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„Gutes Netz oder Geld zurück“: O2 führt eine Zufriedenheits­garantie von 30 Tagen ein


„Gutes Netz oder Geld zurück“: O2 führt eine Zufriedenheits­garantie von 30 Tagen ein

Bild: Telefónica Deutschland

Telefónica ist von der Qualität im O2-Netz derart überzeugt, dass der Netzbetreiber ab dem 4. Februar eine Zufriedenheits­garantie von 30 Tagen einführt. Sollte die Netzqualität im ersten Vertragsmonat nicht zufriedenstellend sein, lässt sich von dem Vertrag zurücktreten und Kunden erhalten bereits geleistete Zahlungen zurück.

Hintergrund der Maßnahme sei auch das zuletzt erneut „sehr gute“ Abschneiden im Netztest von Connect. Laut Telefónica habe das Unternehmen zum sechsten Mal in Folge mit „sehr gut“ abgeschnitten und erstmals den zweiten Platz erreicht. Im jüngsten Mobilfunknetztest von Connect erzielte die Deutsche Telekom mit 975 von 1.000 Punkten ein „überragend“, während sich Telefónica und Vodafone mit jeweils 937 Punkten den zweiten Platz teilten, wobei Telefónica den größten Sprung machte.

Zufriedenheitsgarantie ab 4. Februar

Zum 4. Februar führt O2 Telefónica deshalb bei der Kernmarke O2 eine Zufriedenheitsgarantie ein. Sie gilt für Kunden neu abgeschlossener Verträge, die das Netz 30 Tage lang im Alltag nutzen und auf Basis ihrer eigenen Erfahrung entscheiden können, ob der Vertrag fortgesetzt oder die Geld-zurück-Garantie für den ersten Vertragsmonat in Anspruch genommen werden soll.

Die Regelung gilt laut Anbieter für alle Mobilfunktarife (mit 24 Monaten Laufzeit und für Flex-Tarife), die in den O2-Shops, online bei O2 sowie über die O2-Hotline erhältlich sind. Entspricht das Netz in den ersten dreißig Tagen nicht den Erwartungen, lässt sich der Vertrag online und ohne Angabe von Gründen stornieren. Die entsprechende Webseite soll am 4. Februar von Telefónica freigeschaltet werden. O2 erstattet in diesem Fall die Grundgebühr und den Anschlusspreis vollständig. Im Kleingedruckten heißt es dazu:

Die Zufriedenheitsgarantie gilt ausschließlich für ab dem 4.2.2026 abgeschlossene O2 (Pro) Mobile Verträge, die über O2 Shops, o2.de und O2 Hotline gebucht wurden (gilt nicht für ggf. kombinierte MyHandy Kaufverträge). Die Zufriedenheitsgarantie kann innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsschluss über „o2.de/zufriedenheitsgarantie“ (Infoseite wird zum 4.2. freigeschaltet) in Anspruch genommen werden, wenn sie in den letzten 12 Monaten vor Vertragsschluss noch nicht geltend gemacht wurde. Bei Erfüllung der Bedingungen wird der jeweilige Mobilfunkvertrag beendet und die SIM-Karte samt Rufnummer deaktiviert. Bereits bezahlte mtl. Grundgebühren und ein ggf. angefallener Anschlusspreis werden im Anschluss zurückerstattet. Andere während der 30 Tage entstandene Kosten (z.B. für Roaming, Auslandsverbindungen, Datenpakete etc.) werden nicht erstattet. Ein bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht bleibt unberührt.

Telefónica Deutschland

O2 bietet auch Testkarte an

Das Netz von O2 lässt sich schon länger auch mittels kostenloser Testkarte ausprobieren. Auch damit lässt sich das Netz unverbindlich für 30 Tage in vollem Umfang ausprobieren.

Fernabsatzgesetz greift nicht im Laden

In Deutschland lassen sich grundsätzlich alle Mobilfunkverträge, die online, telefonisch oder an der Haustür abgeschlossen wurden, ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerrufen. Anders sieht es häufig bei im Laden vor Ort abgeschlossenen Mobilfunkverträgen aus, bei denen das Fernabsatzgesetz in der Regel nicht greift.



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