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Grundrechte: Verfassungsbeschwerde wegen polizeilichem Handy-Auslesen


Der Gewerkschaftler und Journalist Hendrik Torner hat am Dienstag zusammen mit der Bürgerrechtsorganisation Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) Verfassungsbeschwerde gegen das polizeiliche Auslesen und Auswerten seines Mobiltelefons erhoben. Dieser Schritt zielt darauf ab, die Grundrechte auf Privatsphäre und Pressefreiheit zu stärken, die Rechtsexperten durch die aktuelle Praxis der Handy-Beschlagnahme durch Strafverfolger als massiv gefährdet erachten.

Torner ist Kreisvorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Bamberg. Er geriet laut der taz im September 2023 ins Visier der bayerischen Polizei, als er eine Aktion der damals als „Letzte Generation“ bezeichneten Klimaschutzgruppe in der fränkischen Stadt für die GEW-Zeitschrift „Die deutsche Schule“ dokumentieren wollte. Mit seinem Smartphone nahm Torner dafür eine Polizeimaßnahme gegen Aktivisten akustisch auf.

Die Ordnungshüter beschlagnahmten daraufhin sein Mobiltelefon mit der oft genutzten, aber zweifelhaften Begründung, er habe unbefugt das gesprochene Wort der Polizisten aufgenommen. Dabei handelt es sich um ein Vergehen, das nach Paragraf 201 Strafgesetzbuch (StGB) mit bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe geahndet werden kann. Da Torner die PIN seines Geräts nicht preisgeben wollte, lasen die Ermittler das Smartphone mithilfe der Extraktionssoftware UFED der israelischen Firma Cellebrite aus. Der Gewerkschaftler erhielt sein Smartphone erst ein Jahr später zurück. Das Strafverfahren wurde eingestellt.

Bei der Akteneinsicht machte Torner eine für ihn erschreckende Entdeckung: Die Polizei hatte anhand der Daten seines Handys ein detailliertes politisches Profil von ihm erstellt. Darin hieß es, er sei in der „linken Szene“ Bambergs engagiert und habe eine Abneigung gegen die Vertreter der Staatsmacht.

Torner erhob Klage beim Landgericht Bamberg gegen die Behandlung. Dieses entschied im Juni, dass die Beschlagnahme und die inhaltliche Auswertung aufgrund des fehlenden Strafantrags nach Ablauf der ersten drei Monate rechtswidrig waren. Für die Zeit davor schätzten die Richter die Maßnahme als rechtmäßig ein. Torner, seine Anwältin Gül Pinar und die GFF monieren nun, die Instanz habe sich gar nicht mit der zentralen grundrechtlichen Frage befasst, ob das Auslesen des gesamten Handys und die Erstellung eines politischen Profils auf der Basis eines bloßen strafrechtlichen Anfangsverdachts zulässig sei.

Das Bundesverfassungsgericht soll laut der Beschwerde klarstellen, dass ein so intensiver Grundrechtseingriff eine eigene klare Rechtsgrundlage mit angemessenen Schutzvorkehrungen erfordert. Sonst könne die Polizei „die gesamte Persönlichkeit und das Privatleben der Betroffenen erfassen“, gibt Davy Wang, Verfahrenskoordinator bei der GFF, zu bedenken. Das komme einer „digitalen Hausdurchsuchung“ gleich. Der Nachwuchsjournalist selbst führt ins Feld, Pressevertreter müssten sich darauf verlassen können, „dass vertrauliche Informationen auch vertraulich bleiben“. Sonst gehe die Pressefreiheit flöten.

Die Befürchtung, dass Mobiltelefone bei bloßen Verdachtsmomenten beschlagnahmt und ausgewertet werden, kann die kritische Berichterstattung – insbesondere bei Demonstrationen – sowie den Quellenschutz erheblich einschränken. Aktuell stützen sich die Ermittlungsbehörden bei der Handy-Einsichtnahme auf allgemeine strafprozessuale Vorschriften. Diese enthalten weder klare Grenzen für den Datenzugriff noch für die Auswertung. Die Polizei hat damit auch Zugang zu vertraulichen und persönlichen Informationen, die möglicherweise nichts mit den Ermittlungen zu tun haben. Das berührt auch das Computer-Grundrecht, das die Vertraulichkeit und Integrität von IT-Systemen schützt.

