Connect with us

Künstliche Intelligenz

Grundrechte: Verfassungsbeschwerde wegen polizeilichem Handy-Auslesen


Der Gewerkschaftler und Journalist Hendrik Torner hat am Dienstag zusammen mit der Bürgerrechtsorganisation Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) Verfassungsbeschwerde gegen das polizeiliche Auslesen und Auswerten seines Mobiltelefons erhoben. Dieser Schritt zielt darauf ab, die Grundrechte auf Privatsphäre und Pressefreiheit zu stärken, die Rechtsexperten durch die aktuelle Praxis der Handy-Beschlagnahme durch Strafverfolger als massiv gefährdet erachten.

Torner ist Kreisvorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Bamberg. Er geriet laut der taz im September 2023 ins Visier der bayerischen Polizei, als er eine Aktion der damals als „Letzte Generation“ bezeichneten Klimaschutzgruppe in der fränkischen Stadt für die GEW-Zeitschrift „Die deutsche Schule“ dokumentieren wollte. Mit seinem Smartphone nahm Torner dafür eine Polizeimaßnahme gegen Aktivisten akustisch auf.

Die Ordnungshüter beschlagnahmten daraufhin sein Mobiltelefon mit der oft genutzten, aber zweifelhaften Begründung, er habe unbefugt das gesprochene Wort der Polizisten aufgenommen. Dabei handelt es sich um ein Vergehen, das nach Paragraf 201 Strafgesetzbuch (StGB) mit bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe geahndet werden kann. Da Torner die PIN seines Geräts nicht preisgeben wollte, lasen die Ermittler das Smartphone mithilfe der Extraktionssoftware UFED der israelischen Firma Cellebrite aus. Der Gewerkschaftler erhielt sein Smartphone erst ein Jahr später zurück. Das Strafverfahren wurde eingestellt.

Bei der Akteneinsicht machte Torner eine für ihn erschreckende Entdeckung: Die Polizei hatte anhand der Daten seines Handys ein detailliertes politisches Profil von ihm erstellt. Darin hieß es, er sei in der „linken Szene“ Bambergs engagiert und habe eine Abneigung gegen die Vertreter der Staatsmacht.

Torner erhob Klage beim Landgericht Bamberg gegen die Behandlung. Dieses entschied im Juni, dass die Beschlagnahme und die inhaltliche Auswertung aufgrund des fehlenden Strafantrags nach Ablauf der ersten drei Monate rechtswidrig waren. Für die Zeit davor schätzten die Richter die Maßnahme als rechtmäßig ein. Torner, seine Anwältin Gül Pinar und die GFF monieren nun, die Instanz habe sich gar nicht mit der zentralen grundrechtlichen Frage befasst, ob das Auslesen des gesamten Handys und die Erstellung eines politischen Profils auf der Basis eines bloßen strafrechtlichen Anfangsverdachts zulässig sei.

Das Bundesverfassungsgericht soll laut der Beschwerde klarstellen, dass ein so intensiver Grundrechtseingriff eine eigene klare Rechtsgrundlage mit angemessenen Schutzvorkehrungen erfordert. Sonst könne die Polizei „die gesamte Persönlichkeit und das Privatleben der Betroffenen erfassen“, gibt Davy Wang, Verfahrenskoordinator bei der GFF, zu bedenken. Das komme einer „digitalen Hausdurchsuchung“ gleich. Der Nachwuchsjournalist selbst führt ins Feld, Pressevertreter müssten sich darauf verlassen können, „dass vertrauliche Informationen auch vertraulich bleiben“. Sonst gehe die Pressefreiheit flöten.

Die Befürchtung, dass Mobiltelefone bei bloßen Verdachtsmomenten beschlagnahmt und ausgewertet werden, kann die kritische Berichterstattung – insbesondere bei Demonstrationen – sowie den Quellenschutz erheblich einschränken. Aktuell stützen sich die Ermittlungsbehörden bei der Handy-Einsichtnahme auf allgemeine strafprozessuale Vorschriften. Diese enthalten weder klare Grenzen für den Datenzugriff noch für die Auswertung. Die Polizei hat damit auch Zugang zu vertraulichen und persönlichen Informationen, die möglicherweise nichts mit den Ermittlungen zu tun haben. Das berührt auch das Computer-Grundrecht, das die Vertraulichkeit und Integrität von IT-Systemen schützt.

Der Beschwerdeführer will erreichen, dass Strafverfolger nur Einblick in Daten nehmen dürfen, die für ihre Untersuchung tatsächlich relevant sind. Die Verhältnismäßigkeit sei zu wahren: Bei Bagatelldelikten oder Ordnungswidrigkeiten sollte das Auslesen von Mobiltelefonen grundsätzlich nicht erlaubt sein. Ferner sei eine stärkere richterliche Kontrolle über den Umfang der Auswertung nötig.

