Künstliche Intelligenz
Grundrechte: Verfassungsbeschwerde wegen polizeilichem Handy-Auslesen
Der Gewerkschaftler und Journalist Hendrik Torner hat am Dienstag zusammen mit der Bürgerrechtsorganisation Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) Verfassungsbeschwerde gegen das polizeiliche Auslesen und Auswerten seines Mobiltelefons erhoben. Dieser Schritt zielt darauf ab, die Grundrechte auf Privatsphäre und Pressefreiheit zu stärken, die Rechtsexperten durch die aktuelle Praxis der Handy-Beschlagnahme durch Strafverfolger als massiv gefährdet erachten.
Torner ist Kreisvorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Bamberg. Er geriet laut der taz im September 2023 ins Visier der bayerischen Polizei, als er eine Aktion der damals als „Letzte Generation“ bezeichneten Klimaschutzgruppe in der fränkischen Stadt für die GEW-Zeitschrift „Die deutsche Schule“ dokumentieren wollte. Mit seinem Smartphone nahm Torner dafür eine Polizeimaßnahme gegen Aktivisten akustisch auf.
Die Ordnungshüter beschlagnahmten daraufhin sein Mobiltelefon mit der oft genutzten, aber zweifelhaften Begründung, er habe unbefugt das gesprochene Wort der Polizisten aufgenommen. Dabei handelt es sich um ein Vergehen, das nach Paragraf 201 Strafgesetzbuch (StGB) mit bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe geahndet werden kann. Da Torner die PIN seines Geräts nicht preisgeben wollte, lasen die Ermittler das Smartphone mithilfe der Extraktionssoftware UFED der israelischen Firma Cellebrite aus. Der Gewerkschaftler erhielt sein Smartphone erst ein Jahr später zurück. Das Strafverfahren wurde eingestellt.
Polizei erstellte heimlich ein Persönlichkeitsprofil
Bei der Akteneinsicht machte Torner eine für ihn erschreckende Entdeckung: Die Polizei hatte anhand der Daten seines Handys ein detailliertes politisches Profil von ihm erstellt. Darin hieß es, er sei in der „linken Szene“ Bambergs engagiert und habe eine Abneigung gegen die Vertreter der Staatsmacht.
Torner erhob Klage beim Landgericht Bamberg gegen die Behandlung. Dieses entschied im Juni, dass die Beschlagnahme und die inhaltliche Auswertung aufgrund des fehlenden Strafantrags nach Ablauf der ersten drei Monate rechtswidrig waren. Für die Zeit davor schätzten die Richter die Maßnahme als rechtmäßig ein. Torner, seine Anwältin Gül Pinar und die GFF monieren nun, die Instanz habe sich gar nicht mit der zentralen grundrechtlichen Frage befasst, ob das Auslesen des gesamten Handys und die Erstellung eines politischen Profils auf der Basis eines bloßen strafrechtlichen Anfangsverdachts zulässig sei.
Das Bundesverfassungsgericht soll laut der Beschwerde klarstellen, dass ein so intensiver Grundrechtseingriff eine eigene klare Rechtsgrundlage mit angemessenen Schutzvorkehrungen erfordert. Sonst könne die Polizei „die gesamte Persönlichkeit und das Privatleben der Betroffenen erfassen“, gibt Davy Wang, Verfahrenskoordinator bei der GFF, zu bedenken. Das komme einer „digitalen Hausdurchsuchung“ gleich. Der Nachwuchsjournalist selbst führt ins Feld, Pressevertreter müssten sich darauf verlassen können, „dass vertrauliche Informationen auch vertraulich bleiben“. Sonst gehe die Pressefreiheit flöten.
Intime Daten sollen tabu sein
Die Befürchtung, dass Mobiltelefone bei bloßen Verdachtsmomenten beschlagnahmt und ausgewertet werden, kann die kritische Berichterstattung – insbesondere bei Demonstrationen – sowie den Quellenschutz erheblich einschränken. Aktuell stützen sich die Ermittlungsbehörden bei der Handy-Einsichtnahme auf allgemeine strafprozessuale Vorschriften. Diese enthalten weder klare Grenzen für den Datenzugriff noch für die Auswertung. Die Polizei hat damit auch Zugang zu vertraulichen und persönlichen Informationen, die möglicherweise nichts mit den Ermittlungen zu tun haben. Das berührt auch das Computer-Grundrecht, das die Vertraulichkeit und Integrität von IT-Systemen schützt.
