Künstliche Intelligenz
HashiCorp: Neue Terraform-Features und mehr Ansible-Integration
HashiCorps Hauskonferenz ist immer ein Schmelztiegel von Neuerungen aus der Welt von Terraform, Vault und Co. Das ist auch im zehnten Jahr des Bestehens nicht anders. Mitgründer und CTO Armon Dagdar begann mit hauseigenen Neuerungen – zunächst aus dem Infrastruktur-Bereich. Offiziell erhältlich und für den produktiven Einsatz freigegeben ist nun HCP (HashiCorp Cloud Plattform) Terraform Stacks. Gleiches gilt für die Möglichkeit, die eigene Schlüsselverwaltung zum Schutz sensibler Daten zu verwenden. Im HashiCorp-Sprech heißt das „HCP Terraform hold your own key“. Neu ist, dass man nun mit HCP Terraform Search nach Ressourcen, beispielsweise Rechner in AWS, suchen und importieren kann.
Die dazugehörige Suche nach diesen Objekten erfolgt als deklarative Abfragen. Innerhalb der Ergebnisliste kann der Anwender dann das Importieren in Terraform auslösen. Das ist sehr nützlich, wenn man Objekte in die HashiCorp-Welt bringen möchte, die der Anwender manuell oder mit anderen Werkzeugen angelegt hat. Terraform Search ist als öffentliche Beta verfügbar. Gleiches gilt für HCP Terraform Actions. Damit lassen sich quasi beliebige Aktionen auslösen, beispielsweise das Neustarten einer Anwendung oder das Löschen alter Protokoll-Dateien. Terraform kann dabei auch die Mechanismen von Plattformen wie Ansible oder Kubernetes benutzen.
Das bringt die IBM-Übernahme
Hier gibt es auch die ersten Früchte der Übernahme von HashiCorp durch IBM. Da ist einmal die Integration mit Ansible. Terraform kann nun die installierten Objekte dem Inventar von AAP (Ansible Automation Platform) hinzufügen. Außerdem schickt es ein Ereignis an EDA (Event Driven Ansible), welches dann die entsprechenden Playbooks auslöst. Arman Dagda bezeichnete als die Verbindung von IaC (Infrastructure as Code) und CaC (Configuration as Code). Auch an anderen Stellen gibt es eine neue Zusammenarbeit innerhalb der IBM-Familie. Terraform kann sich von Apptios Cloudability die Kosten inklusive Verbesserungsvorschläge für bestehende Cloud-Objekte holen. Der offizielle Name für diese Funktion lautet: Terraform Run Task Integration into Cloudability und ist noch in der Beta-Phase.
Auch im Bereich Sicherheit hatte Armon Dagdar einige Neuigkeiten mitgebracht. Es gibt nun VSCode-IDE-Plugin (Integrated Development Environment) für HCP Vault Radar. Das ist HashiCorps Lösung, um dem Wildwuchs und der ungewünschten Verbreitung von Passwörtern und Ähnlichem Herr zu werden. Der Anwender installiert das Plugin innerhalb seiner IDE. Gibt er nun Login-Informationen innerhalb seines Codes ein, dann taucht Alarm-Fenster auf. Diese benennt nicht nur das Fehlverhalten, sondern bietet auch Abhilfe. So kann der Benutzer die Login-Daten direkt in HCP Vault importieren und dort verwalten.
Analog kann Vault Radar auch bei der SaaS-Version von Jira helfen, wenn also ein Benutzer Login-Daten in ein Ticket schreiben will. Das IDE-Plugin ist noch im Beta-Stadium, das Jira-Scannen ist schon allgemein erhältlich und produktiv einsetzbar.