Der aktuelle Gang nach Karlsruhe reiht sich in eine Serie von Klagen der GFF ein, die sich gegen polizeiliche Maßnahmen mit Fokus auf die Pressefreiheit richten. Dazu gehören bereits anhängige Verfassungsbeschwerden gegen das Abhören des Pressetelefons der „Letzten Generation“ sowie gegen die Durchsuchung des freien Senders Radio Dreyeckland.


(afl)



Source link

Weiterlesen
Kommentar schreiben

Leave a Reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Künstliche Intelligenz

Transportabler 1,5-MW-Minireaktor soll US-Stützpunkte mit Strom versorgen


close notice

This article is also available in
English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Das US-amerikanische Unternehmen BWX Technologies (BWXT) arbeitet derzeit an einem Demonstrator seines Pele-Minireaktors für den Einsatz an Standorten der US-Streitkräfte. Der kleine Reaktor lässt sich in vier 6 m langen Containern transportieren und soll bis zu 1,5 MW leisten können.

Entwickelt wird der Pele-Reaktor im Auftrag für das Strategic Capabilities Office des Pentagon. Der kleine, transportable Atomreaktor ist dafür gedacht, die Stromversorgung an Militärstützpunkten und abgelegenen Standorten auch im Krisenfall sicherzustellen. Er könnte aber auch dazu verwendet werden, etwa einsame Forschungsstationen oder Gebiete nach Naturkatastrophen mit Strom zu versorgen.

Pele ist so klein, dass er in vier etwa 6 m lange Container passt und ihnen transportiert werden kann. Er soll mit TRISO-Brennstoff betrieben werden, einem hochgradig schwach angereicherten Uranbrennstoff (High-assay low-enriched Uranium – HALEU), der zwischen 5 Prozent und 20 Prozent mit Uran-235 angereichert ist. Der Brennstoff soll besonders hohen Temperaturen standhalten und lediglich „ein geringes Risiko für die Umwelt“ bergen, heißt es in einer Mitteilung von BWXT. Der Minireaktor soll dann mit einer einzigen Füllung etwa drei Jahre lang Strom liefern können.

Das Pele-Projekt werde zusammen mit dem Spezialisten für missionskritische Energiesysteme Rolls-Royce Liberty Works umgesetzt.

Das US-Verteidigungsministerium hatte die Entwicklung und den Bau eines Minireaktors für eine transportable Energiequelle im Megawatt-Bereich bereits 2016 mit einer Studie angestoßen. Aus der Notwendigkeit heraus, militärische Stützpunkte mit selbst hergestelltem Strom versorgen zu können, erteilte das Pentagon 2022 den Auftrag an BWXT, einen funktionierenden Prototyp als Demonstrator zu entwickeln und zu bauen. Angestrebt ist, dass der Pele-Demonstrator 2028 in Betrieb geht.

BWXT ist aber nicht das einzige Unternehmen, das einen Minireaktor entwickelt. Radiant Nuclear, ein von dem Ex-SpaceX-Ingenieur Doug Bernauer gegründetes Unternehmen, will ebenfalls einen transportablen Reaktor bauen. Bernauer arbeitete für SpaceX an Techniken zur Energieversorgung zukünftiger Mars-Kolonien.


(olb)



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

Windows 11 auf Intel-Macs: So upgraden Sie von Windows 10


Manchmal muss Windows tatsächlich sein. Denn bestimmte Software läuft mangels macOS-Umsetzung nur unter dem Betriebssystem von Microsoft. Wer noch einen Intel-Mac im Einsatz hat, kann über Boot Camp Windows als zweites Betriebssystem installieren, beim Neustart auswählen und so mit der vollen Geschwindigkeit nutzen. Windows 11 auf Macs unterstützt offiziell allerdings weder Apple noch Microsoft. Das ist ärgerlich, denn Microsoft hat bereits wiederholt angekündigt, in Zukunft keine Updates mehr für Windows 10 zur Verfügung zu stellen.

  • Windows 10 erhält bald keine Sicherheitsupdates mehr.
  • Eine bestehende Boot-Camp-​Installation lässt sich mit Umwegen aktualisieren.
  • Die Freeware Rufus erstellt einen USB-Stick für die Neuinstallation.
  • Apple-Treiber lassen sich über das Tool Brigadier herunterladen.

Offiziell sollte eigentlich am 14. Oktober 2025 mit dem Support für Windows 10 Schluss sein. Zwar ist der Konzern etwas zurückgerudert und stellt sowohl für zahlende Firmenkunden als auch für Privatkunden über ein Programm für Extended Security Updates (ESU) noch Sicherheitsaktualisierungen in Aussicht. Kunden müssen aber dafür einen ESU-Wizard nutzen, der ab Juli dieses Jahres verfügbar sein soll. Außerdem gilt der ESU-Zeitraum, Stand heute, nur bis 13. Oktober 2026.