Der Beschwerdeführer will erreichen, dass Strafverfolger nur Einblick in Daten nehmen dürfen, die für ihre Untersuchung tatsächlich relevant sind. Die Verhältnismäßigkeit sei zu wahren: Bei Bagatelldelikten oder Ordnungswidrigkeiten sollte das Auslesen von Mobiltelefonen grundsätzlich nicht erlaubt sein. Ferner sei eine stärkere richterliche Kontrolle über den Umfang der Auswertung nötig.
Der aktuelle Gang nach Karlsruhe reiht sich in eine Serie von Klagen der GFF ein, die sich gegen polizeiliche Maßnahmen mit Fokus auf die Pressefreiheit richten. Dazu gehören bereits anhängige Verfassungsbeschwerden gegen das Abhören des Pressetelefons der „Letzten Generation“ sowie gegen die Durchsuchung des freien Senders Radio Dreyeckland.
(afl)
Künstliche Intelligenz
c’t-Webinar: Sicher online bezahlen | heise online
Kriminelle setzen beim digitalen Zahlungsverkehr so gut wie immer auf gezielte Täuschung, anstatt mit hohem Aufwand und geringen Erfolgsaussichten technische Sicherungen zu durchbrechen. Sie manipulieren ihre Opfer beispielsweise so geschickt, dass diese selbst das Geld überweisen.
Ein Vorfall beim Zahlungsdienst PayPal Ende August hat gezeigt, wie flexibel Angreifer mittlerweile sein können: Wegen einer Panne im Sicherheitssystem konnten Kriminelle massenhaft Lastschriften einreichen. Zwar sprangen fast immer die Betrugsprüfungssysteme der Banken an, bei denen die Betroffenen ihre hinterlegten Girokonten führen. Das schützte aber nicht vor Trittbrettfahrern, die Kapital aus der Situation schlagen wollten: So warnten unter anderem die Sparkassen ihre Kunden vor betrügerischen Anrufen, bei denen Täter sich als Sparkassen-Mitarbeiter ausgaben, um an PINs, TANs oder Passwörter zu gelangen. Der Vorfall macht zugleich deutlich, dass es jeden treffen kann – auch erfahrene Nutzer.
Erste Hilfe im Ernstfall
Darüber hinaus zeigt der Referent, wie Sie mit geringem Aufwand das eigene Sicherheitsniveau effektiv erhöhen können. Sie erkennen zuverlässiger betrügerische Onlineshops, Kleinanzeigen und Marktplätze. Nach der Veranstaltung verstehen Sie die Denkweise sowie Methoden der Täter und haben einen Erste-Hilfe-Kasten parat, um im Notfall schnell zu reagieren.
Sicherheit erhöhen
Das Webinar richtet sich an Verbraucher, die ihren eigenen Schutz und den ihres Umfeldes im digitalen Zahlungsverkehr aktiv verbessern möchten. Alte Hasen können ihr Wissen auffrischen, Menschen mit geringen Digitalkenntnissen ihr Wissen erweitern. Erste Erfahrungen im Online-Banking und mit digitalen Zahlungsdiensten sind hilfreich, aber kein Muss. Mit Internet und Smartphone sollten Sie sich im Grundsatz allerdings auskennen..
Für die Teilnahme am Webinar benötigen Sie einen aktuellen Webbrowser. Die Veranstaltung findet am 21. Oktober 2025 von 15:00 bis 17:30 Uhr online statt. Frühbucher sparen zehn Prozent und zahlen 59,00 Euro. Im Ticketpreis enthalten sind die Teilnahme am Live-Webinar, der Zugang zur Aufzeichnung für mindestens ein Jahr, die Vortragsfolien sowie eine persönliche Teilnahmebescheinigung. Weitere Informationen sowie Details zur Anmeldung erhalten Interessierte auf der Webseite der heise academy.
