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Künstliche Intelligenz

GUI-Frameworks für .NET – Teil 6: Uno Platform


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Die Uno Platform ist ein weiteres Cross-Platform-GUI-Framework für .NET und der direkte Mitbewerber von Avalonia aus Teil 5. Sie existiert seit dem Jahr 2018 als Open-Source-Projekt (Apache-2.0-Lizenz) der gleichnamigen kanadischen Firma mit Sitz in Montréal, mit rund 30 Mitarbeitenden.


Dr. Holger Schwichtenberg

Dr. Holger Schwichtenberg

Dr. Holger Schwichtenberg ist Chief Technology Expert bei der MAXIMAGO-Softwareentwicklung. Mit dem Expertenteam bei www.IT-Visions.de bietet er zudem Beratung und Schulungen im Umfeld von Microsoft-, Java- und Webtechniken an. Er hält Vorträge auf Fachkonferenzen und ist Autor zahlreicher Fachbücher.

Uno-Anwendungen laufen auf Windows ab Windows 7, auf allen Linux-Distributionen, für die .NET 7.0 oder höher zur Verfügung steht, macOS (Desktop und Catalyst, ab Version 10.15), iOS ab Version 11, Android ab Version 5 und in allen WebAssembly-fähigen Browsern. Es gibt auch ein NuGet-Paket für Tizen, das aber weder in der Plattform-Liste auf GitHub noch in der Dokumentation erscheint, weil es nicht auf dem aktuellen Stand ist.

Uno basiert auf der eXtensible Application Markup Language (XAML), genauso wie die Windows Presentation Foundation (WPF), die Windows UI Library (WinUI), WinUI 3, .NET Multi-Platform App UI (MAUI) und Avalonia/Avalonia XPF. Die Syntax von XAML in Uno orientiert sich aber nicht an WPF-XAML, sondern an WinUI-XAML inklusive SVG-Rendering.


enterJS Advanced Angular Day

enterJS Advanced Angular Day

(Bild: coffeemill/123rf.com)

Verbesserte Klassen in .NET 10.0, Native AOT mit Entity Framework Core 10.0 und mehr: Darüber informieren Dr. Holger Schwichtenberg und weitere Speaker der Online-Konferenz betterCode() .NET 10.0 am 18. November 2025. Nachgelagert gibt es sechs ganztägige Workshops zu Themen wie C# 14.0, KI-Einsatz und Web-APIs.

Entwicklerinnen und Entwickler hatten vor dem Erscheinen von Uno in Version 6.0 am 7. Mai 2025 die Wahl zwischen der Kompatibilität zu UWP mit WinUI 2 im Namensraum Windows.UI.Xaml oder WinUI 3 im Namensraum Microsoft.UI.Xaml. Daher gibt es zwei Uno-Pakete: Uno.UI für UWP-XAML (hier gibt es keine Version 6.0 mehr) und Uno.WinUI für WinUI-3-XAML (hier gibt es eine Version 6.0). Da das Uno-Entwicklungsteam Uno.WinUI automatisiert aus Uno.UI erzeugt, sind die Funktionen beider Pakete nahezu identisch. Mit Version 6.0 empfiehlt Uno nun die Migration auf WinUI 3. Auch mit dem Hosting in einer GTK-Shell macht Uno in Version 6.0 Schluss.

Auf Windows bietet Uno aber in Version 6.0 immer noch vier Optionen für die Shell: WPF, Win32, Windows App SDK (dann läuft die Anwendung aber erst ab Windows 10 Version 19041) oder X11, wenn Windows Subsystem for Linux 2 mit einer entsprechenden Linux-Distribution vorhanden ist. Die Win32-Shell bietet im Gegensatz zur WPF-Shell Trimming (Tree Shaking) an, was die Anwendungsgröße beim Deployment verkleinert. Auch Self-Contained Apps, die die .NET-Laufzeitumgebung und alle benötigten Bibliotheken mitbringen und daher keine vorherige Installation der .NET Runtime voraussetzen, sind nur beim Win32-Hosting möglich. Eine Kompilierung mit dem Native-AOT-Compiler ist allerdings noch nicht möglich. „Native AOT compilation is on the roadmap“, sagte dazu Sasha Krsmanovic, Chief Marketing Officer bei Uno, im Interview. Ob es bei den vier Hosting-Optionen auf Windows bleiben wird, ist offen. „The future of WPF will depend on usage by our clients and community, which is the case for all the components of Uno Platform“, so Sasha Krsmanovic.