Der Beschwerdeführer will erreichen, dass Strafverfolger nur Einblick in Daten nehmen dürfen, die für ihre Untersuchung tatsächlich relevant sind. Die Verhältnismäßigkeit sei zu wahren: Bei Bagatelldelikten oder Ordnungswidrigkeiten sollte das Auslesen von Mobiltelefonen grundsätzlich nicht erlaubt sein. Ferner sei eine stärkere richterliche Kontrolle über den Umfang der Auswertung nötig.

Der aktuelle Gang nach Karlsruhe reiht sich in eine Serie von Klagen der GFF ein, die sich gegen polizeiliche Maßnahmen mit Fokus auf die Pressefreiheit richten. Dazu gehören bereits anhängige Verfassungsbeschwerden gegen das Abhören des Pressetelefons der „Letzten Generation“ sowie gegen die Durchsuchung des freien Senders Radio Dreyeckland.


(afl)



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Abschlussbericht: Regulierer entlastet Telekom beim Glasfaser-Überbau


Mit dem Verdacht, dass sie sich beim Glasfaserausbau die Rosinen herauspickt, wird die Deutsche Telekom zwar weiter leben müssen. Doch der am Mittwoch veröffentlichte Abschlussbericht, der von der Bundesnetzagentur und dem Bundesdigitalministerium eingerichteten Stelle zur Beobachtung eines potenziellen doppelten Glasfaserausbaus, fällt für den Magenta-Konzern deutlich freundlicher aus als das Zwischenfazit vor über einem Jahr.

Zu den Ergebnissen des vorläufigen Berichts aus dem Frühjahr 2024 gehörte, dass die Telekom − verglichen mit anderen doppelt ausbauenden Netzbetreibern – häufiger nur gewinnbringende Gegenden erschließt und kurzfristig auf den Vertriebsstart eines zuerst aktiven Konkurrenten reagiert. Dabei waren den Regulierungsexperten „in der Tendenz“ Muster aufgefallen, die ein teils aggressives Verhalten attestierten.

Die Prüfer setzten ihre Tätigkeiten nach dem April 2024 fort und nahmen Meldungen von Marktbeteiligten bis Anfang Juli 2025 entgegen. Dem Abschlussbericht liegen so 539 verwertbare Fälle von Doppelausbau zugrunde. Die Monitoringstelle habe daraus „ein Gesamtbild des Ausbauwettbewerbs inklusive möglicher Beeinträchtigungen generiert“, erläutert die Bundesnetzagentur. Die zusätzliche Beobachtung habe aber „zu keinen weiteren Erkenntnissen“ geführt.

Das gilt laut der Regulierungsbehörde vor allem für Fälle möglicher „leerer“ Ausbauankündigungen. Die Ergebnisse seien hier auch unter Berücksichtigung der um gut ein Jahr erweiterten zeitlichen Perspektive „stabil“ geblieben: Dass ein zweitausbauendes Unternehmen sein angekündigtes Vorhaben nicht umsetzte – also zunächst nur ein Revier zu markieren und Konkurrenten abzuhalten suchte –, sei letztlich sehr selten zu beobachten gewesen. Dabei habe es keine Rolle gespielt, ob die zweite Firma „die Telekom oder einer ihrer Wettbewerber war“.

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Gemäß den eingegangenen Meldungen startete die Telekom − verglichen mit anderen doppelt ausbauenden Netzbetreibern – ihren Ausbau öfter in zeitlicher Nähe zum Vertriebsstart eines zuerst aktiven Wettbewerbers. Zudem bleibt es bei der Erkenntnis, dass die Telekom „häufiger nur lukrative Kerngebiete“ erschlossen habe. Die Bundesnetzagentur schränkt dabei ein: Die Untersuchungen der Stelle beruhten „ausschließlich auf den Angaben der sich am Monitoring beteiligenden Akteure“. Belastbare Rückschlüsse seien allein daraus nicht möglich gewesen.

