „unsichtbare Betriebssystem der IFA“
IFA-Geschäftsführer Leif Lindner betonte, die Abkürzung IFA stehe nicht mehr für „Internationale Funkausstellung“, sondern für „Innovation For All“. Dabei gehe es nicht nur darum, Produktneuheiten zu präsentieren, sondern Trends, Marken und andere Inhalte für ein breites Publikum zu inszenieren.
Lindner sagte, Künstliche Intelligenz sei in diesem Jahr „das unsichtbare Betriebssystem der IFA“. „KI verändert gerade die Art, wie wir denken, wie wir arbeiten, wie wir miteinander kommunizieren. Und auf der IFA wird KI mehr oder weniger überall erlebbar sein.“
Neben KI und Robotik sei Nachhaltigkeit das dritte Top-Thema der IFA, sagte Lindner. Die Messe reagiert damit auf einen Branchentrend. Experten schätzen, dass aufbereitete Gebrauchtgeräte („refurbished“) bei Smartphones aktuell einen Marktanteil von rund zehn Prozent ausmachen.
Die Marktforscher von NIQ sagen, die Kombination von Händlergarantie, neuem Gehäuse und geprüfter Technik schaffe für viele Käufer eine echte Alternative. „Das Thema trifft den Nerv von Nachhaltigkeit, Preisbewusstsein und einer neuen Konsum-Ethik.“
Zielgruppe „Gen Z“
Um jüngere Leute besser ansprechen zu können, bietet die IFA in diesem Jahr den Stars der sozialen Medien bessere Arbeitsbedingungen. Im Palais am Funkturm können Influencer und Content Creator aus professionellen Studios streamen und eine Bühne für Live-Formate nutzen.
An die jüngere Zielgruppe richtet sich auch der „Mobility Track“, auf dem neue E-Bikes und E-Roller ausprobiert werden können. Ergänzt wird das Programm für die Generation Z mit einem „Beauty Hub“ rund um Pflegeprodukte sowie einem Bereich für Gamer.
Zur IFA-Tradition gehört auch ein Open-Air-Programm mit Deutschrock von Deine Cousine, Evil Jared, Joy Denalane und Max Herre sowie am Sonntag Rapperin Ikkimel.
Der Eintritt für Erwachsene kostet 19,50 Euro. Kinder bis 15 Jahre können die IFA kostenlos besuchen. Auf der Messe sind 1900 Aussteller präsent.
(vbr)
Künstliche Intelligenz
Cc statt Bcc: Datenpanne um Aufarbeitung von Missbrauch in englischer Kirche
Eine Londoner Anwaltskanzlei hat mit einer Massen-Mail fast 200 Personen bloßgestellt, die über die Aufarbeitung von Missbrauchsfällen in der englischen Kirche auf dem Laufenden bleiben wollten, darunter mutmaßlich auch Opfer. Das hat die Kanzlei Kennedy’s eingestanden und erklärt, dass alle Empfänger und Empfängerinnen für alle anderen sichtbar gemacht wurden – sie wurden also in das Feld Cc eingetragen und nicht Bcc. Ursache sei ein menschlicher Fehler, außer den E-Mail-Adressen seien aber keine weiteren Daten weitergegeben worden. Man bedaure den „schwerwiegenden Fehler“ zutiefst und übernehme die volle Verantwortung.
Verwechselung von CC und BCC sorgt immer wieder für Probleme
Dass E-Mail-Adressen über eine Verwechslung von Cc (Kopie) und Bcc (Blindkopie) offengelegt werden, passiert immer wieder. Vor 13 Jahren etwa sorgte eine falsch adressierte E-Mail für eine E-Mail-Flut im Bundestag. Später hatte eine über eine Mailing-Liste verschickte Spam-Mail ähnliche Folgen. Vor vier Jahren hat ein Bezirksamt aus Berlin per E-Mail die Besucher der Party „Friday Fuck 2-4-1“ im weltbekannten Nachtclub Berghain enttarnt, eigentlich sollten die nur einzeln über Corona-Fälle informiert werden. Wenige Wochen vorher hatte das britische Verteidigungsministerium das Leben von mehr als 250 afghanischen Übersetzern in Gefahr gebracht, als alle ihre Adressen in einer Massenmail sichtbar waren.
Im aktuellen Fall geht es jetzt um die Aufarbeitung von Missbrauchsfällen in der Church of England. Dazu wurde im Juli eine Wiedergutmachung beschlossen, deren Details aber noch nicht feststehen. Wer sich darüber informieren möchte, den hat die Kirche aufgefordert, sich an einem „simplen System zur Benachrichtigung“ zu beteiligen. Das umfasst Benachrichtigungen per E-Mail, und genau das ist nun gehörig schiefgelaufen. Die Kirche hat versichert, keine Kontrolle über das Prozedere zu haben und erklärt, dass die Datenpanne nicht hätte passieren dürfen. Die verantwortliche Anwaltskanzlei hat nach eigener Aussage alle zuständigen Behörden informiert und will umfänglich bei den Ermittlungen helfen. Fragen dazu könne man ihr stellen – per E-Mail.
(mho)
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