Erste Schritte zur Integration
Und auch im Bereich Sicherheit gibt es Neuigkeiten aus der IBM-Ecke. Red Hat hat den Vault Secret Store CSI (Container Storage Interface) für Openshift zertifiziert. Ein quasi formaler Schritt und eigentlich überfällig. HashiCorp und Red Hat gehören ja zur selben Familie – IBM. Nun können Openshift-Pods also zertifiziert auf Daten in Vault zugreifen. Laut Armon Dagdar ist es noch ein weiter Weg für die vollständige Integration, aber die ersten Schritte sind getan.
Ein weiteres neues Sicherheitsfeature: Für den interaktiven Zugriff hat HashiCorp das Produkt Boundary. Dieses kann nun das Benutzer-Passwort für RDP-Verbindungen (Remote Desktop Protokoll) automatisch einsetzen. Der Anwender braucht das Passwort praktisch gar nicht zu kennen. Beim Aufruf der RDP-Verbindung injiziert Boundary es, ohne dass der Benutzer auch nur etwas klicken muss.
(axk)
Künstliche Intelligenz
Küstenautobahn A20 kann weitergebaut werden
Es ist eines der größten Vorhaben im Rahmen der 17 im Jahr 1991 beschlossenen Verkehrsprojekte Deutsche Einheit: Die Küstenautobahn A20 ist in Teilen seit vielen Jahren im Bau und noch viel länger umstritten. Nun haben sich die Befürworter in einem Teil durchgesetzt: Nach mehr als einem Jahrzehnt kann das Projekt nahe Bad Segeberg fortgesetzt werden. BUND und das Land Schleswig-Holstein haben sich geeinigt.
Weiterlesen nach der Anzeige
Millionen Euro für den Schutz von Fledermäusen
Das Land und der Umweltverband BUND haben sich über mehr Schutz rund um die als größtes Fledermaus-Überwinterungsquartier Deutschlands geltenden Kalkberghöhen geeinigt. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) sprach von einem historischen Tag. Geplant ist laut BUND die Gründung einer mit 14 Millionen Euro ausgestatteten Landesstiftung Fledermausschutz, um Schutzmaßnahmen für die bedrohten Tiere umzusetzen. Das Geld stellt das Land bereit. Im Gegenzug wird der BUND seine Klage beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen den Bau des zehn Kilometer langen A20-Abschnitts von Weede bis Wittenborn zurückziehen. Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) begrüßte die Einigung und bezeichnete das Vorhaben als eines der wichtigsten Autobahnprojekte in Deutschland. Sobald es bestandskräftiges Baurecht gebe, werde sich der Bund unmittelbar um die Finanzierung kümmern.
Drastisch gestiegene Kosten
Die A20 ist zum Teil seit Jahren in Betrieb. Der östliche Teil wurde 2005 mit dem Schließen der letzten Lücken fertiggestellt. Damit sind aktuell rund 345 von insgesamt 545 Kilometern in Betrieb. Nach Fertigstellung wird der neue Teil der A20 die Autobahnen A7, A21, A23, A27 und A29 kreuzen und an A26 und A28 angeschlossen. Auf dem Weg der A20 liegen auch Elbe und Weser, die über- oder unterquert werden müssen. Im Jahr 2021 belief sich eine Schätzung der Kosten für den Weiterbau der A20 auf rund 5,1 Milliarden Euro. Laut einem neuen Bericht von Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) an den Haushaltsausschuss des Bundestags sollen es nun 8,5 Milliarden Euro sein.
Mehr zum Thema Verkehrspolitik
(mfz)
Künstliche Intelligenz
Weiter billig Tanken und Heizen: Koalition will CO₂-Preis für 2027 nicht erhöhen
Die schwarz-rote Koalition will für 2027 Preissprünge durch den CO₂-Preis beim Tanken mit Benzin und Diesel sowie Heizen mit Öl und Gas in Deutschland verhindern. Demnach soll der Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne im Jahr 2026 auch 2027 gelten. Darauf einigten sich die beiden Vize-Fraktionsvorsitzenden Andreas Jung (CDU) und Esra Limbacher (SPD). Damit schließt sich Deutschland den Plänen auf EU-Ebene an, den europaweiten Start des Emissionshandels für die Sektoren Verkehr und Gebäude von 2027 auf 2028 zu verschieben. In diesen würde die bisher nationale CO₂-Bepreisung für die Sektoren aufgehen.
