Künstliche Intelligenz
Grundrechte: Verfassungsbeschwerde wegen polizeilichem Handy-Auslesen
Der Gewerkschaftler und Journalist Hendrik Torner hat am Dienstag zusammen mit der Bürgerrechtsorganisation Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) Verfassungsbeschwerde gegen das polizeiliche Auslesen und Auswerten seines Mobiltelefons erhoben. Dieser Schritt zielt darauf ab, die Grundrechte auf Privatsphäre und Pressefreiheit zu stärken, die Rechtsexperten durch die aktuelle Praxis der Handy-Beschlagnahme durch Strafverfolger als massiv gefährdet erachten.
Torner ist Kreisvorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Bamberg. Er geriet laut der taz im September 2023 ins Visier der bayerischen Polizei, als er eine Aktion der damals als „Letzte Generation“ bezeichneten Klimaschutzgruppe in der fränkischen Stadt für die GEW-Zeitschrift „Die deutsche Schule“ dokumentieren wollte. Mit seinem Smartphone nahm Torner dafür eine Polizeimaßnahme gegen Aktivisten akustisch auf.
Die Ordnungshüter beschlagnahmten daraufhin sein Mobiltelefon mit der oft genutzten, aber zweifelhaften Begründung, er habe unbefugt das gesprochene Wort der Polizisten aufgenommen. Dabei handelt es sich um ein Vergehen, das nach Paragraf 201 Strafgesetzbuch (StGB) mit bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe geahndet werden kann. Da Torner die PIN seines Geräts nicht preisgeben wollte, lasen die Ermittler das Smartphone mithilfe der Extraktionssoftware UFED der israelischen Firma Cellebrite aus. Der Gewerkschaftler erhielt sein Smartphone erst ein Jahr später zurück. Das Strafverfahren wurde eingestellt.
Polizei erstellte heimlich ein Persönlichkeitsprofil
Bei der Akteneinsicht machte Torner eine für ihn erschreckende Entdeckung: Die Polizei hatte anhand der Daten seines Handys ein detailliertes politisches Profil von ihm erstellt. Darin hieß es, er sei in der „linken Szene“ Bambergs engagiert und habe eine Abneigung gegen die Vertreter der Staatsmacht.
Torner erhob Klage beim Landgericht Bamberg gegen die Behandlung. Dieses entschied im Juni, dass die Beschlagnahme und die inhaltliche Auswertung aufgrund des fehlenden Strafantrags nach Ablauf der ersten drei Monate rechtswidrig waren. Für die Zeit davor schätzten die Richter die Maßnahme als rechtmäßig ein. Torner, seine Anwältin Gül Pinar und die GFF monieren nun, die Instanz habe sich gar nicht mit der zentralen grundrechtlichen Frage befasst, ob das Auslesen des gesamten Handys und die Erstellung eines politischen Profils auf der Basis eines bloßen strafrechtlichen Anfangsverdachts zulässig sei.
Das Bundesverfassungsgericht soll laut der Beschwerde klarstellen, dass ein so intensiver Grundrechtseingriff eine eigene klare Rechtsgrundlage mit angemessenen Schutzvorkehrungen erfordert. Sonst könne die Polizei „die gesamte Persönlichkeit und das Privatleben der Betroffenen erfassen“, gibt Davy Wang, Verfahrenskoordinator bei der GFF, zu bedenken. Das komme einer „digitalen Hausdurchsuchung“ gleich. Der Nachwuchsjournalist selbst führt ins Feld, Pressevertreter müssten sich darauf verlassen können, „dass vertrauliche Informationen auch vertraulich bleiben“. Sonst gehe die Pressefreiheit flöten.
Intime Daten sollen tabu sein
Die Befürchtung, dass Mobiltelefone bei bloßen Verdachtsmomenten beschlagnahmt und ausgewertet werden, kann die kritische Berichterstattung – insbesondere bei Demonstrationen – sowie den Quellenschutz erheblich einschränken. Aktuell stützen sich die Ermittlungsbehörden bei der Handy-Einsichtnahme auf allgemeine strafprozessuale Vorschriften. Diese enthalten weder klare Grenzen für den Datenzugriff noch für die Auswertung. Die Polizei hat damit auch Zugang zu vertraulichen und persönlichen Informationen, die möglicherweise nichts mit den Ermittlungen zu tun haben. Das berührt auch das Computer-Grundrecht, das die Vertraulichkeit und Integrität von IT-Systemen schützt.
Der Beschwerdeführer will erreichen, dass Strafverfolger nur Einblick in Daten nehmen dürfen, die für ihre Untersuchung tatsächlich relevant sind. Die Verhältnismäßigkeit sei zu wahren: Bei Bagatelldelikten oder Ordnungswidrigkeiten sollte das Auslesen von Mobiltelefonen grundsätzlich nicht erlaubt sein. Ferner sei eine stärkere richterliche Kontrolle über den Umfang der Auswertung nötig.