In 47 Prozent der Fälle, in denen die Telekom das später hinzukommende Unternehmen war, fanden die Kontrolleure Hinweise auf eine kurzfristige Reaktion. Der Magenta-Konzern kündigte in diesen innerhalb von etwa zehn Monaten nach Vertriebsstart des Wettbewerbers eigene Vertriebs- oder Marketingaktivitäten an. Es gab aber kaum Anhaltspunkte dafür, dass die Telekom einen Ausbau ankündigte, den sie anschließend nicht weiterverfolgte oder umsetzte.

Mehrere Fälle übergab die Monitoringstelle an die für einschlägige Fragen zuständige Beschlusskammer 3 der Regulierungsbehörde. Diese prüfte die Eingaben laut dem Bericht detailliert. In keiner der untersuchten Fallstudien, einschließlich einer zum Nachbau und mehreren zum Parallelausbau, identifizierte die Kammer hinreichende Anhaltspunkte für die Einleitung eines Missbrauchsverfahrens, die belastbar auf ein „systematisch wettbewerbswidriges Verhalten“ der Telekom hindeuteten.

In einem Fall gab es Hinweise auf eine gezielte Reaktion des Konzerns durch das Vorziehen der eigenen Endkundenvermarktung und die Erweckung des Eindrucks eines zeitnahen Ausbaustarts. Allerdings hat die Telekom diese kritische Endkundeninformation zwischenzeitlich korrigiert, sodass keine gegenwärtige Beeinträchtigung mehr vorliegt.

Auch der Deutschen Telekom stehe es grundsätzlich zu, im Rahmen des durch das Telekommunikationsgesetz (TKG) ausdrücklich gewünschten Infrastrukturwettbewerbs auf Entwicklungen im Wettbewerb zu reagieren, hebt die Kammer hervor. Der Ausbau der Telekom sei „nicht per se bedenklich“. Vielmehr „sind vielfältige Ausbauaktivitäten – auch von einem marktmächtigen Unternehmen – grundsätzlich erwünscht“.

„Infrastrukturwettbewerb kann in Gebieten, in denen nur ein Ausbau eines einzigen Glasfasernetzes wirtschaftlich ist, zu ineffizienten Marktergebnissen führen“, zieht die Bundesnetzagentur als Fazit. Für stärkere Markteingriffe sehe sie aber aktuell keine Grundlage. Der Präsident der Regulierungsbehörde, Klaus Müller, kündigte zugleich an, die Monitoringstelle nun zu schließen. Das Amt gehe „konkret vorgetragenen Wettbewerbsproblemen bei Doppelausbau aber auch in Zukunft nach“. Für weitere Prüfungen bedürfte es dann „eines schlüssigen Vortrags aus der Branche, hinreichend belegt durch Tatsachen“.

„Jetzt ist es amtlich“, feiert die Telekom das Ergebnis. Die Vorwürfe einiger Wettbewerber zum angeblichen „strategischen Überbau“ hätten der Überprüfung nicht standgehalten. Wolfgang Kopf, Regulierungschef des Bonner Konzerns, will die von Konkurrenten losgetretene, grob fahrlässige „Schein-Debatte“ daher beendet wissen: „Jetzt sollten wir uns auf die wichtigen Themen des Glasfaserausbaus konzentrieren: Das sind schnellere Genehmigungsverfahren“ und das Erschließen von Wohnungen.

Die Wettbewerberverbände Breko und VATM monieren indes, die Bundesnetzagentur habe nicht die richtigen Schlussfolgerungen aus ihrer Erkenntnis klarer Auffälligkeiten im Ausbauverhalten der Telekom gezogen. Die Behörde müsse ihrer Verantwortung gerecht werden, besonders kritische Fälle unter die Lupe nehmen und notwendige Informationen anfordern. Dass der Regulierer selbst nicht längst ein formelles Auskunftsersuchen gegenüber der Telekom gestellt habe, sei „angesichts des weiterhin akuten Problems unverständlich“. Eine Verpflichtung der Telekom zur vertraulichen Hinterlegung seiner Ausbauplanung wäre ein wichtiger Schritt. Das Digitalministerium müsse zudem dringend faire Rahmenbedingungen schaffen, damit eine schnelle Digitalisierung mit einer leistungsfähigen Infrastruktur gelingen könne.