(abr)
Künstliche Intelligenz
Albaniens Premier will KI-Chatbot zur „Ministerin“ machen
Mit dem Vorschlag zur Ernennung eines KI-Chatbots zur „Ministerin“ hat Albaniens Ministerpräsident Edi Rama für Empörung in den Reihen der Opposition gesorgt. Rama hatte bei der Vorstellung seines Kabinetts angekündigt, der Chatbot „Diella“ (übersetzt: „Sonne“) solle dafür sorgen, dass Korruption bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen abgeschafft wird. „Diella“ wurde bislang als virtuelle Assistentin auf staatlichen Seiten eingesetzt. Das Kabinett muss noch vom Parlament gebilligt werden.
Der Fraktionschef der oppositionellen konservativen Demokratischen Partei, Gazment Bardhi, schrieb bei Facebook: „Die Streiche des Premierministers können nicht in Rechtsakte des albanischen Staates verwandelt werden.“ Ramas Kabinettsentscheidung sei verfassungswidrig. Albaniens Verfassung schreibe vor, dass Minister albanische Staatsbürger, volljährig und geistig fit sein müssten, schrieb Bardhi.
Verfassungsänderungen benötigen Zwei-Drittel-Mehrheit
Ramas Sozialistische Partei gewann im Mai zum vierten Mal in Folge die Parlamentswahl und erreichte die absolute Mehrheit. Für Verfassungsänderungen ist allerdings eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig. Ob Rama für „Diella“ eine Änderung der Verfassung anstrebt, war zunächst unklar.
Rama berichtete auf der Plattform X, er habe mit „Diella“ ein „Gespräch“ geführt. Die Künstliche Intelligenz habe ihm geraten: „Halte deinen Gegner niemals auf, wenn er einen Fehler macht“.
Der Sozialist Rama ist auch bildender Künstler und für theatralisch wirkende Gesten bekannt. So etwa begrüßte er im Mai bei einem Gipfeltreffen der Europäischen Politischen Gemeinschaft (EPG) in Tirana Italiens Ministerpräsidentin Giorgia Meloni mit einem Kniefall auf dem roten Teppich.
(nen)
Künstliche Intelligenz
Web-Erfinder: Berners-Lee fordert Mikrozahlungen als Ausgleich fürs KI-Training
Tim Berners-Lee glaubt, einen Ausgleich für die Aneignung fremder, von Menschen erstellter Inhalte durch Systeme mit generativer Künstlicher Intelligenz wie ChatGPT, Gemini oder Claude gefunden zu haben. „Ein Ausweg könnten Mikrozahlungen sein“, erklärte der 70-Jährige in einem Interview mit der „Zeit“. Das müsse nicht unbedingt ein Aus für das „Gratis-Internet“ sein: „Ein Großteil bliebe kostenlos, doch für einige Bereiche müsste man bezahlen.“
Entwickler tüftelten bereits seit Jahren an Systemen, bei denen beim Surfen automatisch kleinste Beträge, Bruchteile eines Cents, für Inhalte gezahlt werden, führte Sir Tim aus. Wichtig dabei sei, dass das Geld direkt bei den Urhebern ankomme. Berners-Lee sieht dies als eine Möglichkeit, die Probleme zu lösen, die das Urheberrecht bisher nicht in den Griff bekommen hat, wie etwa die geringen Einnahmen von Musikern über Streamingdienste wie Spotify.
„Bislang sind wir nicht gut darin gewesen, kreative Menschen fair zu entlohnen“, weiß der Erfinder des World Wide Web: „Das Urheberrecht ist in vieler Hinsicht gescheitert.“ Im Kontext von KI vermehrten sich diese Herausforderungen.
Berners-Lee wirbt schon länger dafür, mehr alternative Geschäftsmodelle im Web wie Abonnements und Micropayments zu testen. Das von ihm geleitete World Wide Web Consortium (W3C) unterstützte 2013 eine Gruppe von Experten dabei, einen Standard für Zahlungen zu entwickeln, der direkt ins Gewebe des WWW eingebaut ist. Dieser sollte ebenso offen sein wie das Hypertext Transfer Protokoll (HTTP) und Zahlungsabwickler wie Paypal ersetzen. So wie jeder mittels HTTP Webseiten anbieten und aufrufen kann, werde das Zahlungsprotokoll den sicheren Austausch von Geld ermöglichen, lautete die Idee.