Seit Uno 6.0 gibt es die Steuerelemente Media Player und WebView2 zur Darstellung von HTML-Inhalten. Uno ist aber auch in Version 6.0 nicht zu 100 Prozent kompatibel zu Microsofts WinUI-Oberflächen. Es fehlen in Uno zum Beispiel die Steuerelemente ListBox, MapControl, Hub, SemanticZoom, RichTextBlock, VirtualizingStackPanel, ParallaxView und AnnotatedScrollBar.

Eine Liste von Abweichungen zwischen WinUI-Steuerelementen und Uno-Steuerelementen findet man in der Dokumentation. Auch bei der XAML-Syntax gibt es marginale Unterschiede. So ist der Typ DependencyObject in Uno eine Schnittstelle statt einer Klasse wie bei Microsoft. Auf Android, iOS und macOS weicht die Vererbungsfolge für die Basisklasse UIElement von der Implementierung von Microsoft ab.

Das Rendering in Uno Platform 6.0 basiert wie bei Avalonia auf der Skia Graphics Library von Google via SkiaSharp aus dem Mono-Projekt (siehe Abbildung 1) – außer beim Hosting in der Windows App auf Windows, wo die DirectX-12-basierte Rendering Engine des SDK zum Einsatz kommt (siehe auch Teil 2 der Serie). Vor Uno 6.0 wurden auf iOS und Android Native Renderer eingesetzt, die weiterhin als Optionen verfügbar sind.

Im Webbrowser wurde vor Uno 6.0 XAML immer nach HTML und CSS umgesetzt (mit sehr vielen

-Elementen). Diese Rendering-Optionen gibt es auch in Uno 6.0 noch; Standard ist aber nun auch im Browser das Skia-Rendering. Einen Vergleich von HTML- und Skia-Rendering zeigen die Abbildungen 2 und 3. Mit dem Skia-Rendering sehen Uno-Anwendungen genau wie Avalonia-Anwendungen auf allen Plattformen gleich aus, anders als .NET MAUI (siehe Teil 3 der Serie), das durch Aufsetzen auf dem plattformspezifischen Rendering jeweils ein plattformspezifisches Look and Feel bietet.


Aufbau der Uno Platform in Version 6.0 (Abb. 1)

Aufbau der Uno Platform in Version 6.0 (Abb. 1)

Aufbau der Uno Platform in Version 6.0 (Abb. 1)

(Bild: Uno Platform)


Die Beispielanwendung zur Aufgabenverwaltung läuft hier im Browser auf Basis von Uno, WebAssembly, HTML und einer lokalen SQLite-Datenbank im Browserspeicher (Abb. 2).

Die Beispielanwendung zur Aufgabenverwaltung läuft hier im Browser auf Basis von Uno, WebAssembly, HTML und einer lokalen SQLite-Datenbank im Browserspeicher (Abb. 2).

Die Beispielanwendung zur Aufgabenverwaltung läuft hier im Browser auf Basis von Uno, WebAssembly, HTML und einer lokalen SQLite-Datenbank im Browserspeicher (Abb. 2).


 Beim Skia-Rendering statt HTML-Rendering in dieser Abbildung sind die Abstände leicht anders und zwei Symbole sind verschwunden (Abb. 3).

 Beim Skia-Rendering statt HTML-Rendering in dieser Abbildung sind die Abstände leicht anders und zwei Symbole sind verschwunden (Abb. 3).

Beim Skia-Rendering statt HTML-Rendering in dieser Abbildung sind die Abstände leicht anders und zwei Symbole sind verschwunden (Abb. 3).