Offiziell funktioniert Windows 11 auch auf Intel-Macs nicht mehr, weil diesen ein sogenanntes „Trusted Platform Module 2.0“, kurz TPM (siehe „TPM, T2 und Secure Enclave“), fehlt. Mit ein paar Tricks kann man die Prüfung umgehen.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Windows 11 auf Intel-Macs: So upgraden Sie von Windows 10“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

Flugreisen mit mehr Flüssigkeit: EU erlaubt neue Gepäckregeln


Für Flugreisende galten bislang strenge Regeln für Flüssigkeiten im Handgepäck. Nun ist in der EU der Weg für ein Ende der Flüssigkeitsmengen-Begrenzung bei Flugreisen frei. Die Europäische Union hat Scanner zugelassen, die flüssige Sprengstoffe zuverlässig erkennen können und größere Flaschen im Handgepäck theoretisch erlauben, wie eine Sprecherin der EU-Kommission der Deutschen Presse-Agentur sagte. Alles Weitere sei nun Sache der Flughäfen.

Zumindest in Deutschland dürfte das Ende der 100-Milliliter-Behälter-Regel aber noch etwas auf sich warten lassen, obwohl entsprechende Scanner längst vorhanden sind. Grund ist, dass es weiter auch alte Geräte gibt und Reisende bislang nicht vorab darüber informiert werden können, an welchem Scanner sie die Sicherheitskontrolle durchlaufen werden. Zudem fehlt an manchen neuen Geräten die richtige Software.

Damit wird dort vorerst weiter gelten, dass Fluggäste Flüssigkeiten nur in Behältern mit einem Volumen von bis zu 100 Millilitern mitnehmen dürfen – und diese in einem wiederverschließbaren transparenten Plastikbeutel mit einem maximalen Fassungsvolumen von bis zu einem Liter verpackt sein müssen.

Am größten deutschen Flughafen in Frankfurt stehen nach Angaben einer Sprecherin bereits an 40 der knapp 190 Kontrollspuren die neuartigen Scanner. 40 weitere Geräte sind fest bestellt. Doch vorläufig wird sich für die Passagiere nichts ändern. Die Sprecherin verweist darauf, dass man vorher nicht wissen könne, mit welcher Technik das Handgepäck des jeweiligen Fluggastes geprüft werde. Wann der gesamte Flughafen mit der neuen Technik ausgestattet ist, stehe nicht fest.

Auch in München müssen sich die Passagiere gedulden. Die notwendigen Scanner sind zwar bereits in größerer Zahl am Flughafen München vorhanden, allerdings muss noch die Software der Geräte angepasst werden, wie ein Sprecher der Regierung von Oberbayern mitteilt. Aus Rücksicht auf das hohe Fluggastaufkommen während der bayerischen Sommerferien werden die Anpassungen jedoch auf einen bislang unbekannten Zeitpunkt verschoben. Die Beschränkung von 100 Millilitern bleibt so auch hier erst einmal bestehen. An den Kontrollspuren mit der alten herkömmlichen Technik gilt sie ohnehin weiter.

Nach Angaben der EU-Kommission werden derzeit bereits etwa 700 Geräte mit der jetzt zugelassenen Technik auf Flughäfen in 21 Ländern der Europäischen Union eingesetzt oder installiert. Die Geräte des britischen Herstellers Smiths Detection durchleuchten das Handgepäck mit der aus der Medizin bekannten Technik der Computertomografie (CT).

Statt weniger unscharfer Aufsichtsbilder liefern sie ohne Tempoverlust Hunderte Aufnahmen des Gepäckstücks, was am Kontrollschirm dreidimensionale Ansichten und die schichtweise Durchleuchtung des Gepäckinhalts ermöglicht. Auch feste und flüssige Sprengstoffe können von den Geräten erkannt werden.

Die Flüssigkeitsbeschränkungen im Luftverkehr waren 2006 eingeführt worden, nachdem bekannt geworden war, dass Terroristen an Bord eines Flugzeugs aus mehreren Flüssigkeiten Sprengstoff herstellen könnten.

Die bundesweite, vollständige Umstellung aller Kontrollspuren in der Luftfahrt sei aufwendig, teilte eine Sprecherin des Flughafenverbands ADV mit. Sie verursache nicht nur hohe Anschaffungskosten, sondern erfordere auch umfangreiche bauliche Anpassungen an den Kontrollstellen, etwa weil die Geräte größer sind. Eine Finanzierung der Kontrollgeräte könnte – je nach Zuständigkeit für die Durchführung der Kontrollen – durch die Flughafenbetreiber selbst, das Bundesinnenministerium oder die Luftsicherheitsbehörden der Länder erfolgen.

CT-Scanner sind grundsätzlich bereits seit Jahren im Einsatz. Unmittelbar nach ihrer Einführung wurden an den entsprechenden Spuren teilweise auch größere Flüssigkeitsbehälter akzeptiert. Eine offizielle Empfehlung gab es aber nicht. Im vergangenen Sommer tauchten dann aber Zweifel an der Zuverlässigkeit der Gepäckscanner auf und die EU ordnete weitere Überprüfungen an.


(olb)



Source link

Weiterlesen

Beliebt