Ein anderes einschlägiges Projekt ist etwa der GNU-Taler, der vor allem in der Schweiz erprobt werden soll. Das Experiment setzt auf Vorschlägen von Digicash-Entwickler David Chaum auf. Bisher haben es solche Ansätze für Mikrozahlungen aber schwer, sich am Markt durchzusetzen.
Wird KI ein Bewusstsein entfalten?
Der Physiker und Informatiker Berners-Lee sieht die „KI-Revolution“ nicht nur als Risiko, sondern auch als Chance. Er habe ChatGPT schon zur Hilfe genommen, insbesondere zur „Auto-Vervollständigung“ beim Schreiben von Blogartikeln oder zur Fehlerbehebung beim Programmieren, verriet er. Dabei will er Transparenz: „Die Passagen, die von der KI stammen, habe ich kursiv gesetzt.“ Das Ergebnis sei „gar nicht schlecht“ gewesen.
Grundsätzlich schwebt Berners-Lee eine KI vor, die ausschließlich für den Nutzer selbst arbeitet, ähnlich einem Arzt oder Anwalt, der einem Mandanten verpflichtet ist.
Bei der Frage, ob eine KI eine Art Bewusstsein entwickeln kann, folgt der Web-Erfinder der Logik von Alan Turing. Dieser bewertete Intelligenz nicht danach, woraus etwas gemacht ist, sondern wie es sich verhält. Sir Tim überträgt dies auf das Bewusstsein. Für ihn steht fest, dass wir Systeme, die sich wie bewusste Wesen verhalten, auch so behandeln müssten. Der Brite ist nicht davon überzeugt, dass nur ein menschliches Gehirn Gedanken und Geist haben kann. Die Entwicklung der KI verlaufe wie eine unaufhaltsame Welle. Anstatt sie zu stoppen, sollte sie kanalisiert werden. Ein Zentrum wie das CERN könnte helfen, solche mächtigen Technologien unter Kontrolle zu halten und Missbrauch zu verhindern.
Josef Weizenbaum, ein Pionier der KI-Forschung und Entwickler des Chatbots Eliza beobachtete dieses Feld kritischer. Er war entsetzt darüber, wie Menschen sein Programm und andere frühe KI-Systeme überinterpretierten und ihnen menschenähnliche Intelligenz zuschrieben. Der Informatiker sah die Annahme, dass Computer ein Bewusstsein entwickeln könnten, als „unglaublichen Blödsinn“ und Größenwahn an. Der Mensch sei kein Computer, da sein Geist das Produkt seiner Erfahrungen und sozialen Umgebung bilde.
Kein Freund großer Online-Plattformen
Die heutige Dominanz von wenigen großen Plattformen wie Facebook, TikTok und Google betrachtet Berners-Lee als Ergebnis des kapitalistischen Systems. Seiner Ansicht nach neigen offene Märkte fast immer zur Bildung von Monopolen, was den Wettbewerb behindert und es jungen Innovatoren erschwert, neue Netzwerke zu etablieren. Regulierung erachtet er als notwendig, um die Macht dieser Marktkräfte in Schach zu halten.
Um das Web als demokratischen Raum zurückzuerobern, müssten die Menschen die Kontrolle über ihre eigenen Daten erlangen, lautet das Motto des WWW-Schöpfers. Die Hauptressource im digitalen Kapitalismus seien unsere Daten. Um dieses Problem zu lösen, hat Berners-Lee mit Kollegen das Protokoll Solid kreiert. Es soll Nutzern die vollständige Kontrolle über ihre Daten geben, indem sie diese in Pods beziehungsweise Wallets speichert. Diese digitalen Brieftaschen können Finanztransaktionen, Gesundheitsdaten und Social-Media-Inhalte enthalten. Der Nutzer entscheidet, wer Zugriff darauf erhält.
(nie)
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