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AWS-Ausfall machte vernetzte Matratzen unbrauchbar


Montagmorgen kam es in einem Amazon-Rechenzentrum im US-Staat Virginia zu einer Störung. Schuld waren Probleme mit dem Domain Name System (DNS). Die Auswirkungen der „erhöhten Fehlerraten und Latenzen bei den AWS Services in der US-EAST-1-Region“ waren weltweit zu spüren. Zahlreiche Internet-Dienste ließen sich zeitweise nur eingeschränkt oder gar nicht nutzen. Darunter auch Matratzen.

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Das belegen Beschwerden diverser Kunden der New Yorker Firma Eight Sleep. Sie verkauft unter der Bezeichnung „Pod“ vernetzte Matratzen, die irreführend als „smart“ bezeichnet werden. Diese Schlafunterlagen zeichnen sich durch ihren hohen Preis aus. In Deutschland geht es bei 2.849 Euro für die Matratze los, zuzüglich mindestens 17 Euro für das monatliche „Autopilot“-Abonnement, gerne nimmt Eight Sleep auch 33 Euro monatlich. Dafür erhält der Schläfer statistische Auswertungen, eingebaute Heizung und Kühlung, sowie einen Motor, der bestimmte Bereiche der Matratze verformen kann. Damit können Bettbenutzer im Bett beispielsweise besser sitzen.

Was im Preis bislang nicht inbegriffen ist, ist ein Offline-Modus der Matratze. Als das AWS-Rechenzentrum in Virginia ausfiel, betraf das auch die Matratzen-Server Eight Sleeps. Damit wurde die Steuerapplikation der Matratzen funktionslos. Wer seine Matratze aufgerichtet hatte, konnte sie und damit sich selbst nicht mehr flachlegen. Auch die Kühlung konnte nicht aktiviert werden, womit manchen Müden die Nacht zu heiß wurde.

Gleichermaßen blieb die etwaig aktivierte Matratzenheizung auf dem eingestellten Heizniveau stecken, was ebenfalls Beschwerdepostings in Sozialen Netzen zur Folge hatte. Warum die überhitzten Schlafwilligen ihrer Matratze nicht einfach den Stecker gezogen haben, erklären sie nicht.

Dafür erklärt der Chef der Firma Eight Sleep sein Bedauern und verspricht, rund um die Uhr an einem Offline-Modus arbeiten zu lassen. Die Matratzen-Innovation kennt kein Ende!


(ds)



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Meta Platforms kündigt 600 KI-Spezialisten


Meta Platforms streicht ungefähr 600 Arbeitsplätze in der KI-Abteilung. Dabei geht es aber offenbar weniger um Einsparungen, sondern mehr um Entschlackung. Wer bleibt, muss härter arbeiten. Seit etwa drei Jahren hat Meta für seine „Superintelligence Labs“ KI auf Teufel komm raus Personal eingestellt, in Summe laut Medienberichten rund 3.000 Menschen. Das Ergebnis ist nicht unbedingt effizient.

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„Indem wir die Größe unserer Mannschaft reduzieren, werden weniger Gespräche notwendig sein, um Entscheidungen zu treffen“, zitiert die New York Times aus einem internen Rundschreiben Meta Platforms‘ vom Mittwoch. „Jede Person wird mehr Last tragen, mehr Zuständigkeit und mehr Einfluss haben.“ Die vom Stellenabbau Betroffenen sind noch am Mittwoch verständigt worden. Laut dem Rundschreiben wird der Datenkonzern versuchen, ihnen andere Stellen im Unternehmen anzubieten.

Metas Superintelligence Labs haben vier Bereiche. In dreien wird Mitarbeitern gekündigt: bei der KI-Forschung (FAIR), bei der KI-Infrastruktur und bei der Produktentwicklung. Nicht betroffen von dem Stellenabbau ist laut dem Rundschreiben jene Sparte, die sich tatsächlich mit Superintelligence befasst und zudem Metas Große Sprachmodelle (LLMs) managt. Letztere treiben Chatbots bei Facebook, Messenger, Whatsapp, Instagram und Threads.

Der Einschnitt bei der KI-Belegschaft soll nicht als Rückzug oder Zurechtstutzung der teuren KI-Bemühungen Metas verstanden werden, haben Manager durchblicken lassen. Vielmehr soll Bürokratie abgebaut und so die KI-Weiterentwicklung beschleunigt werden.