(afl)



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IT-Modernisierung: Unternehmen müssen ihren Legacy-Anwendungen zu Leibe rücken


In deutschen Firmen herrscht dringender IT-Modernisierungsbedarf, wie aus einer Studie der Beratungsgesellschaft Lünendonk hervorgeht. Demnach haben 62 Prozent der befragten Unternehmen angegeben, dass Teile ihrer geschäftskritischen Anwendungen bereits so veraltet sind, dass sie nicht mehr heutigen Anforderungen entsprechen und erneuert werden müssen. Bei der Hälfte seien auch Betrieb, Pflege und Weiterentwicklung der Altsysteme mittel- und langfristig nicht sichergestellt. Etwas über drei Viertel gehen davon aus, dass mindestens 20 Prozent aller geschäftskritischen Kernapplikationen in den nächsten fünf Jahren Modernisierungsbedarf haben.

Entsprechend planen 83 Prozent der Unternehmen, ihr IT-Modernisierungsbudget im Jahr 2026 zu erhöhen. Bei fast einem Fünftel soll das Budget um mehr als fünf Prozent steigen. Für die Studie hat Lünendonk eigenen Angaben nach über 150 IT- und Business-Verantwortliche mittelständischer und großer Unternehmen verschiedener Branchen befragt. Treiber für die steigenden Ausgaben sind vor allem steigende regulatorische Anforderungen an die Cybersicherheit, aber auch die Sorge vor Sicherheitsangriffen.



Vor allem Sicherheitsbedenken treiben die IT-Modernisierung an.

(Bild: Lünendonk)

Bei den Modernisierungsstrategien spielt wenig überraschend der Weg in die Cloud eine große Rolle. So wollen bis 2028 bereits neun von zehn befragten Unternehmen mehr IT-als 40 Prozent ihrer Anwendungen cloudbasiert betreiben. Aktuell täten das nur vier von zehn. Lünendonk geht davon aus, dass diese Verknüpfung verschiedener Betreibermodelle die IT-Landschaften zunehmend hybrider macht.

Dabei verfolgen die Unternehmen unterschiedliche Ansätze. 74 Prozent setzten auf Replatforming, also die Umstellung der Legacy-Anwendungen auf eine neue Plattform, 64 Prozent auf Refactoring. 72 Prozent wiederum wechselten komplett auf On-Premises- oder Private-Cloud-basierte Standardlösungen. Nur 47 Prozent entschieden sich für den Weg einer kompletten Neuentwicklung.

Software-as-a-Service (SaaS) kommt vorwiegend bei weniger kritischen Anwendungen infrage. Bei geschäftskritischen Anwendungen herrscht hier laut Lünendonk noch Skepsis vor. Insgesamt setzten 43 Prozent auf SaaS, um sich ihrer Legacy-Anwendungen zu entledigen.

Beim Bewältigen ihres Modernisierungsstaus setzen die Unternehmen auch große Hoffnungen auf KI – wobei es allerdings an praktischen Erfahrungen mangelt, wie hilfreich sie wirklich dabei ist. 74 Prozent erwarten demnach, dass KI in der Lage sein wird, Sicherheitslücken in Altsystemen aufzudecken und zumindest teilweise selbstständig zu beheben. 69 Prozent erhoffen sich außerdem ein besseres Verständnis der Programmier- und Codestrukturen. Allerdings verfügen nur acht Prozent der Unternehmen über fortgeschrittene Ansätze zur automatisierten Codeanalyse mittels KI. 22 Prozent nutzen KI immerhin bereits im Bereich der Dokumentation.


(axk)



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Elektroauto Leapmotor B 10 aus China Anfang September bei Stellantis bestellbar


Nicht einmal die staatlich subventionierte Überproduktion bescherte uns bisher eine große Auswahl billiger Elektroautos aus China. Der in Europa ansässige Autokonzern Stellantis nimmt vielmehr chinesische Autos in sein ohnehin riesiges Programm auf, um das Gefälle für sich zu nutzen. Dem Kunden bleibt – noch – keine große Ersparnis. Immerhin die Auswahl wird größer.