Weiterlesen nach der Anzeige
Jung und Limbacher sagten dazu: „Wir brauchen jetzt im Sinne der Planungssicherheit und Verlässlichkeit schnell Klarheit, welcher CO₂-Preis in Deutschland im Jahr 2027 gilt“. Im Brennstoffemissionshandelsgesetz solle der für 2026 vorgesehene Korridor von 55 bis 65 Euro auf 2027 ausgedehnt werden. Das Umweltministerium prüfe nun, ob dies rechtlich umsetzbar sei und ob, beziehungsweise welche Änderungen am Gesetz dazu notwendig seien. Ohne eine politische Einigung der Koalition hätte 2027 der CO₂-Preis gegriffen, der bereits für die Industrie gilt. Derzeit liegt dieser bei rund 80 Euro je Tonne.
Wachsender Anreiz zum Energiesparen
Seit 2021 gilt in Deutschland ein CO₂-Preis für die Sektoren Verkehr und Gebäude von 55 Euro pro Tonne. Mit einer schrittweise steigenden CO₂-Bepreisung soll ein Anreiz für mehr Sparsamkeit sowie zu einem Umstieg auf klimafreundliche Technologien gesetzt werden, um CO₂-Emissionen zu verringern.
Der CO₂-Preis basiert auf einem nationalen Emissionshandelssystem. Große Unternehmen, die Brennstoffe wie Erdgas, Heizöl, Benzin und Diesel verkaufen, müssen dafür Emissionszertifikate erwerben. So entsteht ein Preis für jede ausgestoßene Tonne CO₂. Die Kosten werden an die Endverbraucher weitergegeben. Mit einer steigenden CO₂-Bepreisung verteuern sich das Tanken sowie das Heizen mit Erdgas und Öl.
Die Bundesregierung sei dafür eingetreten, dass der europäische Emissionshandel für Wärme und Verkehr wie vorgesehen 2027 starte, so die Koalitionspolitiker. Um die Einigung auf einen Kompromiss zu erreichen, sei aber die Verschiebung um ein Jahr auf 2028 notwendig gewesen. Die EU-Umweltminister hatten sich auf ein Klimaziel bis 2040 geeinigt.
Weiterlesen nach der Anzeige
Mehr zum Thema Emissionshandel
(fpi)
Künstliche Intelligenz
Falschparkerfotograf als Datensünder: Ein Grundsatzurteil, das keines ist
Dürfen Bürger Falschparker fotografieren und das Bild anschließend per Apps wie „weg.li“ nicht nur an die Behörden weiterleiten, sondern auch veröffentlichen? Das Oberlandesgericht Dresden hat dabei in einem nun vorliegenden Endurteil (4 U 464/25) im September Datenschutzverstöße identifiziert, für die der Nutzer verantwortlich ist. Doch die Umstände des Falles sind sehr speziell – und die Begründung ebenfalls.
Weiterlesen nach der Anzeige
Geklagt hatte der Beifahrer eines Fahrzeuges, das bei einem angeblichen Parkverstoß im Bereich einer Bushaltestelle fotografiert wurde. Das Foto war unverpixelt, das Kennzeichen des Leipziger Fahrzeuges war klar sichtbar und auch der Beifahrer erkennbar. In Verbindung mit den Metadaten wie Uhrzeit, Ort und Automobil sei damit nicht nur der Personenbezug gegeben, sondern auch der Bereich der schützenswerten Privatsphäre eröffnet.