Der aktuelle Gang nach Karlsruhe reiht sich in eine Serie von Klagen der GFF ein, die sich gegen polizeiliche Maßnahmen mit Fokus auf die Pressefreiheit richten. Dazu gehören bereits anhängige Verfassungsbeschwerden gegen das Abhören des Pressetelefons der „Letzten Generation“ sowie gegen die Durchsuchung des freien Senders Radio Dreyeckland.
(afl)
Künstliche Intelligenz
GitHub Copilot erlaubt spezialisierte, User-definierte Agenten
Für den KI-Dienst GitHub Copilot lassen sich nun benutzerdefinierte Agenten (Custom Agents) erstellen. Microsoft, der Mutterkonzern von GitHub, hat das bereits für seine Programmiersprache C# und sein .NET-GUI-Toolkit Windows Forms (WinForms) umgesetzt. Die neuen Agenten sollen unter anderem helfen, Best Practices einzuhalten. Weitere Custom Agents haben schon unter anderem die GitHub-Partner Dynatrace, HashiCorp, Databricks und JFrog erstellt.
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Custom Agents für GitHub Copilot können mit Informationen zu Team-Workflows, Konventionen und individuellen Anforderungen gefüttert werden. Anschließend lassen sie sich durch Prompts, Toolauswahl und das Model Context Protocol (MCP) weiter spezialisieren. Dabei können sowohl Unternehmen als auch Teams oder einzelne Entwicklerinnen und Entwickler einen solchen Agenten erstellen.
Derzeit lassen sich die benutzerdefinierten Agenten auf github.com und im Copilot-CLI verwenden. Künftig soll auch Visual Studio Code folgen. Einen ersten Blick darauf bietet das VS-Code-Insiders-Programm.
KI-Agenten für C# und WinForms
Microsoft hat bereits Custom Agents für C# und WinForms erstellt: unter den Namen C# Expert und WinForms Expert. Der C#-Agent ist darauf ausgelegt, sich wie ein C#-Experte zu verhalten und sauberen, gut designten, fehlerfreien, sicheren, les- und wartbaren Code zu erstellen, der .NET-Konventionen folgt. Der WinForms-Experte folgt analog dazu den Design- und Codingprinzipien von Windows Forms. Unter anderem bevorzugt er beim Erstellen neuer Projekte das anstehende Release .NET 10.0 sowie bekannte, stabile und weitverbreitete NuGet-Pakete in ihrer aktuellsten Stable-Major-Version (zum Beispiel 2.x).
(Bild: coffeemill/123rf.com)

Verbesserte Klassen in .NET 10.0, Native AOT mit Entity Framework Core 10.0 und mehr: Darüber informieren .NET-Profis auf der Online-Konferenz betterCode() .NET 10.0 am 18. November 2025. Nachgelagert gibt es sechs ganztägige Workshops zu Themen wie C# 14.0, künstliche Intelligenz und Web-APIs.
Beide Agenten sind noch experimentell. Um sie zu verwenden, laden Entwicklerinnen und Entwickler die Markdown-Dateien CSharpExpert.agent.md und WinFormsExpert.agent.md aus dem Repository @github/awesome-copilot herunter. Anschließend fügen sie die Dateien zum Ordner .github/agents in ihrem Repo hinzu.
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Dann lässt sich der entsprechende KI-Experte auswählen, etwa im Insider-Programm für Visual Studio Code per Dropdown-Menü:

Der C#-Experte steht für VS-Code-Insider zur Auswahl.
(Bild: Microsoft)
Weitere Informationen zu Custom Agents lassen sich einem GitHub-Blogeintrag entnehmen. Die experimentellen C#- und WinForms-Agenten stellt Microsoft auf seinem Entwicklerblog vor.
(mai)
Künstliche Intelligenz
Google-Mutter steigert Gewinn um ein Drittel trotz EU-Strafe
Googles Mutterkonzern Alphabet hat seinen Quartalsgewinn trotz einer Milliardenstrafe in der EU um rund ein Drittel gesteigert. Der Internet-Riese verdiente von Juli bis September rund 34,98 Milliarden US-Dollar (rund 30,1 Milliarden Euro) nach 26,3 Milliarden Dollar ein Jahr zuvor. Die EU-Kommission wirft Google und Alphabet Wettbewerbsverstöße im Werbegeschäft vor und verhängte im September eine Strafe von 2,95 Milliarden Euro.
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Den Umsatz steigerte Alphabet im Jahresvergleich um 16 Prozent auf knapp 102,35 Milliarden Dollar und übertraf damit die Erwartungen der Analysten. Es war das erste Mal, dass der Konzern in einem Quartal die Marke von 100 Milliarden Dollar knackte.
