Künstliche Intelligenz
Großbritannien: Meta führt werbefreie Versionen von Facebook und Instagram ein
Meta führt in Großbritannien werbefreie Versionen von Facebook und Instagram ein. Kunden, die sich hierfür entscheiden, müssen monatliche Beträge zwischen £2,99 für die Webversion und £3,99 für die Nutzung via App in iOS oder Android zahlen. Das Angebot, zwischen kostenfreien Versionen mit Werbung oder bezahlten Versionen ohne Werbung zu wählen, steht Nutzern über 18 Jahre offen. Die höheren App-Preise begründet Meta mit den Gebühren von Apple und Google, die für jeden Kauf an die App-Store-Betreiber anfallen.
Nutzer in der Europäischen Union, im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz haben diese Wahl schon länger. Bereits im Oktober 2023 führte das US-Unternehmen die Option ein, Werbung zu entfernen. Hier kostet sie 5,99 Euro pro Monat beim Abschluss über die Webseite oder 7,99 Euro pro Monat, wenn der Abschluss in den Apps erfolgt. Neben dem Verzicht auf Werbung verspricht das US-Unternehmen auch, bei Bezahlkunden auf die Verwendung von Nutzerdaten für Werbezwecke zu verzichten.
EU reagierte mit Strafe auf „Pay or consent“
Das Angebot war Metas Versuch, zwischen den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), dem Gesetz für digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) und den Werbeeinnahmen als Haupteinnahmequelle einen Mittelweg zu finden. Werbung macht etwa 97 Prozent von Metas Umsatz aus.
Bei der EU-Kommission stieß „Pay or consent“ – also Bezahlen oder Einverständnis für Werbung geben – nicht auf Gegenliebe. Im April gab sie bekannt, dass sie wegen eines DMA-Verstoßes eine Strafe von 200 Millionen Euro verhängt. Ob zwischenzeitlich vorgenommene Nachbesserungen den Vorschriften genügen, ist noch in der Prüfung.
ICO begrüßt neues Modell
Großbritannien sieht die Kaufoption bislang positiver. Seit dem Ausscheiden aus der EU, dem sogenannten Brexit, hat Großbritannien weniger rigide Datenschutzvorschriften. Die britische Datenschutzbehörde ICO begrüßt das neue Modell. Meta kritisiert indessen die EU-Regulierung als „übergriffig“.
(mki)