Mercedes EQE SUV

Mercedes EQE SUV

(Bild: 

Pillau

)

Nun kündigt der Mehrmarken-Konzern den Verkaufsbeginn für sein kompaktes Elektro-SUV aus chinesischer Kooperation an. Der Leapmotor B10 im nicht nur hierzulande sehr beliebten Format eines Skoda Elroq oder Kia EV3 sei „mehr als nur ein Auto“, meint der Pressetext. Er nennt ihn „eine intelligente, nachhaltige Lifestyle-Lösung für moderne, technisch versierte und umweltbewusste Fahrer“. Das Auto ordnet sich als drittes Leapmotor-Modell für Europa zwischen dem Kleinwagen T03 (Fahrbericht) und dem Mittelklasse-SUV C10 (Fahrbericht) ein.


Wie bei Leapmotor üblich, ist auch im B10 ein 14,6-Zoll-Monitor als Headunit montiert. (Bild:

Stellantis

)

Mit 4,5 Metern Länge, 1,88 Metern Breite und 1,65 Metern Höhe geht das Auto heute als „kompakt“ durch und bietet bei einem für Elektroautos typisch langen Radstand von 2,73 Metern 2,39 Meter Innenraum zwischen Rücksitzlehne und vorderem Fußraum. 435 bis 1410 Liter Laderaum sind im Vergleich keine Überraschung, ein Skoda Elroq bringt es auf 470 bis 1580 Liter.

Der B10 wird wie der größere Leapmotor C10 von einem permanenterregten Elektromotor mit einstufiger Übersetzung, 160 kW und 240 Nm Drehmoment an der Mehrlenker-Hinterachse angetrieben. Er beschleunigt in acht Sekunden von 0 auf 100 km/h und erreicht eine abgeregelte Höchstgeschwindigkeit von 170 km/h.


Der Leapmotor B10 ordnet sich als drittes Leapmotor-Modell für Europa zwischen dem Kleinwagen T03 und dem Mittelklasse-SUV C10 ein. (Bild:

Stellantis

)

Die Batterie ist Teil der Karosserie („Cell-to-Chassis“) und soll im Interesse einer niedrigen Bauweise mit maßgeschneiderten Low-Profile-Batteriezellen bestückt sein. Als Zellchemie setzt Leapmotor Lithium-Eisenphosphat ein, daher ist eine entsprechende Batterievorkonditionierung zum Laden an kalten Tagen eigentlich Pflicht. Mit einem 56,2-kWh-Akku verspricht der Hersteller bis zu 361 km WLTP-Reichweite, mit der größeren 67,1-kWh-Batterie sollen es maximal 434 km im Zyklus sein.

Beide Akkus können mit 11 kW an Wechselstrom und bis zu 168 kW an Gleichstrom geladen werden. Das spricht dafür, dass die Modelle für Europa bereits mit der 800-Volt-Architektur arbeiten, denn die Ladeleistung der ersten Version mit 400 Volt war an Gleichstrom auf 84 kW beschränkt. Schnellladen ist damit aber nicht wirklich schnell und soll damit im Bestfall eine Aufladung von 30 (!) auf 80 Prozent in rund 20 Minuten ermöglichen.

Der Leapmotor B10 wird in Deutschland ab dem 1. September 2025 ab 29.900 Euro inkl. MwSt. bestellbar sein. Stellantis verspricht viel Ausstattung fürs Geld. Serie sind unter anderem 17 ADAS-Funktionen. In der Ausstattungsvariante „Live“ sind zusätzlich bereits serienmäßig das 1,8 m² große, aber nicht zu öffnende Panorama-Glasdach mit elektrischem Sonnenschutz, 18-Zoll-Leichtmetallfelgen, eine 360°-Parkkamera und vieles mehr enthalten. Die gehobene Ausstattung „Design“ bietet unter anderem zusätzlich Ledersitze, Ambientebeleuchtung sowie beheizte, belüftete und elektrisch verstellbare Vordersitze.

Mehr über die Marke Leapmotor


(fpi)



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