Das Werbegeschäft von Google samt der Videoplattform YouTube bleibt der wichtigste Geldbringer des Konzerns: Es wuchs im Jahresvergleich um 12,6 Prozent auf 56,57 Milliarden Dollar.
KI-Suche auf dem Vormarsch
Die Entwicklung des Anzeigengeschäfts wird sehr genau beobachtet. Denn Google bringt in die Suchmaschine gerade mehr mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellte Zusammenfassungen ein, die Anfragen der Nutzer direkt beantworten sollen. Damit könnte der Anreiz sinken, auf Links neben den Suchergebnissen zu klicken. Damit verdiente Google aber traditionell das Geld. Die Suchmaschine muss sich aber wandeln – denn sie bekam neue Konkurrenz durch KI-Chatbots wie ChatGPT, denen viele Nutzer ihre Fragen stellen.
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Konzernchef Sundar Pichai sagte, durch die KI-Zusammenfassungen gebe es deutlich mehr Suchanfragen. Denn Nutzer entdeckten, dass Google mehr ihrer Fragen beantworten könne. Der Effekt sei bei jungen Nutzern stärker zu beobachten, sagte Pichai. Der sogenannte KI-Modus in der Suchmaschine, bei dem Künstliche Intelligenz die Anfragen beantwortet, komme inzwischen auf mehr als 75 Millionen Nutzer täglich.
Gewaltige Investitionen in KI
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Wie auch einige Rivalen investiert Alphabet riesige Summen in den Ausbau von Infrastruktur für künstliche Intelligenz. Für dieses Jahr stellt der Konzern Kapitalinvestitionen von 91 bis 93 Milliarden Dollar in Aussicht – zuvor waren 85 Milliarden Dollar angepeilt worden. Für 2026 kündigte Alphabet noch einen „bedeutenden Anstieg“ an, zunächst ohne eine konkrete Größenordnung.
Mehr Ressourcen für Waymo-Robotaxis
Der Umsatz des Alphabet-Bereichs, in dem Zukunftsprojekte wie die Robotaxis von Waymo oder die Wing-Drohnen zusammengefasst sind, sank binnen eines Jahres von 388 auf 344 Millionen Dollar. Die Sparte machte zugleich einen operativen Verlust von gut 1,4 Milliarden Dollar – das waren 28 Prozent mehr als vor einem Jahr. Waymo solle dabei mehr Ressourcen bekommen. Die Alphabet-Firma gilt als führend bei Robotaxis – während Elon Musk versucht, den noch kleinen Markt mit günstigeren Fahrzeugen des von ihm geführten Elektroauto-Herstellers Tesla aufzurollen.
Die Alphabet-Aktie legte im nachbörslichen Handel um nahezu sieben Prozent zu.
(afl)
Künstliche Intelligenz
Heizlüfter mit Bitcoin-Miner: Ofen 2 im Test
Der Herbst ist da, die Tage werden kälter: Zeit, die Heizung anzuwerfen. Das allerdings geht immer mehr ins Geld – die Kosten für Strom, Gas oder Fernwärme steigen tendenziell noch weiter. Da kommt der Ofen 2 vom österreichischen Hersteller 21energy gerade recht. Der Heizlüfter verwandelt nicht einfach nur Strom in Wärme, er schürft mit der eingesetzten Energie stattdessen Bitcoins. So generiert das Gerät Einnahmen, die am Ende die Heizkosten senken oder gleich ganz amortisieren sollen.
Die Idee klingt zunächst überzeugend: Die Effizienz ist die gleiche wie bei einem herkömmlichen Heizlüfter, beide wandeln die eingesetzte Energie vollständig in Wärme um. Der Bitcoin-Miner löst aber komplexe Rechenaufgaben und bekommt dafür jedes Mal eine kleine Belohnung. Günstiger als mit einem gewöhnlichen elektrischen Heizlüfter heizt man deswegen allemal. Je nach Bitcoin-Kurs und Strompreis ließe sich unterm Strich sogar Geld verdienen. Glaubt man den Berechnungen des Herstellers, heizt man dadurch sogar teils billiger als mit einer Wärmepumpe.
Wir haben uns den Ofen 2 daher geschnappt und angeschaut, ob sich diese Hoffnungen in die Realität übertragen lassen, insbesondere bei den deutschen Strompreisen. Ebenso haben wir getestet, ob die versprochenen 1000 Watt Heizleistung eine wohlige Wärme verbreiten und der eingesetzte Bitcoin-Miner tatsächlich für Wohnräume taugt.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Heizlüfter mit Bitcoin-Miner: Ofen 2 im Test“.
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