App fein raus, Fotograf fehlt Grund
Das Gericht sah in der Speicherung und Veröffentlichung durch weg.li zudem eine Auftragsdatenverarbeitung – die habe im Auftrag des Falschparkfotografen gehandelt. Weil er als Privatperson gehandelt habe, könne er sich nicht auf die Ausnahme für Strafverfolgungszwecke berufen, auch die Haushaltsausnahme greife nicht. Diese sei laut der Richter nicht einschlägig, „da die Anfertigung eines Fotos im öffentlichen Raum und deren Übermittlung an staatliche Stellen zur Verfolgung von Parkverstößen keine ausschließlich persönlich-familiäre Tätigkeit darstellt.“ Auch ein berechtigtes Interesse des Fotografierenden sei nicht erkennbar und auch das Argument, dass es in öffentlichem Interesse oder zur Wahrung berechtigter Interessen gehandelt worden sei, überzeugte den vierten Zivilsenat in Dresden nicht.
Bildbearbeitung zum Privatsphärenschutz zwingend
Für die Richter ist klar: „Einer Verarbeitung des Beweisfotos durch den Beklagten steht entscheidend das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers in Gestalt des Rechts am eigenen Bild entgegen.“ Sach- und Zweckdienlichkeit würden den Verstoß gegenüber einem Dritten nicht rechtfertigen können. Im Dresdner Verfahren ging es stets um den Beifahrer und nicht um den Fahrer des Automobils.
Weiterlesen nach der Anzeige
100 Euro Schadenersatz müssen reichen
Und auch für den Beifahrer hat sich der Aufwand wenig gelohnt. Denn neben dem Löschungsanspruch wollte er auch Schadenersatz zugesprochen bekommen – was die Richter bejahten. 100 Euro Schadenersatz seien unter den Umständen des Falles und angesichts des vorgetragenen Kontrollverlustes „angemessen, aber auch ausreichend“, so die Dresdner Richter.
Mit der Summe kann der Kläger wenig anfangen: 9 Prozent der Verfahrenskosten vor Gericht muss er selbst tragen – was angesichts von zwei Instanzen und umfangreichen Schriftwechseln den Betrag überschreiten dürfte. Deutlich teurer sind die vorgerichtlichen Anwaltskosten und die übrigen 91 Prozent der weiteren Prozesskosten, die er nun tragen muss. Eine Revision zum Bundesgerichtshof hat das Oberlandesgericht nicht zugelassen.
Falschparker-App-Nutzung nicht allgemein unzulässig
Was der Fall bei allen Spezifika zeigt: Auch wer sich im Recht sieht, muss spätestens dann, wenn ein Foto weitergegeben oder gar im Internet veröffentlicht werden soll, auch die Rechte anderer respektieren und Vorkehrungen treffen. Dass damit allerdings die Nutzung von Falschparkerapps oder spezialisierter Plattformen aus Datenschutzgründen generell verboten wäre, lässt sich aus dem Urteil 4 U 464/25 hingegen nicht ableiten.
(mack)
-
UX/UI & Webdesignvor 3 MonatenDer ultimative Guide für eine unvergessliche Customer Experience
-
UX/UI & Webdesignvor 2 MonatenAdobe Firefly Boards › PAGE online
-
Apps & Mobile Entwicklungvor 3 MonatenGalaxy Tab S10 Lite: Günstiger Einstieg in Samsungs Premium-Tablets
-
Social Mediavor 3 MonatenRelatable, relevant, viral? Wer heute auf Social Media zum Vorbild wird – und warum das für Marken (k)eine gute Nachricht ist
-
Datenschutz & Sicherheitvor 2 MonatenHarte Zeiten für den demokratischen Rechtsstaat
-
UX/UI & Webdesignvor 4 WochenIllustrierte Reise nach New York City › PAGE online
-
Entwicklung & Codevor 3 MonatenPosit stellt Positron vor: Neue IDE für Data Science mit Python und R
-
Entwicklung & Codevor 2 MonatenEventSourcingDB 1.1 bietet flexiblere Konsistenzsteuerung und signierte Events