Meta fürchtet, im Wettstreit mit anderen Datenkonzernen ins Hintertreffen zu gelangen. Dazu passt, dass Meta fremde Chatbots, darunter ChatGPT, aus Whatsapp verbannen wird. Diese Maßnahme soll im kommenden Jahr umgesetzt werden. Im Juni hat Meta 14,3 Milliarden Dollar für eine Minderheitsbeteiligung am Start-up Scale AI gezahlt.


(ds)



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Urteile: Auch Aldi Nord und Edeka müssen Elektroschrott gratis zurücknehmen


Auf die Pflicht zur kostenlosen Rücknahme von Elektro-Altgeräten pochen neue Gerichtsentscheidungen in Deutschland. Das festigt die Auslegung der Reform des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG). So bestätigen zwei aktuelle Urteile von Landgerichten, dass Elektrogeräte verkaufende Einzelhändler ab einer gewissen Ladengröße ausgediente Elektrokleingeräte wieder annehmen müssen. Und das gebührenfrei.

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Konkret richtet sich eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Verden gegen Aldi Nord (Az. 9 O 25/25). Das Landgericht Würzburg wiederum hat einen Edeka-Verbrauchermarkt zur Rücknahme verdonnert (Az. 2 HK O 1330/25). Der Text der Entscheidungen ist bislang nicht veröffentlicht worden. In beiden Fällen ist die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen die Händler vorgegangen. Testbesucher hatten Verstöße gegen die seit über drei Jahren geltende Rücknahmepflicht festgestellt.

Mit dem ElektroG werden Lebensmittelhändler, Supermärkte und Discounter mit einer Verkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern dazu verpflichtet, elektronische Apparate wie Rasierer, Mobiltelefone oder Powerbanks kostenlos zurückzunehmen, wenn sie elektronische Geräte feilbieten. Bis zu einer Kantenlänge von 25 Zentimetern hängt das Rückgaberecht nicht davon ab, ob die Kunden ein neues Gerät kaufen.

Die aktuelle Rechtsprechung steht im Einklang mit früheren Entscheidungen, die die Reichweite des ElektroG und die Pflichten von Großvertreibern untermauern. Ein prominentes Beispiel dafür ist das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 11. März, das die Rücknahmepflicht von Großhändlern – im konkreten Fall von Lidl – bestätigt. Diese Urteile verdeutlichen, dass die einschlägige Vorgabe auch für Lebensmittel- und Drogeriemärkte gilt und nicht auf reine Elektronikfachgeschäfte beschränkt ist. Verweise von Lidl auf das weniger weitgehende EU-Recht oder die potenzielle Verfassungswidrigkeit der Norm ließen die Hammer Richter nicht gelten.

Die Bundesgeschäftsführerin der DUH, Barbara Metz, betont, dass die fortlaufenden Klagen die unzureichende Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch den Handel aufzeigen würden. Sie sei ein wesentlicher Grund dafür, dass Deutschland die gesetzlich vorgeschriebene Sammelquote für Elektroaltgeräte von 65 Prozent weit verfehle und lediglich auf 29,5 Prozent komme.

Metz fordert die Händler, insbesondere Supermärkte und Drogerien, auf, ihrer Produktverantwortung nachzukommen. Schließlich generierten sie durch den Verkauf von Elektrogeräten auch Einnahmen. Die DUH appelliert an die Unternehmen, die Rücknahme offensiv zu bewerben und feuersichere Sammelbehälter bereitzustellen.

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Da die Behörden der Länder die Rücknahmepflicht nach Ansicht der DUH unzureichend kontrollieren, plant die Organisation weitere Testbesuche und gegebenenfalls Klagen. Die fachgerechte Sammlung und das Recycling von Elektroaltgeräten seien essenziell, um Ressourcen zu schonen, die Freisetzung von Schadstoffen zu verhindern und Brandrisiken der Akkus zu minimieren. Mit Probeläufen in 21 Supermärkten und Drogerien hat die DUH jüngst aufgedeckt, dass in knapp der Hälfte der Filialen kein Elektroschrott abgegeben werden konnte.


(ds)



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